Wer seinen Fuß über die Grenze eines Staates der Europäischen Union setzt, hat das Recht, Asyl zu beantragen. Gedeckt wird dieses Recht durch die UN-Menschenrechtserklärung, die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Die finnische Regierung hat nun das sogenannte Konversionsgesetz verabschiedet, wonach Asylbewerber an der Grenze kategorisch abgewiesen werden können. Zur Not dürfen sie auch gewaltsam zurückgeschafft werden. Ministerpräsident Petteri Orpo sagte, es handele sich dabei um ein für alle beteiligten Parteien "schwieriges Gesetz". Er weiß offensichtlich, dass seine Regierung damit gegen internationale Verpflichtungen verstößt. Trotzdem tut sie es.