Oberlausitz“ bekannt[1]. Wenn man deren Ergebnisse auf Berzdorf anwendet, so kommt man zu dem Schluß, daß die Hufenaufteilung in diesem v. Kamenzschen Anteil auf dem fränkischen Rutenmaß beruht.
Nach den Forschungen von Walter Heinrich lag der fränkischen Hufe die Dreifelderwirtschaft zugrunde. Die Länge der Hufe soll drei Felder ausmachen, die in der Bebauung mit Sommerung, Winterung und Brache jährlich wechseln sollten. Eine Urkunde, die Alfr. Meiche in der Handschrift eines alten Schöppenspruches fand, besagt[2]: „Hort das recht, wie man Ffrenkischze hube sal ausmessen. Wisset, das eyne mosrute sal seyn 15 eln lank uff schonem lande, und der ruten sal drey eyn seil habin, und das seil habin 45 eln, und der seil czwey machin eine halbe hube obir die thwer“ (querüber). – „Und wo do Poschz adir Walt ist, do sal eyne jede rute habin 16 eln“ … Es ist höchst aufschlußreich und sehr wichtig, aus diesem alten Schöppenspruch zu erfahren, daß der Ausdruck der Hufen- oder Rutenzahl eines bäuerlichen Grundstückes auf dem Breitenausmaß des betreffenden Flurstreifens beruht. Ein Streifen Land von der Breite eines Seiles (45 Ellen) ergab darnach 3 Ruten oder ¼ Hufe (solche schmale Flurstreifen finden sich meist nur bei den Fiebigen sowie bei den Dorfauen vor). Zwei Seile ergaben 6 Ruten oder ½ Hufe, 4 Seile 12 Ruten oder eine Vollhufe und 6 Seile = 18 Ruten oder 1½ Hufe Land, 30 Meßseile zu je 3 Ruten = 90 Ruten. 90 Ruten ergaben in der Länge ein Feld. 180 Ruten sind folglich 2 Felder und 270 Ruten 3 Felder.
Bei Umrechnung in das Metermaß liegt zugrunde die alte Dresdner Elle = 0,566 Meter; darnach beträgt die Länge des Meßseils nach der fränkischen Rute zu 15 Ellen (Feldrute) 25,47 Meter[3] (oder ¼ Hufen Breite), bei Waldland dagegen zu 16 Ellen (Waldrute) gerechnet 27,168 Meter. Eine Feldlänge beträgt nach Maß der Feldrute 764 Meter, bei zwei Feldern das Doppelte und bei drei Feldern das Dreifache[4]. Da den Meßleuten hier in der Oberlausitz bei dem von Berg und Tal sowie Bächen durchbrochenen Gelände oft Hindernisse entgegenstanden, sie auch bereits von den Slaven gegründete Dörfer (auf welchen sich deutsche Ritter als Herren niedergelassen) mit uralten Grenzen vorhanden, so mußten sie vielfach von ihrem Normalmaß abweichen.
- ↑ N. L. M. Bd. 102 (1926) S. 50–76.
- ↑ Neues Archiv für Sächs. Geschichte Bd. 41 (1860) S. 30. Dgl. Walter Heinich a. a. O. S. 52.
- ↑ S. R. Jecht, Die wirtschaftl. Verhältnisse der Stadt Görlitz (1916) S. 38; darnach ward 1755 in der ganzen Oberlausitz die Leipziger (später genannt die Sächsische oder Dresdner Elle = 0,565 Meter) eingeführt. In der preußischen Oberlaus. ward die Rheinländische Elle = 0,667 Meter oder 2⅛ Fuß = 25½ Zoll als gesetzliches Längenmaß bestimmt und der Gebrauch der Sächsischen Elle strengstens verboten. – In Schlesien und Preußen liegt dem fränkischen Maß auch die Elle und zwar zu 0,576 Meter zu Grunde; darnach beträgt die Länge der Rute (statt 8,49 Meter) 8,64 Meter und die Breite einer „Normalhufe“ (statt 101,88 Meter) 103,68 Meter. Die Ausmaßfläche einer solchen Hufe beträgt darnach (statt 23 ha 35 a) 24 ha 19 a. Das Breitenmaß über 6½ Hufe auf der Oberdorferflur ergibt 658 Meter und bezeugt damit deutlich, daß das Rutenmaß nicht auf die Elle zu 0,576 zurückgeht, in diesem Falle müßte es sonst 673 Meter betragen. Vgl. Heinrich v. Loesch, Zeitschrift des Vereins für Geschichte Schlesiens Bd. 63 (1929) S. 40 ff.
- ↑ Ausführliches hierzu s. Walter Heinich a. a. O. S. 53 und 55.
Ernst Krische: Die Siedlungsverhältnisse von Berzdorf auf dem Eigen. In: Neues Lausitzisches Magazin. Görlitz: Selbstverlag der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften, 1929, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:NLM_1929_Seite_221.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)