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Seite:NLM 1929 Seite 230.jpg

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Gut Nr. 34 13½ Rut. 075⅔ Scheffel 1 Hufengröße 067½ Scheffel = 18 ha 68 a
" " 35 06 " 034 " " 68 " = 18 " 81 "
" " 36 09 " 048 " " 64 " = 17 " 80 "
" " 37 18 " 090 " " 60 " = 16 " 60 "
" " 38 12 " 061 " " 61 " = 16 " 88 "
" " 40 12 " 061 " " 61 " = 16 " 88 "
" " 46 12 " 063 " " 63 " = 17 " 43 "
" " 46 12 " 069 " " 69 " = 19 " 09 "
" " 48 18 " 112½ " " 75 " = 20 " 75 "
" " 47 09 " 073 " " 97 " = 26 " 84 "

Auch die Aufteilung dieses Dorfteils beruht auf fränkischem Hufenmaß, wobei man die in der Mitte liegenden Güter, zu zwei Feldern berechnet, vermessen hat[1]. Nach der östlichen sowie westlichen Grenze zu vom Nieder-Fiebig aus steigern sich die Ausmaße. Das Gut Nr. 48 erreicht schon fast die Größe der mit der Feldrute vermessenen Hufen auf dem v. Kamenzschen Anteil.

Bei Gut Nr. 47 als 9-Ruten-Gut beträgt die volle Hufengröße (12 Ruten) sogar 97 Scheffel. Diese Fläche bestätigt uns ebenfalls, daß (weil auf dieser Randhufe sicher noch viel Wald vorhanden war) dieses Ausmaß auf die fränkische Waldrute zurückgeht, welches Maß mit der Fläche von 97 Scheffeln genau übereinstimmt[2].

Wie lassen sich nun hier die ungleichen Ausmaße der Hufen erklären? Eins steht fest: Die Meßleute müssen bei der Aufteilung das hier leicht pflugbare Land der namentlich bei den in der Mitte liegenden Gütern vollständig offen und gepflegt, sowie schließlich besiedelt und mit Wohnstätten versehen, vorgefunden haben[3], während sie die Randhufen mehr oder weniger noch als Waldland vorfanden. Jedenfalls werden auf den Dörfern große Hufenunterschiede sich dort vorfinden, wo man bei der


  1. S. Walter Heinich a. a. O. S. 52. Nach dem erwähnten Schöppenspruch sollte bei schönem (urbaren) Lande die Hufe statt 12 Ruten nur 8 Ruten vermessen werden.
  2. Vgl. oben Anmerkung 53. Die Feldrute hatte eine Länge von 15 Ellen, Buschland sollte dagegen zu 16 Ellen mit der Waldrute vermessen werden.
  3. Die Höhe der Abgabe an Zinsgetreide ist im Verhältnis der Rutenzahl auf diesem Anteil gleich; dieser Naturalzins betrug hier auf die Hufe nur 4 Scheffel und 4–10 Metzen, lieferbar nur in Korn und Hafer. Nach Anmerk. 59 war diese Abgabe bei Nr. 6, 8, 11 u. 12 an Bierkorn 12 Scheffel. Sicherlich stand die Höhe dieses Getreidezinses mit der kulturfähigen Beschaffenheit und dem Flächenmaß der aufgeteilten Hufe im Zusammenhang. Es darf diese Abgabenlast nicht unterschätzt werden; fiel es doch in schlechten Erntejahren den Bauern schwer genug, diese Abgaben aufzubringen. Schon 1281 erhielt das Domkapitel zu Bautzen von seinen 4 Hufen aus Bischdorf vier Malter zu je 12 Scheffel (Bierkorn). In Berzdorf betrug diese Abgabe (wovon 6 Güter ganz befreit waren) , 111 Scheffel 3 Viertel 1 Metze. Anfangs waren die Bauern verpflichtet, das Zinsgetreide bis an das weit entfernte Kloster Marienstern (zwischen Bautzen und Kamenz) abzuliefern und zwar auf Befehl zu einer ganz bestimmten Zeit, wobei sie oftmals Gefahr und großen Schaden erlitten; später trat Erleichterung ein, indem das Getreide an das Klosteramt in Kunnersdorf a. d. Eigen abgeliefert wurde, wozu ebenfalls bestimmte Tage vorgesehen waren: Die Elfhufner d. h. Bernstädter, die Anteil an 11 Hufen hatten, und Altbernsdorfer mußten den Montag nach Martini, die Schönauer Dienstag, die Berzdorfer Mittwoch, die Kiesdorfer und Dittersbacher Donnerstag, die Kunnersdorfer, Neundorfer und Eiseroder den Freitag unversäumt erscheinen. Das Dorf Eiserode, etwa 5 km notdwestlich von Löbau, gehörte nicht zum Eigenschen Kreise, war aber Klostergut.
Empfohlene Zitierweise:
Ernst Krische: Die Siedlungsverhältnisse von Berzdorf auf dem Eigen. In: Neues Lausitzisches Magazin. Görlitz: Selbstverlag der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften, 1929, Seite 230. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:NLM_1929_Seite_230.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)