ADB:Böhmer, Friedrich von
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Just Henning B. (s. u.), studirte seit 1720 zu Halle und wurde 1725 Dr. jur., 1726 ordentl. Professor der Rechte und Beisitzer der Juristenfacultät zu Halle. Im J. 1746 präsentirte ihn der König von Preußen zum Reichskammergerichtsassessor zu Wetzlar. Allein die Liebe zu seinem greisen Vater bestimmte ihn, in Halle zu bleiben. Nach dem Tode des Vaters kam er 1750 als erster Professor der Rechte und Director der Universität nach Frankfurt a. O., wurde 1770 in den preußischen Adelsstand erhoben und starb 20. Mai 1772. – Seinen Hauptruf gründete er als Criminalist durch seine „Elementa jurisprudentiae criminalis“, welche zahlreiche Auflagen erlebten, und durch seine „Meditationes in Const. Crim. Carol.“.
Böhmer: Johann Samuel Friedrich v. B., geb. 19. Oct. 1704 zu Halle a. S. als ältester Sohn des berühmten