- Volume 20 (2023), Issue 4
- Vol. 20 (2023), No. 4
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- Pages 267 - 280
- pp. 267 - 280
Generelles Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 1.1.2024
Gemäß §§ 1, 9 i. V. m. Anlage 1 Ziffer 27a der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (2022) ist die Anwendung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln für die Zeit ab dem 1.1.2024 in Deutschland vollständig verboten (Totalverbot). Da die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2023/2660 erneuert wurde und zahlreiche Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel mit einer Gültigkeit über den 1.1.2024 hinaus in Deutschland zugelassen sind, droht eine Kollision mit dem generellen Anwendungsverbot. Der vorliegende Beitrag geht den Fragen nach, ob das vollständige Anwendungsverbot Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel ab dem 1.1.2024 gemäß §§ 1, 9 i. V. m. Anlage 1 Ziffer 27a Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (2022) mit Unions- und nationalem Recht vereinbar ist.