Zum Inhalt springen

ADB:Heinrich der Jüngere

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Heinrich der Jüngere, Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 495–500, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_der_Jüngere&oldid=- (Version vom 2. Dezember 2024, 12:39 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Heinrich der Mittlere
Nächster>>>
Heinrich Julius
Band 11 (1880), S. 495–500 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Heinrich II. (Braunschweig-Wolfenbüttel) in der Wikipedia
Heinrich II. in Wikidata
GND-Nummer 119024918
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|11|495|500|Heinrich der Jüngere, Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel|Ferdinand Spehr|ADB:Heinrich der Jüngere}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=119024918}}    

Heinrich der Jüngere, Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel, zweiter Sohn des Herzogs Heinrichs des Aelteren, geb. am 10. Novbr. 1489, gest. 1568, einer der thatkräftigsten, aber nicht immer gerecht beurtheilten Fürsten aus dem Hause Braunschweig. Die Regierungsperiode Heinrichs d. J. darf nur unter sorgfältiger Berücksichtigung der damaligen Zeit, welche den Wendepunkt aus der alten in die neue bildet, beurtheilt werden. Er beginnt die Reihe der braunschweigischen Fürsten, welche, nachdem der ewige Landfrieden geschlossen, Reichsgerichte neugeordnet und die Kreisverfassung festgestellt, ihr Territorium zu einem Staate im rechtlichen Sinne des Worts auszubilden hatten und welche alle Hindernisse hinwegzuräumen versuchen mußten, welche in den vorhergehenden Jahrhunderten aufgehäuft waren und sich an die bis dahin vorherrschend gewesenen, aus der Grundherrlichkeit entlehnten Grundsätze knüpften. Es war eine gewichtige und schwere Aufgabe, welcher H. d. J. die Bahn zu brechen hatte, und da in seine Zeit die Kirchenreformation fiel, so hatte er mit großen Schwierigkeiten und erbitterten Gegnern zu kämpfen, welche sowohl in Beziehung auf sein öffentliches, wie auf sein Privatleben ihn auf das heftigste angriffen. Er gerieth in Zwiespalt mit den Reformatoren, mit Fürsten seines eigenen Hauses, mit benachbarten Herrschern, mit seinen eigenen Unterthanen. Sein Charakter wird als rauh, wild und gewaltsam geschildert, aber man muß berücksichtigen, daß H. noch ganz in mittelalterlicher Weise, mehr zum Kampfe und ritterlichen Unternehmungen als zu geistigen Arbeiten ausgebildet war, daß er von allen Seiten aufgereizt wurde, daß er Verbannung und Gefangenschaft ertragen, seine beiden Lieblingssöhne an Einem Tage fallen sehen mußte und er bei allem diesen mit Spott und Hohn verfolgt wurde. Die heftigsten und der Nachwelt in Druckschriften überlieferten Anfeindungen zogen dem Herzoge seine Ansichten in Religionsangelegenheiten zu. Jede Handlung desselben wurde zur Verunglimpfung und zu entstellenden Uebertreibungen benutzt. Er besonders wurde die Zielscheibe des Hasses der Protestanten. Die Schriften Luthers, des Kurfürsten von Sachsen und des Landgrafen von Hessen haben sein Verfahren zu brandmarken versucht. Wol fühlte auch H. das Bedürfniß einer Reformation des durch willkürliche Satzungen verunstalteten Christenthums und er erkannte die großen Mängel der Religionsverfassung sehr gut, aber er fürchtete die Folgen einer Kirchentrennung und mit dem Abfall von Rom ging seiner Ansicht nach der Abfall von der fürstlichen Gewalt Hand in Hand. Aus dieser Befürchtung muß man seinen Widerstand gegen die Einführung der neuen Lehre erklären. Durch Eiferer und Zeloten auf das heftigste gereizt, wurde er von der Befolgung milderer Gesinnungen abgehalten und einer der entschiedenen Gegner der Reformation im Allgemeinen. In einzelnen Fällen jedoch, namentlich in späteren Jahren erwies sich H. tolerant gegen die neueren Religionsbestrebungen. So gestattete er sehr früh mehreren Bergstädten am Harze den Uebertrittt zur evangelischen Lehre, sein Kanzler Mynsinger von Frondeck war ein entschiedener Lutheraner, seinem Vicekanzler Ludolf Halver gestattete er den Genuß des Abendmals unter beiderlei [496] Gestalt, ja er wirkte beim Papste für seine gesammten Lande den Gebrauch des Kelches aus, er ließ zu daß in seiner Schloßcapelle lutherische Lieder gesungen wurden und erklärte in einem im J. 1567 an die Fürsten und Kreisobersten des niedersächsischen Kreises gerichteten Schreiben, daß er die Augsburgische Confession für wahr halte, wie denn sein Sohn Herzog Julius in der Einleitung zu seiner Kirchenordnung bezeugt, daß sein Vater als Bekenner der evangelischen Lehre gestorben sei, eine Behauptung, welche sich aber doch kaum erweisen läßt. Die Mißstimmung der eigenen Unterthanen gegen H. liegt theils in der Verschiedenheit der Ansichten über das Reformationswerk, theils und hauptsächlich darin, daß derselbe sich genöthigt sah, zu den Kosten der neugeordneten Staatsverwaltung dauernde Steuern zu erheben und die Staatslasten auf die verschiedenen Unterthanenclassen zu vertheilen. Dieses nothwendige Verfahren machte ihn aber gerade diejenigen zu Feinden, welche den staatswidrigsten Unregelmäßigkeiten entsagen sollten, die Prälaten, Ritter und Städte. – Obgleich bei der ersten Theilung des Landes in allen Generationen des braunschweigischen Fürstenhauses versucht war, die Untheilbarkeit des Besitzthums und das Erstgeburtsrecht durch Verträge festzustellen, so waren doch die Fürsten nicht stark genug, dieselben durchzuführen. H. d. J. war der erste Landesherr, der das Vorrecht unerbittlich verfolgte und der sein Ziel zu erreichen, die härtesten Maßregeln nicht scheute. Zwölf Jahre hindurch hielt er seit dem Jahre 1524 seinen Bruder Wilhelm, der sich nicht fügen wollte, gefangen. Erst als derselbe zu dem wichtigen Vertrage vom 16. Novbr. 1535, dem Pactum Henrico-Wilhelminum, der das Erstgeburtsrecht einführte, seine Zustimmung gab, wurde er freigelassen. Daß die Bestimmungen des Vertrages durchaus zeitgemäß waren, daß man endlich aufhören mußte die Staatgenossenschaften als ein Privatbesitzthum zu behandeln, von Geschlecht zu Geschlecht bestehende Verbände zu zerreißen, wird Niemand läugnen und gewiß war es gerathener, einen unruhigen Kopf gut verpflegt in Haft zu halten, als Tausende unschuldiger Unterthanen umkommen und mit Raub und Brand verfolgt zu sehen, was unzweifelhaft die Folge gewesen sein dürfte, wenn H. der Bruderfehde nicht zuvorgekommen wäre. – Auch sein Verhältniß zu seiner ersten Gemahlin Maria von Württemberg und zu seiner Geliebten, der bekannten Eva von Trott, muß, obgleich nicht zu rechtfertigen, von einem milderen Standpunkte aus beurtheilt werden, als solches durch die scharfen Angriffe seiner Gegner geschehen ist. H. d. J. gelangte durch den am 23. Juni 1514 vor Leerort erfolgten Tod seines Vaters zur Regierung, worauf er sich am 18. Febr. 1515 mit Maria, Tochter des Grafen Heinrich von Württemberg, vermählte. Bald nach seinem Regierungsantritte wurde er in die Hildesheimische Stiftsfehde verwickelt, welche durch das Zerwürfniß hervorgerufen wurde, in welches Bischof Johann von Hildesheim mit mehreren Stiftsjunkern, von denen er ihnen früher verpfändete Besitzungen des Stifts einlösen wollte, gerathen war. Die gefährdeten Ritter fanden an den Herzögen Erich dem Aelteren und H. d. J. bereitwillige Bundesgenossen. In dem sich entspinnenden Kriege fochten die beiden Herzoge anfänglich mit wenig Glück. Die Schlacht bei Soltau, am 29. Juni 1519, endete für sie mit einer entschiedenen Niederlage. Herzog Erich und Heinrichs jüngerer Bruder Wilhelm, geriethen in Gefangenschaft, der H. nur mit Mühe entging. Als aber später der Bischof Johann mit der Reichsacht belegt, von seinen früheren Bundesgenossen verlassen, die ganze Schwere des Krieges allein tragen mußte, sah sich dieser nach hartnäckigem Kampfe und an allen Hülfsmitteln gänzlich erschöpft, genöthigt, unter Aufopferung fast des ganzen Stiftslandes mit den beiden Herzögen Frieden zu schließen. Diese blieben im Besitz aller gewonnenen Städte und Schlösser; nur der tapfere Widerstand, den die bischöfliche Feste Peine den wiederholten Bestürmungen und Belagerungen [497] durch die Herzöge entgegensetzte, rettete für den Bischof das sog. kleine Stift. Bei dem letzten Sturme auf Peine erhielt H. einen Schuß durch den Schenkel. Ueber hundert Jahre hindurch blieb das große Stift im Besitze der braunschweigischen Herzöge; erst durch den Rechtsspruch des Reichskammergerichts vom 17. Decbr. 1629 wurde Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig verurtheilt, das große Stift nebst allen seit der Eroberung im J. 1521 gezogenen Einkünfte an den Bischof zurückzugeben. – Kaum war Heinrichs Bruder Wilhelm aus der bischöflichen Gefangenschaft befreit, als derselbe mit dem Bruder H. in Uneinigkeit und Streit gerieth. Herzog Heinrich der Aeltere hatte die Bestimmung getroffen, daß nach seinem Tode die wolfenbüttelschen Lande nicht wieder getheilt, sondern fernerhin nach dem Rechte der Erstgeburt unter einen Herrscher gestellt werden sollten. Mit dieser Anordnung hatten sich Heinrichs Brüder Christoph, Franz, Georg und Erich einverstanden erklärt, Wilhelm jedoch die Theilung der Länder oder aber eine Gesammtregierung verlangt. Letzterer nahm seinem Bruder H. gegenüber eine so feindselige Stellung ein, daß dieser sich veranlaßt sah, sich seiner Person zu bemächtigen, ihn in ritterlicher Haft zu halten und ihm allen Verkehr mit der Außenwelt abzuschneiden. Zwölf Jahre hindurch blieb Wilhelm in der Haft, da beschloß er, als er einsah, daß H. unerbittlich blieb, nachzugeben. Am 16. Novbr. 1535 wurde zwischen den beiden Brüdern ein Vergleich abgeschlossen, dem die Landstände und die Räthe der Städte beitraten, das bedeutsame Pactum Henrico-Wilhelminum, durch welches, nachdem der Kaiser Karl V. dasselbe am 12. Jan. 1539 bestätigt, das Erstgeburtsrecht in absteigender Linie in den braunschweigischen Landen für alle Zeiten festgesetzt und auch später in Hausverträgen und Landtagsabschieden anerkannt wurde. – Heinrichs Thätigkeit wurde auch durch den Bauernkrieg besonders in Anspruch genommen. Die Bestrebungen und Forderungen der Bauern fanden in ihm den eifrigsten Widersacher. Ihm galt das Beginnen derselben von Anfang an als aufrührerisch und gegen jedes göttliche Gesetz verstoßend. Mit dem Herzoge Georg von Sachsen, dem Landgrafen Philipp von Hessen und dem Grafen von Mansfeld zog er den aufständigen Bauern unter Thomas Münzer entgegen. Am 15. Mai 1525 wurden dieselben bei Frankenhausen in Thüringen vollständig auseinandergesprengt, Münzer gefangen genommen und hingerichtet, wobei Herzog H. ihm auf seinem Todeswege zum Hochgerichte „deutlich und mit harter Stimme“ die Glaubensartikel vorsagte. Ohne nach Beendigung des Bauernkrieges in die Heimat zurückzukehren begab sich H. durch die Niederlande nach Spanien zum Kaiser Karl V., der ihn in Sevilla empfing. Auf des Kaisers Veranlassung zog H. im J. 1528 mit tausend schwerbewaffneten Reitern, zu deren Ausrüstung er bei Stiftern und Klöstern hatte borgen müssen, nach Italien. Mit Mühe gelang es ihm die Alpen zu übersteigen und die von den Venetianern ihm verlegten Pässe zu durchbrechen. Das feste Lodi, dessen Belagerung ihm übertragen war, widerstand allen seinen Angriffen; Hunger und Seuchen wütheten unter seinen Kriegern; er mußte die Belagerung aufgeben und so siegesfreudig er nach dem Süden gezogen war, so niedergedrückt und gedemüthigt kehrte er ohne Heer nach Deutschland zurück. Als Reitknecht verkleidet schlich er sich durch die vom Feinde besetzten Pässe und kam glücklich zu Ende Juni des J. 1528 in Wolfenbüttel an. – Während seiner Abwesenheit hatte sich in seinem Lande eine große Veränderung zugetragen. Die Reformation hatte in demselben Verbreitung gefunden, namentlich hatte die Stadt Braunschweig dieselbe angenommen und durch Dr. Joh. Bugenhagen eine neue Kirchenordnung eingeführt. Durch dieses eigenmächtige, selbständige Vorgehen fühlte H. sich in seinen landesherrlichen Rechten verletzt, er verbot „kraft seiner fürstlichen Obrigkeit“ jede Auflehnung gegen die Satzungen der heiligen Kirche und als seine Drohungen keinen Erfolg [498] hatten, gedachte er durch Härte und Strenge seinen Anordnungen Geltung zu verschaffen. Nicht allein in seinen Landen suchte er die Einführung der Reformation zu hindern, er trat auch in weiteren Kreisen der neuen Lehre feindlich gegenüber. Als durch den Kurfürsten Johann von Sachsen, den Landgrafen Philipp von Hessen, den Herzog Ernst von Lüneburg und andere der Reformation zugethanen Fürsten am 27. Febr. 1531 zu Schmalkalden ein Bündniß zur Aufrechthaltung der evangelischen Lehre geschlossen wurde, bildete sich ein Gegenbund, die katholische Union, der Herzog H. als einer der Ersten beitrat. Durch mehrfache Zerwürfnisse entstand zwischen beiden Parteien eine tiefe Erbitterung, welche sich von beiden Seiten nicht allein durch die unwürdigsten Schmähschriften, in welchen die Gegner den Herzog der schändlichsten Verbrechen beschuldigten, Luft machte, sondern auch endlich zum offenen Kriege führte. H. wurde der Gegenstand des wüthendsten Hasses seitens der Protestanten, so daß er, wie er selbst sagte, mitten unter den Hunden saß und täglich des Backenstreichs gewärtig sein mußte. Im J. 1542 rüsteten der Kurfürst von Sachsen, der Landgraf von Hessen und die Städte Braunschweig und Goslar ein Heer aus von solcher Uebermacht, daß H. demselben keinen Widerstand entgegensetzen konnte. Er ging nach Landshut, um den Beistand der katholischen Union zu erstreben. Die verbündeten Fürsten verwalteten gemeinschaftlich das Herzogthum und führten überall in demselben die Reformation ein. H. zog überall umher, um Hülfe zu suchen; endlich gelangte er in den Besitz einer Summe, welche es ihm möglich machte ein Heer zu sammeln und mit diesem in sein Herzogthum, welches die Hauptmacht der Verbündeten bereits verlassen, zurückzukehren. Kaum hatten letztere die Rückkehr Heinrichs erfahren, als sie wiederum mit einem über 24 000 Mann starken Heer gegen diesen zu Felde zogen. Der Herzog konnte nur eine ungenügende Macht entgegenstellen, aber doch unternahm er den ungleichen Kampf. Am 21. Octbr. 1545 kam es bei dem Kloster Höckelheim zum blutigen Zusammenstoß, in welchem H. unterlag und sich mit seinem Sohne Karl Victor den Verbündeten übergeben mußte. Sein Heer lief auseinander, er selbst wurde nach der Festung Ziegenhain gebracht, in welcher er bis zum 15. Juli 1547 verblieb. Sein Land wurde abermals von den Verbündeten besetzt. Durch die Schlacht bei Mühlberg, in welcher der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und der Landgraf Philipp von Hessen in die Gefangenschaft des Kaisers Karl V. geriethen, aus der Haft befreit, kehrte H. in sein Herzogthum zurück, in welchem er mit Strenge die katholische Religion überall wieder einführte. Die Stadt Braunschweig allein beugte sich seinem Willen nicht. Um sie zu unterwerfen, bezog H. im H. im J. 1550 ein festes Lager vor der Stadt, jedoch nach einer achtwöchentlichen Belagerung mußte er sich zu einem Vergleiche verstehen, welcher Alles ließ, wie es gewesen. – Im J. 1552 erzwang Kurfürst Moritz von Sachsen vom Kaiser Karl V. den Passauer Vertrag, der den Protestanten die oft geforderte Religionsfreiheit definitiv gewährte. Mit diesem Vertrage war Markgraf Albrecht von Brandenburg-Culmbach, der Bundesgenosse des Kurfürsten Moritz, nicht einverstanden, er legte die Waffen nicht nieder, sondern setzte den Krieg auf eigene Hand fort, trieb es aber so arg, daß katholische und protestantische Fürsten sich einmüthig gegen ihn verbanden. Auf seinen Kriegsfahrten und Raubzügen kam Albrecht auch nach Niedersachsen und fiel in das braunschweigische Land ein, in welchem er übel hausete. Hierüber erbittert und erzürnt vereinigte sich H. mit Kurfürst Moritz von Sachsen, während Herzog Albrecht von dem Herzog Erich II. von Kalenberg, von der Stadt Braunschweig und von mehreren Adlichen, welche durch H. vertrieben waren, kräftig unterstützt wurde. Am 9. Juli 1553 kam es bei Sievershausen, einem Dorfe in der Nähe des Städtchen Burgdorf bei Hannover zur offenen Feldschlacht, [499] in welcher Markgraf Albrecht eine vollständige Niederlage erlitt. Der Sieg war jedoch von H. theuer erkauft. Seine beiden ältesten Söhne Karl Victor und Philipp Magnus blieben todt auf dem Schlachtfelde, Kurfürst Moritz in der Schlacht schwer verwundet, starb zwei Tage später an den erhaltenen Wunden. Während Herzog Erich II. mit dem Vetter H. Frieden schloß, rückte Markgraf Albrecht, der in Braunschweig sein Heer wieder gesammelt hatte, dem letzteren mit neuem Muthe entgegen, wurde aber zwischen dem Kloster Steterburg und dem Dorfe Geitelde unweit Wolfenbüttel nochmals völlig geschlagen, verließ darauf mit den Trümmern seines Heeres Niedersachsen und wandte sich dem Süden Deutschlands zu. H. zog nun abermals vor Braunschweig, dieses Mal mit besserem Erfolge als früher. Die Stadt mußte den Herzog um Verzeihung bitten, die Landeshoheit desselben anerkennen und 80 000 Thaler Entschädigung zahlen, wofür sie jedoch ihre wichtigsten Privilegien bestätigt und ihre mühsam errungene Religionsfreiheit gesichert erhielt. Von Braunschweig ab zog H. mit seinen Kriegern durch das Mansfeld’sche und durch Thüringen nach Franken, wo er gegen den inzwischen geächteten Markgrafen Albrecht mehrere Vortheile errang und dann nach Wolfenbüttel zurückkehrte, wo er fortan sich nur mit der Fürsorge für das durch die verschiedenen Kriegszüge verwüstete Land beschäftigte. Die Ruhe, welche dem greisen Herzoge in den letzten Jahren seines Lebens vergönnt war, wirkte veredelnd auf seinen feurigen, früher so ungestümen Geist. Die blinde Leidenschaftlichkeit, welche ihn im kräftigen Mannesalter stets bei Allem, was er unternahm, geleitet, machte einer ruhigen Ueberlegung Platz. Er dachte über Vieles anders als ehedem. Das zeigte sich besonders in dem Verhältnisse zu seinem, ihm von allen Söhnen allein übrig gebliebenen Sohne Julius, den er, weil dieser sich eigenmächtig und wider den Willen des Vaters dem Protestantismus zugewendet hatte, haßte und verfolgte, mit dem er sich aber später aussöhnte und welchem er vertrauensvoll die Nachfolge in der Regierung überließ. – Wie bereits erwähnt, hatte sich H. am 18. Febr. 1515 mit Maria, Tochter des Grafen Heinrich von Württemberg vermählt. Von den mit ihr erzeugten Söhnen waren vier in der Jugend verstorben, die beiden ältesten, Karl Victor, geboren am 9. April 1525 und Philipp Magnus, geb. am 26. Juni 1527, in der Schlacht bei Sievershausen gefallen, und nur Julius, geb. am 29. Juni 1528, am Leben geblieben. Vierzehn Jahre nach dem am 28. Decbr. 1541 erfolgten Tode der Herzogin Marie vermählte sich der bereits 67 Jahre alte Herzog am 22. Febr. 1556 mit Sophie, Tochter des Königs Sigismund von Polen (starb am 28. Mai 1575), in der Hoffnung, mit derselben einen Sohn zu erzeugen, welchem er die Regierung übertragen könnte. Da dieser Wunsch sich nicht erfüllte, so blieb dem Herzog Julius die Nachfolge in der Regierung gesichert. H. starb versöhnt mit seinem Sohne und in der letzten Zeit seines Lebens tolerant gegen den evangelischen Glauben, am 11. Juni 1568, 79 Jahre alt zu Wolfenbüttel. – Noch muß mit wenigen Worten der Verbindung Heinrichs mit dem Hoffräulein seiner Gemahlin Maria, Eva von Trott, gedacht werden. Die Schönheit des aus einem hessischen Adelsgeschlechte stammenden Fräuleins hatte die Aufmerksamkeit des feurigen Herzogs auf sich gelenkt, es entspann sich, trotzdem daß seine rechtmäßige Gemahlin ihm elf Kinder geboren hatte, ein Liebesverhältniß zwischen beiden; um dasselbe zu verheimlichen und vor unberufenen Augen zu verbergen, mußte Eva ihre Entlassung aus dem Hofdienste nehmen und angeblich in ihre Heimat zurückkehren. Auf der Reise dahin verfiel sie in Gandersheim anscheinend in eine pestartige Krankheit, an der sie, wie ihre in das Geheimniß eingeweihte Umgebung behauptete, eines schnellen Todes starb. Während statt der angeblich Gestorbenen eine Holzpuppe feierlich beerdigt wurde, [500] begab sich Eva auf die nahegelegene Staufenburg, in der sie ihrem fürstlichen Liebhaber, der in der Gegend des Bergschlosses von nun an oft und stets auf längere Zeit dem Jagdvergnügen oblag, außer bereits früher erzeugten drei Kindern noch deren sieben gebar. Als bei dem Einfalle der schmalkaldischen Bundesgenossen die Angehörigen auf dem Reichstage zu Regensburg gegen H. klagend auftraten und die Verbündeten das zarte Verhältniß schonungslos ans Licht zogen, brachte H. seine Geliebte mit ihren Kindern zuerst nach dem festen Schlosse Liebenburg, dann nach Schöningen, Gardelegen und endlich nach Hildesheim, wo Eva gestorben ist. Von ihren Kindern sind am bekanntesten geworden Heinrich Theuerdank und Eitel Heinrich, welchen das adlige Gut Kirchberg bei Seesen verliehen wurde, und welche beide unverheirathet, ohne leibliche Erben verstarben. Wie bereits bemerkt, verdient H. von allen Herzögen von Braunschweig am meisten einen unparteiischen, umsichtigen Biographen, der es versteht, aus dem Schutt und dem Wuste der Anfeindungen und ungerechten Anschuldigungen, welche leidenschaftlicher Parteihaß über denselben aufgehäuft hat, den wahren Charakter des Herzogs und seine großen unläugbaren Verdienste um das Land aus den Verhältnissen seiner Zeit historisch zu entwickeln. Seine Regierung war der Wendepunkt einer neuen Zeit in der Geschichte des Herzogthums; er brach den Trotz des Adels und der Städte, er begründete durch Einführung eines neuen Grundsteuersystems eine bessere Finanzlage seines Landes, er war der Urheber der Territorialhoheit des Landesherrn. Er war der Bahnbrecher für die gesegneten Regierungen seiner beiden trefflichen Nachfolger Julius und Heinrich Julius, welche ohne seine Vorherrschaft wol schwerlich so segensreich geworden sein würden.

Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, Th. II. – Steger, Haus der Welfen. – Wilh. Elster, Charakteristik Heinrich des Jüngeren etc., Braunschweig 1845.