ADB:Reutter, Johann
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Heinrich von Langenstein und Heinrich von Oyta aus Veranlassung der vom Herzog Rudolf IV. erlassenen Ablösungsgesetze aufgestellten Thesen in einer Weise beantwortet, in den wichtigsten Punkten abweichend mit dem Erfolge, daß Langenstein seine Meinung änderte. Eine zweite Abhandlung Decisio de cura animarum deleganda (Wiener Hs. Nr. 4444) ist wohl durch eine praktische Veranlassung ebenfalls hervorgerufen.
Reutter: Johann R., Kanonist. Weder über seine Herkunft, noch über die Zeit seiner Geburt sind Nachrichten erhalten. Er erscheint an der Wiener Universität im Jahre 1384 als artistischer magister regens, kam dann in die juristische Facultät, führte als licentiatus juris canonici für den Rector magn. Friedrich von Görz das Rectorat vom Herbst 1386 bis April 1387, erwarb dann wohl in Wien die Doctorswürde im kanonischen Rechte und bekleidete 1404 das Amt des juristischen Decans. Für die Geschichte der Universität hat er durch Theilnahme an der Revision der Statuten (1387–1390) Bedeutung. Zugleich war er Domherr bei St. Stephan und ist nach dem Necrologium am 12. April gestorben, das Jahr 1420 ist später zugeschrieben worden. Von großem Interesse ist die handschriftlich erhaltene (Wiener Hofbibl. Cod. Nr. 3601 und 4164) Abhandlung Super quaestionibus formatis per magistros in tractatu de contractibus, welche die von
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Adolf Bruder (1851–1896), Kustos an der k. k. Universitäts-Bibliothek in Innsbruck.