Auskunftsverbot
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Auskunftsverbot (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Auskunftsverbot | die Auskunftsverbote |
Genitiv | des Auskunftsverbots des Auskunftsverbotes |
der Auskunftsverbote |
Dativ | dem Auskunftsverbot | den Auskunftsverboten |
Akkusativ | das Auskunftsverbot | die Auskunftsverbote |
Worttrennung:
- Aus·kunfts·ver·bot, Plural: Aus·kunfts·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯skʊnft͡sfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Auskunftsverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Untersagung, über etwas zu informieren • Für diese Bedeutung fehlen Referenzen oder Belegstellen.
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Auskunft und Verbot mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] „Die Weisungen hätten in den letzten Jahren zugenommen. Doch das prompte Auskunftsverbot für Klinge sei ‚ein besonders krasser Fall‘.“[1]
- [1] „Bürgermeister Merstetter erlässt ein generelles Auskunftsverbot für seine Mitarbeiter.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Auskunftsverbot“
Quellen:
- ↑ Axel Bojanowski: Behörde legt sich mit Forschern an. In: Spiegel Online. 23. März 2006, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 14. Oktober 2020) .
- ↑ Rathausauskünfte sind "Chefsache". In: Badische Zeitung Online. 19. März 2005 (URL, abgerufen am 14. Oktober 2020) .