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ADB:Günderrode, Friedrich Maximilian Freiherr von

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Artikel „Günderrode, Friedrich Maximilian Freiherr von“ von Rudolf Jung in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 49 (1904), S. 631–632, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Günderrode,_Friedrich_Maximilian_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 4. Dezember 2024, 09:22 Uhr UTC)
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Günderrode: Friedrich Maximilian Freiherr von G. Das aus Thüringen stammende Geschlecht derer von Günderrode kam in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nach Freiberg im Erzgebirge. Thilemann v. G. siedelte 1523 im Gefolge der sächsischen Prinzessin Christina, der Gemahlin Philipp’s des Großmüthigen, nach Hessen über und brachte es dort bis zum Kanzler; er starb 1550. Seine Wittwe heirathete den Frankfurter Patricier Hans Bromm und brachte ihre Kinder erster Ehe nach Frankfurt a. M. mit; Rudolf v. G. heirathete hier eine Holzhausen, trat 1587 als erster seiner Familie in die Adelsgesellschaft Alt-Limpurg ein und wurde der Ahnherr des noch blühenden Frankfurter Zweiges. Seine Nachkommen waren ausgezeichnete Staatsmänner im Dienste Frankfurts und der Nachbarstaaten, aber auch hervorragende Gelehrte und Officiere in kaiserlichen Diensten. Friedrich Maximilian v. G. wurde am 13. December 1753 in Frankfurt geboren; seine Jugendbildung war die typische des Frankfurter Patriciersohnes: Hauslehrer, private Erziehungsanstalt und auswärtige Gymnasien. 1771 ging er nach Göttingen zum Studium der Rechtswissenschaft, 1773 nach Wetzlar zur praktischen Ausbildung am Reichskammergericht und trat 1775 als Hofgerichtsassessor in den Dienst des Fürsten von Nassau-Usingen in Wiesbaden, in dessen Justiz, Verwaltung und Diplomatie er eine treffliche Schule durchmachte. 1785 folgte er einem Rufe als Rathsherr in seine Vaterstadt; schon 1787 rückte er auf die Schöffenbank vor. Als Leiter der städtischen Bauten und des Kirchen- und Schulwesens, als Vertreter der Stadt beim Oberrheinischen Kreis nahm er im Rathe eine hervorragende Stelle ein. 1792 gehörte er zu der Gesandtschaft, welche die Stadt nach Paris schickte, um die Erlassung der noch nicht bezahlten zweiten Hälfte der Kriegscontribution vom Convent zu erbitten, welche General Custine der Stadt auferlegt hatte. 1796 gehörte G. zu den Geißeln, welche als Sicherheit für die Bezahlung einer neuen Contribution nach Frankreich abgeführt wurden; 1797 vertrat er die Stadt auf dem Rastatter Congreß, 1806 in Paris, wo wiederum eine französische Brandschatzung abzubitten war; hier mußte er sehen, wie die Unabhängigkeit seiner Vaterstadt verloren ging, wie gierige Hände sich nach ihr ausstreckten. Daß sie an den Fürsten-Primas Dalberg fiel, betrachtete G. als das kleinere Uebel. War G. als diplomatischer Vertreter einer schwachen Reichsstadt nicht in der Lage, Erfolge zu erzielen, so bot ihm die innere Verwaltung derselben ein dankbares Feld der Thätigkeit. Durch Günderrode’s Einfluß als Director des Consistoriums wurde in dem Senior Wilhelm Friedrich Hufnagel (siehe A. D. B. XIII, 301) ein hervorragender Vertreter des Rationalismus an die Spitze der Frankfurter Geistlichkeit berufen. Mit ihm nahm G. die Neuordnung des städtischen Schulwesens in die Hand und zwar auf der Grundlage der Ersetzung der privaten Schulen durch städtische, öffentliche; mit der Gründung der „Musterschule“ 1803 wurde der Grundstein des städtischen Mittel- und Volksschulwesens gelegt. Auch die zeitgemäße Reformirung des städtischen Gymnasiums ist das Werk Günderrode’s und Hufnagel’s. Dalberg [632] ernannte 1806 G. zum Geheimrath und Stadtschultheißen und 1810 bei der Bildung des Großherzogthums Frankfurt zum Präfecten des Departements Frankfurt; G. war in fürstlicher Zeit (1806–13) der hervorragendste Vertreter der reichsstädtischen Tradition im neuen Regierungssystem, der eigentliche Leiter der städtischen Verwaltung, von stolzem Freimuth gegenüber dem Fürsten und seinen aus der französisch-rheinbündnerischen Schule hervorgegangenen Beamten. Daß Frankfurt in den Herbsttagen 1813 sowol von Napoleon wie von den verbündeten Monarchen Schonung und gute Behandlung erfuhr, ist Günderrode’s klugem Verhalten nicht in letzter Linie zu verdanken. Als die Stadt in ihre frühere Municipalverfassung zurücktrat, übernahm G. wieder das Amt des Stadtschultheißen, das aber schon 1815 durch die neue Verfassung abgeschafft wurde; G. wurde Präsident des Appellationsgerichts und Präsident der neuen Gesetzgebenden Versammlung. So blieb er der vornehmste und ranghöchste Beamte der Freien Stadt bis zu seinem am 9. Mai 1824 erfolgten Tode. Die allgemeine Hochachtung der Mitbürger folgte dem trefflichen Manne ins Grab nach, dem Letzten aus den alten Patriciergeschlechtern, der von entscheidendem Einfluß auf die Geschicke seiner Vaterstadt gewesen war, der ihr in den schwierigsten Uebergangszeiten von der Reichsstadt zur fürstlichen Hauptstadt und wieder zur Freien Stadt mit uneigennütziger Aufopferung gedient hatte.

Bagge, Freiherr F. M. v. Günderrode, Programm der Musterschule (Frankfurt 1824). – Schwartz, Geschichte der Familie v. Günderrode i. d. Allg. Encyklopädie von Ersch u. Gruber, I. Section, Bd. 97. – Heyden, Gallerie berühmter etc. Frankfurter (Frankfurt 1861). – Kriegk, Geschichte von Frankfurt a. M. (Frankfurt 1871), – Stricker, Neuere Geschichte von Frankfurt a. M. (Frankfurt 1881). – Darmstaedter, Das Großherzogthum Frankfurt (Frankfurt 1901).