Ausnahmeregelung
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Ausnahmeregelung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Ausnahmeregelung | die Ausnahmeregelungen |
Genitiv | der Ausnahmeregelung | der Ausnahmeregelungen |
Dativ | der Ausnahmeregelung | den Ausnahmeregelungen |
Akkusativ | die Ausnahmeregelung | die Ausnahmeregelungen |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Aus·nah·me·re·ge·lung, Plural: Aus·nah·me·re·ge·lun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯snaːməˌʁeːɡəlʊŋ]
- Hörbeispiele: Ausnahmeregelung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Regelung, die eine Ausnahme darstellt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Ausnahme und Regelung
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Sonderregelung
Oberbegriffe:
- [1] Regelung
Beispiele:
- [1] „Eine Karte für die 2. Klasse gilt nur ebendort. Eine Ausnahmeregelung für den Fall, dass alle Waggons der 2. Klasse besetzt sind,existiert nicht.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Regelung, die eine Ausnahme darstellt
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Ausnahmeregelung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ausnahmeregelung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Ausnahmeregelung“
- [1] The Free Dictionary „Ausnahmeregelung“
- [1] Duden online „Ausnahmeregelung“
Quellen:
- ↑ Ralf Höcker: Lexikon der Rechtsirrtümer. Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen. Ullstein eBooks, 2010. ISBN 978-3843701624. (E-Book bei Google Books)