Schulhof
Zahlreiche Schulhöfe stehen in Karlsruhe nicht nur den Schülern während der Pausenzeiten offen, sondern können auch in den Ferien zum Spielen genutzt werden. Sie stehen Kindern bis zum Alter von 14 Jahren offen, auch wenn sie nicht Schüler oder Schülerin dieser Schule sind. Diese ausgewählten Schulhöfe können während der Sommerferien werktags von 8 bis 17 Uhr genutzt werden.
Die Stadt Karlsruhe weist allerdings darauf hin, dass die Stadtverwaltung keine Aufsichtspersonen bereitstellt. Sie kann daher natürlich auch keine Haftung für Unfälle und Schäden übernehmen. Die Hausmeister der Schulen sind berechtigt, bei Verstößen gegen die Ordnung einzuschreiten. Die Benutzer der Schulhöfe und die Personen, die für sie aufsichtspflichtig sind, müssen für angerichtete Schäden aufkommen.
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