Erlaubnistatbestand
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Erlaubnistatbestand (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Erlaubnistatbestand | die Erlaubnistatbestände |
Genitiv | des Erlaubnistatbestandes des Erlaubnistatbestands |
der Erlaubnistatbestände |
Dativ | dem Erlaubnistatbestand dem Erlaubnistatbestande |
den Erlaubnistatbeständen |
Akkusativ | den Erlaubnistatbestand | die Erlaubnistatbestände |
Worttrennung:
- Er·laub·nis·tat·be·stand, Plural: Er·laub·nis·tat·be·stän·de
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈlaʊ̯pnɪsˌtaːtbəʃtant]
- Hörbeispiele: Erlaubnistatbestand (Info)
Bedeutungen:
- [1] Strafrecht: Rechtfertigungsgrund, die ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestatten.
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Erlaubnis und Tatbestand
Oberbegriffe:
- [1] Tatbestand
Beispiele:
- [1] „Rechtfertigungsgründe sind Erlaubnistatbestände, die ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestatten.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erlaubnistatbestand“ (derzeit nicht erreichbar)
- [*] Linguee.de „Erlaubnistatbestand“
Quellen:
- ↑ Rechtfertigungsgrund. Wikipedia, 21. Juli 2016, archiviert vom Original am 21. Juli 2016 abgerufen am 23. September 2016 (HTML, Deutsch).