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ADB:Ruef, Kaspar

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Artikel „Ruef, Johann Kaspar Adam“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 587–588, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ruef,_Kaspar&oldid=- (Version vom 4. Dezember 2024, 04:56 Uhr UTC)
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Ruef: Johann Kaspar Adam R., Jurist, geb. am 6. Januar 1748 zu Ehingen an der Donau, † am 25. Januar 1825 zu Freiburg i. Br. Nachdem er in der Vaterstadt das Lyceum stets mit dem ersten Preise gekrönt zurückgelegt hatte, studierte er vom Wintersemester 1764 ab die Theologie in Freiburg, und erhielt mit 19 Jahren den ersten akademischen Grad, legte sich aber, weil ihm das für die Weihen erforderliche Alter fehlte, auf das Studium der Rechtswissenschaft und blieb bei dieser. Als die österreichische Regierung beabsichtigte, einen neuen Gymnasiallehrplan allgemein einzuführen, schickte ihn die Regierung von Vorderösterreich nach Wien, um sich mit diesem genau bekannt zu machen. Hier machte er besonders griechische Sprachstudien und wurde, zurückgekehrt nach dem Erwerb der Würde eines mag. art. liberal. et phil. am 14. December 1776 Klassenlehrer der Poetik am akademischen Gymnasium und 1778 des Griechischen, 1780 auch zweiter Bibliothekar, 1786 Bibliothekar an der Universitätsbibliothek, deren Neuordnung und Katalogisirung ihm besonders zu verdanken ist, am 26. August 1788 zeigte er dem Consistorium die Vollendung an. Seine Stelle am Gymnasium verlor er mit der im J. 1792 erfolgten Uebergabe des Gymnasiums an die Benedictiner. Er war 1785 zu Freiburg Doctor der Rechte geworden und erhielt die durch Abgang von Jellenz erledigte Professur des römischen Civilrechts am 22. August 1797 unter Belassung im Amte des Bibliothekars. Auch wurde er Rath am Appellationsgerichte. Dieser Function im J. 1807 enthoben blieb er mit dem Charakter als Hofrath in der Professur, erhielt bei Sauter’s Tode (1818) auch die Professur des Kirchenrechts unter Ernennung zum Geheimen Hofrath. Die litterarische Thätigkeit Ruef’s fällt in die Jahre 1782 bis 1793 und gipfelte in dem Streben, im Sinne und Geiste, der sich in den Schriften von Hontheim, im Emser Congresse und in der österreichischen Kirchenpolitik K. Joseph’s II. ausprägt, zu kämpfen für volle Gewissensfreiheit, christliche Toleranz, Ausrottung des Aberglaubens, Besserung des Kirchenwesens nach allen Richtungen. Im Verein mit Sauter und Dannenmayr gab er die Zeitschrift „Der Freimüthige“ heraus, die 1782–1787 in Ulm und Freiburg in 4 Bdn. erschien und sich eines großen Ansehens, namentlich auch beim Hofe erfreute, der befahl, „den betreffenden Professoren die allerhöchste Zufriedenheit zu erkennen zu geben“. In derselben wurden namentlich auch die kaiserlichen Verordnungen in Kirchensachen mitgetheilt. Die meisten Artikel gehören R. an. Sie erhielt eine Fortsetzung in den „Freiburger Beiträgen zur Beförderung des ältesten Christenthums und der neuesten Philosophie“ in 24 Heften, gab zugleich ein Repertorium der neuesten philos. und theol. Litteratur. Nachdem die kirchenpolitische Strömung in Wien infolge der Ereignisse nach dem Tode Joseph’s II. eine andere Richtung angenommen hatte, erging durch Hofdecret vom 15. März 1793 der Befehl an die vorderösterreichische Regierung: des Prof. R. „Freiburger Beiträge allgemein zu verbieten, den ferneren Verkauf des ganzen Werks nicht zu gestatten, und dem R. daher nicht nur die weitere Fortsetzung desselben, sondern auch die Herausgabe ähnlicher Werke und Schriften, bei Vermeidung der schärfsten Bestrafung zu verbieten“. Damit war diese litterarische Thätigkeit bis zum Uebergange des Breisgau an Baden unmöglich gemacht; seitdem war R. zu alt geworden, um sich noch in litterarische Kämpfe zu begeben, er hielt aber als Lehrer fest an dem alten Standpunkte. Hat R. für die Rechtswissenschaft auch keine litterarische Bedeutung, so hat er eine solche nicht blos für jene Zeit, sondern darüber hinaus als einer jener Männer, welche für die liberaleren Ideen auf kirchlichem Gebiete eintraten und die geistig freiere Richtung vorbereiteten, welche das badische Land bis zum heutigen Tage trotz seines überwiegend katholischen Charakters davor bewahrt haben, dem Ultramontanismus zu verfallen.

[588] Gradmann, Das gelehrte Schwaben, S. 526. – Amann, Zur Erinnerung an Dr. C. Ruef. Mit Auszügen aus seinen Schriften. Freib. 1836. – Schreiber, Freiburg mit s. Umgeb. 1825 (Anhang, Litter. Freib.), S. 380 ff.; – Ders., Gesch. d. Univ. Freiburg III, 136 ff. – Behaghel in v. Weech, Biogr. II, 227 ff.