Amtsgericht Karlsruhe
Das Amtsgericht Karlsruhe ist ein Amtsgericht mit Zivil- und Strafabteilung, Gerichtsvollzieherverteilungsstelle, Insolvenz- und Zwangsversteigerungsabteilung und Registergericht.
Beratungsschein
Das Amtsgericht vergibt Beratungsscheine für eine anwaltliche Beratung (Ausgabestellen entweder am Schlossplatz 23 oder in der Akademiestraße 1), sofern man nicht in der Lage ist, selbst eine anwaltliche Beratung zu finanzieren. Entsprechende Einkommens- und Vermögensnachweise sind mitzubringen wie Einkommensbescheinigung, Mietvertrag, ALG-II-Bescheid etc.
Sprechzeiten der Rechtspfleger in der Akademiestraße 1: Montag bis Freitag (außer Dienstag) 9:00 bis 11:30 Uhr, Montag und Mittwoch 13:30 bis 15:30 Uhr.
Sprechzeiten der Rechtspfleger am Schlossplatz 23: je nach Sachbereich verschieden.
Registergericht
Zum 4. Oktober 2006 wurden Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Karlsruhe zum Amtsgericht Mannheim übertragen. Das Vereinsregister verblieb bis März 2014 am Amtsgericht Karlsruhe.[1]
Forensische Ambulanz Baden
Im November 2008 wurde die Forensische Ambulanz Baden eingerichtet, in der Gewalt- und Sexualstraftäter nach ihrer Entlassung weiterhin psychotherapeutisch betreut werden, damit sie nicht rückfällig werden. Aber auch Paar- und Familiengespräche, Alkohol- und Drogentests sowie Besuche bei den Straftätern zuhause werden angeboten.
Geschichte
Dr. Kurt Galm († 1977) war zwischen 1949 und 1960 Präsident des Amtsgerichts.
Adresse
- Amtsgericht Karlsruhe
- Schlossplatz 23
- 76131 Karlsruhe
- Telefon: (07 21) 9 26 - 0 (Zentrale)
- E-Mail: poststelle(at)agkarlsruhe.justiz.bwl.de
Dieser Ort im Stadtplan:
- OpenStreetMap-Karte (49°0'41.33" N 8°24'0.83" O)
- Karlsruher Onlinestadtplan
- Yellowmap-Stadtwikiplan
Außenstelle
Zivil-Abteilung und Gerichtsvollzieherverteilungsstelle
- Akademiestraße 1
- 76133 Karlsruhe
- Telefon: (07 21) 9 26 - 63 00
Siehe auch
- Amtsgericht Durlach
- Veröffentlichung von Zwangsversteigerungen
Weblinks
- Offizielle Webpräsenz „Amtsgericht Karlsruhe“
- Insolvenzgericht
- Offizielle Webpräsenz „Insolvenzveröffentlichungen“ auf Grundlage des § 9 InsO in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I 677)
- Bundesministerium der Justiz: Insolvenzordnung