ADB:Gerhard III. (Graf von Holstein)
Gerhard I., dessen Linie, die Itzehoer, durch seine drei Söhne Gerhard II., Adolf VI. und Heinrich I. in die Plöner, Schauenburger und Rendsburger sich verzweigte, neben welchen Johanns I. Söhne, Adolf V. und Johann II., die Segeberger und Kieler darstellten. G. hat durch die Erbauung eines Schlosses in Rendsburg (1320) seiner Linie erst ihren festen Sitz gegeben. Seine Anfänge sind sagenhaft umsponnen; seine späteren Thaten gehören der deutschen Geschichte an.
Gerhard III., oder Geert der Große, Graf von Holstein, ist der ältere Sohn Heinrichs I. von Rendsburg und Heilwigs von Brunkhorst, Enkel vonGeboren um 1292, wenigstens noch unmündig beim Tode seines Vaters (1304), erbte G., da sein jüngerer Bruder Giselbert in den geistlichen Stand trat, den Rendsburger Antheil allein, der im Wesentlichen das alte Holstein im engeren Sinne, ein Viertel etwa des heutigen Herzogthums, umfaßte. Seit 1312 erscheint er in Urkunden selbständig und vermählte sich 1314 mit Sophie, Tochter des Grafen Nicolaus II. von Werle, früheren Verlobten Erichs von Schweden. [739] Verfeindet mit der Plöner Linie, durch die er sich von der Erbschaft des Segeberger Adolf ausgeschlossen fand, erscheint G. auch nicht unbetheiligt an dem jähen Untergang des Kieler Hauses: Adolf, Sohn Johanns II. von Kiel, fand zwei Jahre nach seinem älteren Bruder den Tod durch die Hand Hartwig Reventloos, eines Berathers und Vertrauten von G. Vielleicht hängt es mit diesen Bestrebungen auf Ausbreitung seiner Macht zusammen, wenn G. sich 1314–17 im mehrfach erneutem Dienstverhältniß zu Erich Menved von Dänemark befindet, der ihm und seinem Vetter Johann III. von der Plöner Linie 1301 für den Sold die Insel Fühnen verpfändet. 1316 gelangte G. in Folge von Todesfällen und Verzichten der Stammesvetter in den Besitz von ungefähr der Hälfte der ganzen Grafschaft Holstein; im Westen von Eider, Giesel-Au, Holsten-Au, Elbe und der mittleren Stör umfaßt, bildete dieser Besitz ein geschlossenes Ganze; von der Stör ging er in östlicher Richtung bis an die obere Trave und schloß endlich noch das Cismar’sche ein. Das Uebrige fiel Johann III. von Plön zu.
Diesen Erwerb vertheidigte G. erfolgreich gegen die Anfechtungen Adolfs VII. von Schauenburg, der Stammgrafschaft, den er 1317 bei Bramstedt schlug und gefangen nahm, gegen dessen Bundesgenossen Günzel von Wittenburg, den er gleichfalls gefangen nahm und gegen die Dithmarscher, denen er an der Bünzener Au auf ihrem Rückzuge von Kiel eine Niederlage beibrachte. 1319 fiel er in ihr eignes Land, schlug sie und schloß sie in die Kirche von Wörden ein. Als er aber durch das herabträufelnde Blei des angezündeten Daches die Gegner zur Verzweiflung und zu einem unerwarteten Ausfall trieb, erlitt er eine verlustvolle Niederlage und räumte das Land.
1321 mischt sich G. bereits wieder und auch mit Erfolg in den Streit seines Schwagers, des Herzogs Johann von Sachsen mit dem Bruder Erich; nach Johanns Tode erhält er von dessen Sohn Albert Lauenburg für 6000 Mark verpfändet. Zu voller Genugthuung und demüthigender Abbitte für die angethanen Unbilden zwang ihn dagegen der Lübecker Bischof Heinrich Bockholt (1324).
Durch den Tod Erichs II. von Schleswig, seines Schwestermannes, wird G. auf einen weiteren Schauplatz gerufen. Er tritt für seinen Neffen und Mündel, Herzog Waldemar V. von Schleswig, als Verfechter der schleswigschen Selbständigkeit gegen Dänemark auf, schlägt Christoph II. auf dem Hesterberge bei Schleswig, verfolgt ihn bis auf Fühnen, setzt seinen Neffen auf den dänischen Thron, „Vormund des Reiches Dänemark“, und läßt sich dann von ihm am 15. August 1326 zu Nyborg in voller Reichsversammlung das ganze Herzogthum Süd-Jütland als Lehen übertragen, das nie wieder mit Dänemark vereinigt werden soll. Dieser folgenreiche Erwerb blieb nicht unangefochten. Mit Waffengewalt von Gottorp abgewiesen, versuchte der vertriebene Christoph den Weg der Unterhandlung. G. ließ sich durch Johann III., des Königs Stiefbruder, mit 80,000 Mark bestimmen, seine Wiederherstellung zu gestatten, ohne jedoch seinen schleswigschen Lehnsbesitz aufzugeben. Einen neuen Angriff auf Gottorp wies er blutig ab. Da aber Waldemar heranwuchs, konnte ihm das Herzogthum nicht füglich vorenthalten bleiben. Zum Ersatz erhielt nun G. die Belehnung mit Fühnen und die Anwartschaft auf Schleswig im Falle von Waldemars unbeerbtem Tode, wofür dann Fühnen an das Königreich zurückfallen sollte. Auch dieses Abkommen verhinderte neue Versuche Christophs nicht. Gerhards Sieg auf der Lohhaide aber 1331 erzwang den Kieler Frieden vom 10. Januar 1332 und die Verpfändung von Nordjütland und Fühnen für 100,000 Mark, auf einmal zu zahlen. König Christoph starb im Elende; sein Sohn Otto ward bei Viborg geschlagen und gefangen. Erst 1336 legte G. seine Vormundschaft nieder, bestimmte jedoch seinen Neffen nach vorübergehendem Streit 1340 zu dem Vertrage [740] von Lübeck, in welchem G. sich für den größeren Theil von Nordjütland das Herzogthum Schleswig als Pfand mit landesherrlichen Rechten übertragen ließ. Als er zum Behufe der Ausführung dieses Vertrages nach Jütland gezogen war, ward er hier in Randers von dem jütschen Edelsmanne Niels Ebbesen und Genossen Ap. 1 nächtlich überfallen und auf seinem Bette ermordet. Er hinterließ zwei Söhne, Heinrich den Eisernen und Claus, des Vaters werth.