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handelsgewerblich

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

handelsgewerblich (Deutsch)

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Positiv Komparativ Superlativ
handelsgewerblich
Alle weiteren Formen: Flexion:handelsgewerblich

Worttrennung:

han·dels·ge·werb·lich keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈhandl̩sɡəˌvɛʁplɪç]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild handelsgewerblich (Info)

Bedeutungen:

[1] nach Art eines Handelsgewerbes oder ein solches betreffend

Synonyme:

[1] kaufmännisch

Beispiele:

[1] „Weiteres Erfordernis für die handelsgewerbliche Rechtsnatur eines Betriebes dieser Art ist eben die Eintragung im Handelsregister.“[1]
[1] „Denn darauf liefe es hinaus, wenn man das Handelsgewerbe damit erklären wollte, daß es ein Gewerbe sei, das in kaufmännischer Weise – also handelsgewerblich – betrieben werden müsse.“[2]
[1] „Während für das rein gewerbliche Arbeitsverhältnis das Handelsgesetzbuch gar nicht in Betracht kommt, ist für das handelsgewerbliche Arbeitsverhältnis die Gewerbeordnung durchaus nicht ohne Bedeutung.“[3]
[1] „Häufig übt ein Unternehmer in seinem Unternehmen verschiedenartige Tätigkeiten aus, wobei die eine handelsgewerblicher Art ist, so daß der Unternehmer insoweit Kaufmann wäre, die andere aber nur eine sonstige gewerbliche Tätigkeit darstellt. “[4]
[1] „Das Gesetz hebt aus dem Kreis der Gewerbetätigkeiten einen engeren Bereich heraus, der allein als ‚kaufmännisch‘ oder ‚handelsgewerblich‘ aufgefaßt und dem HGB unterstellt wird.“[5]

Übersetzungen

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[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „handelsgewerblich

Quellen:

  1. Ewald Köst: Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichts. Band 3. de Gruyter, Berlin 1954 (Zitiert nach Google Books)
  2. Friedrich Flad, Wilhelm Gadow, Eduard Heinichen: Kommentar zum Handelsgesetzbuch. de Gruyter, Berlin 1941 (Zitiert nach Google Books)
  3. Hugo Bail: Das Rechtverhältnis der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Handwerk, Industrie und Handelsgewerbe auf Grund der Reichgesetze und ihrer Ausgestaltung durch Wissenschaft und Rechtsprechung. A. W. Hayn’s Erben, Berlin 1904, Seite 3 (Zitiert nach Google Books)
  4. Willi Gross: Handelsrecht. Fall · Systematik · Lösung. Gabler, Wiesbaden 1989 (Zitiert nach Google Books)
  5. Norbert Horn: Handelgesetzbuch – Kommentar. Band 1. de Gruyter, Berlin 1995 (Zitiert nach Google Books)