Innenrevision und Korruptionsbekämpfung
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Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung
Innenrevision und Korruptionsbekämpfung
Innenrevision
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich ist vom Gesetzgeber ausdrücklich die Einrichtung eines Überwachungs- und Risikomanagements und damit die interne Revision als integraler Bestandteil des Überwachungssystems auch für Landesbetriebe gefordert worden. An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist daher eine Innenrevision speziell für den Bereich des Finanzwesens eingerichtet worden. Sie soll die Dienst- und Fachaufsicht in diesem Bereich unterstützen, um die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bewältigung der Aufgaben und des Einsatzes von personellen und finanziellen Ressourcen zu gewährleisten. Sie soll dabei auch zur Korruptionsprävention und -bekämpfung beitragen.
Die Innenrevision ist direkt dem Vizepräsidenten für Verwaltung und Finanzen als Beauftragten für den Haushalt unterstellt.
Zuständigkeiten:
- Prüfaufgaben - allgemeine und besondere
- Überprüfung vorhandener Strukturen und Abläufe auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Kundenfreundlichkeit
- Ordnungsgemäßes Einhalten von geltenden Regelungen, Vorschriften und Gesetzen
- Zertifizierung von Audits nach dem geltenden EU-RP
- Kassenaufsicht - einschließlich Geldannahmestellen und Handvorschüsse
- Prüfung der Verwendungsnachweise von Zuwendungen nach § 44 LHO an außeruniversitäre Einrichtungen
- Mitwirkung bei der Beantwortung der Prüfungsmitteilungen/Anfragen des Landesrechnungshofes
Die Innenrevision ist unabhängig und hat ein unbeschränktes Informationsrecht, jedoch kein Weisungsrecht gegenüber Bediensteten oder Fakultäten/Instituten der Universität.
Hier gelangen Sie zur Dienstanweisung für die Innenrevision der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg:
Korruptionsbekämpfung
Die Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung sind die direkten Gesprächspartner für die Beschäftigten der Universität.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere:
- Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung,
- Vorschläge an die Dienststellenleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht,
- Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit,
- Kontakthalten zur und Informationsaustausch mit der Aufsichtsbehörde und anderen Stellen,
- Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung.