ADB:Leman, Christian Karl
Friedr. Heinr. v. Strombeck“, Leipzig 1830–1832. – „Versuch eines Anhangs zum ostpreußischen Provinzialrechte“, Insterburg 1816. – „Handbuch über das ostpreußische Provinzialrecht“, Insterb. 1821–1826. – „Historisch-topographische Darstellung der Landesverfassung von Litthauen“, 1. Thl., Insterb. 1808, und „Jahrbuch der Gerichtsverwaltung in Litthauen“ für 1820, 1824, 1828. – „Historisch-geographische Einleitung in die Provinzialrechte Westpreußens“, Marienwerder 1830. – „Das alte Kulmische Recht, mit einem Wörterbuche“, Berlin 1838. Ferner schrieb er: „Ueber den Huldigungseid nach preußischen Gesetzen“, Insterburg 1815 und „Ueber Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens in den preußischen Gerichten“, Berlin 1842. Wahrscheinlich rühren von ihm her: „Ueber die bürgerlichen Verhältnisse der Juden im Großherzogthum Posen und im Kulmer Lande nebst Vorschlägen zu ihrer Verbesserung (von Hugo Dezius, königlichem Justizrathe)“, Marienwerder 1830, sowie „Vorschläge zu einem organischen Gesetz über die Justizverfassung in Preußen, auf der Grundlage des Bestehenden“, Marienwerder 1843.
Leman: Christian Karl L., Rechtsgelehrter, wurde als Sohn des Pastors Johann Gottfried August L. zu Deetz am 9. März 1779 geboren, studirte zu Frankfurt a/O., trat 1800 beim dortigen Stadtgerichte als Auscultator ein und wurde 1803 Assessor bei dem damaligen Hofgerichte, nachherigem Oberlandesgerichte zu Insterburg, wo er 1809 zum Oberlandesgerichtsrath befördert wurde. In gleicher Eigenschaft amtirte er 1827–1841 in Marienwerder, trat 1842 in den Ruhestand mit dem Charakter als geheimer Justizrath, verlegte seinen Wohnsitz nach Halle und verstarb daselbst am 7. Juli 1859, überlebt von seiner Wittwe († 1870) und einer Tochter. – L. hat sich als Schriftsteller um die Darstellung des preußischen Rechts verdient gemacht. Von ihm rührt her der dritte Theil, Bd. I–III der „Provinzialrechte aller zum Preußischen Staat gehörenden Länder und Landestheile, herausgegeben von- Gef. Mittheilungen des Oberlandesgerichtspräsidiums zu Marienwerder und des Herrn Dr. R. Reicke zu Königsberg. – Zeitschrift für deutsches Recht, XVII. 406.