Überhangmandat
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Überhangmandat (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Überhangmandat | die Überhangmandate |
Genitiv | des Überhangmandates des Überhangmandats |
der Überhangmandate |
Dativ | dem Überhangmandat dem Überhangmandate |
den Überhangmandaten |
Akkusativ | das Überhangmandat | die Überhangmandate |
Worttrennung:
- Über·hang·man·dat, Plural: Über·hang·man·da·te
Aussprache:
- IPA: [ˈyːbɐhaŋmanˌdaːt]
- Hörbeispiele: Überhangmandat (Info)
Bedeutungen:
- [1] Sitz einer Partei im (deutschen) Parlament, der über den Anteil der der Partei nach dem Verhältniswahlrecht zustehenden Sitze hinausgeht
Herkunft:
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
- [1] Mandat
Beispiele:
- [1] Bei der Bundestagswahl 1994 gewann die CDU in Baden-Württemberg alle 37 Wahlkreise und somit 37 Direktmandate. Nach der Berechnung der Sitzverteilung über die Zweitstimmen standen der CDU in Baden-Württemberg jedoch nur 35 Mandate zu: es entstanden zwei Überhangmandate.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
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- [1] Wikipedia-Artikel „Überhangmandat“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Überhangmandat“