Bildungsurlaub

Bildungsurlaub - Was ist das?

Bildungsurlaub – auch Bildungsfreistellung genannt – gibt Arbeitnehmern in Deutschland die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Kalenderjahr für die individuellen Fort-und Weiterbildung zu nutzen. Das Recht auf Bildungsurlaub wird jedoch von jedem Bundesland unterschiedlich geregelt und gehandhabt.

Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie Anspruch darauf haben. Tatsächlich haben derzeit 14 der 16 Bundesländer eine gesetzliche Regelung zu Bildungsurlaub verabschiedet – darunter auch Berlin, Hessen und Niedersachsen. Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben derzeit hingegen keine Regelung für den Bildungsurlaub getroffen.

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Haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub betrifft einen Rechtsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Darum ist für die Gesetzgebung entscheidend, in welchem Bundesland Sie arbeiten und evtl. auch, wo der Firmensitz ist, jedoch nicht Ihr Wohnort. Je nach Bundesland haben Sie einen Anspruch auf fünf Arbeitstage bezahlten Bildungsurlaub pro Kalenderjahr bzw. auf zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung innerhalb von zwei Kalenderjahren. Wichtig ist, dass Sie vor Inanspruchnahme Ihres Bildungsurlaubes bereits eine gewisse Zeit in Ihrem Betrieb tätig waren (6 bis 12 Monate je nach Bundesland).

Viele Bundesländer garantieren Arbeitnehmern den Anspruch auf Bildungsurlaub für politische, kulturelle und allgemeine Bildung – dennoch entscheidet am Ende der Arbeitgeber, ob er dem Antrag auf Berufsfreistellung zustimmt. Da Sie als Arbeitnehmer während Ihres Bildungsurlaubs weiterhin bezahlt werden, ist vielen Arbeitgebern ein sogenanntes Mindestnutzen wichtig.

Bildungsurlaub nach Bundesland

Entscheiden Sie sich dafür, Ihren Bildungsurlaub 2024/2025 für einen längeren Sprachaufenthalt zu nutzen, können Sie dies in folgenden Bundesländern beantragen: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

In Bayern und Sachsen und Thüringen hingegen gibt es bis jetzt keine gesetzlichen Regelungen für einen Bildungsurlaub. Klicken Sie auf Ihr Bundesland und erfahren Sie, wie viele Bildungsurlaubstage Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie diese beantragen können.

Wofür können Sie Ihren Bildungsurlaub nutzen?

Die Hauptvoraussetzung, für die Inanspruchname des gesetzlichen Bildungsurlaubes in Ihrem Bundesland ist eine fortbildende Maßnahme. Besonders beliebte Maßnahmen für den anerkannten Bildungsurlaub sind Sprachreisen im Ausland. Diese gewinnen an immer mehr Popularität, da Sprachkenntnisse vor allem für eine internationale Karriere immer essenzieller werden.

In der Regel können Sie für EF Kurse Bildungsurlaub beantragen, sofern eine bestimmte Mindeststundenzahl unterrichtet wird. Diese Stundenzahl wird zum Beispiel bei unseren Intensivkursen (ggf. mit ergänzendem Einzelunterricht) erreicht. Ausführliche Informationen über unsere Sprachreisen-Angebote finden Sie hier.

Wie beantragen Sie Ihren Bildungsurlaub?

  • Grundsätzlich können Sie für Ihren Bildungsurlaub nur eine Weiterbildung buchen, die von Ihrem Bundesland offiziell anerkannt ist
  • Vor der verbindlichen Buchung eines Kurses erkundigen Sie sich daher bei dem Veranstalter, ob für die Veranstaltung eine Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz Ihres Landes vorliegt
  • Ihr schriftlicher Antrag auf Bildungsurlaub muss (abhängig vom Bundesland) 4 - 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden
  • Wichtig! Für die Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber benötigen Sie in der Regel eine Anmeldebestätigung sowie eventuell die Kursanerkennung und den Ablaufplan
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Bildungsurlaub: Eine gute Investition

Sie möchten Ihre Sprachenkenntnisse verbessern? Dann sind Sprachreisen genau das Richtige für Sie, denn eine Sprache lernt man am besten dort, wo sie gesprochen wird. Mit EF können Sie in den aufregendsten Städten der Welt eine neue Sprache lernen. Wir bieten anerkannten Bildungsurlaub in Italienisch, Englisch, Spanisch, Französisch, Chinesisch, Koreanisch und Japanisch an und verfügen über Sprachschulen an über 40 Destinationen – etwa in New York, Sydney, Paris und London.

Egal, für welche Sprache oder welchen Kursort Sie sich letztlich entscheiden, Sie lernen gemeinsam mit Sprachschülern aus der ganzen Welt, sind zu jederzeit von der Sprache umgeben und werden von Muttersprachlern unterrichtet. Dadurch stellen sich schnell Lernerfolge ein. So kehren Sie nach Ihrem Bildungsurlaub nicht nur mit neuen Fremdsprachenkenntnissen, sondern auch mit vielen neuen Erinnerungen nach Hause zurück.

Längere Bildungsurlaube

Auch eine längere Sprachreise ins Ausland kann für Ihren Bildungsurlaub genutzt werden. Grundsätzlich ist die empfohlene Mindestlänge von Sprachreisen zwei Wochen, da Sie sich nur so intensiv mit der Sprache auseinandersetzten und wahre Lernerfolge sehen.

EF empfiehlt daher, dass Sie Ihren Bildungsurlaub ansparen und den Anspruch von zwei aufeinanderfolgenden Jahren zusammenfassen – so erhalten sie 10 Arbeitstage und können eine zweiwöchige Sprachreise antreten. Entscheiden Sie sich für diese Option, sollten Sie ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren.

Bildungsurlaub auf Sprachreisen: Voraussetzungen

Generell wird eine Sprachreise von vielen Arbeitgebern positiv gesehen, da Sie im Rahmen dieser Ihre sprachlichen Kommunikationsfähigkeiten deutlich verbessern können. Die gesetzlichen Mindestanforderungen für Bildungsurlaub sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Gerne beraten wir Sie hierzu eingehend.

Derzeit haben Sie Bildungsurlaubsansprüche zur Teilnahme an Sprachreisen in den folgenden Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung, für welchen Kurs und Ort wir Ihnen eine gültige Anerkennung anbieten können.

In NRW ist die Anerkennung von Sprachreisen als Bildungsfreistellung eingeschränkt. So sind ausländische Sprachbildungsurlaube in NRW nur anerkannt, wenn diese in einem Radius von bis zu 500 km von der Landesgrenze NRWs durchgeführt werden. Somit gelten Sprachreisen an südliche Ziele wie das Mittelmeer und auch die USA, Asien und Australien leider nicht. Das Land Bremen hingegen akzeptiert nur das Erlernen einer europäischen Sprache als Bildungsurlaub.