1/2020 - Wasserrecht in Schleswig-Holstein
Die erste W B-Ausgabe in 2020 befasst sich mit aktuellen, länderspezifischen Weiterentwicklungen des geltenden Rechts, aber auch mit Fragen des kommunalen Abwasserrechts von bundesweit hoher praktischer Relevanz und schließlich mit der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Bundesländern im Wasserrecht:
In seinem Beitrag zum neuen Landeswassergesetz in Schleswig-Holstein stellt Mohr die neuen wasserrechtlichen Regelungen im nördlichsten Bundesland vor. Dort wurden im November 2019 die landesrechtlichen Vorgaben an die bundesrechtlichen Regelungen des WHG aus 2010 angepasst und gestrafft. Den Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung kommunaler Abwasseranlagen durch betriebliche Indirekteinleitungen widmen sich die Ausführungen von Dippel und Schwarzenberg, insbesondere mit Blick auf die Rechtslage in NRW. Mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis gehen sie unter anderem der Frage nach, inwieweit angesichts des übergeordneten gesetzlichen Korsetts der wasserrechtlichen Benutzungsordnung in WHG und Landeswassergesetzen Spielräume für Regelungen in der Abwassersatzung verbleiben.
Der Beitrag von Brunner und Kause hat sodann den in Schleswig-Holstein geführten Streit um die Zulässigkeit des „unkonventionellen Frackings“ zum Thema, nachdem das LVerfG S-H in einem Urteil von Anfang Dezember 2019 befunden hat, dass dem Land angesichts der bundesrechtlichen Regelungen kein Spielraum für die Normierung eines über das Bundesrecht hinausgehenden, vollständigen Fracking-Verbots verbleibt.
Alle Artikel finden Sie hier: Ausgabe 1/2020
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