verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 6 | |
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Feuerröhren, die bei Röhrenkesseln verwendeten engen Rohre, welche den Wasserraum heizend durchziehen; s. Dampfkessel, S. 450.
Feuerrolle, die Rolle (s. d.), welche die Verteilung der Schiffsmannschaft bei Feuersgefahr vorschreibt.
Feuerrost, s. Rost.
Feuersalamander, s. Molche.
Feuersäule, Denkmal in London zur Erinnerung an den großen Brand 1666, von C. Wren 1671–77 in Form einer 61 m hohen dorischen Säule erbaut, auf deren Gipfel eine vergoldete Flammenkugel angebracht ist, mit Basreliefs von Cibber. Die Galerie der F. ist ein berühmter Aussichtspunkt.
Feuersäule der Israeliten, s. Wolken- und Feuersäule.
Feuerschiff (engl. Light ship), kurzes, starkes, meist rot, zuweilen schwarz gestrichenes Fahrzeug mit 1–3 Signalmasten, welche Korbgeflechte und bei Dunkelheit Laternen tragen, die in Form und Zahl verschieden sind. Sie sind in Flußmündungen verankert und dienen wie die Leuchttürme den Schiffern als Wegweiser. Der innere Ausbau der Feuerschiffe birgt Wohnräume für die Mannschaft, nicht selten auch Rettungsgeräte für Schiffe, welche in Seenot sind, und Reservegut für den Fall eines Kettenbruchs zur Rettung der Feuerschiffwächter. Während des Eisganges verlassen die meisten Feuerschiffe ihren Standort, indem sie an sicherere Stellen oder in den nächsten Hafen geschleppt werden, um sofort wieder Dienst zu thun, wenn die Eisverhältnisse dies gestatten. Die bekanntesten Feuerschiffe sind die vier zu einer Gruppe vereinigten auf den Goodwin Sands in der Themsemündung. Die deutsche Ostseeküste von Memel bis Swinemünde zählt 5, die deutsche Nordseeküste 15 Feuerschiffe. Über die Art der Beleuchtungsapparate der Feuerschiffe s. Leuchttürme.
Feuerschröter, s. v. w. Hirschkäfer.
Feuerschutz, der Inbegriff aller Veranstaltungen zum Schutz des Lebens und Eigentums der Menschen gegen die zerstörende Gewalt des Feuers. Zu denselben gehören die Feuerverhütung, die Feuerlöschung, die Feuerrettung mittels der Feuerwehr (s. d.), im weitern Sinn auch die Feuerversicherung (s. d.).
Die Feuerverhütung (Feuerpolizei) bezweckt, der Entstehung und Entwickelung von Feuer möglichst vorzubeugen. Erfahrungsgemäße Ursachen zur Entstehung von Feuer liegen 1) in der Bauart der Gebäude, 2) in der Beschaffenheit der darin untergebrachten beweglichen Gegenstände, 3) in dem Verkehr der Menschen, insbesondere in dem Gewerbebetrieb, und 4) in natürlichen Vorgängen. Die Feuerverhütung hat daher die Aufgabe: 1) durch Überwachung der feuersichern Bauweise, insbesondere der massiven Umfassungen und Dachungen, wie der Errichtung und Unterhaltung der Feuerungsanlagen baupolizeiliche Aufsicht zu führen (die hierher gehörigen Vorschriften enthalten die Baupolizeiordnungen und die gesetzlichen Bestimmungen über das Schornsteinfegewesen); 2) Anordnungen zu treffen wegen Aufbewahrung feuergefährlicher Stoffe und wegen Sicherung derselben gegen Entzündung (hierher gehören die Aufsichtführung über Lager von Spirituosen, Ölen, Sprengstoffen etc. und die Schutzmaßregeln gegen leichte Entflammbarkeit von Holz- und Faserstoffen durch feuersichern Anstrich mit Wasserglas, borsauren Salzen, Phosphaten und Sulfaten, bez. Imprägnieren mit wolframsaurem Natron, schwefelsaurem Ammoniak und andern Salzlösungen); 3) den Umgang mit Feuer und Licht und den Gewerbebetrieb zu überwachen, nicht minder zur Begegnung der Brandstiftung über böswillige und unzurechnungsfähige Personen Aufsicht zu führen (zu den gefährlichen Gewerbsanlagen gehören größere Feuerungsanlagen, Bereitungs- und Lagerstätten für explosible und brennbare Gase erzeugende Stoffe, Teer-, Firnis-, Lacksiedereien, Spinnereien etc.; zur Verminderung der Feuersgefahr in derartigen Anlagen dient die Beleuchtung durch elektrisches Licht); 4) Schutzmaßregeln zu treffen gegen Selbstentzündungen und gegen Blitzschlag (Vorschriften über zweckmäßige Herstellung von Blitzableitern). Besondere Aufmerksamkeit der Feuerpolizei erfordern diejenigen Bauten, in welchen größere Menschenmassen sich zu versammeln pflegen, als: Theater, Säle, Kirchen, Schulen etc. Infolge der verhängnisvollen neuesten Theaterbrände sind für die Schauspielhäuser besondere Sicherheitsmaßregeln vorgeschrieben worden. Sie bestehen in der Vorschrift massiver Bauweise, feuersicherer Trennung des Bühnenhauses vom Zuschauerraum durch massive Scheidewand und eisernen Vorhang, Herstellung und Freihaltung breiter Treppen und Ausgänge mit nach außen schlagenden Thüren, Anbringung von Notausgängen, Notbeleuchtung, Zugänglichkeit für die Löschanstalten und sorgsamer Instandhaltung derselben, feuersichern Anstrichs und Imprägnation brennbarer Stoffe (s. Flammenschutzmittel 2).
[Feuerlöschung.] Die Schnelligkeit, mit welcher Feuersbrünste um sich greifen, erfordert ein möglichst schnelles und planvolles Eingreifen der Feuerlöschanstalten. Zur Organisation der Feuerlöschanstalten bedarf man hinreichender Wasservorräte, tüchtiger Geräte und eingeübter Bedienungsmannschaften, welche sämtlich jederzeit für den Kampf bereit gehalten, bei eintretender Gefahr sofort herbeigerufen und unter einheitlicher Oberleitung planmäßig verwendet werden müssen. Zur Wasserversorgung genügt bei einfachen Verhältnissen die Anstauung fließender Gewässer oder auch die Ansammlung der Tagewasser in Teichen, Zisternen u. dgl.; in großen Städten aber bedarf man der Wasserleitungen. Außer dem Wasser kommen künstliche Löschmittel zur Anwendung, welche den brennenden Körper besser als Wasser mit einer luftabschließenden Schicht umgeben. Hierher gehören Mischungen des Wassers mit Lehm, Thon, Salz etc., ferner Mischungen brennbarer Stoffe, welche beim Verbrennen erstickende Gase, wie schweflige Säure etc., in Massen entwickeln. Unter letztern haben sich bisher am besten die Feuerlöschdosen bewährt, welche aber hauptsächlich nur in geschlossenen Räumen verwendbar sind. Bis zum vollständigen Verbrennen der Dose wird eine Thür oder ein Fenster des betreffenden Raums geöffnet, um das Zersprengen der Fenster durch den Druck der massenhaft erzeugten Gase zu verhüten. Erfordert auch des erstickenden Dampfes wegen der Gebrauch der Löschdosen große Vorsicht, so sind dieselben doch insofern von Nutzen, als sie bei Bränden in geschlossenen Räumen die helle Flamme so lange unterdrücken, bis die Löschanstalten in Thätigkeit treten.
Zu den Löschgeräten gehören Hacken, Schaufeln und Schutzbretter, Eimer und Schöpfer. Ist das Wasser aus weitern Entfernungen herbeizuschaffen, so sind fahrbare Wasserfässer erforderlich. Das Wasser, welches durch Saugwerke (Zubringer, Hydrophore) gehoben wird, pflegt man in Schlauchleitungen zuzuführen. Den obersten Platz unter den Löschgeräten nimmt die Feuerspritze ein, deren erste der Goldschmied Anton Platner in Augsburg 1518 erbaut hat. Sie muß bei leichter
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 6. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b6_s0209.jpg&oldid=- (Version vom 15.2.2024)