🕊️ Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer von Gewalthandlungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung ⤵
🕯️ Am 22. August gedenken wir all jener, die aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung verfolgt, diskriminiert oder Opfer von Gewalt wurden. Noch immer werden in vielen Teilen der Welt Menschen wegen ihres Glaubens oder ihrer Überzeugungen bedroht, angegriffen und getötet.
✋ Seit dem 07. Oktober grassiert der Antisemitismus wieder sichtbarer. Doch nicht nur Juden werden verfolgt, sondern auch Christen und Muslime. Laut OpenDoors wurden 2023 weltweit 4998 Christen aufgrund ihres Glaubens getötet und über 14500 Kirchen geschlossen oder angegriffen. Auch Muslime werden in Ländern wie China und Myanmar massiv verfolgt.
📜 Im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es daher zurecht: „Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“
⚖️ Auch unser Grundgesetz schützt diese Freiheit: Artikel 4 GG garantiert das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Diese Freiheiten gehören fundamental zum Wesen liberaler Demokratien. Diese Rechte sollten uneingeschränkt geachtet werden. Der Schutz gefährdeter Personen und die strafrechtliche Verfolgung von Täter sind unerlässlich. Religion darf niemals als Vorwand für Gewalt dienen.
✌️ Als Friedrich-Naumann-Stiftung setzen wir uns weltweit für die Freiheit des Glaubens und der Überzeugung ein. Wir fordern, dass Menschenrechtsverteidiger und Organisationen, die sich für Religions- und Weltanschauungsfreiheit einsetzen, weiterhin unterstützt werden.
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass die universellen Rechte auf Religions- und Meinungsfreiheit überall respektiert werden.
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