Römer-Zug / vnd Vnderhaltung deß Cammer-Gerichts zu Speyer; als:
1. Nassau: Bredau / in dem Niderländ. oder Burgund. Craisse / 20. zu Roß / 90. zu Fuß / Monatlich / vnnd zum Cammergericht Jährlich / 148 fl. Solle oder lange zeit nichts mehr zum Reich contribuirt worden seyn.
2. Nassau Dillenberg / Im Westphälischen Craisse / 10. 45. oder 300. fl. In der Nürenbergischen / wegen der Schwedischen Satisfaction Gelter / Anno 1650. gemachten Repartition, ist der Nassau-Dillenbergische Anschlag / in Sigen / Dillenberg / vnnd Dietz / getheilet worden; ob aber alle 3. Posten den gedachten alten Anschlag erreichen? gibt die Summa für 133. vnnd ein halben Monat / zu erkennen. Zum Cammergericht setzet Doctor Beckers / in seiner Synopsi J. J. R. G. – 124. fl. Jährlich.
3. Nassau Wißbaden / vnd Itzstein / 2. 10. zur Cammer 31.fl. 42. Kr. 4. Heller / den Thaler zu 69. K. gerait.
4. Nassau Sarbrügg / vnnd Lohr 6. 30. oder 192. Gulden darfür Einer nur / 144. Gülden hat. In der obgedachten Nürnbergischen Repartition, stehen 145. Gülden 36. Kr. davon Nassau Sarwerden 80. vnd Nassau Sarbrüggen 65. fl. 36. Kr. zugerechnet worden. Zum Cammergerichte solle Nassau Sarbrücken / Sarwerden / vnd Lohr / wie ich gefunden / nach dem erhöchten Anschlag / Jährlich 33. fl. 21. Kr. vnd 3. Heller / geben.
5. Nassau Sarbrügg / vnnd Weilburg 6. zu Roß / vnd 30. zu Fuß. Zum Cammergericht / wie ich abermals in einer geschribnen Verzeichnuß gelesen / deß Jahrs 66. fl. 42. Kr. 5. Heller: Obgedachter D. Beckers aber / hat nur 33. fl.
Vnd dann 6. Nassau Beylstein / (so zum Churfürstlich Rheinischen: Wißbaden / Sarbrügg / vnd Weilburg aber / zum Ober Rheinischen Craisse / gehörig.) / 1. zu Roß / vnd 2. zu Fuß / oder Monatlich 20. fl. zum Cammergericht 7. nach dem alten / nach dem erhöchten Anschlag aber / Jährlich 11. fl. 42 Kr. 5 Heller.
Bey nechst-gehaltenem Reichs Tag zu Regenspurg / seyn in den Fürsten-Rath eingeführt worden / weyland Johann Ludwigen Fürsten zu Nassau / Hadamar / Erben; Mauritz Heinrich / vnnd Johann Frantz Desideratus, respectivè Fürsten zu Nassau / Hadamar / vnd Siegen: Ludwig Heinrich / Fürst zu Nassau / Graf zu Catzenelenbogen / Vianden / vnnd Dietz / Herr zu Beylstein: Wilhelm Friderich / Fürst zu Nassau / Grave zu Catzenelenbogen / Vianden / Dietz / vnd Spiegelberg / Herr zu Beylstein / vnd Ließfeld: vnd Johann Moritz / Fürst zu Nassau / Graf zu Catzenelenbogen / Vianden / vnnd Dietz / deß Ritterlichen Johanniter Ordens in der Marck / Sachsen / Pommern / vnd Wendland / Meister / Herr zu Beylstein. Sonsten seyn bey gedachtem Reichstag / von den Herren Grafen von Nassau / in der Person / vnnd durch Pottschafft / erschienen / Herr Johann / Graf zu Nassau Sarbrücken / vnnd Sarwerden / Herr zu Lahr / Wißbaden / vnd Idtstein / oder Itzstein (dessen Herr Sohn / zu besagtem Regenspurg / seine Religion damalen geändert hat) Ernst Casimir; Johann Ernst Casimir; vnnd Johann Ludwig / Gebrüder / vnnd Vettern / Graven zu Nassau Sarbrücken / vnnd Sarwerden / Herrn zu Lahr / Wißbaden / vnd Itzstein.
Ist ein vraltes kleines wolvermauertes
Stättlein in Nieder-Hessen / vor
dem langen Berge / einem hohen Gebürge /
bey welchem vor alten Zeiten / auff
einem spitzigen Berge / ein vestes Schloß
gelegen / welches / sampt dem Stättlein /
vom Bischoffen zu Mäyntz / Hertzog
Otten zu Braunschweig / vnnd Landgraf
Balthasarn in Thüringen / gewonnen /
vnd vbel zugerichtet worden / davon auch
oben bey Milsungen Anregung geschehen.
Es wird ein Wüste dieses Orts gezeiget /
welche man Aldenborg nennet / darauff vor
alten Zeiten eine Statt gelegen haben solle.
Es wohnen in dieser Gegend die Hunde / so
An. 1351. den Falckenstein erbawet;
Item die Meisenbüge / vnd etliche von
Dalwig. Der letztermelten Vorfahren haben /
an bemeltem Gebürge die Schauwenburg /
ein vestes Berghauß bewohnet /
aber nachmalen ihren Sitz herunder in
das Dorff Hoff verruckt.
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 110. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_160.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)