Saltu al enhavo

Einlassung

El Vikivortaro

ina


Ununombro

Multenombro

Nominativo die Einlassung

die Einlassungen

Genitivo der Einlassung

der Einlassungen

Dativo der Einlassung

den Einlassungen

Akuzativo die Einlassung

die Einlassungen

Silabseparo
Ein·las·sung, plurnombro: Ein·las·sun·gen
Elparolo
IFA ˈaɪ̯nˌlasʊŋ 
Sono :(lingvo -de-)
(dosiero)

Signifoj

[redakti]
[1] deklaro, atesto

Signifoj en la germana:

[1] [1] Aussage (eines Ange- oder Beklagten)
Deveno
Derivation (Ableitung) zum Stamm des Verbs einlassen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Hiponimoj
[1] Streiteinlassung
Ekzemploj
[1] „Die Einlassung des Angeklagten ist auch kein Beweismittel, wie etwa die Aussage eines Zeugen; es findet also keine Beweiswürdigung statt wie bei einer Zeugenaussage.“[2]
[1] „Im bezirksgerichtlichen Mahnverfahren ist der schriftliche Einspruch der beklagten Partei gegen den Zahlungsbefehl, selbst wenn er bereits ein Sachgegenvorbringen enthält, noch keine Streiteinlassung im Sinne des § 104 Abs 3 JN und auch keine rügelose Einlassung nach Art 18 LGVÜ.“[3]
[1] „Die Einlassungen Ecos in jenen Mailänder Sitzungen waren jedes Mal richtiggehende Theateraufführungen: Er traf stets atemlos ein, verspätet, er war eben dem Flugzeug entstiegen, das ihn von San Francisco nach Mailand gebracht hatte.“[4]
[1] „Das wiederum war keine Neuigkeit, denn schon zuvor hatte die türkische Seite den Regierungssprecher Steffen Seibert für seine Einlassung zur Armenien-Resolution ebenso prompt wie ungeniert belobigt.“[5]
[1] „Dass er zu dieser Erkenntnis satte 16 Jahre brauchte, macht seine Einlassung nicht gerade überzeugender.“[6]

Tradukoj

[redakti]
Referencoj kaj literaturo
[1] Vikipedio enhavas artikolon pri: Einlassung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einlassung
[*] canoo.net „Einlassung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „34116
[*] The Free Dictionary „Einlassung
[1] Duden enrete „Einlassung
Fontoj kaj citaĵoj
  1. El la verkaro de Kálmán Kalocsay
  2. Zschäpe will alles nur schriftlich - aber eine Strafverhandlung ist keine Vorlesung. In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 5. Januar 2017).
  3. Rechtssatz des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 25. Februar 1998
  4. Ironie und Spieltrieb. In: NZZOnline. ISSN 0376-6829 (URL, abgerufen am 5. Januar 2017).
  5. Diese Diplomatie hat kurze Beine. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 5. Januar 2017).
  6. Oxford: Die „entsetzlich schlechte“ Elite-Uni. In: DiePresse.com. (URL, abgerufen am 5. Januar 2017).