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ADB:Otto, Heinrich Friedrich

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Artikel „Otto, Heinrich Friedrich“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 753–754, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto,_Heinrich_Friedrich&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 13:09 Uhr UTC)
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Otto: Heinrich Friedrich O., Jurist und Historiker, geb. am 18. April 1692 in Ohrdruf (Sachsen-Gotha), wo sein von Buchsweiler im Elsaß stammender Vater Phil. Jakob O. als hohenlohe-langenbergischer Hofrath lebte, besuchte bis 1709 das heimische Lyceum und nachher auf ein Jahr das Gymnasium in Oehringen, worauf er in Jena und seit 1712 in Halle den Rechtsstudien oblag. Nachdem er 1715 in Erfurt die Würde eines Licentiaten der Rechte erlangt hatte, gedachte er sich in Straßburg weiter zu bilden, mußte aber darauf verzichten, weil sein Vater im gleichen Jahre starb, und ließ sich nun als Rechtsanwalt in Ohrdruf nieder. Vom Herzog Friedrich II. zu Sachsen-Gotha zum Hofadvocaten ernannt und von den hohenlohischen Grafen mit dem Hofrathstitel geehrt, erfreute er sich in seiner Praxis eines ungewöhnlichen Vertrauens, so daß seine Dienste von vornehmen, ja sogar fürstlichen Personen – unter anderem beim Reichskammergericht in Wetzlar und beim Wiener Reichshofrath – begehrt wurden. Ein Ausdruck des Dankes für solche Dienste war auch seine Berufung zum Bürgermeister (Consul perpetuus) in Meißen durch den Kurfürsten und Polenkönig August den Starken im J. 1721. Diese Versetzung schlug indessen nicht zu seinem Glücke aus; denn bald erwies sich sein Amtseinkommen – wie es scheint, waren es 200 Gulden – als unzureichend für seine Bedürfnisse, so daß er durch aufgenommene Anleihen und nicht bezahlte Rechnungen bei Handwerkern, Aerzten und Apothekern seine Vermögensverhältnisse zerrüttete und durch Verpfändung von beweglichem Besitze sich eine unbehagliche Lage schuf. Auch sein Familienleben kann kein gesundes gewesen sein; wenigstens trennte er sich im Sommer 1729 von seiner Gattin Johanne Friederike geb. Schultheß, der Tochter eines Reinhardsbrunner Amtmannes, die mit ihm in zwölfjähriger Ehe gelebt und ihm zwei Kinder geboren hatte. Die genannten traurigen Verhältnisse und außerdem die angestrengte geistige Thätigkeit mögen wol vor der Zeit seine Kraft gebrochen haben, so daß er nach langem Leiden den 1. August 1730, erst 38 Jahre alt, an der Wassersucht starb. Zu der am 3. August stattfindenden feierlichen Beerdigung schoß der Rath 30 Thaler aus der Stadtcasse vor und bewilligte zudem eine unentgeltliche Grabstätte in der Gottesackerkirche. Wenige Monate später brach der Concurs über Otto’s Nachlaß herein. – Sein Beruf gewährte ihm keine volle Befriedigung; vielmehr [754] begann er bereits auf der Schule in Oehringen eine schriftstellerische Thätigkeit, die er dann auf der Universität und mehr noch in Ohrdruf und Meißen fortsetzte und die sich theils in verschiedenen Druckschriften, theils in umfassenden handschriftlichen Sammlungen kundgab. Wenn anfangs seine Neigung zwischen einigen wissenschaftlichen Fächern schwankte, so richtete sie sich später vornehmlich auf die Geschichte, in deren urkundlicher Erforschung er einen immer höheren Genuß fand. Schon mit der Dissertation: „Numismatis Lysimachi, Macedoniae regis, expositio“ (1714) lenkte er in dieses Gebiet ein und blieb demselben dann ferner treu: so in dem „Corpus pacificationum imperialium religionis maxime negotium concernentium. Die Reichsfriedensschlüsse, die Religionssache betreffend, vom Passauer Vertrag bis zum Badenischen Frieden“ (1721) und in der „Epistola de Ottone, praeposito monasterii Heusdorfensis, post episcopo Halberstadiensi“ (1722). Die letztere Schrift war gleichsam ein Vorläufer des größern Werkes, welches O. über die ältere Kirchengeschichte seiner thüringischen Heimath veröffentlichen wollte und auf welches eine Anzeige in den Leipziger Neuen Gelehrten Anzeigen schon 1722 hingewiesen hatte. Doch erlebte er selbst die Drucklegung nicht mehr, und erst 7 Jahre nach seinem Tode erschien dasselbe unter dem Titel: „Thuringia Sacra, sive Historia Monasteriorum, quae olim in Thuringia floruerunt“ etc. (Francof. 1737), ein stattlicher Folioband von 956 Seiten Text und 18 Seiten Index in schöner Ausstattung und mit zahlreichen Kupfern (Ansichten, Grabsteinen, Siegeln u. s. w.), aber leider von einem hierzu nicht befähigten ungenannten Gelehrten herausgegeben und daher nicht ohne mehrfache Versehen, wie falsche Lesungen und Wiederholungen anderwärts schon gedruckter Urkunden. Wenn man aber auch bei diesem Buche des Verfassers kundige Hand schmerzlich vermißt, so bleibt dasselbe doch für jene Zeit eine dankenswerthe Gabe, welche manches Dunkel aufhellte und spätere Gelehrte zur Nachfolge reizte. Otto’s Arbeit ist in der ersten, größeren Abtheilung niedergelegt (S. 1–604) und behandelt 14 thüringische Klöster, von denen Reinhardsbrunn und Georgenthal bei Gotha wegen des reichhaltigen Quellenmaterials am ausführlichsten dargestellt werden konnten. Die zweite Abtheilung (S. 605–902) gibt die Geschichte einer kleineren Anzahl von O. übergangener Klöster und rührt von dem bekannten Naumburger Pfarrer Joh. Martin Schamelius her, dessen einzelne früher deutsch erschienene Abhandlungen (1728 ff.) von dem Herausgeber in lateinischer Uebersetzung wiederholt worden sind. Die dritte Abtheilung (S. 921–956) enthält des Kieler Professors Samuel Reyher „Monumenta Landgraviorum Thuringiae et Marchionum Misniae“ in einem sehr vervollständigten Neudrucke. Zu einem zweiten Bande der „Thuringia Sacra“ hatte O. bereits Vieles gesammelt und außerdem einen Theil ausgearbeitet: leider ist dieses Material jetzt zerstreut, wird aber wenigstens in seinen zertrennten Gliedern von einigen Bibliotheken und Archiven bewahrt. Ferner sind noch zwei localgeschichtliche Abhandlungen unseres Verfassers in der Handschrift erhalten, nämlich: „Patriae civitatis Thuringicae Ohrdrufii historia“ und: „De antiquissimo Ohrdorfii civitatis Thuringicae statu commentatio“.

Joh. Fabricius, Historiae Bibliothecae Fabricianae Pars VII. Wolfenb. 1724, pag. 110–112. – Rotermund zu Jöcher. – Fr. Krügelstein, Ueber H. Fr. Otto, Verfasser der Thuringia Sacra und dessen Schrift de antiquissimo statu Ohrdruffii (Gotha) 1843 (12 S. 8°). – L. F. Hesse, Nachrichten von den Lebensumständen H. Fr. Otto’s u. s. w. in R. Naumann’s Serapeum, 22. Jahrg. 1861, Nr. 3, S. 33–38 u. 25. Jahrg. 1864, Nr. 17, S. 267–271.