Briefgeheimnis
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Briefgeheimnis (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Briefgeheimnis | —
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Genitiv | des Briefgeheimnisses | —
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Dativ | dem Briefgeheimnis dem Briefgeheimnisse |
—
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Akkusativ | das Briefgeheimnis | —
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Worttrennung:
- Brief·ge·heim·nis, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈbʁiːfɡəˌhaɪ̯mnɪs]
- Hörbeispiele: Briefgeheimnis (Info)
Bedeutungen:
- [1] Grundrecht, das garantiert, dass Briefe und Postsendungen nur von ihrem Empfänger geöffnet werden dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Brief und Geheimnis
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Grundrecht
Beispiele:
- [1] In Deutschland ist das Briefgeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert.
- [1] In der DDR gab es kein echtes Briefgeheimnis, die Staatssicherheit durfte alle Briefe öffnen.
- [1] „So erklärt sich, weshalb die Forderung nach Wahrung des Briefgeheimnisses eine der wesentlichen Forderungen der Revolution von 1848 gewesen ist.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [1] Wikipedia-Artikel „Briefgeheimnis“
- [*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Briefgeheimnis“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Briefgeheimnis“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Briefgeheimnis“
- [1] The Free Dictionary „Briefgeheimnis“
Quellen:
- ↑ Reinhard Krüger: Postgeheimnis, „Datenschutz“ und Rohrpost um das Jahr 1900. In: philatelie. Nummer 495, September 2018 , Seite 26-29, Zitat Seite 27.