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ADB:Johann Friedrich II.

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Artikel „Johann Friedrich, Herzog zu Sachsen“ von Ernst Wülcker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 330–343, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_Friedrich_II.&oldid=- (Version vom 4. Dezember 2024, 05:34 Uhr UTC)
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Johann Friedrich, Herzog zu Sachsen, zum Unterschiede von seinem Vater und Bruder der Mittlere genannt, war geboren zu Torgau am 8. Jan. 1529 als ältester Sohn des Kurfürsten Johann Friedrich des Großmüthigen und der Sibylla, Tochter des Herzogs Johann von Cleve. Er starb in der Gefangenschaft zu Steier am 9. Mai 1595. Von seinen Brüdern sind nur Johann Wilhelm und Johann Friedrich zu erwähnen, ein dritter Bruder, Johann Ernst, starb schon nach Monatsfrist. Der Kurprinz, der bereits in jungen Jahren große Fähigkeiten zu verrathen schien, wurde gemeinschaftlich mit seinem [331] Bruder Johann Wilhelm erzogen und genoß einen für die damalige Zeit gründlichen und vielseitigen Unterricht. Denn während die Fürstenerziehung jener Tage doch hauptsächlich nur die äußerliche Bildung im Auge hat, läßt der Unterricht der jungen Prinzen, den Basilius Monner (Vinariensis) vorzüglich leitete, an Gründlichkeit nichts zu wünschen übrig. Vor allem wird eifrig Latein getrieben, bei feierlichen Gelegenheiten müssen die Zöglinge lateinische Reden halten, aber auch griechisch und hebräisch wird soweit erlernt, um selbstständig die Bibel durchforschen zu können. J. Fr. soll sich vor allem bei diesen Studien ausgezeichnet haben und, wenn wir das rege Interesse uns vergegenwärtigen, das er bis zu seinem Lebensende wissenschaftlichen Fragen entgegenbrachte, so dürfen wir nicht zweifeln, daß sein lebhafter Geist auch damals schon Unterricht und Belehrung eifrig aufnahm. In die Staatsgeschäfte wurden die Prinzen nach ernestinischer Sitte dadurch eingeführt, daß man sie von frühen Jahren an den Sitzungen des Hofraths beiwohnen ließ. Auch ritterliche Uebungen gingen neben den geistigen Beschäftigungen her und wiederum wird J. Fr. wegen seines Muthes und seiner Gewandtheit bei Kampfspiel und Turnier gerühmt. Es dauerte nicht lange, so hatte der junge Fürst Gelegenheit, eine ernstere Probe dieser Eigenschaften abzulegen, da er an der Seite seines Vaters den schmalkaldischen Krieg mitmachte, in Süddeutschland kämpfte und besonders in der Schlacht bei Mühlberg mit Tapferkeit focht. Nur mit Mühe der Gefangenschaft entronnen, eilte er nach Wittenberg und, weil er sich dort noch nicht sicher hielt, nach Gotha. Von hier, vom festen Grimmenstein aus, suchte J. Fr. den Widerstand gegen den Kaiser neu zu organisiren, da sich aber bald die vollständige Unzulänglichkeit der Hilfsmittel herausstellte, so beschloß man, sich dem siegreichen Kaiser zu unterwerfen. Der gefangene Vater unterzeichnete bekanntlich die wittenbergische Capitulation, nach welcher die Ernestiner die Kurwürde und zunächst alle ihre Lehen an den Kaiser einbüßten. Der Kurfürst sollte so lange in des Kaisers Gefangenschaft bleiben, als es diesem beliebe, der Kaiser aber setzte den Kindern Johann Friedrichs des älteren eine Jahressumme von 50 000 Gulden aus und verpfändete ihnen, da man nicht im Stande sei, die Summe baar zu zahlen, eine Anzahl Lehen, die nun den Kern der ernestinischen Besitzungen für die Zukunft bildeten und mit denen die Herzoge belehnt werden sollten, als seien es wirkliche Lehen. Es ist bekannt, daß der Kaiser, übermüthig gemacht durch den Sieg über die Protestanten, Deutschland der katholischen Kirche zu unterwerfen sich vorsetzte und eine Erbmonarchie zu gründen gedachte, welche die Reiche, die er selbst besessen, in Einer Hand und zwar in der seines Sohnes Philipp vereinigt ließe, es ist ferner bekannt, wie Kurfürst Moritz von Sachsen im Bunde mit Frankreich die stolzen Pläne Karls durchkreuzte, durch einen kühn ausgeführten Ueberfall die Befreiung der gefangenen protestantischen Fürsten erwirkte und den Passauer Vertrag erzwang. Johann Friedrich der ältere kam in Folge dieser Ereignisse im September 1552 wiederum in sein Land zurück. Unterdessen hatten die Söhne, allerdings unter mittelbarer Leitung des Vaters die Regierung geführt. Mancherlei wichtige Dinge waren verhandelt worden und ins Leben getreten. Zu dem Ländercomplex, der den Ernestinern nach dem erschütternden Ereignisse von Mühlberg geblieben war, hatte man noch Saalfeld, ein böhmisches Lehen 1549 von König Ferdinand erlangt. Während in dieser Weise die äußeren Zustände sich wieder consolidirten, hatte man auch für das geistige Leben des Landes einen neuen Mittelpunkt in Jena geschaffen. Denn gleich bei der Gefangennehmung schmerzte den besiegten Kurfürsten kaum etwas mehr, als der Verlust der Universität Wittenberg, des Heerdes und Brennpunktes aller bisherigen protestantischen Bemühungen. Johann Friedrich der ältere hatte die letzten Stunden des Zusammenseins [332] mit den Söhnen vor seiner Abführung nach Süddeutschland besonders noch benutzt, um ihnen die Begründung einer neuen Hochschule in seinen eigenen Landen warm ans Herz zu legen, denn Wittenbergs Schicksal in des Kurfürsten Moritz Händen schien unsicher zu sein. Man hatte vor allem gehofft, Melanchthon für das Ernestinerland zu gewinnen und anfangs schienen auch die Verhandlungen ein günstiges Resultat zu erzielen, bald aber erklärte der berühmte Freund Luther’s, doch lieber bei seinen Collegen in Wittenberg bleiben zu wollen. Aber auch sonst standen den Plänen der Ernestiner mancherlei Schwierigkeiten entgegen. Der Kaiser in seinem Eifer für den katholischen Glauben trat auf das entschiedenste der Bildung eines neuen Stützpunktes der Ketzerei entgegen und weigerte hartnäckig die Erlaubniß zur neuen Hochschule. So mußte man sich denn mit einem Gymnasium (oder Pädagogium) provinciale begnügen und die Fortbildung zur Universität späteren, besseren Zeiten überlassen. Diese traten aber erst mit der Alleinherrschaft Ferdinands ein, und vorausgreifend sei bemerkt, daß erst im August 1557 die Universität zu Jena seitens des Kaisers genehmigt wurde. Jene Weigerung Melanchthon’s aber, der neuen Schule als Lehrer beizutreten, hat, wie wir es jetzt beurtheilen können, unendlich schlimme Früchte getragen. Wie ganz anders hätte sich die Zukunft der protestantischen Kirche vielleicht gestaltet, wenn der milde, versöhnliche Geist eines Melanchthon in Jena geherrscht und ausgleichend und besänftigend gewirkt hätte. Statt dessen fanden sich alsbald dort Elemente zusammen, die in dem engherzigen Eifer, Luther’s Lehre rein zu erhalten, sofort in Streit und Zank mit den auswärtigen Protestanten geriethen und in einer Zeit, da die Religion eng mit der Politik verbunden war, und der gemeine Mann ein ganz anderes Interesse an den Glaubensfragen hatte, als heute, unabsehbare Irrung und endloses Aergerniß verursachten und nicht wenig dazu beitrugen, daß protestantische Reichsstände aus Ekel über die Verwirrungen im lutherischen Lager, sich dem Calvinismus in die Arme warfen. Daß das Ernestinerland aber auch sonst der Sitz der strengsten lutherischen Richtung war, zeigte sich sofort in den Verhandlungen über das Interim. Noch im J. 1548 war der Kaiser daran gegangen, gegen die Lehre der Lutherischen einzuschreiten. Gewiß hätte er die Gegner am liebsten gezwungen, einfach in den Schooß der katholischen Kirche zurückzukehren und eine extreme Partei hatte dies auch befürwortet: bald aber erkannte man an entscheidender Stelle, daß die Durchführung dieses Planes, wenn sie überhaupt möglich war, nur durch blutige Kriege ausgeführt werden könne. So schlug man denn einen Mittelweg ein und versuchte durch das sogenannte Interim die religiösen Parteien zu nähern. Aber dem Interim erging es, wie es oft Vermittelungsvorschlägen geht: es befriedigte nach keiner Richtung, der Papst protestirte und der Kurfürst von der Pfalz protestirte, und wenn man auch in Oberdeutschland vielfach der neuen Glaubensnorm Geltung zu verschaffen wußte, so war in Nieder- und Mitteldeutschland die Aufnahme desto kühler. Der neue Kurfürst zu Sachsen nahm das Religionsedict nur sehr bedingungsweise an: er ließ selber eine Norm ausarbeiten, bekannt als Leipziger Interim und octroirte sie seinen Geistlichen. Es war wiederum eine Vermittelung zwischen Interim und Lutherthum. Der gefangene Landgraf willigte in die Durchführung des neuen kaiserlichen Gesetzes in seinen Landen, da er seine Freilassung dadurch erwirken zu können glaubte: sein Mitgefangener aber, J. Fr. verweigerte kurzer Hand jede Annäherung, und verbot seinen Söhnen auf strengste, in die kaiserlichen Propositionen zu willigen. Unter diesen schwierigen Verhältnissen legten die jungen Ernestiner das Religionsgesetz einem Collegium von 16 Theologen zur Prüfung vor, die am 28. Juli 1548 einstimmig erklärten, das Interim stehe mit der Religion und der Augsburger Confession im Widerspruche [333] und sei deshalb zu verwerfen. In gleicher Weise ging man gegen das Leipziger Interim vor. Die Theologen erklärten auch das Machwerk des Kurfürsten Moritz für gänzlich unbefriedigend und Herzöge, wie Landstände baten den Kaiser, sie bei der althergebrachten Religionsübung zu belassen. Man arbeitete ein neues Bekenntniß aus, das man dem Kaiser zusandte und bei dessen Befolgung es in den ernestinischen Landen verblieb.

Die oben berührten, zunächst durch Kurfürst Moritz herbeigeführten Ereignisse, die mit dem Passauer Vertrag und der Freilassung Johann Friedrichs endeten, machten jenem Zustande der Schwebe ein Ende. J. Fr. aber hat sich seiner Freiheit nicht lange mehr erfreut. Nachdem er im J. 1553 nochmals bei Gelegenheit des Todes des Kurfürsten Moritz einen vergeblichen Versuch beim Kaiser gemacht hatte, seine verlorenen Länder und die Kurwürde wiederzuerlangen, starb er am 4. März 1554. In seinem Testamente war festgestellt, daß die drei Söhne das Land nicht theilen, sondern es gemeinschaftlich regieren sollten. So traten denn J. Fr. der Mittlere, Johann Wilhelm und Johann Friedrich zu gemeinsamer Herrschaft zusammen und führten dieselbe bis 1557. Innerhalb dieser drei Jahre sehen wir die Brüder hauptsächlich mit der Consolidirung der neuen Verhältnisse beschäftigt. Zunächst war eine Neubelehnung der Söhne mit den Besitzungen, die der Vater durch seine Rückkehr wieder übernommen hatte, zu erwirken. Dieser Act der Uebertragung aber zog sich länger hinaus, als man dachte, erst am 23. März 1555 fand die gewünschte Belehnung statt. Im folgenden Jahre erneuerten die Herzöge die Erbverbrüderung mit Kursachsen, Kurbrandenburg und Hessen und wieder ein Jahr später die mit Kursachsen und Böhmen: Johann Wilhelm ging damals als Beauftragter der Wettiner nach Prag und empfing die böhmischen Lehen, die directe Belehnung für die Albertiner, die Gesammthand für die Ernestiner. Endlich traf man noch ein Abkommen mit Henneberg, indem man unter Zustimmung des Kaisers und der Erbverbrüderten durch Erbvertrag mit dem Grafen Wilhelm feststellte, daß gegen Uebernahme der Hennebergischen Schulden seitens der Ernestiner, letzteren beim Aussterben der gräflichen Linie das Land übertragen werden solle. Coburg, das schon im 14. Jahrhundert vom Hennebergischen Besitze abgekommen, solle alsdann wieder damit vereint werden und vereint bleiben. Auch einige kleine Ländererwerbungen gelangen, man fügte Römhild im J. 1555 der Herrschaft zu und gewann 1556 die Ansprüche auf Königsberg in Franken. Endlich sei noch hervorgehoben, wie sehr die Herzöge um die Hebung der Rechtspflege besorgt waren: man errichtete ein Obergericht zu Jena an Stelle der Gerichte zu Wittenberg und Coburg und erlangte vom Kaiser ein neues Privilegium de non appellando für das ganze Wettinerland.

Während alle diese Verhandlungen auf eine besonnene Politik hinzuweisen scheinen, die sich in das Geschehene hineingefunden und mit der Vergangenheit ehrlich versöhnt hat, hier und da mit den Gegnern von früher, Kursachsen und dem Kaiser, in freundschaftliche Stellung zu kommen sucht, so zeigt sich doch gar bald, daß jene gemäßigte Politik nur Schein war, daß die Verbitterung über die erlittenen Verluste noch tief im Herzen der ernestinischen Brüder saß, daß im Stillen Vorkehrungen getroffen wurden, um zu neuem Kampfe gerüstet zu sein und besonders seitens Johann Friedrichs mit Sehnsucht der Tag erwartet wurde, da man den verlorenen Kurhut wiedererlangen könne. Johann Friedrich der Großmüthige mochte vielleicht gehofft haben, durch Anschluß an den Kaiser das Verlorene wieder an sein Haus bringen zu können, sterbend hatte er seine Söhne ermahnt, nicht wider den Kaiser sich zu verbinden. Dies wäre eine aussichtsvolle Politik gewesen, wenn Kursachsen nicht den Ernestinern so ganz und gar in dieser Beziehung zuvorgekommen wäre. Aber schon im Anfange des [334] 16. Jahrhunderts standen die Herzöge zu Sachsen albertinischer Linie dem Kaiser näher als die Ernestiner, Moritz unterstützte Karl V., nur als dieser ihm zu weit zu gehen und den Sturz der Fürstenmacht zu planen schien, bekämpfte er ihn, nützte aber seine Siege nicht in der Weise aus, als ihm möglich gewesen wäre, und lenkte, nachdem er erreicht, was er gewünscht wieder in seine kaiserfreundliche Politik ein. Sein Bruder August übernahm diese Politik und allmählich wurde sie, gewiß auch aus Furcht vor den Ernestinern und etwaigem Wankelmuthe des Kaisers traditionell. – Je enger sich aber Kursachsen mit Habsburg verband, desto weniger Aussicht blieb für die Ernestiner auf diesem Wege zum erwünschten Ziele, der Wiedererlangung der Kur, zu gelangen. So wurden denn die Brüder, trotz mancherlei Versöhnungsversuchen Kursachsens, in das Letzterm entgegengesetzte, in das kaiserfeindliche Lager getrieben und sie scheinen, besonders J. F., in durchaus bewußter Weise Wege betreten zu haben, die dahin führten, im gegebenen Augenblicke gegen die alten Feinde loszuschlagen. Wer aber damals sich zu schwach fühlte, um gegen den Kaiser allein aufzutreten, sah sich an Frankreich gewiesen, das ja seit den ersten Jahrzehnten des Jahrhunderts eine kaiserfeindliche Politik befolgte, das mit Karl V. vier große Kriege um den Vorrang in Europa geführt hatte und wenn es auch Italien und die Kaiserkrone nicht errungen, so doch trotz aller Bemühung des Gegners nicht zu Boden geworfen worden war. Das streng centralisirte Land mit seinen reichen Hilfsmitteln war allen kaiserfeindlichen Bestrebungen ein sicherer Bundesgenosse gewesen. Der Patriotismus der Deutschen stand in jenen Tagen einer Verbindung mit dem Erbfeinde nicht entgegen: zu sehr hatte man sich entwöhnt, den Kaiser, der durchaus Spanier war, der nur ab und zu sich in Deutschland aufhielt, der sich in seinem starren Festhalten an den Katholicismus so recht als Romane erwies, diesen Kaiser als Vertreter der deutschen Nation anzusehen. Gegen den Fürsten, der die wahre Religion umzustoßen, der die Grundlagen der Reichsverfassung anzutasten und ein absolutes Regiment einzuführen gedachte, schien dem Protestanten jeder Helfer gerechtfertigt. So hatte man sich vor dem schmalkaldischen Kriege mit Franz I. verbunden und der König hatte 200,000 Frs. dem Landgrafen und dem Kurfürsten zufließen lassen, hatte auch versprochen selber den Kaiser mit Krieg zu überziehen, aber sein plötzlicher Tod hatte die wohlerwogenen Pläne durchkreuzt. Darnach hatte Moritz von Sachsen mit Heinrich II. angeknüpft: am 5. Oct. 1551 wurde eine Einung zu Friedewalde geschlossen, wo sich gegen Ueberlassung der Städte Metz, Toul, Verdun und Cambrai Frankreich zur Erlegung großer Subsidiengelder verstand. Der Haß und das Mißtrauen gegen Karl V. wurde nach dessen Rücktritt auf seine Nachfolger übertragen und alle unzufriedenen Elemente fanden nach wie vor am französischen Hofe Aufnahme: so wäre es denn im Allgemeinen schon nicht auffällig gewesen, hätten die Ernestiner sich Frankreich genähert. Aber zwischen den Herzögen und den französischen Königen walteten noch intimere Verhältnisse und Jene waren Letzteren mehrfach verpflichtet. Zunächst waren die Ernestincr Frankreichs Schuldner, denn jene 200,000 Francs, obwohl nur zu Kriegszwecken geliehen, waren nie von Frankreich zurückverlangt worden. Dann hatte Joh. Friedrich der Großmüthige am Vorabende des schmalkaldischen Krieges voll trüber Ahnung wegen des Ausganges des Kampfes bei Franz I. angefragt, welche Aufnahme sein ältester Sohn am französischen Hofe gewärtigen könne, wenn der Krieg unglücklich ausginge und der Prinz mit dem Kaiser entzweit als Flüchtling nach Paris käme. Der französische König hatte in einem schmeichelhaften Briefe geantwortet: er werde den Erbprinzen fürstlich behandeln, ihm eine Jahresrente von 10,000 Fr. aussetzen und ihm bis zum Augenblicke, da er wieder nach Deutschland zurückkehren könne, Grundbesitz in Frankreich geben. [335] So Franz I. Zur Zeit der Gefangenschaft Joh. Friedrichs hatte Heinrich II. in Sachen der Freilassung des Vaters seine guten Dienste den Söhnen angeboten. An diese Beweise freundlicher Gesinnung anknüpfend, traten die Brüder auf Heinrichs Wunsch in ein Dienstverhältniß zum französischen Throne, worin sie dem Könige deutsche Truppen zu werben und, ausgenommen in Kämpfen gegen Kaiser und Reich, selber Heeresfolge zu leisten versprachen. Dagegen sicherte Frankreich eine jährliche Pension von 30,000 Francs und eine Entschädigung für den Fall zu, daß den Herzögen Unannehmlichkeiten aus dem Verhältnisse zum Könige entstünden. Die Brüder hatten sich am 13. Mai 1557 dahin geeinigt, daß Joh. Friedrich der Mittlere die Gesammtregierung und zwar auf 4 Jahre übernehmen sollte, der jüngste Bruder war kränklich und blieb im Lande: es fiel also Joh. Wilhelm zunächst zu, den Verbindlichkeiten gegen Frankreich im eignen und der Brüder Namen Rechnung zu tragen. Wir sehen ihn nach Frankreich ziehen und dem Könige zunächst gegen Spanien, später gegen die Hugenotten mit Truppen, mit Rath und That Hilfe leisten. Während die Brüder so durch Frankreich sich zu stärken suchten, waren sie daneben bemüht durch Heiraten ihr Ansehen zu vergrößern. Für Joh. Wilhelm dachte man die Königin von England, Elisabeth zu freien und, wäre dies gelungen, so hätte man möglicherweise einen mächtigen Bundesgenossen in England gefunden, doch zerschlug sich der Plan an der Weigerung Elisabeths in den Ehestand zu treten. Aber die Töchter des mächtigsten Fürsten der deutschen Protestanten gewannen die Brüder. Einst, es war im Jahre 1555 gewesen, hatte J. F. dem Wunsche seines verstorbenen Vaters nachgebend, Agnes, die Tochter des Landgrafen Philipps von Hessen, Wittwe des Kurfürsten Moritz von Sachsen heimgeführt, aber noch in dem nämlichen Jahre war dieselbe an einem hitzigen Fieber verstorben. Nun erwarb der junge Wittwer 1558 die Tochter des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, Elisabeth und verband sich somit dem neben Sachsen mächtigsten protestantischen Fürsten. Joh. Wilhelm heirathete 2 Jahre später die Schwester Dorothea Susanna. Neben diesen Bemühungen auf rein politischem Gebiete die überkommene Macht zu stützen und zu stärken, galt es auch in religiösen Dingen eine Stellung zu behaupten, die man politisch ausnützen konnte. War das Land der Ernestiner auch ein beschränktes, so hatte das Fürstenhaus doch als das bestprotestantische, das unter allen Stürmen von außen stets zur reinen Lehre gehalten, einen großen Anhang im evangelischen Volke und der Ruhm, die Hauptstätte und zwar die einzig ächte Stätte der Lutherlehre zu sein, sollte eifersüchtig gewahrt und mit Niemanden, besonders nicht mit Kursachsen getheilt werden. Das neugegründete Jena wurde in erster Linie benützt, um Leipzig und Wittenberg zu bekämpfen und in Miscredit zu bringen und das Ernestinerland als das einzig rechtgläubige hinzustellen. Vor allem wurde diese Richtung durch den 1557 nach Jena berufenen Flacius Illyricus gestützt. Es entbrannte der Kampf zuerst um die Lehre des Synergismus, das heißt um die Frage der Mitwirkung des Menschen beim Acte der Heiligung. Theils gegen Pfeffinger zu Leipzig, theils gegen Melanchthon wurde der heftigste Krieg geführt. Aber es stellte sich bald heraus, daß die Wittenbergischen Anschauungen auch in der Weimarischen Geistlichkeit eingewurzelt waren. Hatten doch fast alle protestantischen Pfarrer einst in Wittenberg studirt und so erstanden den Jenaern im eignen Lande viele Feinde. Flacius und Amsdorf setzten ihre ganze Autorität ein, derselben sich zu entledigen, und da der Herzog sie unterstützte, gelangen auch ihre Pläne. Schon früher hatte Justus Menius weichen müssen, aber das gründlichste Mittel, das Land von nichtorthodoxen Elementen zu säubern, fand man in dem sogenannten Confutationsbuche, einer Zusammenstellung aller strenglutherischen Ansichten, unter Verdammung der Lehren, die nicht ächt protestantisch schienen. Man befahl [336] den Geistlichen des Landes durch Unterschrift ihre Uebereinstimmung mit dem Inhalte zu erklären und stellte die Weigerung als Ungehorsam gegen den Landesherrn hin, unter dessen Namen die Confutation erschienen war. Man rief die Staatsgewalt zu Hilfe – ja man ging soweit, die widerstrebenden Theologen Prof. Strigel und Superintendent Hügel zu Jena mit Waffengewalt auf den Grimmenstein zu führen. Soweit handelten die Eifrer in voller Uebereinstimmung mit dem Herzoge. Doch bald ging man weiter. Die Häupter der siegreichen Richtung verbanden sich mit dem Stadtrathe zu Jena, errichteten gleichsam ein Inquisitionstribunal und forderten Jeden, der nach ihrer Ansicht nicht strengorthodox war, zur Verantwortung vor dasselbe. Kirchenbann war die unausbleibliche Folge für Den, der die Prüfung nicht zu der Richter Zufriedenheit bestand. Dieser Terrorismus erregte natürlich den mannigfaltigsten Anstoß, vorzüglich bei den Universitätsmitgliedern, aber auch bei dem Herzoge, der seinen Einfluß in kirchlichen Dingen an die Jenaer Eifrer abtreten sollte. Zugleich gewann der so übel behandelte Strigel bei J. Fr. wieder Gehör und vermochte den Herzog zu einem Schritte, der die Usurpatoren sofort ihrer Gewalt beraubte: man setzte ein Consistorium ein, zu dem J. F. 4 Superintendenten und 4 weltliche Räthe berief und dem er die Entscheidung wichtigerer kirchlicher Fragen übertrug. Das Bannrecht sowie eine Censur aller theologischen Bücher blieben ebenfalls dem Consistorium zuständig, kein Professor der Universität ward in diese Oberbehörde aufgenommen. Es war vorauszusehen, daß dieser Schritt von Seiten der strengen Orthodoxie zu Jena auf das Unliebsamste aufgenommen werden mußte. Die heftigsten Entgegnungen blieben nicht aus. Um den Schritt der Regierung unpopulär und gehässig zu machen, schilderten die Gegner das Verfahren des Herzogs als ein solches, welches die Kirche gefährde, denn man gehe damit um, dieselbe den Launen der weltlichen Herrschaft zu unterwerfen. Man sprach der Regierung das Recht ab, sich in die kirchlichen Dinge einzumischen und schilderte die Zukunft als einem vollständigen Caesaropapismus verfallen. Die Regierung ließ sich jedoch nicht beirren und schritt auf dem eingeschlagenen Wege vorwärts, die äußerst grob gehaltene Protestation der Gegner wurde bei Seite geschoben. Der Herzog erklärte kurzer Hand, er werde der Geistlichkeit nicht gestatten, eine hispanische Inquisition zu errichten, er wolle durchaus nicht von der reinen Lehre abweichen, papistische Mißbräuche aber werde er nicht dulden. Die Flacianischen Professoren wiesen jede Vermittlung und Versöhnung zurück, schalten Strigel, den vorzüglichsten Vertreter der Consistorialordnung einen Ketzer, der die Kirche öffentlich geärgert habe, ein Werkzeug des Teufels, einen reißenden Wolf, Dieb und Mörder und griffen Hof und Hofpartei von der Kanzel herab an. Denn obwohl die Lehrer der Universität nicht zur Predigt angestellt waren, wußten sie doch in Vertretung freundlich gesinnter Pfarrer die Kanzel zu besteigen und zum Volke zu reden. In Weimar war man aber entschlossen nicht nachzugeben: man gebot den Professoren, nur ihrem academischen Lehramte obzuliegen und publicirte im Juli 1561 in Städten und Dörfern die Consistorialordnung. Flacius und seine Anhänger erklärten, dieselbe sei ein Act der Gewalt, dem sie sich nicht fügen könnten: eine Oberbehörde, wie das Consistorium dürfe allein die Gesammtheit der Theologen, die Synode beschließen, dem Censurzwange werde man sich niemals unterwerfen und Strigel, den notorischen Ketzer könne man nicht mehr als Collegen ansehen. In Folge dieser Auftritte beschloß der Herzog die renitenten Theologen kurzer Hand zu entlassen. Im Sept. erhielten Musäus, gleich darauf Judex, dann Wigand und endlich Flacius ihre Entlassung. Strigel wurde beauftragt eine neue Glaubensformel über den freien Willen des Menschen beim Heiligungswerke auszuarbeiten, diese Formel, so gebot der Herzog, sollte allen Theologen zur Unterschrift vorgelegt [337] werden. Um sie allen Geistlichen annehmbar zu machen, milderten diejenigen, welche mit dem Geschäfte, die Unterschriften zu sammeln betraut waren, die Formel ohne Zuziehung Strigels in der Weise, daß sie sich nur wenig von den Flacianischen Ansichten unterschied. Dennoch konnten 42 Geistliche sich nicht zur Unterschrift entschließen. Dieselben wurden als unverbesserlich ihres Amtes entsetzt. So hatte denn die Regierung gesiegt und die unerträgliche Tyrannei einiger Zeloten war gebrochen – aber die Universität Jena hatte unter solchen Stürmen empfindliche Verluste erlitten. Nicht nur verließen die zänkischen Theologen die Hochschule, sondern auch Strigel siedelte bald nach Leipzig über. Der vielgeprüfte Mann traute dem Frieden nicht und er hatte gute Gründe, das gewaltsame Vorgehen des Herzogs erregte mancherlei Anstoß – selbst seine Brüder protestirten wider die Art und Weise, wie man die theologischen Professoren behandelte, Joh. Wilhelm wollte Strigels Richtung nicht als lutherisch gelten lassen und wir werden sehen, wie er, zur Regierung gelangt, die Anhänger derselben verjagte. Zu Jena aber war, nach Strigels Weggang nur noch ein Theologe, der Collegien las, übrig geblieben, der Besuch der Universität sank immer mehr und der Untergang der ganzen Anstalt stand bevor. Da mußte sich denn der Herzog zu einem Schritte entschließen, der ihm gewiß herzlich schwer fiel: er sandte nach Dresden und bat, ihm von Wittenberg aus einige Theologen zu senden. – So kamen Selnecker, Freyhub und Salmuth nach Jena. Wenn Herzog J. Fr. gegen die extreme Richtung zu Jena vorging, so geschah es nur, um seine Autorität zu wahren; gewiß können wir ihm glauben, daß er durchaus der strengen lutherischen Richtung aus Ueberzeugung und Politik stets treu geblieben ist. Nach Außen hin galt er auch stets als starrer Vertreter der lutherischen Lehre und wollte dafür gelten. Bei allen Gelegenheiten hat er dies bewiesen. So besonders gegenüber den andern protestantischen Fürsten. Einst, als diese sich kurz nach dem Augsburger Religionsfrieden mit den Katholiken über verschiedene Punkte auf einem Religionsgespräche zu Worms einigen wollten, hatte er trotz der dringenden Bitte des Kurfürsten von der Pfalz durch seine religiöse Starrheit jede Disputation unmöglich gemacht. Um die hier augenscheinlich gestörte Eintracht äußerlich wieder herzustellen, hatten die Kurfürsten von der Pfalz, Sachsen und Brandenburg, die Pfalzgrafen Friedrich und Wolfgang, der Herzog Christoph von Würtemberg, der Landgraf Philipp von Hessen und der Markgraf von Baden-Durlach sich am 18. März 1558 zu Frankfurt am Main geeinigt und in der von Melanchthon und Brenz entworfenen Compositionsformel ihre fortdauernde Uebereinstimmung mit der Augsburger Confession erklärt. Der Herzog aber, von Kursachsen aufgefordert, seine Uebereinstimmung durch Unterschrift zu bezeugen, wies auch dies nach seiner Theologen Rath zurück. Allerdings mißglückte eine von Joh. Friedrich nach Magdeburg berufene Synode kläglich, denn die Magdeburger selbst baten den Herzog ihre Stadt mit der Versammlung zu verschonen, aber der große Zwiespalt, den er in die evangelische Kirche gebracht, ließ sich nicht verkleistern und durch die Heftigkeit der Theologen wurde er nur größer. So standen denn die beiden Parteien, die Ernestinische und die mildere, mit Melanchthon an der Spitze, also kursächsische sich wieder gegenüber und der politische Gegensatz durch den religiösen verschärft, trat auch hier zu Tage.

Aber dieses unausgesetzte Frontmachen der Ernestiner gegen Kursachsen und dessen Freunde mit allen zur Hand stehenden Mitteln würde vielleicht noch lange nicht auf dem rein politischen Gebiete große Dimensionen angenommen haben, wäre nicht an des Herzogs Seite ein Agitator getreten, der, selber voll Haß und Ingrimm gegen die bestehenden Verhältnisse, sich Hoffnung machte, beim Umsturze des Bestehenden zu Macht und Ansehen zu kommen und darum den [338] Herzog bewußt und entschieden mit ehrlichen und unehrlichen Mitteln zur Action vorwärts trieb. Es war Johann Friedrichs böser Genius, Wilhelm v. Grumbach.

Da die Schicksale dieses Mannes im 10. Bande dieses Werkes ausführlich geschildert sind, so genügt es im Hinweise auf diesen Artikel kurz über sein früheres Leben hinwegzugehen, bis zum Tage, da er sich in Johann Friedrichs Schutz begab.

Wilhelm v. Grumbach, ein talentvoller, aber rastlos ungeduldiger, nach Macht und Ansehen strebender Mann, gleichviel mit welchen Mitteln ihm dies gelang, war im Würzburgischen angesessen und trug bischöfliche Lehen. Unter dem Bischofe Konrad IV. von Bibra hatte er hohe Würden und Aemter bekleidet. Als aber sein Feind Melchior v. Zobel in der Regierung folgte und alsbald Zänkereien wegen einer Summe Geldes begannen, die der Vorgänger ohne Consens des Capitels Grumbach zugestanden, so gab letzterer die Würzburger Stellung auf und entschloß sich, sein Vasallenverhältniß zu lösen und in fremde Dienste überzutreten. Letzteres gelang ihm ohne Schwierigkeit: wir finden ihn bald in Diensten des Markgrafen Albrecht Alcibiades in der angesehenen Stellung eines Statthalters zu Culmbach und vertrauten Rathes seines Herrn. Ersteres aber wollte sich nicht so glatt abwickeln. Zunächst übertrug Grumbach seinen ganzen Lehen- und Eigenbesitz seinem Sohne (1551), der Bischof aber versprach, ihn Ostern 1552 darin bestätigen zu wollen. Ehe jedoch dieser Termin eingetreten, hatten die Ereignisse einen unerwarteten Verlauf genommen. Kurfürst Moritz war dem Kaiser entgegengetreten, ihm hatte sich Albrecht Alcibiades angeschlossen. Letzterer war in die fränkischen Bisthümer eingerückt, an seiner Seite befand sich Grumbach, der als hauptsächlichster Berather den Markgrafen in seinem Unternehmen durch Truppenwerbung mit Rath und That unterstützte. Der geängstete Bischof wandte sich an Grumbach und brachte durch seine Vermittlung einen Vertrag mit dem Markgrafen zu Stande, wodurch sein Land geschont wurde, einen zweiten Vertrag schloß man mit Grumbach selbst, worin demselben seitens des Bischofs die würzburgischen Lehen als Eigengut versprochen wurden. Somit unterblieb die Belehnung des Sohnes. Jetzt handelte es sich darum, daß Albrecht Alcibiades in den Passauer Vertrag aufgenommen und der Kaiser bewogen würde, die Einzelverträge zu bestätigen. Dies geschah aber nicht, des Markgrafen Verträge mit Würzburg wurden cassirt, der Bischof verlangte auch Aufhebung des Vertrags mit Grumbach und versprach die zugestandenen Güter wieder als Lehen ihm geben zu wollen. Aus Furcht vor dem Kaiser verstand sich Letzterer zu Allem und so standen die Dinge bald wieder auf dem Punkte, auf dem sie vor einem Jahre gestanden. Kurz darnach, am 10. Nov. 1552, restituirte der Kaiser den Markgrafen und gebot den fränkischen Ständen, die mit ihm errichteten Verträge auszuführen. Die Stände protestirten und wandten sich ans Kammergericht. Der Kaiser erklärte, er müsse unter solchen Umständen dem Rechte seinen Lauf lassen und befahl dem Markgrafen, bis zur Beendigung des Processes sich ruhig zu verhalten. Da dieser dem Befehle nicht nachkam, sondern in Franken und Niederdeutschland Krieg begann, verfiel er in die Acht und mußte Deutschland verlassen. Grumbach hatte dem Markgrafen mit gutem Rathe zur Seite gestanden, hatte auch in Niederdeutschland gekämpft. Der Bischof von Würzburg glaubte, da Grumbach dem Markgrafen Truppen geworben und gegen Heinrich v. Braunschweig, der zuletzt mit den fränkischen Herren eng verbündet war, gekämpft, sich berechtigt, gegen ihn als einen ungetreuen Vasallen vorzugehen und besetzte seine Güter. Grumbach aber trat zunächst in brandenburgische Dienste, später schloß er sich dem Herzog J. Fr. an. Anfangs hatte der Herzog nicht den Wunsch, sich des ruhelos Umherschweifenden anzunehmen, Grumbach aber kannte die schwachen [339] Seiten des Fürsten. Wußte er ihm doch vorzustellen, daß der durch die heranreifende Macht der Territorialgewalten schwer beeinträchtigte Adel nur eines Führers harre, um sich wider den Kaiser zu erheben. Um J. Fr. werde sich das protestantische Volk schaaren, Frankreich, der alte Rivale der habsburgischen Monarchie, das viermal Heere gegen Karl geführt, das im schmalkaldischen Kriege mit Moritz sich verbündet hatte, ferner Schweden, das durch seine Feindschaft gegen die antifranzösische Dynastie in Dänemark sich an Frankreich angeschlossen, würden durch Geld und Mannschaft Pläne gegen Habsburg unterstützen. Auf diese Kräfte bauend, glaubte Grumbach einen Umsturz der bisherigen Zustände bewerkstelligen zu können und stellte seinem Schutzherrn die Wiedergewinnung der verlorenen Reichslehen, der Kurwürde, ja auch die Erringung der Kaiserwürde in sichere Aussicht. Um solche weitaussehende Pläne zu fördern, bediente sich Grumbach, wie er den Herzog glauben machte, übernatürlicher Gewalten: sein Diener Hänsel Tausendschön behauptete, durch Engel mit Gott in nahem Verkehre zu stehen und wurde in allen wichtigeren Fragen gehört. Da diese Engel stets redeten, was in Grumbach’s Pläne paßte, so ist das Ganze nicht als Schwärmerei, sondern als bewußte Betrügerei eines Abenteurers anzusehen. Gelockt durch solche Aussichten, umgarnt von solchen Künsten nahm der Herzog Grumbach in seine Dienste als Rath auf und gewährte ihm Schutzbriefe. Und dazu war J. Fr. berechtigt, denn wenn auch von mancher Seite Anstrengungen gemacht wurden, Grumbach als früheren Genossen und Berather des geächteten Albrecht Alcibiades gleichfalls in die Acht zu bringen, so war doch von zuständiger Seite noch kein Urtheil gefällt worden. Der neue Rath traf alsbald Anstalten, seinen Herrn Wege zu führen, die zur Erfüllung seiner Pläne geeignet waren. Zunächst war es wünschenswerth, daß die Gesammtmacht in Johann Friedrichs Händen verblieb. Bis zum J. 1565 gelang es, dieselbe zusammenzuhalten, da aber scheiterten alle Hoffnungen an Johann Wilhelms dringendem Verlangen nach Theilung. Das kam folgendermaßen. Die herzoglichen Brüder hatten am 13. Mai 1557 einen Vergleich abgeschlossen, nach welchem J. Fr. die Herrschaft auf 4 Jahre übernahm. Noch war die Zeit des Vertrags nicht ganz abgelaufen, als man ihn abermals (20. Oct. 1560) auf vier Jahre mit einigen kleinen Modificationen, die die veränderten Zeitumstände erheischten, für die Jahre 1561–1565 verlängerte. Als es sich aber nach Ablauf dieser Frist darum handelte, ob die Uebertragung der Alleinherrschaft nochmals stattfinden solle oder nicht, so zeigten die jüngeren Brüder wenig Lust, auf die bisherigen Bedingungen einzugehen. Johann Wilhelm war schon mehrere Jahre im Lande seßhaft, hatte sich vermählt und er sowol wie Johann Friedrich der Jüngere waren wenig davon erbaut, in Abhängigkeit vom älteren Bruder als Knechtes Knechte, wie sie sich ausdrückten, weiter zu leben. Politische Gründe wirkten mit, die sie gegen eine Erneuerung des Vertrages stimmten. Gerade die Verbindung Johann Friedrichs mit Grumbach und Brück, deren unheilvoller Einfluß an Allem schuld schien, dann die religiösen Händel, des herzoglichen Bruders eigenmächtiges Verfahren empfahlen wenig eine Verlängerung der Regentschaft. J. Fr. aber, hinter dem Grumbach stand, wollte sich nicht entschließen zu gemeinschaftlicher Herrschaft noch auch zur Theilung und berief sich auf des Vaters Testament, das Landestheilung verbot. So entstanden denn zwischen den Brüdern langwierige Irrungen, die uns ein erbitterter Briefwechsel klar legt und die endlich bei einer Zusammenkunft zu Weimar im August 1565 einen Abschluß finden sollten. Dort schlug man eine gemeinschaftliche Regierung vor, in der Keiner Vortheil vor dem Andern hätte. Aber das gegenseitige Mißtrauen und wiederum der Einfluß der Räthe des Herzogs vereitelten diese Vorschläge, man ging unverrichteter Dinge auseinander und sprach Kaiser und [340] Reich und fürstliche Verwandten um Hilfe und Vermittlung an. Noch ehe diese aber ihre Stimmen erheben konnten, wurde die Sachlage gänzlich geändert durch den plötzlichen Tod Herzog Friedrichs des Jüngeren, der unerwartet am 31. Oct. eintrat. Die testamentarische Verfügung des Vaters wegen der Nichttheilung des Landes, meinte Johann Wilhelm, sei jetzt hinfällig geworden, da die Vorschläge im Testament sich nur auf die drei Söhne bezögen, der Todesfall aber nicht vorausgesehen sei. J. Fr. wollte dies allerdings nicht gelten lassen und so rief man Kurpfalz um Entscheidung an. Der Kurfürst, beider Herzöge gemeinsamer Schwiegervater, schlug einen sogenannten Mutschirungsvertrag vor, nach welchem das Land in einen Weimarischen und einen Koburgischen Antheil getrennt wurde. Ersteren übernahm J. Fr., letzteren Johann Wilhelm. Die Theilung sollte auf sechs Jahre Giltigkeit haben, nach drei Jahren wollte man in der Herrschaft wechseln. So war vorläufig der Streit ausgetragen. Am 5. April 1566 zog Johann Wilhelm in seine Residenz zu Koburg. J. Fr. war schon einige Zeit in Gotha wohnhaft. Indem Johann Wilhelm Besitzthum und Politik von J. Fr. trennte, so that er einen klugen Schritt. Denn die Verwicklungen, in die letzterer durch sein Festhalten an den bisherigen Räthen und Begünstigen Grumbach’s kam, waren immer besorgnißerregender geworden. Besonders hatte Grumbach durch eigenmächtige Schritte gegenüber Würzburg seinen Gegnern eine Handhabe geboten, ihn auf dem Wege des Rechtes anzugreifen. Der unruhige Mann, ungeduldig über die bisherigen Mißerfolge, hatte sich entschlossen, den Besitz seiner Güter zu erzwingen und (1558) versucht, den Bischof in seine Gewalt zu bekommen. Ein Ueberfall blieb ohne Erfolg – denn der Bischof wurde getödtet und sein Nachfolger wollte sich auf keinen Vergleich einlassen. Es verflossen Jahre unter fruchtlosen Verhandlungen, da machte Grumbach einen neuen Versuch, sein vermeintliches Recht zu erlangen. Er plante einen Ueberfall des von Würzburg abwesenden Bischofs und schickte zu gleicher Zeit Truppen gegen die Hauptstadt. Ersterer Anschlag mißlang, letzterer hatte Erfolg: das erschreckte Domcapitel erklärte, Grumbach’s Lehensgüter als Eigenthum ihm überlassen zu wollen und Schadenersatz für das bisher Zurückgehaltene zu leisten. Der Bischof bestätigte den Vertrag, der Kaiser aber verwarf ihn, erklärte sofort über Grumbach die Reichsacht und forderte J. Fr. auf, den Aechter auszuliefern. Aber der Herzog wußte Ausflüchte zu finden und der Kaiser ließ vorläufig die Dinge auf sich beruhen – bis Kaiser Ferdinand I. starb und sein Sohn Maximilian II. ihm auf dem Throne folgte. Der neue Kaiser war eng befreundet mit dem Kurfürsten von Sachsen, und dieser, in seiner Herrschaft und, wie er glaubte, sogar am Leben durch das unheimliche Treiben im Nachbarlande bedroht, verlangte von ihm ein entschiedenes, rücksichtsloses Vorgehen, auch die fränkischen Bischöfe, die in nicht geringerer Besorgniß waren, wußten dem Kaiser über Gährungen im Adel zu berichten und drängten zu energischem Handeln. Doch zogen sich diese Angelegenheiten noch bis ins J. 1566 hinaus, ehe sich der Kaiser zu entschiedenen Maßnahmen aufraffte. Erst auf dem Reichstage zu Augsburg, der im März 1566 seinen Anfang nahm, gelang es den vereinten Vorstellungen der Gegner Grumbach’s, Maximilian von der Nothwendigkeit des Einschreitens zu überzeugen, und am 12. August erging ein scharfes Pönalmandat an den Herzog, worin die Auslieferung der Aechter auf das Entschiedenste gefordert wurde. Aber in Gotha hatte man beschlossen, der Aufforderung nicht nachzukommen. Der Kaiser, so meinte man, sei zu sehr mit den Türken beschäftigt, als daß er noch in Deutschland activ vorgehen könne, für einen etwaigen späteren Krieg glaubte man sich auch genügend vorgesehen zu haben. Für einen solchen war Grumbach’s Plan, in Westfalen und am Niederrhein, sowie in der Mark Brandenburg und Pommern Truppen zu werben, [341] die rheinischen und fränkischen Bischöfe zu überfallen, ihre Länder auszuplündern und dann mit den hierzu verwendeten Truppen von Westen, mit den in Norddeutschland geworbenen von Norden aus in Kursachsen einzudringen. In Wittenberg sollten sich die Heere vereinigen, dort wollte man den Herzog zum Kurfürsten ausrufen, vielleicht alsdann gegen Wien marschiren und J. Fr. auf den Kaiserthron setzen. Der deutsche Adel sollte sich zugleich erheben, Frankreich und Schweden würden ins Bündniß treten und Geld und Truppen senden, durch Frankreich sei auch der Sultan zu gewinnen, und ein europäischer Bund könne gegen Habsburg und die Albertiner geschlossen werden. So unterblieb denn die Auslieferung, aber die Berechnungen trogen. Denn der Kaiser, dem allerdings gerade in diesem Jahre die Türken viel zu schaffen machten, gewann durch den Tod Suleimans nach dieser Richtung hin Frieden und entschloß sich, die inneren Unruhen mit größter Beschleunigung und Thatkraft zu dämpfen. Im Dec. 1566 erging die Achterklärung gegen den Herzog; Kurfürst August als Kreisoberster des obersächsischen Kreises erhielt Befehl, die Acht zu vollstrecken, der obersächsische, niedersächsische, westfälische und fränkische Kreis wurde beauftragt, sich bereit zu halten und den Anordnungen des Kurfürsten nachzukommen. So energische Maßregeln hatte der Herzog nicht erwartet, jetzt galt es, der erhofften Hilfe möglichst rasch habhaft zu werden, aber auch hier erwies sich Alles, worauf man gerechnet, falsch und eitel. Ernst von Mandelsloh wurde nach Niedersachsen geschickt, um Truppen herbeizuführen, er kam nicht wieder; Georg Dasch eilte nach Schweinfurt, um den fränkischen Adel zur Unterstützung aufzufordern, wurde aber ungehört und mit Schimpf von dort weggeschickt; mit Frankreich, das sich gegen die Hugenotten rüstete, kamen keine Verträge zu Stande, der König von Schweden endlich brach die begonnenen Verhandlungen ab, da ihn der Kaiser aufforderte, sich von den Aechtern fern zu halten, erklärte vielmehr vertraulich an den Kurfürst, er werde seinen Gegnern keine Hilfe angedeihen lassen. So war man auf die Streitkräfte in nächster Nähe angewiesen und selbst die fanden sich nur in geringer Zahl ein, denn viele Kriegspflichtige erklärten, dem geächteten Fürsten keine Folge schuldig zu sein. 3000 Mann zu Fuß, 250 Pferde war die Truppenmacht, welche man schließlich sammelte und schon erschien der Feind vor den Thoren Gothas. Herolde kündeten dem Herzoge in des Kaisers und Kurfürsten Namen Krieg an. Am 8. Januar 1567 trafen der Kurfürst von Sachsen, drei kaiserliche Commissäre und Johann Wilhelm vor der Stadt ein. Letzterer hatte unterdeß alle Vorbereitungen getroffen, sich in den zu erobernden Gebieten die Nachfolge zu sichern. Am 25. Mai 1566 war er zu Augsburg vom Kaiser mit allen Lehen, welche die Brüder gemeinsam trugen, allein belehnt worden, im Januar des folgenden Jahres hatte er die Landstände des ernestinischen Thüringens versammelt und ihnen die Frage vorgelegt, ob sie das Land seines Bruders unter die provisorische Verwaltung der zum Kriege herangezogenen Kreise gestellt wissen wollten, oder ob er gegen Assecuration wegen der Kriegskosten die zu erobernden Länder zu übernehmen habe. Die Stände entschieden sich für letzteres, ein Herold sprach sie im Namen des Kaisers von ihren bisherigen Eiden los und man leistete dem Herzoge Johann Wilhelm die Huldigung. Die Aemter Weida, Ziegenrück, Arnshaug und Sachsenburg wurden dem Kurfürsten zur Deckung der Kriegskosten verpfändet. Hierauf eilte der Herzog in das Lager zu Gotha. Und nun spielten sich in rascher Folge die letzten Scenen des begonnenen Trauerspiels ab. Der Herzog J. Fr. und seine Umgebung hatte den Truppen und den Bewohnern der Stadt dargelegt, daß der Krieg nur zur Unterdrückung der evangelischen Religion seitens der Feinde unternommen sei, Johann Wilhelm aber wolle das Beispiel des Kurfürsten Moritz nachahmen und gleichwie dieser die Länder seines [342] Vetters, so die Länder seines Bruders erobern. Werde man aber kurze Zeit in der Vertheidigung beharren, so müsse von allen Seiten Unterstützung und Entsatz kommen. So wurden die Städter und Truppen anfangs gewonnen, als aber bald Mangel und Noth in der Stadt eintrat, die gewünschte Hilfe ausblieb und Briefe die Belagerten über die wahre Sachlage aufklärten, entstand eine heftige Gährung unter den Bürgern, die sich hauptsächlich gegen Grumbach und seine Genossen wandte, da man ihn als denjenigen ansah, um den der ganze Krieg geführt werde. Die Erbitterung theilte sich auch den Soldaten mit und wurde um so bedrohlicher, als die Zeit ablief, für deren Dauer man die Söldner geworben. Bei dem Versuche, neue Verhandlungen anzuknüpfen, stieß man auf Schwierigkeiten seitens der Soldaten, und als man dieselben durch Drohungen einschüchtern wollte, artete der verhaltene Ingrimm in offene Empörung aus. Zunächst bemächtigten sich die aufgebrachten Söldner der Aechter Grumbach und Stein, außerdem noch einiger Anderen aus des Herzogs Umgebung, dann wurde die Feste durch die Meuterer besetzt und es wurden Verbindungen mit den Städtern angeknüpft. In Gemeinschaft mit diesen begannen die Hauptleute nun mit dem Feinde zu unterhandeln. Abfall vom geächteten Herzoge, Anschluß an den Kaiser, Ueberlieferung der Festung und Auslieferung der gefangenen Hauptpersonen waren die Bedingungen, unter denen man sich einigte. Am 13. April 1567 wurde die Capitulation abgeschlossen, Tags darauf hielten die Fürsten und kaiserlichen Commissäre ihren feierlichen Einzug. Auf dem Markte that der ganze Rath knieend Abbitte. Die Bürgerschaft wurde zu Gnaden aufgenommen und leistete dem Herzog Johann Wilhelm als dem zukünftigen Herrn den Huldigungseid. Herzog J. Fr. wurde des Landes verlustig erklärt, er und seine Nachkommen von der Succession ausgeschlossen. Sollte Johann Wilhelm kinderlos sterben, so solle sein Land an Kursachsen, von da an Hessen fallen. Stadt und Burg Gotha wurden stark besetzt und nun erging das Strafgericht über die Gefangenen. Nach vielfachen gütlichen und peinlichen Verhören wurde das Todesurtheil über Grumbach, Brück, v. Stein, Beyer, Baumgärtner, v. Brandenstein gefällt, am 18. April und an den nächsten Tagen vollstreckt: Grumbach und Brück wurden geviertheilt und enthauptet, dem v. Stein schlug man vor dem Viertheilen das Haupt ab, Baumgärtner, v. Brandenstein, Beyer starben durch das Schwert und endlich wurde noch der Engelseher Hänsel Tausendschön gehängt. Die Feste Grimmenstein wurde geschleift, der Herzog als Gefangener fortgeführt. Unter starker Bedeckung ging es am 15. April zunächst nach Dresden. Ein Prediger, ein Edelknabe und einige wenige Diener durften ihn begleiten. Am 27. April kam man am Orte der Bestimmung an. Dort hatte der Herzog ein Verhör vor den kaiserkichen Commissären zu bestehen, seine Bitte, in Dresden in fürstlichem Gefängnisse bleiben zu dürfen, wurde ihm abgeschlagen. Am 27. Juni wurde er auf das Schloß zu Wienerisch Neustadt verbracht. Es begann nun eine Reihe von Bemühungen bei Kaiser und Kurfürst, um den so tief Gedemüthigten wenigstens aus der Gefangenschaft zu befreien, an der Spitze der sich um ihn Bemühenden stand Elisabeth, des Herzogs Gemahlin, sie wurde von ihrem Vater treulich unterstützt, auch verschiedene andere Reichsfürsten verwendeten sich für ihn. Aber alle diese wohlmeinenden Versuche scheiterten an dem Starrsinne des Kurfürsten. Der Kaiser hatte ihm versprechen müssen, keine Concessionen ohne seine Zustimmung gegenüber dem Gefangenen zu machen. Der Kurfürst ließ sich aber nicht erweichen, jedem Versuche, jeder Bitte, dem Unglücklichen Erleichterung zu schaffen, trat er entgegen. Und nach Maximilians Tode übernahm Kaiser Rudolf die Verpflichtungen Kursachsen gegenüber als Erbschaft. Da Elisabeth Fürbitte für ihren Gemahl bei dem neuem Oberherrscher einlegte, erklärte dieser: er würde ja gern dem Gefangenen ein gnädiger Kaiser sein, aber [343] Kursachsen dulde es nicht. Zweierlei jedoch erreichte Elisabeth im Vereine mit des Herzogs Freunden: zunächst die Einsetzung ihrer Kinder in einen Theil des Landes, das bisher Johann Wilhelm besessen (vgl. Lebensgesch. Joh. Wilhelms) und die Erlaubniß, die Gefangenschaft mit dem Herzog theilen zu dürfen. Und so begab sich denn das getreue Weib 1572 nach Neustadt und verblieb bis zu ihrem Tode an Johann Friedrichs Seite. Der Herzog selbst befaßte sich in den trüben Tagen des Gefängnisses mit Ausarbeitung theologischer Aufsätze, führte eine umfangreiche Correspondenz mit Gelehrten und empfing einige Male Besuche naher Verwandten. Doch hatte er neben dem Schmerz des empfangenen Verlustes viel mit Noth und Sorge zu kämpfen, da er durchaus auf eigene Kosten leben mußte, die Gelder aber nicht regelmäßig eingingen. Ein letzter Versuch, die Freiheit zu erlangen, scheiterte an den allzu hochgespannten Forderungen des Kaisers. So blieben denn die unglücklichen Gatten in Neustadt, bis 1863 Elisabeth der Tod erlöste, J. Fr. aber wegen nahender Türkengefahr nach Schloß Steyer gebracht wurde. Dort ist er am 6. Mai 1595 im 66. Lebensjahre verstorben. Er und seine Gemahlin liegen zu Koburg begraben. Elisabeth hatte dem Herzoge vier Kinder geboren, wovon zwei den Vater überlebten: Johann Casimir, geb. 1564, † 1633, Johann Ernst, geb. 1566, † 1638.

Beck, Johann Friedrich der Mittlere, Herzog z. S. 1858, 2 Bde. Gruner, Einige zur Geschichte Joh. Friedrichs d. Mittl. gehörige Nachrichten, 1785. Beck, Gesch. d. gothaischen Landes (1868), Bd. I. Ortloff, Gesch. der Grumbachischen Händel (1869), 4 Bde. Röse in Ersch und Gruber’s Encyklopädie. Burkhardt, Genealogie der Ernestiner (demnächst erscheinend, mir zur Benutzung gütigst überlassen).