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Arbeitslosenversicherung

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Arbeitslosenversicherung (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Arbeitslosenversicherung die Arbeitslosenversicherungen
Genitiv der Arbeitslosenversicherung der Arbeitslosenversicherungen
Dativ der Arbeitslosenversicherung den Arbeitslosenversicherungen
Akkusativ die Arbeitslosenversicherung die Arbeitslosenversicherungen

Worttrennung:

Ar·beits·lo·sen·ver·si·che·rung, Plural: Ar·beits·lo·sen·ver·si·che·run·gen

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯t͡sloːzn̩fɛɐ̯ˌzɪçəʁʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Arbeitslosenversicherung (Info)

Bedeutungen:

[1] gesetzliche oder private Versicherung gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit, im deutschen Sprachraum bei Arbeitnehmern als Pflichtversicherung ausgestaltet
[2] Träger der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (staatliche Einrichtung) oder privates Versicherungsunternehmen

Abkürzungen:

[1] AV, Schweiz: ALV

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Stamm des Wortes Arbeitsloser, Fugenelement -en und Versicherung

Oberbegriffe:

[1] Sozialversicherung, Versicherung
[2] Behörde, Versicherer, Versicherung

Beispiele:

[1] Als Angestellte muss Franka Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen.
[1] Schon viele Politiker haben versprochen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu senken.
[1] Olaf hat eine private Arbeitslosenversicherung abgeschlossen.
[2] Die Arbeitslosenversicherung überwies Marina ein Jahr lang 900 Euro monatlich, danach erhielt sie nur noch Hartz IV.

Wortbildungen:

Arbeitslosenversicherungsgesetz

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Arbeitslosenversicherung
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitslosenversicherung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalArbeitslosenversicherung
[1] The Free Dictionary „Arbeitslosenversicherung
[1, 2] Duden online „Arbeitslosenversicherung
[1] wissen.de – Lexikon „Arbeitslosenversicherung
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Arbeitslosenversicherung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Arbeitslosenversicherung