ADB:Johann (Herzog von Braunschweig-Lüneburg)
Otto’s des Kindes, Stifter der älteren lüneburgischen Linie, regierte nach dem Tode seines Vaters († 1252), bis zu seiner Volljährigkeit unter der Vormundschaft seines älteren Bruders Albrecht, von da ab mit diesem gemeinsam die vom Vater ererbten Länder. Im J. 1265 vermählte er sich mit Lutgard, Tochter des Grafen Gerhard von Holstein; und da auch sein Bruder in demselben Jahre eine neue Ehe eingegangen war, so mochte wol die gemeinsame Regierung beider nicht zu halten sein, und am 31. März 1267 kam es zwischen beiden zu einer Verabredung über eine Theilung ihrer Länder. Durch die Würfel wurde entschieden, daß Albrecht theilen und J. wählen solle. Braunschweig solle die eine, Lüneburg die andere Herrschaft bilden; zur einen solle Albrecht Celle, zur andern Gifhorn legen. Gemeinsam behalten sie die Insel Gieselwerder, die Ansprüche auf die Städte Höxter und Hameln, die Güter in Dänemark und etwaige Ansprüche auf Dänemark, sowie die Stadt Braunschweig. Dem Vertrage gemäß wird Albrecht am 4. Mai die Theilung vollzogen und J. am 26. Mai seine Wahl, die auf Lüneburg fiel, verkündet haben. In einer Fehde gelang es dem Herzog J. den Grafen Helmold von Schwerin gefangen zu nehmen, dessen Vater ihm für die Befreiung seines Sohnes sein Lehen und Eigenthum in der Stadt Uelzen und seine Rechte in der neuen Stadt Lewenwalde abtrat (25. Novbr. 1269). In der Stadt Lüneburg, die sich sehr gehoben hatte, hielt der Herzog zwei Vögte. Eine neue, von ihm hier angelegte Saline überließ er am 15. Juli 1273 den Interessenten der alten Saline, verschiedenen Klöstern und der Stadt Lüneburg, gegen die jährliche Entrichtung einer bestimmten Quantität Salz; diese neue Saline sollte zerstört werden und der Herzog verpflichtete sich und seine Nachkommen niemals in der Stadt und der Herrschaft Lüneburg wieder eine andere anzulegen. Papst Gregor X. bestätigte diesen Vertrag am 22. Juni 1274 in einer Urkunde für das Kloster Reinfeld, das gleichfalls zu den Besitzern der alten Saline gehörte. Ein mit seinem Bruder Albrecht gemeinsam gemachter Versuch, das Stift Bardowiek nach Lüneburg zu verlegen, mißlang. Den Bürgern von Hannover ertheilte er das Privileg, daß kein Fremder in ihrer Stadt Tuch ausschneiden solle (1272). Mit seinen Neffen, die er veranlaßt hatte, das von ihnen erbaute Schloß Bleckede zu brechen, hatte er sich 1272 dahin geeinigt, daß sie gegenseitig ihren Besitzstand anerkannten und auf die Deiche von Neuland allen Fleiß anzuwenden versprachen. J. starb am 13. Decbr. 1277.
Johann, Herzog von Braunschweig, Sohn- Sudendorf, Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg I, S. XVIII–XX, XLVI f. S. 42 ff. Schlöpke, Bardowiek, S. 237. Origines guelficae, IV, S. 197 ff. Scheidt, Vom deutschen Adel, S. 361. Volger, Urkundenbuch der Stadt Lüneburg bis zum J. 1369, Hannover 1872. S. 50 ff. Grotefend und Fiedler, Urkundenbuch der Stadt Hannover, Hannover 1860, S. 33 ff.