Inhaber
Erscheinungsbild
Inhaber (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Inhaber | die Inhaber |
Genitiv | des Inhabers | der Inhaber |
Dativ | dem Inhaber | den Inhabern |
Akkusativ | den Inhaber | die Inhaber |
Worttrennung:
- In·ha·ber, Plural: In·ha·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈɪnˌhaːbɐ]
- Hörbeispiele: Inhaber (Info)
Bedeutungen:
- [1] umgangssprachlich: jemand, der eine bestimmte Sache besitzt
- [2] Träger eines bestimmten Titels
- [3] Deutschland, Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht
Abkürzungen:
- [1, 3] Inh.
Herkunft:
- belegt seit dem 14. Jahrhundert; Ableitung vom Stamm des Verbs innehaben mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er (plus Kürzung von inne zu in)[1]
Synonyme:
- [1] umgangssprachlich: Besitzer, Eigentümer
- [2] Träger
Gegenwörter:
- [3] Eigentümer
Weibliche Wortformen:
- [1, 2] Inhaberin
Oberbegriffe:
- [1] Mann
Unterbegriffe:
- [1] Aktieninhaber, Alleininhaber, Amtsinhaber, Anteilsinhaber, Betriebsinhaber, Bordellinhaber, Büroinhaber, Daten-Inhaber, Depotinhaber, Firmeninhaber, Funktionsinhaber, Geschäftsinhaber, Hotelinhaber, Karteninhaber, Konteninhaber, Kontoinhaber, Konzessionsinhaber, Kreditkarteninhaber, Ladeninhaber, Lehrstuhlinhaber, Lizenzinhaber, Medieninhaber, Mitinhaber, Monopolinhaber, Passinhaber, Patentinhaber, Posteninhaber, Rekordinhaber, Sichtkarteninhaber, Sitzplatzinhaber, Stelleninhaber, Unternehmensinhaber, Weltrekordinhaber, Wohnungsinhaber, Zeitkarteninhaber
Beispiele:
- [1] Der Inhaber des Restaurants beschwerte sich bei der Polizei über vandalierende Jugendliche.
- [1] „Die Inhaber vermieteten ihren Gasthof seit vielen Jahren an Vereine, die nicht unbedingt große öffentliche Präsenz anstrebten.“[2]
- [1] „Auch zu Inhabern des grünen Turbans kamen wir.“[3]
- [1] „Ein zweiter Glücksfall sind Herr und Frau Gleumann, die Inhaber der Klenziner Mühle.“[4]
- [2] Der erste Inhaber des Bundesverdienstkreuzes war der Bergmann Franz Brandl.
- [3] Der Inhaber einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] umgangssprachlich: jemand, der eine bestimmte Sache besitzt
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[3] Deutschland, Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht
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- [1–3] The Free Dictionary „Inhaber“
- [1] Wikipedia-Artikel „Inhaber“
- [1–3] Duden online „Inhaber“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Inhaber“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Inhaber“
- [3] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage 2010, § 3, Rdnr. 4
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-03358-4 , Stichwort „Inhaber“.
- ↑ Wladimir Kaminer: Ausgerechnet Deutschland. Geschichten unserer neuen Nachbarn. Goldmann, München 2018, ISBN 978-3-442-48701-1, Seite 149.
- ↑ Knut Hamsun: Im Märchenland. Rütten & Loening, Berlin 1990 (übersetzt von Cläre Greverus Mjoën, Gertrud Ingeborg Klett), ISBN 3-352-00299-1, Seite 188. Norwegisches Original 1903.
- ↑ Christian Graf von Krockow: Die Stunde der Frauen. Bericht Pommern 1944 bis 1947. Nach einer Erzählung von Libussa Fritz-Krockow. 11. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München 2000, ISBN 3-421-06396-6 , Seite 161. Erstauflage 1988.