Damit ich als Mitarbeiter meine Verpflegungspauschale erhalte muss ich die Dauer meiner Geschäftsreisen erfassen.
- Zu erfassende Daten: Beginn, Ende, Zielort, Reisegrund
- Das System akzeptiert nur Reisen deren Ende nach deren Beginn liegt
- Die Buchhaltung akzeptiert zu einem Zeitpunkt nur eine getätigte Reise
Damit die Buchhaltung den Jahresabschluss erstellen kann dürfen Reisen nur bis zum 10.01. des Folgejahres erfasst werden.
Damit Mitarbeiter ihre Mehraufwände gesetzeskonform erstattet bekommen möchte ich als Buchhalter am Monatsende die Verpflegungspauschale berechnen lassen.
- Ab 8 Stunden Abwesenheit erhält der Reisende täglich 6 €, ab 12 Stunden 12 € und ab 24 Stunden 24 €
- Buchhalter erhalten einen tabellarischen Bericht über:
- Reisen (Beginn, Zielort, Reisegrund) mit anfallender Verpflegungspauschale
- Summe der Verpflegungspauschale im Bericht
Für Reisen außerhalb der EU werden 100 EUR pro Tag als Pauschale angesetzt.