Befähigung
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Befähigung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Befähigung | die Befähigungen |
Genitiv | der Befähigung | der Befähigungen |
Dativ | der Befähigung | den Befähigungen |
Akkusativ | die Befähigung | die Befähigungen |
Worttrennung:
- Be·fä·hi·gung, Plural: Be·fä·hi·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [bəˈfɛːɪɡʊŋ]
- Hörbeispiele: Befähigung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Plural selten: das Befähigtsein, die Eignung für eine bestimmte Aufgabe
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Die Vor- und Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, die nicht die Befähigung zu einem Lehramt im Sinne dieses Gesetzes besitzen, wird aufgrund des § 15 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes durch Rechtsverordnung der Landesregierung geregelt.[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Plural selten: das Befähigtsein, die Eignung für eine bestimmte Aufgabe
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- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Befähigung“
- [1] The Free Dictionary „Befähigung“
- [1] Duden online „Befähigung“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Befähigung“ auf wissen.de
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Befähigung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Befähigung“
Quellen:
- ↑ Justiz online. Abgerufen am 25. Oktober 2015.