Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/04

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Analemma in Abschnitt Meton-Zyklus
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Logo (mal wieder)

Ist dieses Logo hier zulässig? Ich sehe hier durchaus SH, die Figur stammt aus Mein Nachbar Totoro und ist seit dem Maskottchen des Studios. Grüße --Don-kun Diskussion Bewertung 14:55, 1. Apr. 2009 (CEST)

Logos haben keine Schöpfungshöhe. --rtc 15:14, 1. Apr. 2009 (CEST)
Aber die Figur müsste doch, das Bild können wir ja auch nicht verwenden. --Don-kun Diskussion Bewertung 15:40, 1. Apr. 2009 (CEST)
Das Bild ist auch kein Logo. Logos haben keine Schöpfungshöhe. --rtc 15:48, 1. Apr. 2009 (CEST)
theoretische Frage: Wenn man das Bild mit einem Schriftzug versieht und als Logo nutzt, dann... ? --Taxman¿Disk? 15:51, 1. Apr. 2009 (CEST)
  • (wenn du das logo mithilfe des bilds erstellst:) dann verletzt du die urheberrechte des bild-erstellers.
  • (wenn der urheberrechtsinhaber ein logo damit erstellt:) dann können wir das bild als logo im enzyklopädischen rahmen nutzen, aber nicht darüber hinaus. --JD {æ} 16:00, 1. Apr. 2009 (CEST)
Warum haben Logos denn keine Schöpfungshöhe, identische (mE. künstlerisch gleichgestellte) Bilder aber schon? -- Yellowcard 19:56, 1. Apr. 2009 (CEST)
Moderne Logos, die den Gestaltungsrichtlinien von Designern entsprechen, haben oft keine SH - allerdings stimmt diese Aussage nicht immer, Wenn beispielsweise in einem Logo ein Foto enthalten ist (Beispiel: http://foto.wikia.com/wiki/Bild:Wiki.png) dann kann ein Logo schon SH aufweisen. Allerdings ist sowas die Ausnahme. --Marcela 20:16, 1. Apr. 2009 (CEST)
Weil man das Logo als Geschmacksmuster anmelden kann und das identische künstlerisch gleichgestellte Bild nicht; und weil daher die Kosten und Fristen des Geschacksmusters umgangen werden könnten, wenn Urheberrecht bestünde; siehe Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Nicht schutzfähige Werke der angewandten Kunst. --rtc 20:48, 1. Apr. 2009 (CEST)

Datei:Petitionen09.jpg

Hallo,

wie sieht es mit dieser Datei aus? Eine gültige Freigabe ist entgegen der Angabe des Uploaders nicht vorhanden, jedoch hat der Content der Webseite keine Schöpfungshöhe. Aber was ist mit den übrigen Teilen des Screenshots aus dem Firefox? Dieser steht ja unter einer anderen freien Lizenz, ich kenne die Lizenzbedingungen aber nicht. Kann der Screenshot verbleiben?

-- Yellowcard 19:41, 1. Apr. 2009 (CEST)

Ich sehe da nichts schützenswertes --> gemeinfrei. --Marcela 20:18, 1. Apr. 2009 (CEST)

Schöpfungshöhe des Artikels Blue Fire

Hallo, in der Löschdiskussion des Artikels Blue Fire wurde angemerkt das der Text und die technischen Daten von der angegebenen Homepage kopiert wurde. Dort wurde auch die Frage gestellt ob eine URV vorliegt oder ob bei dem Text keine Schöpfungshöhe vorliegt. Vieleicht könnten sich unsere Experten hier ja mal dazu äußern. --Fischkopp 16:10, 2. Apr. 2009 (CEST)

Urheberrecht auf Benutzerseiten

Ich bin mir sicher, diese Frage wurde schon x-mal gestellt, allerdings konnte ich keine zufriedenstellende Antwort recherchieren. Daher frage ich:

Unterliegen Texte, die ich auf meiner Benutzerseite veröffentliche, automatisch der GNU, bzw. sind diese damit gemeinfrei? Oder habe ich auf Texten auf meiner Benutzerseite ein wie auch immer geartetes Urheberrecht? Kai Jurkschat 01:37, 4. Apr. 2009 (CEST)

Hallo Kai. Kurz und knapp: Ja, sie unterliegen ebenfalls dieser Lizenz. Steht auch - wie bei Artikeln - über dem Feld für die Zusammenfassungszeile, wenn Du Deine Benutzerseite (oder irgendeine Seite bei Wikipedia) editierst. Gruß, 217.86.23.161 01:43, 4. Apr. 2009 (CEST)
P.S.: Ich bin kein Experte, aber Gemeinfreiheit ist so wie ich das sehe nicht mit der GFDL gleichzusetzen. Gruß, 217.86.23.161 01:44, 4. Apr. 2009 (CEST)
Man kann sein Urheberrecht weder verlieren, noch freiwillig abtreten. Wenn du einen Text unter der GFDL veröffentlichst, hast du natürlich weiterhin die Urheberrechte daran. Die GFDL ist lediglich ein Lizenzvertrag, in dem geregelt ist, wer alles was mit dem Text machen darf.
Und ja, auch Benutzerseiten stehen unter der GFDL. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:48, 4. Apr. 2009 (CEST)
So ist es. An jedem selbst verfassten Text, den man in der Wikipedia veröffentlicht, hat man selbst die vollumfänglichen, unveräusserlichen Urheberrechte (das heisst: du selbst darfst deine eigenen Texte, soweit nicht von anderen Benutzern verändert, weiterhin nach Belieben verwenden). Man erteilt aber jedermann das Recht, diesen Text zu den Bedingungen der GNU-FDL zu verwenden, und das gilt auch für Texte auf deiner Benutzerseite. Gestumblindi 02:50, 4. Apr. 2009 (CEST)

Bildrechte

Hallo, Ich habe gleich drei Fragen, zu unterschiedlichen selbst fotografierten Bildern, die ich noch nicht hochgeladen habe, aber es eventuell vorhabe.

  • Mein erstes Bild zeigt das Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt. Im Vordergrund steht ein Auto, dessen Kennzeichen klar erkennbar ist, ich bin jetzt mal mit weißer Farbe im Paint-Programm drübergegangen, reicht das aus (ich habe auch noch das Ur-Bild) und wäre es technisch möglich, diese Änderung rückgängigzumachen, damit das Kennzeichen wieder lesbar wäre.
  • Mein zweites Bild zeigt das Gebäude der Bundespressekonferenz in Berlin. Es ist ein mordenes Gebäude. Urheberrechtlich geschützt? Zudem habe ich es aus einer erhöhten Position (3-4 Meter) fotografiert, die nur mit Hilfsmittel erreichbar ist.
  • Mein drittes Bild zeigt einen Sitzungssaal im Bundesrat (Berlin), nicht den großen Plenarsaal, sondern den kleineren Sitzungssaal Ost, wäre ein Hochladen überhaupt möglich?

Bei den letzten beiden Bildern wäre die Lizenzierung auch fraglich. Vielen Dank für eure Hilfe --Philipp Wetzlar 20:04, 3. Apr. 2009 (CEST)

1. Bild: Ja geht, das mit dem Kennzeichen ist mehr eine Geschmacksfrage, höflicher ist mit unkenntlichem Kennzeichen - Vermerk aber die Veränderung in der Bildbeschreibung.
2. Eigentlich kein Fall der Panoramafreiheit, aber es kümmert sich meist niemand drum; besonders, wenn es nicht offensichtlich ist, dass Hilfsmittel eingesetzt werden - aber auf eigenes Risiko und ich rate nicht dazu.
3. Es kommt darauf an: Wenn man Architektur oder Kunst am/im Bau sieht und dieses beides kein Beiwerk ist, dann ist das urheberrechtlich geschützt, aber als Beiwerk wird das meiste wohl durchgehen.
Genaues kann man aber immer erst nach Inaugenscheinnahme der Bilder sagen. sугсго 08:57, 4. Apr. 2009 (CEST)

Datei:Faisalh.jpg

Nach deutschem Recht ist das Bild nicht gemeinfrei. Insofern müssen wir das Bild hier aus den Artikeln nehmen. Oder gibt es vielleicht eine Sonderregelung mit dem Irak? -- Chaddy · D·B - DÜP 00:22, 4. Apr. 2009 (CEST)

Für den Irak gibt es meines Wissens keine Sonderabkommen, also greift der Schutzfristenvergleich, hier ist allerdings nicht wirklich nachgewiesen, dass das Bild im Irak gemeinfrei ist. Eigentlich sind Werke unter dem genannten Baustein in der WP nutzbar, bei diesem Bild würde ich persönlich mir das aber überlegen. sугсго 08:49, 4. Apr. 2009 (CEST)

DÜP wieder da

Für diejenigen, die es noch nicht mitbekommen haben: Die DÜP ist wieder da. Wenn man jetzt also DÜP setzt, wird das wieder zeitnah bearbeitet. Bei Fragen: Wikipedia Diskussion:Dateiüberprüfung Hilfe können Wir im Augenblick v.a. hier und hier gebrauchen. [[ Forrester ]] 14:03, 4. Apr. 2009 (CEST)

Umwandlung von Wikipedia in Audio - Haben die Audio files ein copyright?

Auf soforthoeren (.de) werden city audio guides einer Firma CoolIT angeboten. Diese Audioguides sind Wikipedia Texte, die von einer automatischen (Roboter)Stimme vorgelesen werden. Ähnlich macht es die englischsprachige iPhone Application Hearplanet. Meine Frage lautet: Unterliegt der von der geschriebenen Wikipedia abgeleitete Audioinhalt der GNU Lizenz, d.h. darf das a) verkauft werden b) darf jeder das kopieren und weiterverteilen (unter der GNU LIzenz)?


Danke für Hinweise!

Torsten (nicht signierter Beitrag von 91.87.143.169 (Diskussion | Beiträge) 14:46, 4. Apr. 2009 (CEST))

Wenn die Lizenz eingehalten wird, natürlich. Das machen wir auch, nur ein bisschen professioneller. Wenn dir irgendwo Beispiele mit min. vergleichbarer Qualität wie die im Projekt gesprochenen Artikel auffallen kannst Du sie natürlich auch gerne unter GFDL wieder auf commons hochladen. --Taxman¿Disk? 15:46, 4. Apr. 2009 (CEST)
Wir verkaufen die vorgelesenen Artikel auch nicht für 3,99 Euro und behaupten davon der Autor zu sein. Meld das mal an Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Ich schau mal, ob da auch was dabei ist, wo ich Miturheber bin. sугсго 18:07, 4. Apr. 2009 (CEST)

Digitalisiertes Druckwerk

Hallo liebe Rechtsexperten, vorab: Ich bin im Bereich der Urheberrechtsfragen völlig unbedarft und benötige daher eure Hilfe. Für den von mir neu verfassten Artikel Epiktet würde ich gerne diese digitalisierte Version eines frühneuzeitlichen Druckes verwenden, weiß jedoch nicht, ob es sich dabei um eine triviale Wiedergabe handelt, die keine eigene Schöpfungshöhe erreicht, oder die Digitalisierung doch urheberrechtlich geschützt ist. Herzlichen Dank für eure Hilfe! Liebe Grüße, -- Anamnesis 19:44, 4. Apr. 2009 (CEST)

Schau dir mal Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen an. Kurz: Wir gehen hier mit dem angesehenen Urheberrechtskommentar von Schricker und dem deutschen Bundesgerichtshof davon aus, dass für Reproduktionen gemeinfreier zweidimensionaler Vorlagen in Deutschland kein urheberrechtlicher Schutz entsteht. Für die USA gilt das auch, daher: für die Wikipedia kein Problem. Gestumblindi 19:56, 4. Apr. 2009 (CEST)
Danke für die unerwartet schnelle Antwort. Ich hatte den Absatz schon gelesen, aber das Copyright-Zeichen am Fuß der Seite hatte mich irritiert. -- Anamnesis 20:01, 4. Apr. 2009 (CEST)

Wir lesen zum 100.000. Mal auch Copyfraud --FrobenChristoph 03:49, 5. Apr. 2009 (CEST)

Datei:STAR_LSZH_NORTH.png

Hallo, die Datei sieht ähnlich wie

http://www.swissfir.org/downloads/charts/LSZH/LSZH_STAR.pdf (Seite 3, mit anderem Urheber als dem Wikiautor) bzw.

http://www.vacc.ch/charts/LSZH_Arrival_All Arrivals.pdf (aktualisierte Version)

aus. Bitte prüfen, die Änderungen sind m.E. nur marginal. (nicht signierter Beitrag von 217.83.34.37 (Diskussion | Beiträge) 00:29, 5. Apr. 2009 (CEST))

Neues Thema

Ich möchte gerne einen Beitrag über ein Schloss machen, brauche ich da die Erlaubnis des Schlossbesitzers?

P.s Ich wohne in der Schweiz. (nicht signierter Beitrag von 92.105.25.205 (Diskussion | Beiträge) 19:34, 5. Apr. 2009 (CEST))

Nein, für eine Beschreibung brauchst du keine Einwilligung des Besitzers. Trotzdem soltest du nicht Originalresearch betreiben (siehe Wikipedia:Keine Theoriefindung), sondern mit Sekundärliteratur arbeiten (Quellen bitte angeben). Das Schloss selber kann als Privat Besitz gelten, und damit wäre ein Betretten nur mit Bewilligung gestattet (oder kann eben untersagt sein). Ein gutes Beispiel ist Schloss Bipp, dass nicht besucht werden kann, weil es in privater Hand ist. -- Bobo11 19:46, 5. Apr. 2009 (CEST)

Historische Katasterkarten

Die Karte Datei:Kasberg-map-1822-greyscales-detail-village.jpg wird in der Bildbeschreibung als "public domain" deklariert ("Author died more than 70 years ago"). Die Copyright-Ansprüche der bayrischen Verwaltung werden mit dem Hinweis "mere reproduction (scan) lacks required threshold of originality" abgetan. Geht das so einfach? Ähnliches gilt z.B. auch für die Karte Datei:Medebach1830-mod.jpg.

Bei Katasterkarten gelten jedoch nicht nur die allgemeinen Urheberrechte, sondern Spezialgesetze. Im Vermessungs- und Katastergesetz NRW steht z.B.: "Die Geobasisdaten und hieraus abgeleitete Produkte dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde vervielfältigt, umgearbeitet, ergänzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden." (§ 5(2) VermKatG NRW). Geobasisdaten sind "die Daten des amtlichen Vermessungswesens" (§ 1(2) VermKatG NRW), dazu zählen "auch historisch gewordene Geobasisdaten" (§ 1(3) VermKatG NRW).

Sollte das Recht auf Veröffentlichung (nicht nur Urheberrecht) solcher Karten nicht genauer geprüft werden? Der Hinweis auf den Tod des Urhebers scheint mir zu einfach. Es sollte zumindest dargelegt werden, warum die Spezialgesetze in diesem Fall nicht gelten. 80.146.89.194 11:40, 6. Apr. 2009 (CEST)

Ich vermute: Weil es sie damals noch nicht gab. Kommt mir irgendwie komisch vor, dass Daten geschützt sein sollen. Es ist doch normalerweise die Form, die die Daten annehmen, schützbar. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 12:19, 6. Apr. 2009 (CEST)

Ist es denn so schwierig zu begreifen. Uns interessiert hier nur das Urheberrecht. Die Vorschriften in den Landesvermessungsgesetzen sind hinsichtlich historischer Karten nicht mit höherrangigem Recht vereinbar, zumal auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Genehmigungsvorbehalte nicht beachtet werden. "Sehen landesrechtliche Vorschriften für amtliche Werke, die durch § 5 vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen sind, aus rein fiskalischen gründen ein Verwertungsverbot vor, so sind sie nach Art. 31, 71, 73 Nr. 9 GG nichtig" (Katzenberger in Schricker 3. A. § 5 Rz 61). Bei Katasterkarten dienten solche Verwertungsverbote aber auch einem öffentlich-rechtlichen Anliegen, nämlich der Gewährleistung der Zuverlässigkeit dieser Karten (Hinweis auf BVerwG NJW 1962, 2267). Zweifel äußerte auch der BGH in Topographische Kartenwerke (auf Wikisource): "Es ist bereits fraglich, ob der Erlaubnisvorbehalt nach § 16 VermG dem öffentlichen Recht zugeordnet werden kann. Zwar fehlt dem Landesgesetzgeber für einen zivilrechtlichen Schutz der Kartenwerke die Gesetzgebungszuständigkeit (Art. 73 Nr. 9, Art. 71 GG), eine durch eine öffentlich-rechtliche Zielsetzung bestimmte Funktion dieser Vorschrift ist aber - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (NJW 1962, 2267, 2268) entschiedenen Fall zum hessischen Katastergesetz - nicht ohne weiteres ersichtlich." http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Topographische_Landeskarten (leider noch unkorrigiert!) Bei historischen Karten enfällt dieser Zweck selbstverständlich --Historiograf 14:51, 6. Apr. 2009 (CEST)

Danke für diese ausführliche Antwort. Ich werde mir das mal in Ruhe ansehen. Aber lapidare Angaben wie "their claims are void" oder "Uns interessiert hier nur das Urheberrecht" erklären den Sachverhalt kaum. Wenn solche Anfragen öfter kommen, sollte man überlegen, ob die Rechtslage an einer Stelle erläutert und bei Flur-/Landeskarten generell ein deutlicher Hinweis auf diese Erläuterung aufgenommen wird. Im übrigen kann ich mir kaum vorstellen, daß die Rechtslage so einfach ist und Verwendungsvorbehalte in Vermessungsgesetzen nichtig sind. Denn selbst in aktuellen Gesetzen sind sie noch vorhanden - und dem Gesetzgeber sollte solche Urteile doch bekannt sein. Und wenn solche Vorschriften gelten, kann man nicht einfach sagen, man interssiere sich nur für ein anderes Gesetz/Rechtsgebiet. 80.146.57.171 17:56, 6. Apr. 2009 (CEST)
Was du dir vorstellen kannst oder nicht, ist für uns nicht maßgeblich --FrobenChristoph 00:46, 7. Apr. 2009 (CEST)

Urhebernennung am Foto

Auf der Seite http://www.kreisgebiet.de/kreis-konstanz/singen.htm wird der Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Singen_(Hohentwiel) zum Teil und durch sehr viel Werbung unterbrochen verwendet. Das Foto im oberen Abschnitt kommt ebenfalls aus der Wikipedia. Die Urhebernennung für das Foto erscheint am Ende des Artikels, nach mehr als 50 Druckseiten und über 150 anderen Fotos. Für den Betrachter ist nach all den Inhalten nicht mehr nachvollziehbar welches Foto eigentlich gemeint ist. Frage: Ist diese Urhebernennung noch OK oder sollte Sie besser am Bild stehen?(nicht signierter Beitrag von 217.224.172.3 (Diskussion | Beiträge) 7:15, 2. Apr. 2009 (CEST)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:50, 2. Apr. 2009 (CEST)

  1. Es wird nicht auf eine lokale Kopie der GFDL verlinkt. Das ist nicht ok.
  2. Der, wenn man so will, redaktionelle Teil der Seite enthält nur dies eine Foto. Alle anderen gehören zu einem der vielen Werbebanner.
  3. Wenn Bertelsmann die Zuordnung zwischen Werk und Urheber erschweren darf, darf es jeder... --84.161.187.171 09:35, 2. Apr. 2009 (CEST)
Natürlich sollte sie besser am Bild stehen, aber immerhin wird der Urheber überhaupt genannt. So, wie die Urhebernennung hier vorgenommen wird, ist das wohl noch zulässig. Allerdings fehlt, wie bereits gesagt, der Link auf eine lokale GFDL-Kopie. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:50, 2. Apr. 2009 (CEST)
Das ist doch sauberer als in der Wikipedia. Hier muß man erst weiterklicken um den Urheber zu erfahren, dort steht es dabei. Hier hat man bei einem Ausdruck keinen Urheber, dort schon. Ich habe keine Bedenken. --Marcela 11:15, 7. Apr. 2009 (CEST)
Bei der GFDL ist das meines Wissens nicht so klar geregelt wie bei der Creative Commons, wo es heißt: bei jeder Kopie. Die indirekte Nennung in der Wikipedia ist 1. nicht unumstritten, 2. bedeutet eine Duldung hier nicht eine Duldung überall. --Martina Nolte Disk. 11:26, 7. Apr. 2009 (CEST)
Das ist vollkommen richtig. Ich meine aber daß wir die Klappe halten müssen und nicht mehr verlangen dürfen als wie selbst machen. Und ja: ich halte es für gegeben, den Urheber in der Wikipedia beim Bild zu benennen. --Marcela 16:21, 7. Apr. 2009 (CEST)

Verleihurkunde Marie-Juchacz-Plakette

Hallo, ich bin im Besitz der Original Verleihurkunde der Marie-Juchacz-Plakette an Prof.Dr. Friedhelm Farthmann. Die Urkunde habe ich von der Tochter von Friedhelm Farthmann erhalten. Kann ich dieses Dokument so veröffentlichen? (Aktuell zu sehen z.Z. unter Marie-Juchacz-Plakette)

Vielen Dank für Eure Hilfe

NORLU(nicht signierter Beitrag von NORLU (Diskussion | Beiträge) 11:54, 7. Apr. 2009 (CEST))

Hierher herüberkopiert von WP:URV von --Lemidi 14:43, 7. Apr. 2009 (CEST)

Meines Erachtens nicht erlaubtes Bild

Datei:Lolicon comicbooks sold in Japan 001.jpg - sieht für mich wie URV aus, weil da hauptsächlich die Cover von mE urheberrechtlich geschützten Lolicons abgebildet sind. Was würdet ihr sagen, bevor ich LA stelle? --Constructor 00:49, 8. Apr. 2009 (CEST)

PS: Dasselbe für [[Datei:Lolicon comicbooks sold in Japan 002.jpg. Andere Frage bei Datei:Xie_Yun_1993.jpg: Ist das in Deutschland auch als gemeinfrei anerkannt? Ich denke nicht... --Constructor 00:58, 8. Apr. 2009 (CEST)

NASA-Bilder von fremder Webpage übernehmen?

Aufgrund dieser Info gehe ich davon aus, dass NASA-Bilder grundsätzlich hochgeladen werden können. Können damit die 3 Bilder von der Gulfnews-Homepage (Dubai früher und heute - Seiten 2, 3, 4) übernommen werden? Antworten wenn möglich bitte ohne Historiograf-Beteiligung. Danke und Grüße --Nepenthes 16:26, 7. Apr. 2009 (CEST)

Das Wort "grundsätzlich" ist nicht richtig und stimmt nicht. NASA macht häufig Fotos zusammen mit anderen Organisationen / Instituten / Firmen, die ein Copyright haben und somit auch das gemeinsame Bild. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. -jkb- 17:51, 7. Apr. 2009 (CEST)
Hallo Nepenthes, Dein Kleingedrucktes ist eine ziemliche Frechheit. Retzepetzelewski 19:25, 7. Apr. 2009 (CEST)
Ja, das muss wirklich nicht sein. Man kann von Histo halten was man will, aber sowas braucht´s nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:43, 7. Apr. 2009 (CEST)
Hm. Habe ich vorhin irgendwie nicht gesehen. Ja. -jkb- 19:35, 7. Apr. 2009 (CEST)
  • So wie in einzelnen der Bilder die Schriften formatiert sind, stammt das von der Earth Observatory Website, du müßtest das Originalbild suchen und feststellen, ob da nicht ein Satellit eines privaten Betreibers verwendet wurde. Und im konkreten Fall waren das Landsataufnahmen, also als Werk der NASA ab nach Commons. Sinnvollerweise von der von mir genannten Webseite, weil da die Auflösung besser ist. --Matthiasb 22:01, 7. Apr. 2009 (CEST)
Ah perfekt, du hast sie gefunden. Danke Matthiasb. --Nepenthes 16:40, 8. Apr. 2009 (CEST)

Bild aus einem fremden Wiki

Tachchen,

ich habe dieses Bild in einem fremden Wiki gefunden. Das Wiki selber steht unter der GFDL, aber was ist mit dem Bild? Verwendbar in der WP oder nicht? Wenn ja, welcher Lizenzbaustein?

Dank & Gruß--Siechfred 10:15, 8. Apr. 2009 (CEST)

Skeptisch. Seite enthält keinerlei Quellenangaben und keine Lizenzinfo zu dem Bild. --Túrelio 11:47, 8. Apr. 2009 (CEST)
Hm. Wie sähe es hiermit aus (en:WP)?--Siechfred 12:00, 8. Apr. 2009 (CEST)
Das Bild ist "fair use" und geht damit hier ganz bestimmt nicht. Es sei denn man aberkennt dem Bild die Schöpfungshöhe, weil es fast nur aus Schrift besteht. Davon wäre ich aber auch kein Freund. --Kolossos 12:29, 8. Apr. 2009 (CEST)
In beiden Fällen handelt es sich um eine Wiedergabe (wahrscheinlich Scan) des Tourplakats, das ja öffentlich ausgehangen war. Ändert das was?--)?--Siechfred 16:54, 8. Apr. 2009 (CEST)
Nö, Panoramafreiheit greift da nicht.
Allerdings haben beide Plakate keine Schöpfungshöhe und können deshalb hier verwendet werden. Ob Kolossos damit Freundschaft schließen will ist irrelevant. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:27, 8. Apr. 2009 (CEST)
Welches wäre dann der zutreffende Lizenzbaustein?--Siechfred 17:35, 8. Apr. 2009 (CEST)
{{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} {{Logo}}. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:26, 8. Apr. 2009 (CEST)
Ich sehe ebenfalls keine SH. --Marcela 19:20, 8. Apr. 2009 (CEST)

Besteht hier ein Problem mit den Urheberrechten von Wikipedia?

Ich benutze auf meinem Webportal die Artikel Titel (also keine Inhalte) von Wikipedia. Bei meiner Artikel-Suche habe ich auch den Link zu Wikipedia drin, sowie auch den Link pro Artikel (ist nur sichtbar, wenn man registriert ist).

Die Adresse lautet: http://check4match.com


--A. Boner 11:32, 9. Apr. 2009 (CEST)

Der Dienst funktioniert anscheinend nicht ohne Registrierung, aber die bloße Verlinkung von Wikipediaartikeln ist bzgl. der Wikipedia unproblematisch; jedoch musst Du bzgl. der Haftung für mögliche Rechtsverstöße in der wikipedia - die es ja leider gibt - Haftung für Hyperlinks beachten. syrcro. 11:35, 9. Apr. 2009 (CEST)
Doch, tut er schon, nur etwas beschränkt ;) Danke für die Antwort --A. Boner 11:40, 9. Apr. 2009 (CEST)

Schöpfungshöhe bei Zeitschriftentitelseiten

Erreichen diese Zeitschriftentitelseiten Schöpfungshöhe? --Concord 23:17, 7. Apr. 2009 (CEST)

Beim ersten ist lediglich der Text ein Problem, nicht aber die grafische Gestaltung. Das zweite hat gar keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:37, 7. Apr. 2009 (CEST)
Kleb so ein Zensurteil über den Text auf der rechten Seite des ersten Bildes (bis von Bischof usw dürfte noch SH-frei sein, der Block darunter ist geschützt), dann dürfte das in Ordnung gehen, so wie ich Chaddy verstehe. --Constructor 00:52, 8. Apr. 2009 (CEST)
Danke! Und wie geht das, bitte? --Concord 02:10, 8. Apr. 2009 (CEST)
Notfalls retuschierst du den Text raus, wenn du die Zeitschrift nicht selbst vorliegen hast. ;-) Vielleicht mal bei der Bilderwerkstatt anfragen. --Constructor 11:18, 8. Apr. 2009 (CEST)
Reicht es eigentlich auch aus, das Bild zu verkleinern, bis der Text unlesbar ist? Auf dem hier zu sehenden Thumb kann man den Block zB nicht mehr lesen --Toon 18:25, 9. Apr. 2009 (CEST)
Theoertisch ja, aber Beschneiden und abdecken ist besser. Allerdings muss das so arg verkleinert werden, dass eine Wiederhestellung des geschützten Textes verunmöglicht wird (Mein Bauchgefühl sagt, das eine Textzeile nicht höher als 2-3 Pixel sein dürfte), und dabei wird auch die (ungeschütze) grafische Gestalltung ziemlich arg in Mitleidenschaft gezogen. Bobo11 18:39, 9. Apr. 2009 (CEST)
So, Datei:Deckblatt der Zeitschrift1.jpg wäre es besser. (Korekte lizenz bastle ich gleich daran) Bobo11 19:07, 9. Apr. 2009 (CEST)

Hej, Pippi Langstrumpf!

Mittlerweile fast der vollständige dt. Liedtext im Artikel und der schwed. auf der Disk. URV bei ca. 30 -40 Jahre alten Liedtexten? --AchimP 18:10, 8. Apr. 2009 (CEST)

Ist ja wohl klar, dass es erlaubt sein muss, den Artikel über dieses Lied mit Zitaten aus dem Liedtext zu belegen. § 51 UrhG, Wikipedia:Zitate --Historiograf 08:29, 9. Apr. 2009 (CEST)

Wenn's (mir) klar wäre, hätte ich nicht gefragt. § 51 URG Abs. 3 redet bei Musik ausdrücklich von "einzelnen Stellen". Mittlerweile [1] [2] ist aber anscheinend der vollständige Text zitiert. In Kookaburra (Kinderlied) wurde der dortige Text wegen URV entfernt. --AchimP 08:55, 9. Apr. 2009 (CEST)

Hier gehts um Text, und nicht um Musik. Möchtest du vielleicht eine aktuelle Version des § 51 UrhG lesen? Übrigens kann sich die Wikipedia als populärwissenschaftlich durchaus auf das wiss. Großzitat berufen. Es spielt durchaus eine Rolle, ob die Ausschnitte bei den jeweiligen Erläuterungen angeboten werden oder am Stück --Historiograf 11:07, 9. Apr. 2009 (CEST)

Die Diskussionskopie in schwedischer Sprache ließ jede zitatartige Einbindung vermissen, daher habe ich diese mal versionsbereinigt entfernt. syrcro. 11:33, 9. Apr. 2009 (CEST)

Die Zwischenkommentare, die den komplett zitierten Liedtext offenbar rechtfertigen, kommen mir auch reichlich albern vor ("Spätere Liedteile nehmen Bezug auf die Wohn- und Lebenssituation der Pippi Langstrumpf und die von ihr betriebene Tierhaltung") --Toon 18:10, 9. Apr. 2009 (CEST)

Quietschender Sand

Der Autor des Artikels Quietschender Sand hat (nach dem Eintrag des Artikels in der LD) als Quelle einen Weblink zu einer Seite gesetzt, auf der eine Kopie von einem Artikel aus Spektrum der Wissenschaft zu sehen ist. Es handelt sich nicht um die offizielle Seite des Spektrum-Verlags, so dass ich eine URV vermute. Sind solche Links zulässig? --Diorit 08:14, 10. Apr. 2009 (CEST)

Da das Advanced Science Institute, Digital Materials Laboratory in Japan (!) nicht mit dem Spektrum-Verlag identisch ist, könnte es sich in der Tat um eine URV (seitens des Instituts) handeln, denn selbst wenn das Institut die Zeitschrift abonniert hat, dürfen sie keinen Scan davon ins öffentlich zugängliche Web setzen. Und gemäß WP:EL Richtlinie 7 (Keine Links zu rechtswidrigen Websites) ist das Link im Artikel somit wohl nicht o.k.--Túrelio 08:33, 10. Apr. 2009 (CEST)

Danke für den raschen Hinweis! Gruss--Diorit 08:43, 10. Apr. 2009 (CEST)

Nein, da hat Túrelio was falsch verstanden. Mit rechtswiedrig sind nicht URV-Verstösse gemeint, sondern solche Seiten die Sachen zeigen die in Deutschland verboten sind (z.B NS-Propaganda und Kinderpornagrafie). Bei einer URV auf einer fremden aber verlinketen Seite, hat die WP nicht wirklich was zu befürchten. Wir müssen höchsten den Link endfernen (mit grösster Wahrscheinlichkeit weil der Inahlt nicht mehr verfügbar sein wird), aber mit keine weiteren Konsequenzen rechenen. Denn die Verlinkung selber ist selber keine URV, und somit für uns nicht straffähig (Dazu kommt noch, dass man ja bekantlich keine Haftutng für fremden Webseiten übernehmen kann). Bei klar ersichtlichen strafbarem Inhalt (Volksverhetzung, Pornografie) sieht die ganze Sache schon ganz anders aus. Bist du sicher das die keine Bewilligung von Spektrum-Verlag haben, wenn nicht kann der Link bleiben. Bobo11 10:07, 10. Apr. 2009 (CEST)
Nun, ich denke eher, da legt Bobo11 die policy etwas zu großzügig aus. WP:EL sagt in RL 7 ausdrücklich: "Dies betrifft insbesondere auch vereinzelte Seiten auf Video- und Musikplattformen wie z. B. YouTube, wenn auf ihnen eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage angeboten wird" - beim dort also genannten Beispiel geht es üblicherweise nicht um die von Bobo11 genannte Rechtsprobleme sondern eben um URV.
Wie so oft ist die entsprechende Richtlinie auf :en da etwas klarer formuliert: "Material that violates the copyrights of others ... should not be linked. ... Knowingly directing others to material that violates copyright may be considered contributory infringement. If you know that an external Web site is carrying a work in violation of the creator's copyright, do not link to that copy of the work. Linking to a page that illegally distributes someone else's work sheds a bad light on Wikipedia and its editors."[3] (Hervorhebungen und Auslassungen von mir) Aber ich habe auf Commons genug zu tun, das müsst ihr hier schon unter euch ausmachen. Und ich werde sicher nicht Rechtsgeschäfte für den Spektrum-Verlag übernehmen, indem ich die auf die (äusserst wahrscheinliche) URV seitens des Advanced Science Institute aufmerksam mache.
P.S.: Hier ist der betreffende Artikel übrigens für € 1,- downloadbar, ergo nicht zur freien Verfügung.--Túrelio 11:56, 10. Apr. 2009 (CEST)
bobo11 hat unrecht, turelio ist zuzustimmen (auch wenn der "hier kostet es 1€, also ist es nicht frei"-kausalzusammenhang so nicht völlig passt). --JD {æ} 12:07, 10. Apr. 2009 (CEST)

Ich sehe in dem Link kein Problem.

  • Bei YouTube ist für niemanden transparent nachvollziehbar, ob der Rechtsinhaber eine Vereinbarung mit YouTube hat oder das Video aus anderen Gründen duldet.
  • Wir machen uns Links hier nicht zu eigen, das Argument "nur (im Sinne der WP) freie Inhalte verlinken" wäre abwegig.
  • Wenn ein wissenschaftliches Institut einen Text zugänglich macht, kann prima facie - bis ein Hinweis des Rechteinhabers eintrifft - davon ausgegangen werden, dass der Link rechtmäßig ist.
  • Auch eine unrechtmäßig ins Netz gestellt Vorlage kann z.B. aus Gründen von wissenschaftlichen Quellenangaben rechtmäßig verlinkt werden. Bei einem wissenschaftlichen Text verhält es sich anders als z.B: bei einem Musikvideo.
  • Die Tatsache, dass ein Artikel anderweitig Geld kostet, ist kein Argument. GENIOS kassiert z.B. auch für anderweitig von Printmedien kostenfrei ins Internet eingestellten Content --Historiograf 12:24, 10. Apr. 2009 (CEST)
Ad 5: Das erwähnte Link ist nicht "anderweitig" sondern vom Verlag selbst.--Túrelio 12:28, 10. Apr. 2009 (CEST)

Udo Ulfkotte

Ich hätte gerne mal eine Meinung. Es geht um diese eingefügten Passagen. Reicht ein einfacher Revert mit Verweis auf die Richtlinie aus? Oder muss gar eine Versionslöschung vorgenommen werden? --Armin P. 21:53, 10. Apr. 2009 (CEST)

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Sind Veröffentlichungen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinfrei und können entsprechend hier genutzt werden? In einem OTRS-Ticket wird das behauptet. Gruß -- Yellowcard 11:19, 9. Apr. 2009 (CEST)

Einige schon (Amtliches Werk), die meisten nicht (Alle anderen). syrcro. 11:28, 9. Apr. 2009 (CEST)
Veröffentlichungen des BMBF, die entweder eine "öffentliche Bekanntmachung" oder eine "Förderrichtlinie" oder beides gleichzeitig sind, sind amtliche Werke. Erkennbar an dem in der Regel am Ende der Veröffentlichung angebrachten Hinweis, dass diese mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft tritt. Aktuelles Beispiel --Update 20:32, 11. Apr. 2009 (CEST)

Datei:Wappen Felix Genn Muenster.png

Mir fällt nicht ein, wieso ein 2009 geschaffenes kirchliches Wappen ein „amtliches Werk“ sein soll. IMHO ist das Wappen nicht verwendbar. -- Tobnu 12:14, 10. Apr. 2009 (CEST)

Die Datei ist angewandte Kunst und hat keine SH. Im übrigen sind auch Kirchengesetze Gesetze nach § 5 I UrhG --Historiograf 12:25, 10. Apr. 2009 (CEST)

Ich stimme darin überein, dass hier keine Schöpfungshöhe vorliegt. Trotzdem halte ich den Baustein "amtliches Werk" für falsch. Klar sind Kirchengesetze als Gesetze amtliche Werke; kirchliche Heraldik meines Erachtens jedoch nicht. Gruß -- Yellowcard 16:18, 11. Apr. 2009 (CEST)

Zusammenstellung der gängigsten Bildlizenzen, bitte um Prüfung

Hallo zusammen,

ich habe auf Benutzer:Yellowcard/Lizenzen die vier gängigsten Bildlizenzen vorgestellt, um eine gut geeignete und nicht überladene Seite für die Arbeit im Support-Team zu haben, die ich schnell verlinken kann. Bevor ich das aber tue, würde ich Euch um eine Prüfung bitten: Sind die Angaben so korrekt? Scheut euch nicht, die Seite direkt zu editieren. Gruß -- Yellowcard 16:01, 11. Apr. 2009 (CEST)

Ich würde unseren Baustein {{Bild-frei}} nicht als "Public Domain" bezeichnen. Schreib in den Kasten unter "Lizenz" lieber "Unbeschränktes Nutzungsrecht". Denn {{Bild-frei}} ist zwar in der praktischen Anwendung nicht von PD (d.h. dem Baustein "PD-self" auf Commons) zu unterscheiden, aber strenggenommen handelt es sich nicht um public domain, da dieses Konzept in Kontinentaleuropa nicht existiert. Man kann ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann einräumen, wie man es mit {{Bild-frei}} tut, aber sein Urheberrecht kann man gar nicht aufgeben, ein Bild nicht in die public domain entlassen, d.h. man behält die "moralischen Rechte". Es sind zwar nur sehr spezielle Fälle denkbar, in denen das zum Tragen käme, aber sicherheitshalber...
Und letzten Endes sind alle vier von dir aufgezählten Lizenzen Commons-kompatibel, d.h. man sollte, wenn man eine Datei unter einer dieser Lizenzen hochladen möchte, das gar nicht erst hier tun, sondern gleich dort - sollte vielleicht als Empfehlung auch erwähnt werden. Gestumblindi 16:17, 11. Apr. 2009 (CEST)
Hi Gestumblindi, danke für Deinen Hinweis, das werde ich entsrechend ändern. Commons-Kompatibilität bringt an der Stelle nicht viel, da die Bilder in den allermeisten Fällen bereits hochgeladen sind – meinstens hier auf de.wp. Dann werden die Freigaben ans Support-Team geschickt, doch in mindestens 50% fehlt eine gültige Lizenz (und das trotz Textvorlage – die entsprechende Stelle wird dann meist einfach freigelassen). Und wenn man dann antwortet, es fehlt noch eine Lizenz, kommt in der Regel: Das verstehe ich nicht. Ich gebe die Datei unter nach Wikipediaregeln frei.. Und damit kann man halt nicht viel anfangen, daher diese Seite. Danke Dir, Gruß -- Yellowcard 16:22, 11. Apr. 2009 (CEST)
Zwar nur eine Kleinigkeit, aber trotzdem: Bitte GFDL und GPL nicht verwechseln. Letztere ist für freie Software gedacht; erste ist entgegen deiner Beschreibung für Handbücher und Dokumentationen gedacht gewesen, nicht für Software. Das ändert aber natürlich nichts daran, dass sie für Bilder ungeeignet ist.
Im Übrigen sind solche selbst erstellten Zusammenfassungen keinesfalls rechtlich bindend, dass ist immer nur der jeweils originale Lizenztext. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:48, 11. Apr. 2009 (CEST)
Wertungen gehören nicht in solch eine Auflistung. Dann kannst du ihnen gleich schreiben: "füge {{Lizenz-XYZ}} ein". --Marcela 17:53, 11. Apr. 2009 (CEST)

Putzger von 1897

Ist ein Putzger historischer Weltatlas von 1897 sicher gemeinfrei (Putzger verstarb 1913), oder kann es da noch Probleme geben? --KnightMove 20:54, 11. Apr. 2009 (CEST)

Wenn keine anderen, womöglich nach 1938 verstorbenen Urheber beteiligt waren, ist der Atlas zwar unproblematisch. Allerdings scheinen laut Friedrich_Wilhelm_Putzger#Der_Historische_Schul-Atlas schon bald nach der ersten Ausgabe des "Putzger" (1877) weitere Urheber dazugekommen zu sein, seit der 14. Auflage 1888 wurde als Bearbeiter Alfred Baldamus genannt; um 1889 "überließ Putzger gegen ein Honorar seinen Namen dem Verleger für die Verwendung im Zusammenhang mit dem Gymnasialatlas und verzichtete auf jede Mitwirkung an diesem Werk". Ich würde das also genau abklären. Gestumblindi 21:07, 11. Apr. 2009 (CEST)
Danke. --KnightMove 21:25, 11. Apr. 2009 (CEST)

Angebliche Abmahnfalle einer Wikipedianerin

Aufgrund des offensichtlich längeren Zeitbedarfs verschoben nach Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Angebliche Abmahnfalle Cäsium137 (D.) 22:16, 12. Apr. 2009 (CEST)

Vererbung von Fotos

Hallo zusammen,

angenommen, eine Person macht eine Menge Fotos, ist Urheber und alleiniger Nutzungsrechteinhaber an den Fotos. Nun verstirbt er, die Fotos werden an den Engel vererbt. Was genau wird nun vererbt? Nur die Fotos selbst oder auch die Nutzungsrechte? Kann der Erbe diese Fotos nun unter eine freie Lizenz stellen? Danke für Eure Meinung/Hilfe. Gruß -- Yellowcard 11:58, 12. Apr. 2009 (CEST)

Ist eine Frage wie es sie vererbt hat. Denn in der Regel geht das Urheberrecht an die natürliche Erbgemeinschaft, also zu gelichen Teilen an alle Nachkommen. Natürlich darf der Erlasser jemanden bestimmen, der alleinig über sein Fotos mit den Rechten verfügen kann (dies muss kein natürlicher Erbe sein, kann auch eine Instituzion usw. sein). Dies muss allerdings ausdrücklich so im Testament vermerkt sein, ich vermache meine Fotos meine Nichte Anna alleine reicht leider nicht. Steht da aber Mein Fotonachlass ist durch die Nichta Anna zu verwaltet, welcher ich die Fotos auch vermache, so darf die Nichte Anna alleine darüber endscheiden, wemm sie Nutzungsreche erteilt (und natürlich auch in welcher Form). Leider ist in der Regel kein Verwalter bzw. Rechtsnachfolger der Fotorechte im Testament eingesetzt. Ist ausdrücklich keine Rechtsnachfolger bestimmt, darf die Erbgemeinschaft selber einen Verwalter bestimmen, dies muss aber einstimmig geschehen. Der Varwalter darf natürlich dann über die Nutzungrechte verfügen, ist aber der Erbgemeinschaft rechenschaft pflichtig. Einziger Sonderfall, wo alles klar ist, ist wenn es nur einen direkten Erben gibt und kein Testament, dann fällt ja bekantlich alles an diesen und natürlich auch die Bildrechte (ist allerdings so gut wie nie der Fall). In der Regel ist die Situation, wer denn nur die Bildrechte hat sehr verwohren, und es ist äussert kompliziert eine wirklich stichfeste Freigabe zu erhalten. Normalerweise ist die Erbgemeinschaft als gesamtes dafür zuständig, es müssen also alle Erben angefragt werden. Kurzfasung: Vererbung von Fotos darf nicht mit der Vererbung der dazugehörenden Nutzungsrechte gleichgesetzt werden. Bobo11 12:47, 12. Apr. 2009 (CEST)
Genauso habe ich es bereits vermutet. Gefällt mir gar nicht. ;-) Vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung. Gruß -- Yellowcard 12:58, 12. Apr. 2009 (CEST)
Rechtlich ist dies zwar korrekt. Allerdings kann einer der Erben durchaus die Bilder unter freier Lizenz veröffentlichen. Nur muß er sich dann unter Umständen mit den anderen Erben auseinandersetzen. Wenn ein Erblasser nur von den Fotos, nicht aber den Nutzungsrechten ausgeht, kann man außerdem in den meisten Fällen von konkludentem Handeln ausgehen, was die Nutzungsrechte also einschließt. Allenfalls bei Berufsfotografen kann man voraussetzen, daß sie sowas unterscheiden. --Marcela 13:01, 12. Apr. 2009 (CEST)
Trotzdem werden in der Regel eben nur die Fotos an eine bestimmte Person vererbt, und nicht die Nutzungsrechte. Bei Hobbyfotografen ist aber schon, so wie es Ralf schrieb, von einem gemeinsamen Handeln auszugehen ist wenn einer der Erben das Foto unter eine freien Lizenez veröffentlicht. Fragt aber eben ein Erbe an, wie die Situation nun sei, ist eben der Hinweis darauf, dass ohne Testamentarische-Vergabe die Verwertungsrechte an die gesamte Erbgemeinschaft fallen sehr wichtig. Sollte eine Erbe ohne die notwendige Zustimmung des Erbgemeinschft, eine solches Bild unter freier Lizenz veröffentlichen, macht sich dieser Erbe strafbar. Diese Zustimmung kann natürlich stillschweigend erteilt werden, denn auch hier gilt wo kein Kläger da kein Richter. -- Bobo11 13:12, 12. Apr. 2009 (CEST) PS: Wenn es um selber erebte Fotos geht. Wenn du die Möglichkeit hast an einem Famileienfest, wo alle Erben anwesend sind zu fragen, wäre die optimal. Wenn du dort die Farge stellen kannst, ob wer was dagegen hat die Fotos von z.B. Onkel Alois unter der Lizenz freizugeben, und niemand Einwände hat, ist dies völlig ausreichend. Bobo11 13:16, 12. Apr. 2009 (CEST)

Hatten wir doch auch schon x-mal. Nutzungsrechte können nur von allen Erben gemeinsam vergeben werden. Nach meinem Ableben rechne ich mit 30 Rechteinhabern, falls mein Testament nicht gefunden wird (habe keine Geschwister, mein Vater * 1916 hatte über 10 ältere Geschwister). Einen Unterlassungsanspruch bei unbefugter Nutzung kann jeder Miterbe geltend machen, Schadensersatzansprüche nur alle gemeinsam. Ist auch nur einer in Brasilien verschollen, kann das Bild nicht genutzt werden --Historiograf 15:10, 12. Apr. 2009 (CEST)

Zur Begründung des Antrags

Vorab:

Ich bitte um eine sachliche Diskussion.

Zur HistorieGeschichte:

Nach dem die 1923-Richtlinie im Frühjahr 2008 bis zu einer Evaluation am Ende des Jahres zum Test eingeführt wurden war, galt stehts die Bedingung, dass es zeitnah überprüft werden muss, ob die Forderungen, die die Richtlinie an Bilder stellt, auch eingehalten werden. Das klappte bis Ende des Jahres halbwegs gut. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, dass die Richtlinie auf unbefristete Zeit verlängert wird. Die Überprüfung der Bilder blieb trotzdem Voraussetzung. Daraufhin habe ich zusammen mit anderen ein möglichst simpeles System entworfen, um dies zu gewährleisten. Wie dieses funktioniert, ist oben auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 beschrieben. Es gab zwar Kritik an diesem System, ich sehe aber nach wie viel nicht, warum dies nicht eine besonders einfache Form der Bearbeitung zulässt. Außerdem gab es keine praktikabelen Gegenvorschläge.

Zur aktuellen Problematik:

Nach der Evaluation der Richtlinie hat die Bewertung der einzelnen Dateien stark nachgelassen. Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion macht deutlich, dass im Verhältnis zu den Dateien, die unter 1923 stehen (ohne Diskussion sind mehr als 50% davon!), die Bewertung der einzelnen Dateien keinesfalls zeitnah oder auch nur ansatzweise akzeptabel ist. Ich will niemanden persönlich damit angreifen, sondern nur einen Missstand beim Namen nennen. Außerdem habe ich mehrmals hier auf UF um Mithilfe geworben, viel geändert hat sich aber nicht.

Zum Antrag:

Ich beantrage also die Abschaffung der 1923-Richtlinie. Die Bilder, die unter sie gefallen und diskutiert wurden (ca. 60) sollen bestehen bleiben, da hier ja eine Bewertung erfolgt ist. Abgesehen davon scheint mir der Aufwand für diese Richtlinie in keinem Verhältnis zum Nutzen (eben 60 Bilder bisher) zu stehen. Da die Richtlinie durch ein Mini-MB hier beschlossen wurde, kann sie auch dadurch aufgehoben werden. Bevor das gestartet wird, bin ich jedoch durchaus zu einer Diskussion bereit. Eine andere Lösung wäre es, wenn wir auf die Bewertung der 1923-Dateien in Zukunft nicht mehr bestehen und eine Art Grauzone wie bei PD-alt-100 bestehen - aber entscheiden müssen wir uns. [[ Forrester ]] 09:47, 13. Apr. 2009 (CEST)

Zeichnungen aus Buch der Wehrmacht

Ich würde gerne zwei Zeichnungen aus dem 97. Sammelband zur Schriftenreihe "Soldatenbriefe zur Berufsförderung" bei Wikipedia einstellen, die zwei chemische Verfahren beschreiben. Das Buch trägt folgende Infomationen zum Herausgeber: Herausgegeben vom Oberkommando der Wehrmacht Abt. J/WU in der Reihe der Tornisterschriften. Nur für den Gebrauch innerhalb der Wehrmacht sowie Im Auftrage des Oberkommandos der Wehrmacht hergestellt durch den Verlag Ferdinad Hirt, Breslau/Leipzig. Printed in Germany. Copyrigth 1943 by Ferdinad Hirt in Breslau. Leider kann ich keinen aktiven Nachfolger des Verlages recherchieren... Gibt es eine Möglichkeit, die Bilder bei Wikipedia einzustellen? --Cschirp 10:27, 12. Apr. 2009 (CEST)

Besitzen sie den überhaupt Schöpfungshöhe? Nicht jede technische Zeichnung erfüllt diesen Punkt, sondern sie werden oft mit der Gebrauchsgrafik gleichgesetzt. Eine Norm-Zeichnung ist von Gesichtspunkt der Schöpfungshöhe ungeschützt, weil sie eben die Hürde der Kleine Münze nicht schaft. Der Rechtsschutz einer technischen Zeichnung umfasst in der Regeln nur den Inhalt, nicht aber dessen Darstellung. Dies wiel die Darstellung genormt ist, und somit nur auf diese eine Art korrekt dargestellt werden kann. Und wenn eine Darstellung nur auf eine Art gemacht werden kann, ist in der Darstellung keine persönliche geistige Leistung vorhanden, und wo keine persönliche geistige Leistung vorhanden ist, ist auch keine Urheberrechtsschutz möglich. Da für den Urheberrechtsschutz, eine perönliche geistige Leistung, die Grundvoraussetzung ist. (Läuft also auf eine Einzelfallendscheidung hinaus) Bobo11 12:59, 12. Apr. 2009 (CEST)

Zum 100. Mal. Wissenschaftlich-technische Darstellungen unterfallen dem Schutz von Kleine Münze, sie sind keine Gebrauchsgrafik wie z.B. Logos. Sehr einfache technische Zeichnungen sind natürlich nicht geschützt --Historiograf 15:05, 12. Apr. 2009 (CEST)

Okay, die Zeichnung fällt unter "kleine Münze" - dann war es ja richtig, dass ich die Frage gestellt habe: Buch von Wehrmacht herausgegeben, Verlagsnachfolger habe ich nicht gefunden - Was tun? Sooo aufwendig ist die Zeichnung nicht (S/W keine Graustufen, keine Perspektive etc.), ich könnte natürlich mit Powerpoint eine ähnliche erstellen. Aber schöner wäre eine Grafik, die zur Entstehungszeit der beiden Prozesse vor WKII passt... 1943 ist nah dran. --Cschirp 19:45, 12. Apr. 2009 (CEST)

Wieso lädst du die beiden Bilder nicht irgendwo hoch, damit wir sie uns ansehen können? Das bringt doch so nichts --Historiograf 14:33, 13. Apr. 2009 (CEST)

Naja, ich dachte, dass dann das Kind mit der veröffentlichung ja schon in den Brunnen gefallen ist... Hier also die beiden Bilder mit einem "Lizenzvorschlag". --Cschirp 23:52, 13. Apr. 2009 (CEST)
Datei:Bergius verfahren.png
Prozessablauf beim Bergius-Verfahren
Datei:Fischer tropsch verfahren.png
Prozessablauf beim Fischer-Tropsch-Verfahren


Das dürfte so an der Grenze, um nicht zu sagen in der Grauzone zwischen ungeschützt und kleiner Münze liegen. Falls die Dinger nicht als historische Dokumente dienen sollen, wäre eine Nach- bzw. Neuzeichnung sowieso geboten. Die Wikipedia:Grafikwerkstatt wäre dafür eine Anlaufstelle. Rainer Z ... 00:15, 14. Apr. 2009 (CEST)

Frage zum Urheberrecht ...

Hallo,

"Wiki" ist mir eine sehr große Hilfe. Deshalb möchte ich gern auch ein wenig zu ihrem "Wachsen und Gedeihen" beitragen. Ich habe einen Internet-Shop in dem ich alte Bilder (größtenteils gemeinfrei) vertreibe. Zur Beschreibung der Motive und auch zu meinem eigen Verständnis nutze ich "Wiki". Ich biete nicht die Originale, sondern gescannte und bearbeitete (säubern, reparieren ...) Bilder als Datei zum Downloaden an. Zum Beispiel für Heimatvereine, Festzeitungen, Publikationen jeglicher Art. Nun habe ich zwei Fragen. Kann ich die Verwendung der bei mir erworbenen Bilder für eine einmalige Verwendung beschränken, auf welcher gesetzliche Grundlage? Wie schließe ich (technisch) die kommerzielle Nutzung der in "Wiki" bereitgestellten Bilder aus? Vielen Dank im Voraus für jede Antwort, der gesetzliche Dschungel hat mich sehr verunsichert.

Mit freundlichem Gruß Sabine Johne Zur Info der Bilder(www.bildbasis.de) --Sabine Johne 11:03, 14. Apr. 2009 (CEST).

Für solche Fragen wendest du dich am besten an einen Anwalt deines Vertrauens. (Ich seh schon einen bissigen Komentar von Histo kommen) -- Bobo11 11:21, 14. Apr. 2009 (CEST)
Durch Deine Bearbeitungen erwirbst Du an den ursprünglich gemeinfreien Werken kein neues Urheberrecht. Wenn ein Käufer eines von Dir bearbeiteten Bildes dieses - auch komerziell - weiternutzt, dann hast Du dagegegen keine Handhabe. Die Verdienstmöglichkeit Deiner Geschäftsidee beschränkt sich also allein auf die Tätigkeit als "Bilderputzfrau". Wenn Du die Bilder hier in Wikipedia einstellen willst, worüber wir uns natürlich sehr freuen würden, hast Du auf Grund unserer zulässigen Lizenzen keine Möglichkeit eine kommerzielle Weiterverwendung auszuschließen. Wir bezeichnen dies als Copyfraud. Wenn Du nun Deine Bilder mit niedrigerer Auflösung in einem Wikipediaprojekt einstellst, so ist Dir das unbenommen. Wenn Du dem aber einen Link auf Deine kommerzielle Homepage beifügst, dann besteht die Gefahr, dass Dieser Link gemäß unserer Richtlinien entfernt wird.
Dies entspricht meiner privaten Meinung, es stellt keine Rechtsberatung dar, Meinungen anderer Teilnehmer können abweichen. --Wuselig 11:38, 14. Apr. 2009 (CEST)

Warum ich bei der Abstimmung zur Lizenzänderung mit NEIN gestimmt habe

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Lizenzänderung#Warum_ich_mit_nein_gestimmt_habe --Historiograf 12:32, 14. Apr. 2009 (CEST)

Ich habe das noch etwas weiter ausgeführt unter http://archiv.twoday.net/stories/5643845/ --Historiograf 22:27, 14. Apr. 2009 (CEST)

Es gibt keinen Grund, diesen wichtigen Hinweis hier nicht stehen zu lassen, nur weil er ein paar Leuten nicht in den politischen Kram paßt. Daß hier sehr deutlich Politik gemacht wird, sollte inzwischen auch klar sein. --Eva K. ist böse 23:51, 14. Apr. 2009 (CEST)
Stimmt. Du machst hier ganz groß Politik. Marcus Cyron - ziviler Ungehorsam! - RIP Peter Rogers 14:01, 15. Apr. 2009 (CEST)
Finde den Hinweis auch gut, insbesondere der letzte Satz im Blog: Letzten Endes muss gerichtlich geklärt werden, ob sich die Foundation in dieser Weise über die Rechte ihrer Autoren hinwegsetzen darf.
Da ich bisher nicht abgestimmt habe, werde ich jetzt mit JA stimmen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 23:53, 14. Apr. 2009 (CEST)
Warum ich mit Nein gestimmt habe?
  1. Eine deutschsprachige Diskussion hat quasi nie stattgefunden
  2. Umlizensierungen galten bisher als absolutes NoGo
  3. Die Abstimmungsumstände kann ich persönlich nicht akzeptieren. Wenn 49% der Wikipedia-Autoren gegen die Umlizensierung sind, wird es dennoch gemacht - und selbst wenn es mehr als 50% wären, wird weiterdiskutiert, wie umlizensiert wird. Das ganze ist beschlossene Sache.
Ich habe nichts gegen CC-Lizenzen aber wie hier vorgegangen wird kann ich nur ablehnen. --Marcela 00:15, 15. Apr. 2009 (CEST)

Für mich sind die Gründe, die Marcela anführt, zusammen mit den vorhergehenden Erfahrungen mit der Informationspolitik des deutschen Wikimedia-Vereins, Anlaß genug eine Interessensgemeinschaft der Wikipedia-AutorInnen zu gründen. Dies ist keine Kampfansage. Es zeigt sich immer deutlicher, dass die Interessen der Wikipedia-AutorInnen nicht deckungsgleich sind mit den Interessen der Wikimedia-Foundation und der Wikimedia-Vereine. Daher ist es sinnvoll, dass Wikipedia-Autoren und Autorinnen ihre Interessen gemeinsam formulieren. -- Andreas E. Kemper 03:23, 15. Apr. 2009 (CEST)

Häh? Was hat WMD damit zu tun? WMD ist daran doch gar nicht beteiligt. WMD ist keine (simple) Unterorganisation der WMF. Wie soll man sowas ernst nehmen, wenn du nicht einmal die Zusammenhänge korrekt herstellen kannst. Beschwerst du dich beim Bundesaussenministerium, weil es dich nicht über die Politik der USA informiert? Oder einen Fanclub von Bayern München, weil er dich nicht über die Vereinspolitik informiert? Marcus Cyron - ziviler Ungehorsam! - RIP Peter Rogers 14:04, 15. Apr. 2009 (CEST)
Im Übrigen sind weder die Foundation noch der Verein Interessenvertreter der Wikimedia-Autoren, sondern ihr Ziel ist die Verbreitung freien Wissens. Wenn man sich vorher nicht mit dem Mission statement der Foundation, den Intentionen freier Lizenzen und damit verbundener Organisationen auseinandergesetzt hat, kann man sich nicht hinterher beschweren, dass man das so aber nicht gewollt hat. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:23, 15. Apr. 2009 (CEST)
Selbstverständlich sollte sich der Verein und die WMF als Interessenvertreter der Wikimedia-Autoren verstehen, sofern deren Interessen nicht gegen die freien Inhalte gerichtet sind. Sowohl der Verein als auch die WMF fühlen sich an das Votum der Community in gewisser Weise gebunden. Und wenn hier ein Fall vorliegt, bei dem Wikimedia-Autoren sich durch die "offizielle Linie" der beiden Organisationen als Minderheit untergebuttert fühlen, dann muss es eben eine separate Autorenvertretung geben --Historiograf 17:11, 15. Apr. 2009 (CEST)
Das Ziel des Vereins und der Foundation ist die Verbreitung freien Wissens. Dazu kann es eben schon einmal nötig sein, dass Autoren darauf verzichten, direkt bei jedem Textstückchen mit ihrem kompletten Namen genannt zu werden. Wer die Autorennennung als wichtiger erachtet als das Projektziel, dessen Interessen sind, um deine Worte zu verwenden, gegen die freien Inhalte gerichtet. Minderheiten werden übrigens bei demokratischen Strukturen immer "untergebuttert". Selbst wenn die Abstimmung jetzt mit 90% für das Lizenzupdate ausgeht, wird das Geschrei der "Minderheit" doch nur umso lauter. Was genau hier eine Autorenvertretung bewirken soll, kann ich nicht erkennen. Wenn jemand mit dem generellen Kurs, den das Projekt (bzw. die Foundation für das Projekt) steuert nicht zufrieden ist, kann er jederzeit gehen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:20, 15. Apr. 2009 (CEST)
Wer die Autorennennung als wichtiger erachtet als das Projektziel, dessen Interessen sind, um deine Worte zu verwenden, gegen die freien Inhalte gerichtet. - Wenn die Autorennennung gegen geltendes Recht verstößt, dann ist das Projektziel falsch. Es kann nicht sein, daß sich das Projekt über geltendes Recht in DACH hinwegsetzt - das Urheberrecht gibts in Europa seit 150 Jahren. Auch wenn du die Abschaffung des Urheberrechts befürwortest, mit Worten schaffst du es nicht ab. Es gilt und man hat sich daran zu halten. --Marcela 19:59, 15. Apr. 2009 (CEST)
Wenn die Autorennennung gegen geltendes Recht verstößt, dann sollte die Autorennennung geändert werden, ja. Deshalb ist aber noch lange nicht das Projektziel falsch. Selbstverständlich sollten wir uns an das Urheberrecht halten, das habe ich niemals bestritten und wenn ich anderer Auffassung wäre, würde ich sicherlich nicht in der DÜP mitarbeiten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:15, 15. Apr. 2009 (CEST)

Ich finde diese Heuchelei hier unerträglich, mit der Leute wie Rtc oder ChrisiP hier ihre eigene Interpretation freier Lizenzen durchdrücken wollen. Niemand hindert die WMF auf Public Domain umzusteigen, also eine Freigabe zu jedem beliebigen Zweck ohne Auflagen. Wenn man sich aber nicht für Gemeinfreiheit, sondern für eine Mindestgarantie an die Autoren, nämlich Namensnennung (hier: in der Versionsgeschichte) via freier Lizenz entschieden hat, muss man zwingend diese Minimalrestherrschaft des Urhebers über sein Werk auch mit vollem Herzen unterstützen und nicht aushöhlen, wie das die WMF vorhat. --Historiograf 23:44, 15. Apr. 2009 (CEST)

Es war schon immer die Politik der FSF, im Zweifel die Herrschaft des Urhebers "auszuhöhlen"; dieser Herrschaft wird bei Fragen nach der Gestaltung der Lizenz von der FSF die geringste Priorität eingeräumt. Das weiß jeder, der die FSF kennt oder auch nur ihre grundsätzlichen Positionen verstanden hat. Wer eine FSF-Lizenz "or any later version" benutzt und hofft, dass bei neuen Versionen mindestens alle Herrschaftsmacht erhalten bleibt, der orientiert sich genau an dem Urheberrechts-Paradigma, das die FSF ja zu bekämpfen versucht. Ich finde es heuchlerisch, wenn Leute eigentlich nicht bereit sind, ihre Werke unter diesen Vorraussetzungen zu lizensieren, aber trotzdem solche Lizenzkonstruke nutzen, zumindest jedenfalls, wenn sie wie Du diese Tatsachen ja kannten, da ich mehrfach und überdeutlich in Deiner Anwesenheit darauf hingewiesen habe. Es geht mir gar nicht darum "meine eigene Interpretation" von irgendwas "durchzusetzen". Ich versuche nur darauf hinzuweisen, wie die Dinge nun mal liegen. Wer meine Aussagen nicht in Erwägung ziehen möchte, muss das nicht! Was wirfst Du mir vor? Dass meine Aussagen sich jetzt bewahrheiten? --rtc 00:39, 16. Apr. 2009 (CEST)

Lizenzfrage nach Änderung

Ich werde wahrscheinlich mit "Nein" stimmen, wenn ich nicht besser durchblicke Aber vielleicht kann es geklärt werden. Ich hoffe, es ist hier der richtige Platz.

Die zur Abstimmung stehenden Fragen lauten: Der Vorschlag der Foundation lautet, die Lizenz- und Nutzungsbedingungen aller Wikimedia-Projekte wie folgt zu verändern:

1. Aller Inhalt, der gegenwärtig unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (mit „Späterer-Versions-Klausel“) verfügbar ist, wird, wie die aktuelle Version der GFDL ausdrücklich zulässt, zusätzlich unter der Lizenz CC-BY-SA 3.0 verfügbar gemacht. 2. Neue Bearbeitungen durch die Gemeinschaft müssen auf diese Weise dauerhaft doppelt lizenziert werden, Inhalt von Dritten kann allerdings ausschließlich unter CC-BY-SA stehen. 3. Weiterverwender werden informiert, dass Inhalte, die importierten CC-BY-SA-only-Inhalt enthalten, nicht gemäß der GFDL genutzt werden können. "

Wer soll da noch durchsehen? Wenn das noch komplizierter wird, als es jetzt schon ist, sehe ich keinen Sinn in der Änderung. Eigentlich soll es einfacher werden, wenn ich aber diese drei Punkte sehe, sehe ich schwarz. Was ist nun wie lizensiert? Muss ich dann jeden Artikel in seine Bestandteile auflösen und feststellen, welcher Bestandteil zutrifft?

--Hutschi 14:45, 15. Apr. 2009 (CEST)

Bisher stehen sämtliche Texte in der Wikipedia unter der GFDL. Der Vorschlag sieht vor, dass die Texte zukünftig sowohl unter der CC-BY-SA, wie auch unter der GFDL zur Verfügung stehen. Da es aber außerhalb des Wikimedia-Universums nicht viele Projekte gibt, die ihren Content unter beiden Lizenzen veröffentlichen, wird es erlaubt sein, Inhalte zu importieren, die nur unter der CC-BY-SA stehen. Das kombinierte Werk wird allerdings dann nicht mehr unter der GFDL nutzbar sein, da es eben mit Inhalt gemischt wurde, der nur unter der CC-BY-SA steht mit dem Ergebnis, dass das kombinierte Werk nur noch unter der CC-BY-SA zu nutzen ist. Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich zusammengefasst. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:13, 15. Apr. 2009 (CEST)
ChrisiPK hat dankenswerterweise die Gründe gegen eine Umlizensierung (in der jetzt vorgeschlagenen Weise) übersetzt. --Martina Nolte Disk. 17:31, 15. Apr. 2009 (CEST)

Bilder/Ausschnitte aus wissenschaftlichen PDF-Dokumenten

Hallo, kann man aus diesem Dokument (http://www.osti.gov/accomplishments/documents/fullText/ACC0050.pdf S. G. Thompson, K. Street, Jr., A. Ghiorso, G. T. Seaborg: "The New Element Californium (Atomic Number 98)") z.B. die Elutionskurven auf Seite 20 oder einen Textauschnitt auf Seite 24 als Bild in WP hochladen oder gibt es da URV-Probleme? Viele Grüße --JWBE 10:01, 15. Apr. 2009 (CEST)

Die Elutionskurven sind kein Problem, da sie keine Schöpfungshöhe haben und man wahrscheinlich nicht an die Daten herankommt, um sowas noch einmal neu zu erstellen. Warum Du allerdings einen Textausschnitt als Bild hochladen willst verstehe ich nicht. Wenn Du es als Zitat nutzen möchtest/musst, dann tu es. Ich sehe ich aber auch keinen Grund, warum gerade die Summary ein so tolles Zitat sein soll. --Taxman¿Disk? 14:43, 15. Apr. 2009 (CEST)

Schautafel abfotografiert

Vor 15 Jahren habe ich an einer Kirchenmauer eine kleine Schautafel abfotografiert, auf der die Lages des dort einst befindlichen Römerkastells eingezeichnet und ganz knapp erläutert ist. Der dort abgebildete Grundriß des Kastells mit der Lage der Kirche wurde nach 1905 (Abschluß der Ausgrabung) publiziert. Kann ich so etwas problemlos hochladen, oder wäre eine Neuzeichnung der historischen Grabungsbefunde nicht besser? --Mediatus 17:52, 15. Apr. 2009 (CEST)

Wusste gar nicht, dass das problematisch ist... Bitte überprüft doch bei der Gelegenheit die Datei:Wp 10-32 Infotafel.jpg gleich mal mit, ist wesentlich jünger. Danke und Gruß, Hartmann Linge 18:11, 15. Apr. 2009 (CEST)
Wenn die Tafel dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht ist, so unterliegt das der Panoramafreiheit. Dauerhaft bedeutet in etwa "auf Lebenszeit", bei Eis-Skulpturen können das z.B. auch mal nur ein paar Stunden sein. Der verhüllte Rechstag von Christo fiel nicht unter panoramafreiheit, weil dieses Kunstwerk von vornherein dazu bestimmt war, wieder abgebaut zu werden. Klickt mal rechts auf das Bild, ich fotografiere immer noch die Schautafel, dann wird das klar. --Marcela 19:48, 15. Apr. 2009 (CEST)

Es gibt hier ganz viele Schautafel-Bilder, die sind, wenn im öffentlichen Verkehrsraum ersichtlich nicht nur temporär angebracht, unproblematisch --Historiograf 23:39, 15. Apr. 2009 (CEST)

Man muß nur aufpassen, wenn die Inhalte sich ständig ändern, also nicht dauerhaft angebracht sind. Also Veranstaltungshinweise etc. - die fallen nicht unter die Panoramafreiheit. --Marcela 23:46, 15. Apr. 2009 (CEST)

Abmahnung: Wer nicht hören will, muss fühlen

http://archiv.twoday.net/stories/5646154/ (Betrifft ein Bild auf Commons) --Historiograf 23:39, 15. Apr. 2009 (CEST)

Nur keine Sorge, sowas wird auch irgendwann ein Ende haben (vor allem jetzt, wo es ja bekannt ist und Du sicher nicht der einzige sein wirst, der nutzen wird um etwas Geld zu machen). Ich gehe nämlich fest davon aus, dass die CC-Lizenzen mittelfristig Anti-Abmahn-Kontruktionen spendiert bekommen, wie sie auch bei der GPL 3 eingeführt wurden. Diese haben zur Folge, dass bei Verstößen die Lizenz nicht mehr sofort erlischt. --rtc 00:20, 16. Apr. 2009 (CEST)
Ja, lass nur die geldgierigen Verwerter verdienen - möglichst ohne Probleme mit irgendwelchen dahergelaufenen Wikipedia-Autoren. Autorenrechte sind böse - Autoren sind böse - B-männer und andere Monopole dürfen reich werden mit den Inhalten, die von trotteligen Wikipedia-Autoren erstellt haben. Pfui, ein Wikipedia-Autor, der Rechte für sich geltend machen will. Steinigt ihn! Und ändert die Lizenzbedingungen - notfalls einfach rückwirkend - damit Reich reicher und Arm ärmer wird. Wissen ist Macht! Wie man aus dem Wissen anderer Leute Geld macht, wissen wir auch. Und bitte schön die Klappe halten - notfalls sperrt die WP-Chefetage schon mal selbst rebellische Autoren. Reich sollen nur wenige werden, aber keinesfalls die Autoren. Autoren, ihr sollt schreiben und hier nicht diskutieren, dafür werden wir nicht bezahlt. Also, ran an die Arbeit ohne Lohn, ohne Anerkennung - wer aufmuckt wird verdammt und verteufelt, niedergemacht in irgendwelchen dümmlichen Foren und Kommentaren. Hauptsache die große (geheime) Idee hinter Wikipedia wird durchgesetzt. Hast du eine Vorstellung, welche Idee hinter Wikipedia steckt? --84.177.200.118 00:51, 16. Apr. 2009 (CEST)
Die Idee ist natürlich, freie Arbeitskraft von trotteligen Autoren abzuschöpfen. Das Produkt dieser Arbeit kann ohne größeren Aufwand in Form von Niedrigpreisprodukten ausgeschlachtet werden, deren Erstellung fast nichts kostet und mit denen sich entsprechend gut Geld verdienen lässt – von dem man den Autoren dank den Lizenzen nichts abgeben muss! Um dahingehend Lobbyarbeit zu leisten, dass böse Autorenrechte, die das verhindern könnten, dem nicht in die Quere kommen, und um gegen aufmuckende Benutzer vorzugehen, werden ich und die WP-Chefetage natürlich von mehreren großen Verlagskonzernen mit fürstlichen Provisionen bedacht. --rtc 09:34, 16. Apr. 2009 (CEST)

Solche Fanatiker wie rtc kennen anders als andere kein Augenmaß: http://archiv.twoday.net/stories/5646250/ --Historiograf 01:14, 16. Apr. 2009 (CEST)

Ich wüsste nicht, dass ich jemals irgendjemanden mit oder ohne Augenmaß abgemahnt hätte. --rtc 09:34, 16. Apr. 2009 (CEST)

Solche "Fanatiker" wie rtc haben immerhin Argumente --80.135.247.28 01:57, 16. Apr. 2009 (CEST)

Welche? -- Don-kun Diskussion Bewertung 09:55, 16. Apr. 2009 (CEST)
Ja: der Zwecke dieses Projektes ist gerade, die Erzeugung von freien Inhalten für jeden Zwecke. http://freedomdefined.org/Definition einfach mal stöbern, was nach dem Missionstatment der Wikimedia so das Zeil auch unseren Projektes ist. Die hier immer wieder propagierte Verwendung der GFDL als Untauglich im Druckumfeld, ist danach unethisch und widerspricht der Definition diametral: Es sind zwar bestimmte Einschränkungen der Freiheit erlaubt, auch bzgl. der Urhebernennung, denn Nennung von Autoren schützt die Integrität originaler Werke, und gönnt Autoren Ansehen und Anerkennung. Aus diesem Grund darf eine Lizenz darauf bestehen, dass die Autoren genannt werden, aber sollte eine solche Nennung nicht ["eine" bzw. "die" fehlt in der offiziellen Übersetzung] normale Verwendung des Werks unmöglich machen. - Da die GFDL die Nutzung der Wikimedia-Texte und Bilder im Druckbereich - die ja nach dem Wikipedia-Grundverständnis immer ein Ziel war - in weiten Teilen unmöglich machte - die GFDL für ein Foto ist wohl faktische Unmöglichkeit, war es geradezu notwendig diesen Lizenzfehler auszubessern. syrcro. 12:28, 16. Apr. 2009 (CEST)
Es ging doch jetzt aber um Bilder unter CC-Lizenz. Außerdem ist die einfache Nennung des Autoren und Verweis/Link auf die Lizenz, was gefordert wurde, wohl kaum etwas, dass die normale Verwendung des Werks unmöglich macht. Und mehr war doch nicht verlangt. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 12:35, 16. Apr. 2009 (CEST)

Hier ging es nicht um Print, sondern ausschließlich um Online. Das von der taz genutzte CC-Bild ist ausschließlich online. Und wie man das im Print nutzt, steht auch da: http://archiv.twoday.net/stories/5646154/ Wir brauchen keine Lizenzbestimmungen, wenn jeder machen kann, was er will --84.62.84.246 13:01, 16. Apr. 2009 (CEST)

Datei:Carlosbabington.jpg

Kann dieses Bild in die de.WP eingebunden werden oder müssen die nach deutschem Recht nötigen 70 Jahre beachtet werden? Danke-- Coatilex 17:23, 16. Apr. 2009 (CEST)

Falls es kein Sonderabkommen mit Argentinien gibt, ist das Bild zumindest in de-WP eine URV. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:32, 16. Apr. 2009 (CEST)
In Argentinien ist das Bild sowas wie gemeinfrei: Para las obras fotográficas la duración del derecho de propiedad es de VEINTE (20) años a partir de la fecha de la primera publicación. - nach DACH-Recht ist es geschützt. Argentinien hat auch nur 50 Jahre pma: La protección concedida por el presente Convenio se extenderá durante la vida del autor y cincuenta años después de su muerte. Commons richtet sich nach Recht des Quell-Landes sowie US-Recht, wir wenden Schutzlandprinzip an, was uns oft auch hilfreich ist. In diesem Fall knebelt es uns. Wir sollten vielleicht mal darüber nachdenken, hier eine Änderung herbeizuführen. --Marcela 20:09, 16. Apr. 2009 (CEST)
Und warum kein Schutzfristenvergleich? Sind Argentinier wegen ihrer Fußballnationalmannschaft EWGler ehrenhalber? syrcro 20:30, 16. Apr. 2009 (CEST)
Das könnte durchaus sein, es gibt da ein paar sehr seltsam anmutende Gestze in Spanien. Wir sollten das aber nicht an diesem einen Bild festmachen sondern mal allgemein diskutieren. --Marcela 20:50, 16. Apr. 2009 (CEST)

Da braucht man nichts allgemein zu diskutieren, weil die Sachelage in WP:BR unwidersprochen klargestellt ist. Die Schutzdauerrichtlinie sieht den Schutzfristenvergleich bei Nicht-EU/EWR-Ausland vor. Ist ein Bild in Argentinien gemeinfrei, wäre es aber hier geschützt, wenn von einem EU-Bürger geschaffen, so gilt die kürzere Frist. Daher heißt der Schutzfristenvergleich im Englischen auch viel eingängiger rule of the shorter term. Nix Schutz in Ursprungsland und Ursprungsland nix EU/EWR und auch nix USA (wg. Vertrag mit D) ====> auch nix Schutz in D, AT (wg. Schutzdauerrichtlinie) und auch nix Schutz in CH (wg. RBÜ) =====> nix gegen Bild lokal auf de WP. Capito? --Historiograf 23:34, 16. Apr. 2009 (CEST)

Screenshot vom Windows-Desktop

Warum ist dieses Bild erlaubt? Grenzfall von Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos?

Datei:Windows XP-Desktop.png

Danke, --Wolli 12:53, 16. Apr. 2009 (CEST)

Schau mal hier nach. Hab ich über die verlinkten Seiten der Datei gefunden... --Taxman¿Disk? 12:59, 16. Apr. 2009 (CEST)
Ei, das war ein guter Hinweis. Danke! --Wolli 13:09, 16. Apr. 2009 (CEST)
Wir hatten uns mal drauf geeinigt, dass zumindest das Firefoxlogo SH erreicht. jodo 13:56, 16. Apr. 2009 (CEST)
Das kann kaum sein. Wo finde ich die Diskussion? Gruß -- Yellowcard 14:52, 16. Apr. 2009 (CEST)

Ich kann mich an eine solche Einigung nicht erinnern --Historiograf 15:46, 16. Apr. 2009 (CEST)

Hmm. Ich find auch nur noch Diskussionen im Archiv und keine Einigung und im Artikel ist das Bild ja auch seit langer Zeit drin. Muss ich mich wohl getäuscht haben. jodo 15:54, 16. Apr. 2009 (CEST)
Vielleicht hast du das auf Commons gesehen, jodo? Ich kann mich dunkel erinnern, über eine solche Diskussion mal gestolpert zu sein und glaube, es war eine Löschdisku auf Commons. -- Lychee 05:32, 17. Apr. 2009 (CEST)

Karten aus dem 16. Jahrhundert

Hier sind Stadtansichten Aachens aus dem 16. Jahrhundert mit dem Vermerk versehen: Die Karten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kommerziell vervielfältigt oder genutzt werden. Wie kann das sein? Oder ist das nur Vortäuschung falscher Tatsachen und man kann diesen Hinweis getrost ignorieren? --Bjs (Diskussion) 16:17, 16. Apr. 2009 (CEST)

Schutzrechtsberühmung, imho. --Taxman¿Disk? 17:14, 16. Apr. 2009 (CEST)
Ich gehe mal vom guten bei diesem Angebot aus und beziehe das auf die selbstgemachten Karten des Aachener Geschichtsvereins, zB http://stadtgeschichte.isl.rwth-aachen.de/wiki/Datei:Mauerring-mit-hist.Zonen-Cornelsen.jpg. Da passt das dann auch. Ansonsten wäre das Copyfraud - eine Urheberrechtsberühmung ist sicher, TAXman meint hier die unberechtigte. syrcro 20:35, 16. Apr. 2009 (CEST)
Vielen Dank für die Infos. Für die selbst erstellten oder veränderten Karten leuchtet das ein, es ist nur sehr missverständlich formuliert. Für die Originale aus dem 16. Jahrhundert werde ich den Urheberrechtshinweis also einfach ignorieren, da entweder nicht darauf bezogen oder unberechtigt. --Bjs (Diskussion) 09:16, 17. Apr. 2009 (CEST)

lizenzbaustein auf commons - sondermünze

könnte mir jemand den korrekten lizenzbaustein hier einbauen? danke, --JD {æ} 02:53, 17. Apr. 2009 (CEST)

keiner eine idee? GFDL/CC ist es ja wohl eher nicht, da ich außer dem scan nichts mit dem guten stück zu tun habe... und in sachen münzen finde ich neben trotzdem als z.b. GFDL getaggte bilder und einer deutschmark-vorlage auf commons nichts passendes. --JD {æ} 13:25, 17. Apr. 2009 (CEST)
Generell ist commons:Commons:Currency die richtige Seite für Geld. Das Grundproblem bei sowas ist immer: Manche Länder haben ihr Geld urheberrechtlich geschützt, das kann man also nicht einfach so einscannen und verbreiten. Zu Belgien steht leider nichts drauf, vielleicht solltest du mal auf der entsprechenden Diskussionsseite nachfragen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:35, 17. Apr. 2009 (CEST)
danke für den link. ich habe jetzt mal hier angefragt. die seite sieht mir nur alles andere als regelmäßig besucht aus...
keine ahnung auch, ob da überhaupt eine länderspezifische regelung für belgien zutrifft oder es analog zum euro zu sehen ist!? --JD {æ} 14:07, 17. Apr. 2009 (CEST)

Weitergabe von elektronischen Vervielfältigungen

Gibt es gegen eine solche Vorgehensweise irgendwelche Bedenken? Hartmann Linge 10:30, 17. Apr. 2009 (CEST)

Nein, warum auch? -- Yellowcard 11:59, 17. Apr. 2009 (CEST)
Weil das Vervielfältigen von Werken grundsätzlich erlaubnispflichtig ist? Aber in § 53 UrhG findet man die hier passenden Ausnahmen Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen 1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient, auch Privatkopie durch einen anderen passt hier. Aber dazu müssen Deine Ursprungskopien legal sein. syrcro 12:08, 17. Apr. 2009 (CEST)
Und legal sind sie wann bzw. wann nicht? Ich meine, ich mache doch nix anderes, als meine UB, wenn Sie mir von Werken, die Sie sie selbst nicht im Bestand führt, via Fernleihe Kopien zukommen lässt...!? Hartmann Linge 13:20, 17. Apr. 2009 (CEST)

Ich sehe da keine Probleme. Siehe auch Wikipedia:Bibliotheksrecherche --134.130.68.243 22:36, 17. Apr. 2009 (CEST)

Nutzung der Bilder aus dem Artikel World Trade Center

Hallo zusammen ich schreibe im moment einen Artikel für die Schülerzeitung über das World Trade Center und benötige 2 Bilder aus dem Artikel. Kann ich diese einfach so in den Artikel kopieren und später veröffentlichen (Schülerzeitung) oder ist das nicht möglich. Ich komme mit diesen Lizenzsachen nämlich nicht klar. Hoffe auf eine schnelle Antwort(nicht signierter Beitrag von 80.136.115.102 (Diskussion | Beiträge) 10:48, 17. Apr. 2009 (CEST))

Im Prinzip kannst Du sie nutzen, Du musst nur die jeweilige Lizenz einhalten. Um welche Bilder geht es denn genau? syrcro 11:11, 17. Apr. 2009 (CEST)

Es handelt sich um das Bild das die Twin Towers in normaler Erscheinung [4]

und um dieses Bild [5] (nicht signierter Beitrag von 80.136.77.61 (Diskussion | Beiträge) )

Beide Bilder sind ok. Auf der Seite Commons:Commons:Weiterverwendung findest du Hinweise, wie eine korrekte Weiterverwendung aussieht. — Raymond Disk. Bew. 15:44, 17. Apr. 2009 (CEST)

Übernahme einer Tabelle aus der englischen Wikipedia in einen vorhandenen Artikel in :de:wikipedia

Ich möchte diese Tabelle aus der englischen Wikipedia in diesen Artikel einfügen. Was ist die urheberrechtlich richtige Vorgehensweise? Eine Übersetzung im eigentlichen Sinne ist es ja nicht. --Belsazar 18:36, 16. Apr. 2009 (CEST)

Keine Schöpfungshöhe, daher: c&p --Taxman¿Disk? 18:50, 16. Apr. 2009 (CEST)
ok, danke!--Belsazar 19:19, 16. Apr. 2009 (CEST)
Ab wann beginnt dann bitteschön Schöpfungshöhe? Hat dieser Text, den ich gerade schreibe, Schöpfungshöhe? Wie viele Sätze oder welche Gedanken muss er umfassen, damit er Schöpfungshöhe erhält? So einfach würde ich es mir an der Stelle nicht machen. Gruß -- Yellowcard 11:58, 17. Apr. 2009 (CEST)
Es geht um die Tabelle, wie schon aus der Überschrift ersichtlich...
konkret: Daten --> keine Schöpfungshöhe, Schutz als Datenbankwerk ist bei dem Umfang völlig ausgeschlossen, ansonsten siehe Textplagiat.
schon am Seitenanfang steht, dass hier natürlich keine verbindlichen Auskünfte gegeben werden, sondern lediglich die als Binnenkonsens empfundene Meinung referiert wird. Die traue ich mir aufgrund längerer Beobachtung dieser Seite für diese Frage durchaus zu. --Taxman¿Disk? 13:37, 17. Apr. 2009 (CEST)
Alles klar, ich hatte an § 69a UrhG gedacht, aber nach nochmaligem Lesen würde ich behaupten, dass trotz des besonderen Schutzes für Computerprogramme diese Tabellengestaltung nicht darunter fällt. Interessant auch dieses Urteil des OLG Frankfurt, wo der Schutz von einfachem HTML-Quellcode ebenfalls für nicht existent befunden wurde (aber sowohl HTML-Code als auch diese Tabelle sind als Computerprogramme anzusehen). Wieder was gelernt. ;-) Gruß -- Yellowcard 16:52, 18. Apr. 2009 (CEST)

Litauische Verfassung von 1928

In dem Artikel [6] wurden weite Teile von hier übernommen. Handelt es sich hier um ein Amtliches Werk, was übernommen werden darf? --tsor 10:20, 17. Apr. 2009 (CEST)

Ich würde das bejahen, wobei man hier unter Umständen auch von Gemeinfreiheit aufgrund des Alters sprechen könnte. Der Abschnitt Entstehung spricht jedoch für ersteres. Weitere Meinungen? →Nagy 15:54, 17. Apr. 2009 (CEST)
Weder noch: Das ist eine nichtamtliche Anmerkung zur Verfassung (frühestens von 1938 - letztes Datum das als Vergangenheit behandelt wird und das ist für 70 pma recht spät) und selbst die Übersetzung dürfte keine amtliche sein, klingt nach einer Übersetzung für die als zweite Quelle angegebene Fachzeitschrift. syrcro 16:34, 17. Apr. 2009 (CEST)
Ich darf also nochmals zusammenfassen: Der in den Artikel übernommene Abschnitt ist in seiner Originalfassung ein amtliches Werk, während es sich bei den Zeilen in farbiger Schrift höchstwahrscheinlich um Kommentare durch den Seitenbetreiber (?) handelt. Nun stellt sich nur die Frage, ob diese Präambel (selbst in ihrer nicht-amtlichen Übersetzung) unter Umständen zitierfähig wäre. Oder wurde hier noch weiteres übernommen?→Nagy 17:34, 17. Apr. 2009 (CEST)

Noch bin ich etwas ratlos. Muss das wegen URV gelöscht werden? --tsor 18:58, 18. Apr. 2009 (CEST)

Ganz sicher nicht, das ist ein zulässiges Zitat --Historiograf 20:17, 18. Apr. 2009 (CEST)

Danke. --tsor 01:43, 19. Apr. 2009 (CEST)

Hochladen einer selbsterstellten Grafik bei WikiCommons, die Sachverhalt aus einem Buch beschreibt

Hallo,

ich habe zwei Grafiken, die spieltheoretische Sachverhalte darstellen erstellt. Diese beziehen sich auf ein Buch des Wirtschaftsethikers Karl Homann. Ich habe ein anderes Zahlenbeispiel gewählt, aber der dargestellte Sachverhalt stammt von dem Autor. Wenn ich die Grafiken nun bei Commons hochlade, kann ich dann angeben, dass es "entirely my own work" sind? Die Grafiken sind nicht die aus dem Buch, sie ähneln aber denen aus dem Buch.

--Cysez 14:39, 19. Apr. 2009 (CEST)

Wissenschaftliche Theorien, Methoden und Modelle sind als solche nicht urheberrechtlich, sondern höchstens patent- (und in bestimmten Bereichen geschmacksmuster-)rechtlich schützbar. Üblicher Weise erreichen Darstellungen von wissenschaftlichen Sachverhalten und Zusammenhängen lediglich die kleine Münze (also Schutz der Darstellung als solcher, aber nicht der Umsetzungsidee), so dass ein Nachvollziehen in eigener Darstellung erlaubt ist. Aber im Einzelfall kann das nur anhand des Einzelfalls bestimmt werden. Lade es auf einen Sharehoster hoch, verlinke es und beschreibe die Unterschiede (alternativ verlinke das Original). syrcro 20:47, 19. Apr. 2009 (CEST)

Schöpfungshöhe oder nicht?

Sind Datei:Kobold.svg und Datei:Wolfskopf.svg noch Gebrauchskunst oder besitzen sie eventuell SH? Falls letzteres zutrifft, bitte SLA stellen. --jergen ? 08:39, 20. Apr. 2009 (CEST)

Sind sowas wie Logos und so richtig finde ich da bei Überragen der Brot- und Butter-Logo-Gestaltung. syrcro 09:35, 20. Apr. 2009 (CEST)

Allgemeiner: Urheberrechte beim Einsatz in Schulen

Hallo zusammen. Beim Lesen des Abschnitts eins höher dachte ich spontan "Zumindest für den Unterricht darf der das doch, ohne die GFDL bis ins Detail einzuhalten". Einen entsprechenden Artikelabschnitt habe ich dann unter Schranken_des_Urheberrechts#Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, § 52a UrhG gefunden. Nu lese ich da recht erstaunt, dass Schulen nicht explizit genannt sind (lediglich Berufsbildende Schulen scheinen mir als Einrichtung der Berufsbildung erwähnt). Deshalb die Frage: Fallen alle anderen Schularten unter nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, oder gibt's dafür nochmal eine gesonderte Regelung? Und wie sieht's mit Privatschulen aus, die Schulgebühren erheben? Gruß, 217.86.54.26 15:46, 17. Apr. 2009 (CEST)

P.S.: Die Nutzung in der Schülerzeitung bitte für meine Frage mal ausklammern. Dass dann bei der Anfrage eins höher der abgegrenzte Personenkreis nicht mehr gegeben ist, ist mir schon klar.217.86.54.26

Hallo, der Fehler liegt im Artikel und nicht im Gesetz. Dort wird nämlich ausdrücklich von Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung [... und] Einrichtungen der Berufsbildung gesprochen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:13, 18. Apr. 2009 (CEST)
Danke, das war ja einfach :-) Gruß, 217.86.48.207 15:14, 21. Apr. 2009 (CEST)

Fotos von Informationstafel (Karte,Belgien)

Hallo miteinander, Sind eigene Fotos von Informationstafeln (z.B. Naturlehrpfad, Historische Stätte, Wanderweg) unbedenklich? Gemeint sind Tafeln die dauerhaft (seit Jahren) in den öffentlichen Raum) gestellt wurden. Wie sieht es aus, wenn diese Tafel eine Karte enthält ? Was wann diese Tafel in Belgien steht ? (veröffentlichte Fotos vom Atomium benötigen ja wohl Genehmigung des Künstlers)? Was ist mit Bearbeitungen des Fotos der tafel bei denen Elemente ausgeschnitten werden, so dass sie nicht mehr als Teile eine Infotafel erkennbar sind (beispielsweise Kartenausschnitt der tafel "ausgeschnitten", vektorisiert und Farben reduziert)? MfG --92.116.125.215 08:05, 21. Apr. 2009 (CEST)

Gemäß das Schutzlandprinzip findet auf Bilder bei uns deutsches Recht Anwendung, welches die Panoramafreiheit kennt. Fotos von Kunstwerken, die dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum ausgestellt sind, sind also hier kein Problem. Auf Commons solltest du allerdings aufpassen; dort sind solche Fotos nur erlaubt, wenn das Entstehungsland Panoramafreiheit hat. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:03, 21. Apr. 2009 (CEST)
OK, dann lade ich Belgische Tafeln auf die dt. WP, deutsche auf Commons. Karten aus solchen Tafel extrahiert sind kein problem, das wollt ich wissen. MfG, --92.117.215.93 08:06, 22. Apr. 2009 (CEST)

Gemeinfrei?

Ist das Bild:Symbol für glutenfreie Nahrungsmittel.svg gemeinfrei? --Brackenheim 13:02, 20. Apr. 2009 (CEST)

Wenn es als Logo genutzt wird (also irgendwie eingetragen ist) dann sollte es als Logo gekennzeichnet werden. Ansonsten Mangel an Schöpfungshöhe --> gemeinfrei. --Taxman¿Disk? 13:26, 20. Apr. 2009 (CEST)
Ich glaube nicht, dass es ein Logo ist. Es ist meiner Meinung nach eher mit einen Schild/Warnhinweis zu vergleichen. --Brackenheim 20:03, 20. Apr. 2009 (CEST)

Jedenfalls hat es keine SH --Historiograf 23:35, 20. Apr. 2009 (CEST)

Zumindest nach deutscher Rechtsprechung nicht. Wenn du das Bild hier verwenden willst, solltest du es von Commons hierher übertragen, da es auf Commons möglicherweise geschützt ist und gelöscht wird. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:01, 21. Apr. 2009 (CEST)
Sobald es auf Commons gelöscht ist, lade ich es in Wikipedia wieder hoch. Wird allerdings wohl noch eine Weile dauern... --Brackenheim 20:57, 22. Apr. 2009 (CEST)

Selbst erstelltes Bild aus einem pdb-file

Hallo,

ich gehe mal auf Nummer sicher mit Urheberrechtsfragen: Es geht um den von mir erstellten Artikel über Lasso-Peptide. Ich wollte ein Bild zur Veranschaulichung der besonderen Struktur hochladen. Da ich allerdings kein Bild einfach von einer anderen Webseite entnehmen kann, habe ich mir das pdb-file (3D Struktur) von Mccj25 aus der Protein Data Base heruntergeladen, es mit Chem Draw geöffnet ein wenig bearbeitet und ein Bild davon gemacht (screenshot). Die Frage ist jetzt ob ich der Urheber des Bildes bin und damit die Rechteentscheidung treffen kann es frei zur Verfügung zu stellen oder nicht, da das Bild ja aus einer Datei generiert wurde deren Urheber ich nicht bin.

Ich weiß das klingt vielleicht etwas blöd, aber leider ist unser Urheberrecht ja derart kompliziert und unsinnig, dass man sich über so etwas Gedanken machen muss.

Ich danke auf jeden Fall für eure Mühen und hoffe auf schnelle Antwort --Killerbiber 23:12, 22. Apr. 2009 (CEST)

Die Daten besitzen an sich keine Schöpfungshöhe und sind so an sich als Kunstwerk nicht schützbar. Das Programm stellt diese nur grafisch dar und ist selber kein Künstler und kann folglich auch keine Schöpfungshöhe schaffen. Mit anderen Worten: Das kannst du machen, solltest aber darauf achten, dass keine anderen Elemente des Programms, die Schöpfungshöhe haben könnten, in das Bild hineinragen. PS: Vergleich dich hier am besten selbst mit einem Fotografen. Du nimmst ein Objekt und fotografierst es mit deiner Programmkamera. Da das Mccj25 keine Schöpfungshöhe hat, gibt es keine Einschränkung für die Verwendung. --Niabot議論 /− 23:18, 22. Apr. 2009 (CEST)
Niabot, das Urheberrecht schützt nichts. Es stellt Verbote und Beschränkungen auf. Von einem Schutz (wovor?) zu sprechen ist Neusprech. --rtc 23:27, 22. Apr. 2009 (CEST)
Das Bild unterliegt nicht dem Urheberrecht, da das Erstellen eines 3D-Bilds eines Moleküls und seine handwerkliche Bearbeitung keinen hinreichenden schöpferischen Spielraum lässt, mit der Du irgendetwas individuelles ausdrücken könntest. Ebenso gibt es keinen schöpferischen Spielraum bezüglich der Struktur des Moleküls, so dass diese auch nicht dem Urheberrecht unterliegt und frei verwendet werden kann zum Erstellen von solchen 3D-Bildern des Moleküls. --rtc 23:27, 22. Apr. 2009 (CEST)

Danke für die schnellen Antworten, ich dachte mir schon, dass das eigentlich ekin Problem sein sollte, aber ich wurde halt schon mal in eine meines Erachtens unsinnige Diskussion gezogen, weil ich einen englischen Artikel übersetzt habe. Naja machts gut.--Killerbiber 00:04, 23. Apr. 2009 (CEST)

Grundregel: Du kannst Informationen immer übernehmen, nur die ganz konkrete Darstellung kann urheberrechtlich problematisch sein. Wenn man so eine Grafik nachzeichnet (und freundlicherweise die Quelle erwähnt), ist man auf der sicheren Seite. Rainer Z ... 00:31, 23. Apr. 2009 (CEST)

Datei:CPU-Z 1.49.png (erl.)

Hallo, dieses Bild wurde als mögliche URV gemeldet. Allerdings habe ich da Zweifel an der Schöpfungshöhe des Layouts. Das Intel-Logo steht "nur" unter Marken- und Namensrecht und ich würde beim o.g. Bild entsprechend {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} und {{Logo}} einsetzen, vorher aber gerne sichergehen. -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 12:05, 22. Apr. 2009 (CEST)

Keine SH zu erkennen, GFDL ist allerdings auch falsch. PD-SH trifft es. Insofern: full ack. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:31, 22. Apr. 2009 (CEST)
Hallo ChrisiPK, Danke für's Mitgucken. Chaddy war wohl ebenfalls Deiner Meinung und hat die Lizenz bereits entsprechend korrigiert. Damit erledigt. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 11:33, 23. Apr. 2009 (CEST)

Beiwerk?

Habe heute dieses Foto hinbekommen, allerdings sieht man im Hintergrund auch ein Gemälde, das eben jenen Herrn zeigt. Das Gemälde stammt von Siegfried Klotz, ist also urheberrechtlich geschützt. Geht es hier evtl. noch als Beiwerk durch oder sollte ich es vor dem Hochladen doch schwärzen? --Paulae 17:25, 22. Apr. 2009 (CEST)

Also das ist imho schon noch ein Beiwerk. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:30, 22. Apr. 2009 (CEST)
Für mich scheint das Bild gerade um die Spannung von Original und Bildnis komponiert worden zu sein. Wenn Du retuschieren solltest, nimm aber die Hintergrundtextur und nicht schwarz. syrcro 17:30, 22. Apr. 2009 (CEST)
Das sollte kein Problem sein. Der olle Heizkörper ist schlimmer, aber nicht aus urheberrechtlichen Gründen ;-) Rainer Z ...
<quetsch>Den Heizkörper kann man doch durch Beschneiden beseitigen. Oben würde es auch nicht schaden. -- MrsMyer 23:26, 22. Apr. 2009 (CEST)
Warum nicht einfach den Maler fragen? --Marcela 18:22, 22. Apr. 2009 (CEST)
Sorry, der Maler heißt natürlich Siegfried und ist seit 5 Jahren verstorben. --Paulae 11:02, 23. Apr. 2009 (CEST)

1.2 only auf Texte? - Unterabschnitt 0.0

Hallo,

ich weiß nicht, ob es an anderer Stelle vielleicht schon ausdiskutiert wurde, möchte aber auf folgendes hinweisen:

Der Benutzer:Steschke hat auf seiner Benutzerseite folgenden Vermerk angebracht:

„Ich widerspreche der Lizenz GFDL „oder einer späteren Version“ gemäß § 313 (1) BGB als unzulässig nach deutschem Recht sowohl für meine Textbeiträge als auch für von mir hochgeladene Bilder. Unabhängig von momentan geltenden Richtlinien innerhalb der Wikipedia verstehe ich alle von mir veröffentlichten Werke als GFDL 1.2 lizenziert.“

Diese Erklärung kollidiert nach meinem Verständnis in drastischer Form mit dem Footer-Passus (Der Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.) und dem Passus im Bearbeiten-Fenster (Mit dem Speichern dieser Seite versichere ich, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen.), wo für alle Texte klar und ausschließlich auf „1.2 or any later version“ verwiesen wird. Die lizenzrechtliche Flexibilität, die bei Bildern greift, liegt hier also nicht vor.

Es werden durch alle Text-Beiträge von Steschke damit mE Artikel, Diskussionsseiten usw. regelrecht "kontaminiert", denn sobald sein Beitrag Schöpfungshöhe erreicht, darf der Text damit nicht mehr gemäß der „allgemein gültigen“ GFDL (any later), sondern nur noch nach Steschkes „Spezial-Version“ behandelt werden. Was natürlich total unverhältnismäßig wäre und für ziemliche Unsicherheit sorgt. Ich wäre dankbar für berufenen Rat, im Moment scheint es mir, als wenn es nur zwei Wege gäbe: entweder dieser Kasten auf Steschkes Seite kommt weg und er zieht diese Erklärung explizit zurück oder Steschke wird gesperrt, weil seine textlichen Aktivitäten die rechtliche Konsistenz der Texte untergraben und alle Versionen von Texten, in denen er vermerkt ist, werden gelöscht. Ich hoffe, das sich das alles in charmanter Weise auflöst und ich Probleme sehe, wo keine sind. Grüße, Denis Barthel 13:44, 21. Apr. 2009 (CEST)

So wie ich das sehe, ist es nicht möglich, hier Privatvereinbarungen zu treffen. Wer hier Dinge einstellt, stimmt implizit den Bedingungen für die Mitarbeit zu. Einschränkende Sonderklauseln bezüglich der Lizenzvereinbarungen sind prinzipiell unzulässig. Steschke muss seine Mitarbeit einstellen, wenn er nicht zustimmt; alle seine bisherigen und zukünftigen Beiträge verbleiben unter der vom Projekt verbindlich vorgegeben Lizenz. Markus Mueller 13:54, 21. Apr. 2009 (CEST)
Wurde glaube ich auch schon auf WP:UF angesprochen, ich finds nur gerade nicht mehr. --Taxman¿Disk? 14:04, 21. Apr. 2009 (CEST)
verständnisfrage. angenommen bei dem Modell, das Steschke verwendet, ist der User Teilautor in Schöpfungshöhe an einem Artikel aber dies trifft ebenfalls auf andere Autoren, die eine wp-"reguläre" Lizenz ohne Zusatzklausel verwenden, zu. interpretiere ich den passus korrekt, dass der Gesamtartikel dann gesichert nur unter 1.2-only verwendet werden kann? gruß und dank --Jan eissfeldt 15:35, 21. Apr. 2009 (CEST)
Ne, Stechkes Auswürfe sind rechtlich unerheblich. Seine Einwilligung in die GFDL 1.2 bei Speicherung ist entscheidend, seine sog. AGB auf seiner Benutzerseite, Ist so ähnlich, als wenn du in den Bus einsteigst und sagst: Ich will aber keinen Vertrag mit ihnen schließen. Widersprüchliches Verhalten nennt man das und hülft dir nicht. syrcro 15:47, 21. Apr. 2009 (CEST)
Naja, bei Bildfreigaben akzeptieren wir auch keine widersprüchlich formulierten Texte und das aus gutem Grund. Sollte sich hinterher herausstellen, dass der Urheber überhaupt nicht gewusst hat, was er da schreibt und ihm eben die Implikation seines Handelns nicht klar war, ist es durchaus möglich, dass die freie Lizenz ungültig ist. Selbiges gilt IMHO hier: Wenn man sich offen dazu äußert, dass man den Lizenzbedingungen widerspricht, kann man IMHO nicht erwarten, dass die Beiträge im Projekt verwendet werden (können). Um bei der Metapher zu bleiben: Wenn du keinen Vertrag mit dem Busunternehmen schließen willst, wirst du eben rausgeschmissen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:52, 21. Apr. 2009 (CEST)
Wobei das aber nicht impliziert, dass Steschke irgendwelche ernsten Konsequenzen zu erwarten hätte. Es ist schlicht und einfach unerheblich, welche Vorbehalte ich auf meiner Benutzerseite formuliere (z.B. kann ich auch behaupten, alle meine Beiträge werden jetzt als Microsoft Share-alike lizensiert, weil ich die GFDL für teilweise ungültig nach wolhynischem Recht halte). Sie sind stets unwirksam. Es gibt aufgrund der Lizenzzustimmungspflicht keine Möglichkeit für Privatpersonen, die Wikipedia durch license poisoning o.ä. zu schädigen. Und das war ja Denis' eigentliche Sorge. Markus Mueller 17:11, 21. Apr. 2009 (CEST)
Okay. Ist also humpe, was er da schrob. Bleiben zwei Sachen: die ggf. ausgelöste Verunsicherung durch den Text-Klumpen akzeptieren wir dann? Und was ChrisiPK aufwirft: wenn Steschke irgendwann auf doof sagt: "Ich wußte nicht, dass meine AGB unwirksam sind, also alles zurück auf null, keine Lizenz gilt nun.". Dürfen wir dann hingehen und jeden Artikel, den Steschke seither schöpfungshoch bearbeitet hat, versionsbereinigen? Denis Barthel 17:29, 21. Apr. 2009 (CEST)
Ob wir solche Willenserklärungen akzeptieren, die sich auf Benutzerdiskussionsseiten finden, würde ich tendenziell verneinen, da derjenige, der diese Internetseiten zur Verfügung stellt - nämlich der Betreiber (Wikimedia) - wohl kaum dulden möchte, dass jemand öffentlich und plakativ gegen die wichtigste Nutzungsbestimmungen der Wikipedia verstößt.
Die zweite Frage ist schon beantwortet: es spielt keine Rolle, wer was wann sagt oder ungültig machen möchte. Es gilt die für alle verbindliche Lizenz, sie kann auch dann nicht rückwirkend aufgehoben werden, wenn ich behaupte, ich hätte mich über die Bedingungen in einem Irrtum befunden. Sobald ein Autor hier etwas einstellt, an das er die vollen Rechte besitzt, wird dieser Beitrag automatisch und unwiderruflich mit der GFDL verseucht. Markus Mueller 17:52, 21. Apr. 2009 (CEST)
mit der GFDL verseucht Das hast du toll gesagt, dafür bekommst du eine Mütze :) . Vielleicht mag jemand als Resümee den Abschnitt mal bereinigen, ich möchte das vermeiden, da ich mit Steschke in der letzten Zeit mehrmals zusammengestossen bin. Man könnte mir Befangenheit vorwerfen. Gruß, Denis Barthel 18:22, 21. Apr. 2009 (CEST)
Die doch sehr eindeutige Drohung gegen Nachnutzer, sie nach Nutzung seiner Beiträge unter der GFDL 1.2 zu seiner Taxe in Anspruch zu nehmen, ist allerdings nicht so harmlos, wie sein eines Juristen unwürdiger Versuch sich auf die Unwirksamkeit der eigenen AGB - das ist die GFDL im Verhältnis zu seinen Nachnutzern ja - zu berufen. syrcro 18:25, 21. Apr. 2009 (CEST)

Jetzt mal rein theoretisch gesprochen: Du (Man) unterzeichnest einen Vertrag, der geltenden Gesetzen widerspricht. Später stellst du fest, dass du dadurch einen Nachteil erleidest. Nun verlangst du vom Vertragspartner die Beseitigung des Nachteils, der weigert sich, es geht vor Gericht. Wie würde der Richter da entscheiden - sagt der dann auch: "tja. da haben sie aber Pech gehabt. Wer sowas unterschreibt, ist selbst Schuld."? fragt sich --...bR∪mMf∪ß... 19:09, 21. Apr. 2009 (CEST)

Letztlich habe ich durchaus Symphatie für diesen Kasten von Steschke, weil er wichtige Probleme anspricht, die im Argen liegen, etwa die übliche mangelhafte Autornennung bei Weiternutzung der Inhalte. Da machen wir es Drittanbietern aber geradezu vor, wie man es nicht machen sollte, weil wir in der Wikipedia die Autoren auch nicht nennen und es in der Regel auch so gut wie unmöglich ist, die Hauptautoren festzustellen. Kein Wunder, dass Dritte ihrer Pflicht dann auch nicht nachkommen. Hätten unsere Artikel sichtbare Autoren, wäre der Respekt vor deren Urheberrechten sicher größer, als wenn ein völlig anonymer Text in der public domain zu stehen schiene.
Anders sieht es mit dem Ansinnen aus, der verbindlichen Lizenz zu widersprechen. Angesichts der GFDL würde ich, wenn ich der Betreiber wäre, es einfach auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Die Frage ist aber, was den Schutz der Nachnutzer angeht, die ja nicht feststellen können, ob und wann Steschkes „AGBs“ gelten. In deren Interesse - denn diese könnten ja schließlich zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes verklagt werden - sollte man Steschke und alle Nachahmner bei nicht möglicher Einigung dauerhaft von der Mitarbeit ausschließen, da die Wikipedia kein Ort sein soll, an dem man mittels individualisierter Lizensierungsmodelle Geld mit seinen Beiträgen verdienen kann. Markus Mueller 20:30, 21. Apr. 2009 (CEST)
Einzelne Sätze in privaten Vereinbarungen, die rechtswidrig sind, sind nichtig. Hier müsste der Richter abwägen, ob die durchs Urhebergesetz eingeräumten persönlichen Rechte Steschkes gegen die der WMD, durch die Vereinbarung mit der WMD, schwerer wiegen. Dreimal darfst du raten, wie das ausgeht.
Dann ist erstens der Kastentext rechtlich nicht zu beanstanden, es dürfte wohl sein gutes Recht sein, einer Umlizensierung ohne explizites Einverständnis oder einer Auslegung der Lizenz zum Nachteil der Urheberrechte nach UrhG zu widersprechen. Zweitens: Gegenüber Dritten, Weiternutzern, ist die Sache klar: Da hätte Steschke schlechte Karten, da sie nach Treu und Glauben erwarten dürfen, dass sie die Seiten so wie sie von der WP lizensiert sind, übernehmen dürfen. Die problematische Handhabung wird drittens durch die WMD begangen. Wenn dies der Rechtslage entspricht, darf auch kein Admin der Wikipedia ihm den Hinweis verbieten.
Steschkes Kasten stellt daher keiner wirkliche Gefährdung der Weiternuzung dar, ich sehe darin keinen guten Grund, ihn von der Mitarbeit auszuschließen. Ein Ausschlussgrund liegt auch nicht vor, wenn er gar nicht mit dem Vorsatz des Rechtsmissbrauch zur Bereicherung gehandelt hat, sondern z.B. nur auf das Problem aufmerksam machen wollte. Ein Grund wäre aber, wenn nachgewiesenerweise mit Rechtsmnissbrauch Geld verdient wird, anstatt dass immaterielle Rechte geschützt würden; der Rechtsmissbrauch wäre erfüllt, wenn treuwidrig gehandelt wurde. Das setzt auch Vorsatz voraus.
Das ist aufzuklären und der Community zur Entscheidung vorzulegen, und zwar noch bevor die Lizenzreform stattfindet, siehe auch meinen Beitrag auf meiner Diskussionsseite.--...bR∪mMf∪ß... 23:58, 21. Apr. 2009 (CEST)
Mit der Erklärung "Mit dem Speichern dieser Seite ... willige (ich) ein, ihn (den Beitrag) unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." ist doch gar nicht näher bestimmt, welche GFDL-Version gemeint ist. Steschke konkretisiert dies eben auf seiner Benutzerseite. --Zipferlak 20:52, 21. Apr. 2009 (CEST)
Kann er nicht: If the Document does not specify a version number of this License, you may choose any version ever published (not as a draft) by the Free Software Foundation. - wenn unter der GFDL ohne Lizenznummer veröffentlicht wird, darf sich der Nachnutzer irgendeine GFDL-Fassung aussuchen, bei uns heißt das faktisch GFDL 1.0 syrcro 21:07, 21. Apr. 2009 (CEST)
Verstehe ich leider nicht; kannst Du das bitte etwas ausführlicher erklären ? --Zipferlak 21:17, 21. Apr. 2009 (CEST)
Du musst explizid eine Version bei der Freigabe auswählen, damit nur diese Version der Lizenz gilt. Irgendwie hat man die Spezifizierung der Version für die Wikipedia vergessen, also gelten alle Fassungen als mitlizensiert. 1.2 ist lediglich die Lizenzfassung, die die Wikipedia als die aktuelle Lieblingslizenz angegeben, die Freigabe umfasst aber generell GFDL also greift Wenn das Dokument keine Versionsnummer dieser Lizenz spezifiziert, können Sie irgendeine jemals (nicht als Entwurf) durch die Free Software Foundation veröffentlichte Version auswählen.. (Aus der inoffiziellen Übersetzung des GFDL-1.2-Textes, wie ihn Lizenzbestimmung in Englisch bereithält. syrcro 21:24, 21. Apr. 2009 (CEST)
Danke und soweit d'accord. Für Dich und mich ist das richtig. Nun hat aber Steschke auf seiner Benutzerseite explizit eine bestimmte Version der Lizenz ausgewählt. Ist demnach eine Veröffentlichung von Steschkes Werken mit dem einfachen Hinweis "Der Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation." - ohne Angabe der von ihm ausgewählten Version 1.2 - nicht eine Verletzung seiner Rechte ? --Zipferlak 21:39, 21. Apr. 2009 (CEST)
Beide Passi sind auf Wikipedia:Lizenzbestimmungen verlinkt. Es dürfte kaum anzunehmen sein, dass Steschke (der seit über 5 Jahren dabei und ständig im Bereich Lizenzen aktiv ist), das nicht weiss. Zumal er der "allgemeingültigen" Fassung ja explizit widerspricht. Das ist also müßig zu diskutieren. Der Kasten ist auch erst drei Tage alt. Wenn überhaupt jemand das Recht verletzt, dann Steschke, denn er verhält sich treuwidrig, indem er rückwirkend etwas an einem Rechtsgeschäft verändert, was er vorher bejaht hat. Denis Barthel 21:44, 21. Apr. 2009 (CEST)
Die Einschränkung auf die Version 1.2 gilt natürlich nur für diejenigen von Steschkes Werken, die nach dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem er die Erklärung abgegeben hat, die Lizenz für seine Werke auf diese Version zu konkretisieren. --Zipferlak 21:47, 21. Apr. 2009 (CEST)
Aha. Okay. Damit wären wir -theoretisch- wieder ganz am Anfang bei der Frage, die ich oben gestellt habe. Jeder Edit von ihm mit Schöpfungshöhe an einem Text hier würde nun, das zugrundegelegt, jeden berührten Text korrumpieren. Daher wäre Steschke deiner Argumentation zufolge sofort zu sperren. Denis Barthel 21:55, 21. Apr. 2009 (CEST)
Ja. Wenn die Argumentation stimmt, dann ist jeder berührte Text "korrumpiert". Eine Sperre könnte man mit der Notwendigkeit des Projektschutzes oder konkret mit Wikipedia:Benutzersperre#Grunds.C3.A4tzliches Punkt 3 in Verbindung mit dem dritten der Grundprinzipien begründen, sobald Steschke mehrfach Werke mit Schöpfungshöhe unter seiner eingeschränkten Lizenz in die WP einstellt. --Zipferlak 22:04, 21. Apr. 2009 (CEST)
@denis: aber nur dann, wenn die öffnungsklausel "and later" bestand hat, und daran gibt es einige zweifel. wenn diese keinen bestand hätte (knebelvertrag o.ä.) könnte steschkes procedere letztlich als versuch begriffen werden, rechtssicherheit für die weiternutzer zu schaffen. wenn die klausel bestand hätte, dann wäre eine sperre konsequent. wenn aber nur die möglichkeit besteht, dass sie keinen bestand hat, dann müsste hier mal eine ernsthafte prüfung, evtl auch in irgendeiner form vor gericht erfolgen, und das hoffentlich nicht in einer form, die den abschuss ansonsten konstruktiver nutzer als kolateralschäden in kauf nimmt --toktok 22:10, 21. Apr. 2009 (CEST)
Nun, eine ernsthafte Prüfung bereitet man kaum so vor, wie Steschke es in der letzten Zeit tat. Ich habe mir erlaubt, das mal auf WP:VM vorzutragen. Denis Barthel 22:23, 21. Apr. 2009 (CEST)
über stil brauchen wir nicht zu reden, aber da die problematik der -lizenz seit langem bekannt ist, und von seiten des hosters da niemand aktiv geworden ist, das im interesse der autoren zu prüfen, sehe ich das als eine anregung, eben dieses zu tun. ob eine eskalation über vm hilfreuch ist, wage ich zu bezweifeln--toktok 22:28, 21. Apr. 2009 (CEST)
Denis liegt ziemlich falsch. Steschke beruft sich da auch auf § 313 BGB - wenn sich die Umstände nachträglich ändern, kann eine Anpassung des Vertrages verlangt werden. die Klausel der nachträglichen einseitigen Änderung durch WMD ohne Einverständnis des Urhebers geht höchstens in Details, die nicht die pers. UrhR tangieren. --...bR∪mMf∪ß... 00:14, 22. Apr. 2009 (CEST)

Wer die Spielregeln nicht einhalten will muss nicht mitmachen. Wer unbedingt mitmachen will aber die Spielregeln trotzdem nicht einhalten will, muss von der Mitarbeit eben abgehalten werden. Unabhängig von persönlichen Sympathien und im speziellen Fall mit deutlichem "leider".--92.74.45.222 22:50, 21. Apr. 2009 (CEST)

(BK)Das was es bis jetzt gibt findet sich unter Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Rechtsgutachten_2008#HTH Benuter:akl war der damalige Vereinsvorsitzender, hängt also irgendwie mit "dem Hoster" zusammen. Ich empfehle das Lesen der angebenen Quellen. Da hier niemand zur Mitarbeit gezwungen wird, weiss ich auch nicht was das mit den Knebelverträgen soll. Scheinbar kann man hier beliebige Behauptungen in den Raum setzen und sich damit über sämtliche Spielregeln hinwegssetzen. Dagegen hilft wohl nur ein Benutzersperrverfahren und dann müssen wir sehen was bei rauskommt. --Kolossos 22:59, 21. Apr. 2009 (CEST)

Ich vermute das BGB hat in Florida eine andere Wirkung als hierorts. Conny 23:02, 21. Apr. 2009 (CEST).

andersrum wird ein schuh draus: wenn ich einen sittenwidrigen vertrag eingehe, ist dieser schwebend ungültig. und da dürfte deutsches recht gelten--toktok 23:05, 21. Apr. 2009 (CEST)

Herr Richter, Herr Richter, ich kannte meine eignen AGB nicht und habe mich selbst übers Ohr gehauen. Sittenwidrig!-- Wiggum 23:16, 21. Apr. 2009 (CEST)
ja, ist so. die idee dahinter ist, rechtlich unbedarfte rechtssubjekte (und das sind eigentlich die meisten von uns) vor uns selbst zu schützen --toktok 00:07, 22. Apr. 2009 (CEST)
Wie auch immer. Die Lizenzgeschichte ist schon jetzt für alle kompliziert genug, weil es eben keine Vorbilder für ein Projekt wie die Wikipedia gibt und aus historischen Gründen eine nur halbwegs passende Lizenz für Handbücher aus der Open-Source-Bewegung verwendet wurde. Dazu kommt noch, dass die Verbreitung und Nutzung der Wikipedia weltweit funktionieren soll – mit entsprechend vielen Gesetzgebungen zum Urheberrecht. Musterprozesse hat es in der Sache auch noch nicht gegeben. Die Rechtslage ist also prekär, weil es weder Gesetze noch Lizenzen gibt, die einem neuartigen Phänomen wie der Wikipedia gerecht werden. Wir haben es eben erstmals mit einem Konvolut aus hunderttausenden von Artikeln und Bildern von tausenden von kollaborierenden Urhebern zu tun, das weltweit verbreitet wird – und das auch noch erklärtermaßen zur freien Nutzung zu allen Zwecken.
Wir haben also diese wackelige GFDL und CC-by-sa. Unabhängig davon, ob Privateinschränkungen wie von Steschke oder Monika gültig oder nichtig sind, tragen sie nicht zur Klärung bei, sondern beeinträchtigen die Einheitlichkeit der Lizenzierung. Wer ein ernsthaftes Interesse an diesem Projekt hat, sollte das unterlassen. Rainer Z ... 23:35, 21. Apr. 2009 (CEST)
Beides sind keine Privateinschränkungen, sondern weisen auf (vermutlich) geltendes Recht hin. Wer ein ernsthaftes Interesse an dem Projekt hat, versucht nicht, das unter den Teppich zu reden. Wir brauchen ein Rechtsgutachten. Oder Musterprozesse (aber dann ist hier noch viel mehr die Hölle los). -- Monika, äh, Martina Nolte Disk. 00:20, 22. Apr. 2009 (CEST)
Dieselbe Frage zur any later-Klausel stellt sich übrigens auch für NL & UK --Martina Nolte Disk. 08:50, 22. Apr. 2009 (CEST)
Die Rechtslage ist im Zweifel irrelevant, denn man kann mit gleicher Argumentationskraft auch andersrum vermuten. Der ifross-Kommentar zur GPL, die die gleiche any-later-Klausel enthält, ist noch der kompetenteste Anhaltspunkt. Das sich aus der Nutzung der GFDL der eine oder andere Fallstrick oder interpretatorische Unklarheiten ergeben, ist dank mehrjähriger Erfahrung in der Wikipedia hinlänglich bekannt. Wer diese Unschärfen benutzt um andere abzumahnen missbraucht die Wikipedia und gehört gesperrt. Es ist mir ohnehin unklar, warum jemand, der die WP-Lizenzbedingungen nicht möchte, hier trotzdem mitarbeitet. Niemand wird gezwungen und es gibt ja mittlerweile auch Alternativprojekte mit anderen Lizenzierungsmöglichkeiten.-- Wiggum 10:28, 22. Apr. 2009 (CEST)
Wiggum. Der erste Satz ist falsch. Es kann nicht bzw. schwer umgekehrt argumentiert werden, dass jemand das Recht habe, gegen den Willen des Urhebers Werke umzulizensieren oder zum Nachteil der persönlichen Rechte des Urhebers umzudeuten - woraus sollte sich das ableiten, aus der irrigen Vorstellung, dass die WP allmächtig geworden ist? 2.: Um einen Rechtsmissbrauch zu vollenden, reicht der Hinweis auf rechtliche Mängel nicht aus. --...bR∪mMf∪ß... 13:18, 22. Apr. 2009 (CEST)
Warum fragt ihr nicht mal jemanden, der sich mit sowas auskennt? Steschkes Kasten fällt unter Venire contra factum proprium und ist unbeachtlich. Wer auf "Seite speichern" klickt gibt seinen Beitrag unter der GFDL in der von der Wikipedia vorgegebenen Fassung frei. Irgendwelche Erklärungen auf der eigenen Benutzerseite oder anderswo können daran nichts ändern. Ich lege jedem, der Bedenken gegen die Lizenz hat, dringend nahe keinerlei Beiträge zum Projekt mehr zu leisten, Umgehungsversuche sind ganz sicher nicht zielführend. --h-stt !? 12:38, 22. Apr. 2009 (CEST)
Was ist mit meinem obigen Einwand ? (Mit der Erklärung "Mit dem Speichern dieser Seite ... willige (ich) ein, ihn (den Beitrag) unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." ist doch gar nicht näher bestimmt, welche GFDL-Version gemeint ist. Steschke konkretisiert dies eben auf seiner Benutzerseite.) --Zipferlak 12:58, 22. Apr. 2009 (CEST)
Wie ich Dir schon oben erklärt habe. Es wird automatisch die Fassung Ohne Nennung einer Liznezrevision gewählt, also alle jemals als valide Fassung durch die FSF zum Zeitpunkt der jeweiligen Nachnutzung veröffentlichte Fassung ohne den Ausschluss späterer Fassungen. syrcro 13:04, 22. Apr. 2009 (CEST)
Richtig, die WMF veröffentlicht den Beitrag unter der nummernlosen Lizenzversion und verletzt damit die Rechte des Urhebers, der sich bei der Lizenzierung auf eine bestimmte Version festgelegt hat. --Zipferlak 13:13, 22. Apr. 2009 (CEST)
H-stts Einwurf ist nicht richtig, worauf auch immer man in der Vergangenheit geklickt hat. Die Vereinbarungen der WM stehen wohl kaum über dem Gesetz, und hier nochmal BGB § 313. --...bR∪mMf∪ß...
Wo soll die Geschäftsgrundlage gestört sein, obwohl der Stechke - trotz seines Wissens um die fraglichen Klauseln der GFDL 1.3 sowie dem Ziel der FSF und der WMF die GFDL cc-by-Sa-kompatibel zu machen - mehrere Monate lang nach Kenntnis weiter an der alten Vertragsgestalltun nicht nur festgehalten hat, sondern sogar neue Vertragsangebote unter der neuen Geschäftsgrunflage gemacht hat. Als Rechtsschutzversicherer würde man die Deckungszusage wohl erst nach rechtskräftigem Urteil für Stechkes Rechtsverdrehung rausrücken. syrcro 13:23, 22. Apr. 2009 (CEST) Die teilweise Friss-oder-forke-Politik der WMF mag zwar sehr unschön und unglücklich sein, aber wer als Erwachsener und Geschäftsfähiger frisst, muss halt zu seiner Entscheidung stehen, wenn er nicht ausgelacht werden möchte.
§ 313 BGB sieht in Absatz 2 vor, dass das wohl auch nachträglich gilt, also ist die "any-later-Klausel" problematisch. Ihr darf er auch nachträglich widersprechen, wenn er feststellt, dass die spätere Version nicht zusagt. Du argumentierst, er wäre sich darüber im klaren gewesen, dass eine spätere Version folgen würde (?) Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, worauf du hinauswillst, denn in Wikipedia:Lizenzbestimmungen steht nichts von einer nachträglichen Änderung auf cc-by-sa. --...bR∪mMf∪ß... 13:50, 22. Apr. 2009 (CEST)
Um dann mal Onkel Palandt zu zitieren: „II. betrifft das ursprüngliche Fehlen der subjektiven Geschäftsgrundlage. Dabei geht es um die Fälle des gemeinschaftlichen Irrtum über [...] wesentlichen Umstand.“ Hier hat sich nur Stechke geirrt, II. scheidet grds. aus. Es gibt noch die Alternative, dass nur eine Partei falsche Vorstellungen hatte, der die andere Seite trotz Kennenmüssens nicht widerspricht und dies zur Grundlage des Vertrages wird. (beides nach Palandt-Grüneberg § 313 Rn. 38.). Hier hatte sich niemand bei Freigabe geirrt, selbst wenn Stechke das für sich in Anspruch nehmen würde - was bei seinen vielfältigen Aussagen gegen die Migration wohl eine Lüge wäre - war das für Stechkes Nachnutzer oder die WMF nicht erkennbar, wurde also auch nicht Geschäftsgrundlage. syrcro 14:07, 22. Apr. 2009 (CEST)
Worin bitte siehst du den Wegfall/die Störung der Geschäftsgrundlage? Der Zweck der GFDL ist es, analog zur GPL, Texte unter eine Freie Lizenz mit Copyleft zu stellen - genau so steht es in der Präambel. Alles andere sind Detailregelungen, die aus der damaligen Situation zu erklären sind und die für die Wikipedia noch nie richtig passten. Diese Details können aber nicht die Geschäftsgrundlage sein, wenn sie im Widerspruch zum Zweck der Lizenz stehen. --h-stt !? 13:26, 22. Apr. 2009 (CEST)
Bei GFDL 1.2. muss der gesamte Wortlaut der Lizenz mitgeliefert werden, wenn ich richtig informiert bin. Bei späteren Versionen ist das angeblich nicht der Fall. Das ist eine wesentliche Änderung der Umstände, die Vertragsgrundlage sind. --...bR∪mMf∪ß... 14:06, 22. Apr. 2009 (CEST)
Ich sehe gerade, dass das bei GFDL 1.3 immer noch so ist. Für Detailfragen wende dich bitte an Benutzer:Steschke, jedenfalls ist der Kasten kein Grund für ein Projektausschluss odgl. und von der VM kam ja dieser Thread. Rechtsmissbrauch wäre es schon, und meine Forderung ist ja nach wie vor, dass das aufgeklärt wird, siehe meine Diskussionsseite.
Nichtsdestotrotz müssen die Fragen erst diskutiert und geklärt werden, bevor man die Umstellung umsetzten will. Die Diskussion auf Meta reichten offensichtlich nicht aus; die Community wird mehrheitlich vollkommen im Unwissen über die Probleme in die Umfrage geschickt. das geht eben auch nicht. --...bR∪mMf∪ß... 14:22, 22. Apr. 2009 (CEST)
§ 313 BGB kann gar nicht greifen, weil die GFDL kein Vertrag ist. Die GFDL ist eine echte Lizenz; auch wenn das eine eher ungewöhnliche Konstellation ist. Der Urheber verzichtet damit lediglich verbindlich auf eine Teilmenge seiner Exklusivrechte; eine Gegenleistung ist dafür nicht erforderlich; Nutzer des lizensierten Werks verpflichten sich zu nichts! Es existiert noch nicht einmal ein Lizenznehmer, da die GFDL für jedermann gilt. Die Bedingungen der GFDL haben ihre Rechtsgrundlage im Urheberrecht, nicht im Vertragsrecht, da die GFDL lediglich Dinge erlaubt, die ohne sie gesetzlich verboten wären! --rtc 15:13, 22. Apr. 2009 (CEST)
MAW: Die Einräumung der GFDL-Lizenz ist ein streng einseitiges Rechtsgeschäft ? Handelt es sich beim Klicken des "Speichern"-Knöpfchens um das Verpflichtungs- oder um das Erfüllungsgeschäft ? --Zipferlak 17:32, 22. Apr. 2009 (CEST)
Natürlich ist die Einräumung der GFDL-Lizenz ein streng einseitiges Rechtsgeschäft. Welche Rolle spielt es, ob es sich beim Klicken des "Speichern"-Knöpfchens um das Verpflichtungs- oder um das Erfüllungsgeschäft oder um beides handelt? Das ist doch nur ein abstraktes juristisches Pseudoproblem. --rtc 17:55, 22. Apr. 2009 (CEST)
rein aus theoretischem InteresseSo einseitig ist das ja nicht mehr, wenn jemand die Werke nutzt, und hier nutzen Konzerne wie Bertelsmann oder Magazine wie der Spiegel die Werke. Würde mich als Laien wundern, wenn für dieses Geschäft nicht ähnliches gilt und nur weil die WMD versucht, den Urheber bei Geschäften außen vorzulassen, dieser komplett seine Rechte verlöre. Und unter den gegebenen bzw. gewissen Umständen kann man auch eine Willenserklärung widerrufen, behaupte ich mal :-) --...bR∪mMf∪ß... 19:27, 22. Apr. 2009 (CEST)
Korrekt: § 324 BGB --Marcela 19:38, 22. Apr. 2009 (CEST)
@Brummfuss: Du meinst vermutlich nicht "widerrufen", sondern "anfechten".
@Ralf: Zurücktreten kannst Du vermutlich nicht, weil - wie rtc oben schrieb - kein Vertrag vorliegt.
--Zipferlak 19:39, 22. Apr. 2009 (CEST)
Ralf, auch § 324 BGB spricht von "einem gegenseitigen Vertrag", nicht von einer einseitigen Lizenz. --rtc 20:30, 22. Apr. 2009 (CEST)
"So einseitig ist das ja nicht mehr, wenn jemand die Werke nutzt, und hier nutzen Konzerne wie Bertelsmann oder Magazine wie der Spiegel die Werke." Die Nutzung der Werke durch Bertelsmann hat mit der Lizenz genausowenig zu tun wie die Tatsache, dass sich der Chefredakteur des Spiegels morgens die Zähne putzt. Der Unterschied ist lediglich, dass die Autoren Bertelsmann aufgrund der Lizenz nicht mehr wegen Urheberrechtsverletzung verklagen können, während das Putzen der Zähne auch ohne Lizenz keinem gesetzlichen Verbot unterliegt. Klar ist eine Willenserklärung nicht immer gültig, aber einfach mal so widerrufen geht sicher nicht. Im Gegenteil, so sagt etwa BGB §116 "Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen." Man muss sich auf Willenserklärungen verlassen können, und deshalb hat der Gesetzgeber hier keinen Widerruf nach gutdünken zugelassen! --rtc 20:21, 22. Apr. 2009 (CEST)
Selbstverständlich liegt hier eine Vertragskonstruktion vor. Die Lizenz ist ein standardisiertes Vertragsangebot, das jeweils der Annahme durch den Nutzer bedarf. Die Nutzung der Lizenz erspart lediglich die Vertragsverhandlungen, da sie sich an eine unbekannte Zahl von Vertragspartnern richtet und keine erneute Zustimmung des lizenzierenden Urhebers erfordert. --Tod oder Freiheit! 20:06, 22. Apr. 2009 (CEST)
Selbstverständlich liegt hier keine Vertagskonstruktion vor. Was soll denn der Inhalt des Vertrags sein? --rtc 20:09, 22. Apr. 2009 (CEST)
Die Rechte der Vertragspartner, Vertragsdauer und -ende. --Martina Nolte Disk. 20:40, 22. Apr. 2009 (CEST)
Durch Verträge entstehen Pflichten, keine Rechte. Was gesetzlich verboten ist, wird auch durch einen Vertrag nicht legal. (Manchmal gibt es juristische Schriftstücke, die zum Teil aus einem Vertrag bestehen, zum Teil aus einer Lizenz. Das macht den Vertrag allerdings nicht zur Lizenz und umgekehrt. Kein Teil der GFDL hat jedoch vertraglichen Charakter.) --rtc 21:06, 22. Apr. 2009 (CEST)
@rtc: Ich hoffe, du redest diesen Unfug wider besseres Wissen. Und selbstverständlich enthält die Lizenz Pflichten. --Tod oder Freiheit! 22:41, 22. Apr. 2009 (CEST)
Das was du redest ist Unfug, aber vermutlich glaubst Du wirklich daran... Selbstverständlich enthält die Lizenz keine Pflichten. Welche sollen das denn sein? --rtc 10:27, 23. Apr. 2009 (CEST)
Mit Verlaub, das ist Quatsch³. Natürlich gehe ich mit einem Vertrag (beispiel Mietvertrag) Pflichten ein, erhalte in der regel aber auch Rechte. Um beim Mietvertrag zu bleiben: Im Gegenzug zu meiner Pflicht, den Mietzins pünktlich zu entrichten und die Mietsache pfleglich zu behandeln, erhalte ich das Recht, die Mietsache zu nutzen. Im vorliegenden Fall erhalte ich mit der Verpflichtung, meine Texte unter der GFDL zu publizieren, im Gegenzug Rechte wie Namensnennung, die sich aus dem Lizenztext ergeben. Im Gegenzug erhält die wikipedia das Recht, meinen Text unter der GDFL jedermann zur Verfügung zu stellen und ist ihrerseits zur einhaltung der Lizenz verpflichtet. Grüße 213.182.139.175 09:32, 23. Apr. 2009 (CEST)
Der Vergleich ist Quatsch, die GFDL ist kein Vertrag, wie bereits zum Erbrechen betont. Niemand erhält durch die GFDL die Verpflichtung, irgendetwas zu publizieren, und niemand erhält durch sie irgendwelche "Rechte", schon gar nicht der Namensnennung, und im Lizenztext steht derartiges auch nirgends drin. Ebensowenig erhält die Wikipedia irgendwelche "Rechte", und sie ist auch nicht in irgendeiner Form vertraglich zur Einhaltung der Lizenz verpflichtet. Der Vergleich zum Mietvertag hinkt nicht nur sondern das Beispiel mit dem Mietvertrag ist falsch. Der Miet"vertrag" hat vertragliche Bestandteile, die aus gegenseitigen Verpflichtungen bestehen (Zahlung der Miete, Übergabe des Schlüssels), die dann natürlich auch tatsächlich einklagbar sind, und er hat lizenzähnliche Bestandteile (Überlassen der Wohnung unter bestimmten Bedingungen, insbesondere z.B. unter der Bedingung, dass die Pflichten des Vertrags eingehalten werden). Lizenzbedingungen sind keine vertraglichen Pflichten und der Lizenzgeber kann nicht gerichtlich erzwingen, dass sie eingehalten werden! --rtc 10:27, 23. Apr. 2009 (CEST)
@rtc, danke für diese Sicht, das ist sehr interessant. Allerdings ist es doch so, dass wir Anno 2004 oder 2005 noch nicht wussten, wie die GFDL 1.3 heute aussehen kann. Ich kann doch 2009 nicht vorbehaltlos eine blanko Willenserklärung abgeben und etwas zustimmen, was erst in Zukunft, sagen wir 2012, formuliert werden muss. Die Urheberrechte verwirken sich doch nicht. --...bR∪mMf∪ß... 20:38, 22. Apr. 2009 (CEST)
Du musst bei der GFDL weder als Autor noch als Nutzer irgendetwas "zustimmen"; niemand verpflichtet sich zu etwas; wie gesagt, die GFDL ist kein Vertrag! Du hebst lediglich gewisse gesetzliche Verbote auf, die der Gesetzgeber Dir zu Deiner Disposition gegeben hat. Wenn es möglich ist, das Werk ohne Einschränkungen freizugeben, dann muss es auch möglich sein, es mit Einschränkungen freizugeben, und die automatische, zumindest teilweise Aufhebung solcher Einschränkungen an die Verwirklichung gewisser Möglichkeiten zu knüpfen, z.B. dass im Himalaya ein Vulkan ausbricht oder dass die FSF eine neue Lizenzversion herausgibt. Es gibt jedenfalls nicht so etwas wie eine objektive Werteordnung des "geistigen Eigentums", die bei vielen Beiträgen hier implizit vorausgesetzt zu werden scheint, und die dann wohl verursachen soll, dass Rechtsgeschäfte uch trotz erklärtem Willen des Autors nichtig sind, bei denen er riskiert, "Rechte" zu "verlieren", möglicherweise ohne das in seiner Reichweite kontrollieren zu können. Und wenn es so etwas gäbe, wäre es offensichtlich eine skandalöse staatliche Bevormundung, die ungefähr auf einer Stufe stünde mit einem Verbot von Boxkämpfen aufgrund der Behauptung, der Staat müsse verhindern, dass jemand eine Einwilligung in eine Körperverletzung gibt, deren Ausmaß zu dem Zeitpunkt noch gar nicht feststeht. Worum geht es wirklich? Versuchen hier einige Leute einen Schuldigen dafür zu suchen, dass sie ungeprüft vorausgesetzt haben, dass "der Geist der GFDL" sich aus den Einschränkungen der GFDL definiert, und nicht aus ihren Freiheiten? --rtc 21:02, 22. Apr. 2009 (CEST)
.Oha. Stark. Ich meinte nicht "Werteordnung", sondern viel mehr den Schutz der Urheberrechte, wenn er eine Vereinbarung trifft, ohne zu wissen, dass sie sich stärker zu seinem Nachteil auswirkt, als angenommen. Klarer Fall, dabei sind immer auch die Rechte des Anderen/die Freiheit zu berücksichtigen. Möchte das mit dem Widerruf aber nicht weiter verfolgen, denn ich habe bereits den Stab an Steschke wieder zurückgereicht mit der zukunftsgerichteten Frage, warum denn GFDL 1.3 nun nicht geht, wohl aber 1.2 . Ich glaube, das geht auch ein bißchen in die Richtung, die du aufzeigst, schließlich ist dann auch mal zu fragen, was der "Geist"/Freiheit der GFDL ausmacht. Aber die eigentliche frage ist dabei noch gar nicht beantwortet. Wir müssen, um die Frage der Lauterkeit seiner Absichten überhaupt zu beurteilen, auch mal aufklären, welche Abmahnungen er in welchen Fällen bereits verschickt hat. Gruß (und Danke) --...bR∪mMf∪ß... 21:41, 22. Apr. 2009 (CEST)
"sondern viel mehr den Schutz der Urheberrechte, wenn er eine Vereinbarung trifft, ohne zu wissen, dass sie sich stärker zu seinem Nachteil auswirkt, als angenommen." Genau das meinte ich mit der Wertordnung; Das Urheberrecht gibt nämlich nichts her, aus dem folgen würde, dass Urheberrechte sogar gegen den Willen des Urhebers "geschützt" werden müssen, etwa aufgrund des Bildes, dass der Urheber immer annehmen dürfe, dass er nicht "unkontrolliert Rechte verliert", wenn er eine Lizenz erteilt. Im Gegenteil: Das Urheberrecht geht ausdrücklich auf Lizensierung "für jedermann" ein und stellt sicher, dass der Urheber bei solchen Lizenztypen auf "Rechte verzichten" kann, auf die er bei der üblichen proprietären Lizensierung nicht "verzichten" kann. Es wäre schließlich sonst staatliche Bevormundung. Und bitte versuche es doch zu verstehen: Der Benutzer trifft keine Vereinbarung. Der Benutzer kommt von sich aus, mit seinem Werk, ohne zutun der Wikipedia, und lizensiert seine Beiträge an die Allgemeinheit, unter den Bedingungen der GFDL, ebenfalls ohne zutun der Wikipedia. Höchstens kann jemand eine Lizenz erteilen, ohne zu wissen, dass sie sich stärker zu seinem Nachteil auswirkt als angenommen. Aber ob das die Unwirksamkeit der Willenserklärung zur Folge hat kann hier dahingestellt bleiben (ich gehe nicht davon aus, solange der Lizenzgeber die Konsequenzen der nicht Willenserklärung aus Fahrlässigkeit nicht wusste). Denn bei Steschke ist das ja offensichtlich nicht der Fall, da er schließlich genau weiß, welchen Inhalt die Willenserklärung hatte, die er da abgegeben hatte. Und selbst die irrtümliche Annahme der Nichtigkeit einer Willenserklärung führt ganz sicher nicht zu ihrer tatsächlichen Nichtkeit. Das ist aber sein Problem. Es ist mir im übrigen völlig egal, ob die Absichten von Steschke lauter oder unlauter sind; mich interessiert höchstens noch, ob die Angaben auf Steschkes Benutzerseite zusätzliche Lizenzbedingungen sind, die für alle seine Beiträge bindend sind; und davon gehe ich nicht aus, denn Bedingungen werden nicht wirksam nur weil sie irgendwo man hingeschrieben wurden. Dafür müsste er sie wohl bei seinem Edits immer in das Zusammenfassungsfeld schreiben und wenn er oder sonst jemand mit so etwas anfangen sollte, wäre eine Sperre wirklich erwägenswert. (Der Hinweis auf seiner Benutzerseite ist natürlich trotzdem unschön.) --rtc 23:09, 22. Apr. 2009 (CEST)
Täte mich dann interessieren, wie ohne Vertrag nach § 311 BGB in Kombination mit § 241 Abs. 1 BGB Du irgendeine rechtliche Beurteilung machen willst. Wikimedia macht meines Wissens noch keine Gesetzte. Und ja: Es ist ein Schuldverhältnis.--Kriddl Disk. 20:41, 22. Apr. 2009 (CEST)
Kannst Du uns das mit dem Schuldverhältnis bitte näher erläutern, Kriddl ? Wer ist Gläubiger, wer ist Schuldner, welche Leistung darf der Gläubiger vom Schuldner fordern ? Durch welches Rechtsgeschäft entsteht das Schuldverhältnis ? --Zipferlak 20:50, 22. Apr. 2009 (CEST)
Gerne: Der Autor kann die Einhaltung seiner Urheberrechte verlangen und kann diese im Gegenzug auf dem Wikimedia-Server veröffentlichen. Wikimedia erhält dadurch die Möglichkeit auf das Werk des Autors zuzugreifen. Problem ist, dass mit der ungewissen zukunftsversion und dem sehr verstecktem automatischen Abspeichern unter der von Wikimedia bevorzugten Version trotz der offeneren Ankündigung "GNU-generell ohne Spezifizierunng" das Transparenzgebot verletzt werden dürfte - durch Wikimedia-AGB. Das dürfte auch gegen die einschlägige Klauselrichtlinie verstoßen.--Kriddl Disk. 22:12, 22. Apr. 2009 (CEST)
"Der Autor kann die Einhaltung seiner Urheberrechte verlangen und kann diese im Gegenzug auf dem Wikimedia-Server veröffentlichen" Weder das eine noch das andere kann der Autor; weder schuldet die Wikipedia dem Autor vertraglich, irgendwelche seiner Urheberrechte einzuhalten, noch schuldet sie ihm vertraglich, irgendetwas zu veröffentlichen. Die GFDL ist die Lizenz, die der Benutzer beim Abspeichern seines Beitrags aktiv jedermann erteilen will, nicht die AGB von Wikimedia. Wikimedia gibt mit der GFDL lediglich die Lizenz des Benutzers wieder. --rtc 23:09, 22. Apr. 2009 (CEST)

Stellungnahme

Zur Diskussion:

Ich bin erstaunt, mit welchem geradezu religiösen Eifer versucht wird, diese Diskussion zu führen und zu instrumentalisieren. Die Verfechter der „Enteignung von Urheberrechten“ schrecken nicht davor zurück, Benutzer mit von ihrer Meinung abweichenden An- und Einsichten zu sperren, zu einem Weggang aus dem Projekt zu nötigen oder mit einer Benutzersperre zu drohen. Dies erstaunt mich besonders, weil ich die Wikipedia als einen Platz kennen lernen durfte, der durchaus die Möglichkeit der sachlichen Auseinandersetzung um umstrittene Themen ließ. Ich bin zudem erstaunt, dass ohne irgend einen Beleg Unterstellungen verbreitet werden. Das Verhalten einzelner Beteiligter möchte ich hier nicht würdigen, dafür gibt es geeignetere Seiten in der Wikipedia. Das Ziel scheint es aber zu sein, kräftig mit Dreck zu werfen, damit irgend etwas davon hängen bleiben möge. Diese Form des Umgangs miteinander ist für die Wikipedia schlicht unwürdig.

Zu den Inhalten:

a) Das auf meiner Benutzerseite angesprochene „Gentlemen-Agreement“ scheint kein Thema zu sein. Das GA ist keine offizielle Richtlinie der Wikipedia/Wikimedia. Mein Widerspruch gegen das GA verstößt daher auch gegen keine mir bekannten Richtlinie.

b) Mein Widerspruch gegen eine eingeschränkte Kennzeichnung meiner Autorenschaft bezieht sich eindeutig auf den Satz: „Eine ausreichende Namensnennung nach § 13 UrhG ist in den jeweils verwendeten Lizenzen vorgegeben und dort beschrieben.“ Dass eine Weiternutzung nur innerhalb der Grenzen des Urheberrechts und der angegebenen Lizenzen möglich ist, dürfte unstrittig sein. Wie ich die Lizenzbedingungen verstehe (Namensnennung am Bild), ist wohl meine Sache, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einschlägige Urteile fehlen oder wenigstens eine einhellige Meinung unter den Fachleuten des Urheberrechts fehlt.

c) Mein Widerspruch gegen die GFDL „oder einer späteren Version“ entspricht meiner Rechtsauffassung. Das Thema ist weder klar noch eindeutig geklärt. Diese Stellungnahme ist Ausdruck meines Empfindens gegen die Art und Weise der Umlizenzierung bereits unter einer klaren Lizenz veröffentlichter Inhalte. Ich halte es eben nicht für von der GFDL 1.2 abgedeckt, einen kompletten Lizenzwechsel mit deutlichem Schwerpunktwechsel durch 1.3 zu ermöglichen - eine Änderung, die wohl auf Druck der Wikimedia Foundation erfolgte. Ich habe aber auch nichts gegen eine Veröffentlichung meiner Inhalte unter einer geeigneten cc-Lizenz.

d) Der von mir als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ überschriebene Inhalt ist ein Angebot an all diejenigen Weiternutzer, die aus verschiedenen Gründen keinen Gebrauch von den in der Wikipedia möglichen Lizenzen machen möchten. Dieses Angebot mag annehmen wer will - eine Drohung kann ich darin nicht erkennen. Lizenzwidrige Nutzungen können ohnehin mit den üblichen prozessualen Mitteln bekämpft werden, ob dieser Satz nun hier steht, oder nicht. Dabei ist die MFM-Tabelle die von den Gerichten anerkannte Messlatte für die Taxierung von Nutzungen. Der Begriff „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ mag diesbezüglich missverständlich sein - über Vorschläge für eine andere Benennungen bin ich dankbar.

Ich bitte darum, dass die von mir möglicherweise sehr kompakt angesprochenen offenen Fragen der Wikipedia und des Umgangs mit den Autoren in einer sachlichen Art und Weise geklärt werden. Mit bestem Dank -- ST 18:24, 22. Apr. 2009 (CEST)

Hallo Steschke,

  1. in deiner obigen Erklärung fehlt mir als Beitrag zur Glaubwürdigkeit noch eine Spezifikation, warum du der GFDL 1.2 und "any later" einwilligen konntest, aber nun die GFDL 1.3 nicht möchtest.
  2. Ich kann nur für mich sprechen, und nach meinem Empfinden kannst du ruhig jedweder Lizenz widersprechen; dafür muss man niemanden sperren. Allerdings hast du dich noch nicht zu den bereits verschickten Abmahnungen und Honorarforderungen wegen Lizenzverstoß von Bildernachnutzung geäußert.
    Informiere uns bitte bald darüber, damit wir den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs bzw. einer solchen Absicht bei diesen deinen Geschäftsbedingungen ausräumen können.
  3. Ob dann die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich waren oder nicht und ob diese Geschäftsbedingungen eventuell auch in einer missbräuchlichen Absicht gestellt wurden, kann man dann erst abschließend klären.

--...bR∪mMf∪ß... 20:45, 22. Apr. 2009 (CEST)

Leute! Was diskutieren wir hier eigentlich? Wir wissen alle, dass die GFDL rechtlich und praktisch problematisch ist und auch die Umstellung auf CC. Wir sollten dabei aber nicht vergessen, welches Grundverständnis von Lizenzierung von Anfang an zur Wikipedia gehört und allen bekannt sein dürfte. Kurz gesagt: Alle Inhalte sollen frei und einfach zur beliebigen Verwendung zur Verfügung stehen. Jedoch nicht bedingungslos, sondern es müssen 1. die Urheber immer leicht zu ermitteln sein und 2. die Inhalte bei Weiterverbreitung unter die gleichen Bedingungen gestellt werden. Das ist der Kern der Sache. In diesem Sinn sollten wir es begrüßen, wenn eine Umlizenzierung stattfindet, die diesem Ziel auf einfachere und eindeutigere Weise näher kommt. Der Geburtsfehler der Wikipedia wird sonst bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag erhalten. Rainer Z ... 21:39, 22. Apr. 2009 (CEST)

Wenn du nicht weiß, was diskutiert wird, warum versuchst du dann dich zu beteiligen? Bitte kann jemand den Beitrag von Rainer Löschen, er stört den Diksussionsverlauf.--...bR∪mMf∪ß... 21:43, 22. Apr. 2009 (CEST)

Wie auch schon im Fall von Martina, ist dass zentrale Problem, dass schlicht nicht jeder Beitragende seine Beiträge, seien es nun Texte oder Dateien, unter eine "eigene" Lizenz stellen kann. Dadurch wird nicht nur die Nachnutzung, sondern letztendlich auch die interne Nutzung unmöglich. Theoretisch wäre ja nicht nur Steschkes Beitrag an einem Artikel sondern der ganze Artikel ab diesem Beitrag nur noch unter 1.2 only lizensiert. Auch in dem Fall von Martina, in dem eine Lizenz nur konkretisiert wird, wird eine rechtliche sauberer Nutzung unmöglich. Man stelle sich vor der eine Nutzer verlangt die Nennung seines Namens unter dem Bild, der andere daneben, ein dritter darüber und ein vierter nur mit einem Link auf seine Webseite. Aus nicht juristischer Sicht ist es doch so: Wenn ich hier etwas Beitrage, dann mache ich das in dem bestehenden Rahmen. Wenn mir der Rahmen nicht gefällt, dann muss ich ihn ändern, aber nicht nur für mich privat, sondern global. Jede Privatlösung wiederspricht fundamental dem Projektgedanken. Daher sollten diejenigen, die mit den bestehenden Verfahrensweisen nicht einverstanden, so konsequent sein und die Wikipedia selbst verklagen oder gehen. -- chemiewikibm cwbm 22:53, 22. Apr. 2009 (CEST)

Theoretisch wäre ja nicht nur Steschkes Beitrag an einem Artikel sondern der ganze Artikel ab diesem Beitrag nur noch unter 1.2 only lizensiert. Und genau das war der Grund, warum ich diese Diskussion begonnen und auch eine Sperre thematisiert habe. Diese theoretische Sperre war durchaus nicht im Sinne einer Strafaktion oder einer Drohung oder dergleichen gemeint, erst recht nicht um mit Dreck zu werfen, sondern um (im Falle einer "Kontamination" der Inhalte durch Steschkes 1.2-only-Einschränkung) die Wikipedia-Texte zu schützen. Daher hat dieser Thread ja auch ursprünglich mal als Nachfrage begonnen. Denis Barthel 23:08, 22. Apr. 2009 (CEST)

Können wir mit unseren allesamt privaten Interpretationen vielleicht mal warten bis ein Rechtsgutachten vorliegt? --Marcela 23:12, 22. Apr. 2009 (CEST)
Ein Rechtsgutachten ist auch eine private Interpretation, ebenso wie die Interpretation irgendeines Richters z.B. im Rahmen einer Urteilsbegründung. Allein der Urteilsspruch eines Richters ist nicht privat. --rtc 23:16, 22. Apr. 2009 (CEST)
Steschkes Zusatzbedingungen entfalten keine rechtliche Wirksamkeit, solange er sie lediglich auf seiner Benutzerseite anbringt und sie nicht z.B. bei seinen Edits ins Zusammenfassungsfeld schreibt. --rtc 23:16, 22. Apr. 2009 (CEST)
@rtc: Es wäre nicht notwendig gewesen Steschke darauf hinzuweisen wie er die wp in ernsthafte Schwierigkeiten bringen kann. @Ralf: Mir geht es um die idelle Seite. Steht Steschke mit seinen AGBs noch hinter einem zentralen Grundsatz des Projektes, freie Inhalte zu schaffen? Und sollte er, wenn nicht, weiter editieren? -- chemiewikibm cwbm 23:24, 22. Apr. 2009 (CEST)
(nach BK) Wo kommen solche Unterstellungen her? Wieso sollte es Steschkes Ansinnen sein, die Wikipedia in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen? Auch (schon wieder) eine Klage gegen die Wikimedia zu fordern, führt die Diskussion völlig unnötig auf unheilsame Abwege. Die GFDL 1.2. ist eine gültige Freie Lizenz. Wieso also sollte sie der Idee freier Inhalte grundsätzlich widersprechen? 1.2.only widerspricht lediglich einer schrittweisen, nicht annähernd vorhersehbaren Lizenzänderung. Das kann jeder persönlich "ideell" gutheißen oder ablehnen. Aber es gibt keinen berechtigten Grund für Rausschmissforderungen.
Ich persönlich kann anlässlich des aktuellen Umlizensierungsvorschlags samt seiner etwas versteckt angehängten Zusatz- und Öffnungsklauseln Steschkes Misstrauen gut nachvollziehen. --Martina Nolte Disk. 23:57, 22. Apr. 2009 (CEST)
Ich halte nicht viel von Security by Obscurity; außerdem wäre Steschke oder sonstjemand anderes mit entsprechender Intelligenz sowieso früher oder später selbst draufgekommen. Wenn jemand solche Edits macht, gehört er gesperrt und diese Edits gelöscht. --rtc 23:32, 22. Apr. 2009 (CEST)
@rtc, weiter oben hast du geschrieben, dass es dir egal ist, ob Steschkes Absichten redlich sind oder nicht. Das ist es aber nicht, denn es wurden bereits Lizenzverstöße angemahnt und Honorarforderungen gestellt, anscheinend auch von Steschke. Dies war möglicherweise rechtsmissbräuchlich. Und es ist auch zum Schaden des Projekts (und zwar nicht zu knapp).
Denis Barthel hat nicht überreagiert und logisch gefolgert und sich nun erkundigt, ob mit dieser "AGB" ein (weiteres) Problem bzw. Lücke zum Missbrauch (sinngemäß, bitte korrigieren) geschaffen wir, bzw. ob es nicht besser wäre, Steschke zu sperren. Insofern müsste das schon geklärt werden, wer wieviel Geld kassiert hat, insbesondere soll Steschke mal rausrücken, wo sein Problem mit GFDL 1.3 ist, damit man sich ein Bild von den möglichen Konsequenzen der Umstellung machen kann (und darum geht es, rauszufinden, ob sein AGBs berechtigt sind oder missbräuchlich eingesetzt werden).
Ansonsten sehe ich das wie rtc, die Hinweise müssten mindestens ins Changelog und mir wäre es auch lieber, er würde erstmal freiwillig keine Textbearbeitungen mehr vornehmen und auch keine Bilder mehr hochladen.--...bR∪mMf∪ß... 23:40, 22. Apr. 2009 (CEST)
(quetsch)sich nun erkundigt, ob mit dieser "AGB" ein (weiteres) Problem bzw. Lücke zum Missbrauch (sinngemäß, bitte korrigieren) geschaffen Nene, das habe ich nicht getan. Mein Interesse betrifft hier nicht seine AGB, sondern allein die Kontamination von Texten. Und die Abmahnungen sind auch nicht mein Thema gewesen, mir geht es hier um das Wohlergehen der WP, nicht um das der Nachnutzer. Denis Barthel 00:16, 23. Apr. 2009 (CEST)
Aber dass die Abmahnung von Lizenzverstößen und das Stellen von Hornorarforderungen möglich ist, ist doch nicht Schuld derer, die diesen Sachverhalt ausnutzen. Wem ist mit Moralisieren und dem Bestrafen von moralischen Vergehen geholfen? Und was spielt es für eine Rolle, ob Steschkes Absichten redlich sind oder nicht; worauf es ankommt ist doch lediglich, welche Probleme sie hervorrufen und wie diese Probleme abgestellt werden können. Handlungen, die mit den redlichsten Absichten ausgeführt werden, können die katastrophalsten Folgen haben; Handlungen, die mit unredlichen Absichten ausgeführt werden, können gutes Bewirken. Und zwar nicht etwa versehentlich – sondern prinzipiell, da Handlungen unendlich viele nichttriviale Konsequenzen haben, die prinzipiell niemandem im voraus alle bewusst sein können. --rtc 23:56, 22. Apr. 2009 (CEST)
Es geht um den Missbrauch dabei, du diskutierst mir sehr theoretisch. Damit meine ich, dass formal durchsetzbare Forderungen nich mehr dem Schutz der Urheberrechte dienen, sondern der Bereicherung. Hier kommt das Projekt in Schwierigkeiten, wenn die Weiternutzer nach Treu und Glauben annehmen dürfen (oder, viel schlimmer dies von der WMF/WMD so gesagt bekommen), dass ihre Weiternutzung lizenzrechtlich okay sei. Bertelsmann et al machen das, nun macht Klein Fritzchen aus Marzahn das, und bekommt eine Rechnung ins Haus. Dadurch erzeugts du erhebliche Unsicherheiten für Weiternutzer, die darauf hinauslaufen, dass Konzerne (die gewinn erzielen Möchten mit den freien Inhalten) mit guten RAs sich Schlampigkeiten mit der WP gönnen könne, klein Fritzchen (der kein Gewinn erzielt) aber nicht das "Wissen der Menschheit" auf seiner Weseite haben darf. --...bR∪mMf∪ß... 00:08, 23. Apr. 2009 (CEST)
Das ist doch genauso theoretisch, nicht? Was willst Du denn konkret machen? Wikipedia-Benutzer sperren, die Abmahnungen und Rechnungen verschicken? Kommt mir ein bisschen vor wie die Pille danach (aber die wirkt wenigstens noch verhütend). --rtc 00:19, 23. Apr. 2009 (CEST)
Ich mach konkret eine Reise nach Nihilon, um mit dir mal zwei grundsätzliche Sachen zu klären. --...bR∪mMf∪ß... 02:01, 23. Apr. 2009 (CEST)
Auf die Schnelle hab ich nur dies gefunden: Hammer und Stemmeisen in Ewigkeit! Alles handverlesene linke Laberköpfe! --...bR∪mMf∪ß... 02:17, 23. Apr. 2009 (CEST)
??? --rtc 10:30, 23. Apr. 2009 (CEST)
Sorry für die Unverständlichkeit. Es war eine Anspielung auf deinen Nihilismus, ich würde dich in Nihilon treffen. Nihilon ist ein fiktiver Staat der Staatssatire von Alan Sillitoe. In der Volksrepublik Nihilon ist Freiheit Pflicht, Autofahrer trinken Schnaps, um Auto fahren zu können... Letztendlich endet deine Argumentation damit, dass es überhaupt kein Problem gäbe -- irgendwie, s.u., denn es gebe keinen moralischen oder sonstige wahrhaftige Begründung und Notwendigkeit von diesen Regeln bzw. einer einheitlichen Regelung. Wenn es gar kein Problem ist, dann braucht es auch nicht gelöst zu werden. In den Augen vieler Diskutanten und auch in meinen besteht jedoch ein „Problem“, was gelöst werden soll, und die Regeln haben auch einen wahrhaftigen Grund. Gruß --...bR∪mMf∪ß... 14:44, 23. Apr. 2009 (CEST)
Ich habe nirgends behauptet, "dass es überhaupt kein Problem gäbe". (Es ist aber richtig, dass es keine moralischen oder sonstigen wahrhaftigen Begründungen und Notwendigkeiten von irgenwelchen Regeln bzw. einer einheitlichen Regelung gibt, denn es gibt überhaupt keine Begründungen, weder moralische noch sonst irgendwelche, weder zureichende noch unzureichende; wenn es sie gäbe, würden sie uns nicht weiterhelfen; und wir brauchen sie auch gar nicht. Mich interessiert ob Regeln richtig oder falsch sind, nicht, ob und wie sie begründet sind.) Im übrigen war meine Frage, was Du denn eigentlich jetzt willst, keine rhetorische. --rtc 15:25, 23. Apr. 2009 (CEST)
wenn es [eine einheitliche Regelung] gäbe, würden sie uns nicht weiterhelfen; und wir brauchen sie auch gar nicht. Dann brauchen wir beide auch nicht mehr weiter zu diskutieren. Ich breche das jetzt hiermit ab, danke für das streckenweise auch ganz interessante Gespräch. --...bR∪mMf∪ß... 16:34, 23. Apr. 2009 (CEST)
Du zitierst mich falsch. Ich habe behauptet, dass Begründungen uns nicht weiterhelfen. Nicht, dass einheitliche Regelungen uns nicht weiterhelfen. Du redest um den heißen Brei herum. Welche Regelung willst Du einführen? --rtc 18:58, 23. Apr. 2009 (CEST)
Wir haben uns hier leider den Karl Lauterbach der Wikipedia eingefangen. Müssen wir wohl aussitzen.-- Wiggum 10:47, 23. Apr. 2009 (CEST)

Martina, was dir nicht klar zu sein scheint, ist, dass Steschke bei einer angenommenen Gültigkeit seiner AGBs jeden Benutzer der nach einem seiner Edits einen Artikel bearbeitet abmahnen und mit hohen Schadensersatzforderungen belegen könnte, denn eine weitere Bearbeitung eines Artikels stellt eine Nutzung dar. Ob das die Wikipedia in ernsthafte Schwierigkeiten bringen könnte kannst du ja selbst überlegen. -- chemiewikibm cwbm 12:57, 23. Apr. 2009 (CEST)

Wie soll das denn gehen? Die Frage stellt sich, wenn überhaupt, bei einer externen Nutzung unter CC-Bedingungen. Und so weit sind wir noch lange nicht. Also lassen wir mal die Kirche im Dorf. Das Thema ist schwierig genug; da muss man nicht unnötig zusätzliche Glutstücke auslegen. --Martina Nolte Disk. 17:04, 23. Apr. 2009 (CEST)

1.2 only auf Texte ? Unterabschnitt1

Wie Martina sagte, "Die GFDL 1.2. ist eine gültige Freie Lizenz." stimmt schon, aber 1.2 ist halt eben nicht mehr die aktuelle Projektlizenz. Wenn ich heute oder morgen etwas einstelle steht das unter der GFDL und damit automatisch unter Version 1.3. Da gibt es auch keine Überraschungsklausel oder irgendwas anderes mehr. Wie soll das Projekt also mit jemanden umgehen der sich nicht an die Projektlizenz halten will. Wie wäre es wenn ich in Zukunft alle meine Beiträge unter GFDL 1.0 einstellen würde? So richtig sehe ich darin keine Zukunft, da damit, wie bereits gesagt, die kompletten Artikel verseucht würde, zumindestens wenn es rechtskräftig ist (ansonsten dient es nur zur Verwirrung und könnte entsorgt werden). Demnach halte ich die Diskussion um eine Benutzersperre durchaus für legitim. Dafür brauchen wir auch kein Rechtsgutachten. Daher meine Frage an Steschke, ob er den folgenden Satz auch für seine zukünftigen Beiträge aufrecht erhalten will: "Unabhängig von momentan geltenden Richtlinien innerhalb der Wikipedia verstehe ich alle von mir veröffentlichten Werke als GFDL 1.2 lizenziert."? --Kolossos 09:47, 23. Apr. 2009 (CEST)

Steschke hat doch recht. Seine Werke sind unter GFDL 1.2 lizensiert. Sie sind aber auch unter jeder späteren Version lizensiert. --rtc 10:30, 23. Apr. 2009 (CEST)

"Wie wäre es wenn ich in Zukunft alle meine Beiträge unter GFDL 1.0 einstellen würde? " * - Die Wikipedia wurde bereits jahrelang mit einer riesigen Menge von Beiträgen unter GFDL 1.0 (ohne jede Öffnungsklausel) "verseucht". Wo ist das akute Drama? --Martina Nolte Disk. 10:38, 23. Apr. 2009 (CEST)

Difflinks bitte.-- Wiggum 10:47, 23. Apr. 2009 (CEST)
"GFDL-Krieg" --Martina Nolte Disk. 13:19, 23. Apr. 2009 (CEST)
Bedauerlicherweise perpetuiert Ralf diesen Unfug wider besseres Wissen (Ende des verlinkten Abschnitts).-- Wiggum 13:37, 23. Apr. 2009 (CEST)
Aha. Da verlinkt h-stt auf eine Webarchiv-Version des Artikels GNU Freie Dokumentationslizenz vom 08.11.2002 und die damalige GFDL. Unsere etwas ältere hiesige Artikelversion stammt vom 15. Mai 2002. Ich kann die Aussagekraft nicht genau einschätzen. War dieser Artikel die einzige Grundlage für die Lizensierung der Wkipedia-Inhalte oder gab es einen Footer? Wie und wo wurde die Lizensierung in dem Jahr davor ausgewiesen? --Martina Nolte Disk. 15:52, 23. Apr. 2009 (CEST)
Auf der Hauptseite stand damals ganz oben "Die Inhalte der Wikipedia unterliegen der GNU Freie Dokumentationslizenz, das bedeutet sie sind frei und werden es für immer bleiben.". Das geht alles aus dem verlinkten Diskussionsstrang hervor.-- Wiggum 16:48, 23. Apr. 2009 (CEST)
Und dieser Slogan ist wirksame Grundlage für eine "any later"-Interpretation? --Martina Nolte Disk. 19:05, 23. Apr. 2009 (CEST)
Klar, denn: If the Document does not specify a version number of this License, you may choose any version ever published (not as a draft) by the Free Software Foundation. --Wiggum 23:16, 23. Apr. 2009 (CEST)
GFDL 1.3 ist ganz offensichtlich nicht die aktuell gültige Wikipedia-Lizenz. Der Link unter jedem Artikel verweist auf Wikipedia:GNU Free Documentation License in der für die Wikipedia verbindlichen Version vom November 2002. -- Minorcarry 16:18, 23. Apr. 2009 (CEST)
Die aktuelle Lizenz der Beiträge ist immer noch GFDL ohne Versionsnummer. Der Betreiber selber hat sich nur entschieden gerade diesen Text als den Versionstext zu nehmen, der nach der GFDL zwingend lokal vorhanden sein muss. Als Nachnutzer muss man nur einen der 3,5 Lizenztexte vorhalten, selbst, wenn GFDL ohne Versionsbeschränkung lizenziert ist. Die Edits in der Wikipedia werden aber ausdrücklich unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation freigegeben. syrcro 15:22, 24. Apr. 2009 (CEST)
Welches denn nun die aktuelle Lizenz sei, scheint nichtmal hier klar zu sein. Es ist für den Otto-Normal-Benutzer oder auch den Weiternutzer absolut unzumutbar, wenn er auf solch ein Durcheinander trifft. Es ist doch kein Wunder, wenn alle falsch nachnutzen. --Marcela 15:41, 24. Apr. 2009 (CEST)

Vorlage:Aus urheberrechtlichen Gründen

Ich möchte die geneigten Freunde urheberrechtlicher Fragen gerne dazu einladen, ihre Meinung zu meinem Löschantrag zu äussern. Herzlichen Dank :-) Gestumblindi 22:59, 23. Apr. 2009 (CEST)

Na endlich! Ich hatte mich schon über das Ding beschwert, als es noch keine Vorlage war, wurde aber von niemandem gehört. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 09:32, 24. Apr. 2009 (CEST)
Das ist gerade ganz dick durch die Löschprüfung gegangen. Warum muß man hier eigentlich alles -zig Mal diskutieren? --Marcela 15:36, 24. Apr. 2009 (CEST)
In der LP ging es nicht um die Argumente, die ich als Löschantragsbegründung vortrug. Wenn A und B als Löschgrund verworfen wurden, sagt das nichts über Löschgrund C aus. Gestumblindi 00:16, 25. Apr. 2009 (CEST)

Datei:HM TheMovie GER transparent.png

Datei:HM TheMovie GER transparent.png wirklich Logo-SH? -- Achates Boom-De-Yada! 05:29, 24. Apr. 2009 (CEST)

Alle logos sind Logo-SH. --rtc 09:44, 24. Apr. 2009 (CEST)
Naja, sobald sie Lichtbilder enthalten nicht mehr. Dieses hier ist aber völlig in Ordnung. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:54, 24. Apr. 2009 (CEST)

Kleidung?

Hallo. Da es keine Art "Portal:Kleidung" gab, wurde ich hier her empfohlen. Die Frage ist folgende: Es gibt so oft keine Bilder von allg. bekannten Kleidungsstücken - inwieweit kann man davon nicht selber Fotos einstellen? Gibt es ein Copyright von Kleidung? Kann ich auch in ein Geschäft gehn und auch unverkaufte Ware fotographieren (also ich weiß, dass das die Läden verbieten - in punkto Sicherheit), aber wie sieht da das Copyright aus? Es ging mir z. B. um Pullunder, aber es gibt auch ewig viele andere Beispiele. Und wer nicht grad ein Schneider ist, versteht die Beschreibungen eben nicht. Grüße --WissensDürster 12:46, 24. Apr. 2009 (CEST)

Kleidung ist angewandte Kunst, sie kann also geschmacksmustergeschützt werden. Es gilt daher die höhere Schwelle bzgl. des urheberrechtlichen Schutzes (Vgl. Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Nicht schutzfähige Werke der angewandten Kunst). Diese wird bei normaler Kleidung nie erreicht werden, es sei denn auf ihr sind Abbildungen von etwas geschütztem. Also zB ein T-Shirt mit dem Foto eines WWE-Wrestlers oder einer bekannten Comicfigur drauf. syrcro 15:09, 24. Apr. 2009 (CEST)
Bei normaler Kleidung nicht, aber bei Haute couture kann das schnell Kunst sein. --rtc 18:16, 24. Apr. 2009 (CEST)

Das heißt also, ich darf getrost jedwede Kleidungsstücke fotographieren? Das wäre doch komisch, wieso hat das vor mir noch keiner gemacht... naja also, ich nehme keine T-online shirts oder was von karl-lager-feld (zum glück beides rar in meinem Kleiderschrank)... weitere Fragen werde ich dann nur noch im Bild-Portal stellen - danke für die schnelle Hilfe. --WissensDürster 16:08, 24. Apr. 2009 (CEST)

Hinweis für unsere Juristen und Hobbyjuristen

Hier gehts auch um eine rechtliche Frage. -- MARK 11:33, 25. Apr. 2009 (CEST)

Zur Begründung des Antrags

Vorab:

Ich bitte um eine sachliche Diskussion.

Zur HistorieGeschichte:

Nach dem die 1923-Richtlinie im Frühjahr 2008 bis zu einer Evaluation am Ende des Jahres zum Test eingeführt wurden war, galt stehts die Bedingung, dass es zeitnah überprüft werden muss, ob die Forderungen, die die Richtlinie an Bilder stellt, auch eingehalten werden. Das klappte bis Ende des Jahres halbwegs gut. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, dass die Richtlinie auf unbefristete Zeit verlängert wird. Die Überprüfung der Bilder blieb trotzdem Voraussetzung. Daraufhin habe ich zusammen mit anderen ein möglichst simpeles System entworfen, um dies zu gewährleisten. Wie dieses funktioniert, ist oben auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 beschrieben. Es gab zwar Kritik an diesem System, ich sehe aber nach wie viel nicht, warum dies nicht eine besonders einfache Form der Bearbeitung zulässt. Außerdem gab es keine praktikabelen Gegenvorschläge.

Zur aktuellen Problematik:

Nach der Evaluation der Richtlinie hat die Bewertung der einzelnen Dateien stark nachgelassen. Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion macht deutlich, dass im Verhältnis zu den Dateien, die unter 1923 stehen (ohne Diskussion sind mehr als 50% davon!), die Bewertung der einzelnen Dateien keinesfalls zeitnah oder auch nur ansatzweise akzeptabel ist. Ich will niemanden persönlich damit angreifen, sondern nur einen Missstand beim Namen nennen. Außerdem habe ich mehrmals hier auf UF um Mithilfe geworben, viel geändert hat sich aber nicht.

Zum Antrag:

Ich beantrage also die Abschaffung der 1923-Richtlinie. Die Bilder, die unter sie gefallen und diskutiert wurden (ca. 60) sollen bestehen bleiben, da hier ja eine Bewertung erfolgt ist. Abgesehen davon scheint mir der Aufwand für diese Richtlinie in keinem Verhältnis zum Nutzen (eben 60 Bilder bisher) zu stehen. Da die Richtlinie durch ein Mini-MB hier beschlossen wurde, kann sie auch dadurch aufgehoben werden. Bevor das gestartet wird, bin ich jedoch durchaus zu einer Diskussion bereit. Eine andere Lösung wäre es, wenn wir auf die Bewertung der 1923-Dateien in Zukunft nicht mehr bestehen und eine Art Grauzone wie bei PD-alt-100 bestehen - aber entscheiden müssen wir uns. [[ Forrester ]] 09:47, 13. Apr. 2009 (CEST)

Diskussion

Ich sehe für einen solchen Alarmismus nicht den geringsten Anlass. Forrester stört mit seinem ständigen Genöhle die Arbeit, ohne selbst tatkräftig mitzuhelfen. Ich halte eine Abstimmung für absolut unnötig --Historiograf 14:36, 13. Apr. 2009 (CEST)

Bringst du noch eine Begründung für deine These im ersten Satz? [[ Forrester ]] 15:05, 13. Apr. 2009 (CEST)
Ich unterstütze Forresters Vorschlag, die Richtlinie abzuschaffen. Die Bilder, die wir damit behalten können, machen wesentlich mehr Arbeit als sie die Wikipedia bereichern. Auch aus diesem Grund, bin ich nicht bereit, aktiv bei der Beurteilung neuer Dateien mitzuhelfen und die Zahlen legen nahe, dass es vielen Leuten ähnlich wie mir geht. Historiograf und Ralf sind so ziemlich die einzigen kontinuierlichen Mitarbeiter (Hut ab!), was wohl auch der Grund für die etwas schleppende Abarbeitung der Dateien ist. Dieser Zustand ist jedoch nicht akzeptabel, weshalb die Richtlinie IMHO so nicht weiter umgesetzt werden kann, sollten sich nicht mehr Leute für eine gründliche und zügige Bearbeitung bereit erklären. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:32, 13. Apr. 2009 (CEST)
Ich sehe keinen Grund zur Eile. Wir müssen nicht morgen fertig sein. Und jedes zusätzlich zur Verfügung stehende Bild ist eine Bereicherung. --Marcela 15:45, 13. Apr. 2009 (CEST)
So, wie es aktuell läuft werden wir gar nicht fertig. Seit einigen wochen vergrößert sich der Stau sogar kontinuierlich. [[ Forrester ]] 16:23, 13. Apr. 2009 (CEST)
Ich sehe da etliche Fälle bei denen ein Konsens besteht. Solange das im dreistelligen Bereich ist sehe ich keinerlei Handlungsbedarf. Da gibts viel schlimmere Baustellen. --Marcela 16:54, 13. Apr. 2009 (CEST)
Soll ich dann in einem Monat wiederkommen? [[ Forrester ]] 17:43, 13. Apr. 2009 (CEST)

Wir haben 60 Bilder mit 1923. und das ist gut so, bei denen bestand allgemeine Zustimmung. Bei anderen wurde abgelehnt, kaum woanders gehen wir so streng vor wie hier. Jedes zusätzliche Bild ist eine Bereicherung und da sollten wir uns an irgendwelchen Staus nicht stören. --Marcela 22:07, 13. Apr. 2009 (CEST)

Etwas naive Vorstellung wenn du mich fragst. Entweder sind wir angeblich "so streng" und dann auch eben zu allen Bildenr und lassen sie nicht einfach undiskutiert links liegen oder wir lassen es. [[ Forrester ]] 22:32, 13. Apr. 2009 (CEST)
Du kannst mir nicht vorwerfen daß ich nicht diskutiere. Bei einigen wenigen Fällen möchte ich mich einfach nicht, nicht mehr oder was auch immer äußern. Aber ich lade 1923er hoch und gebe wie auch Histo oft meinen Senf ab. Abarbeiten sollte die Diskussionen immer jemand, der nicht mitgestimmt hat. Da du keine Meinungen abgibtst (ist vollkommen zu akzeptieren) - warum beendest du die klaren Sachen nicht? --Marcela 00:04, 15. Apr. 2009 (CEST)
Hab ich irgendwas von dir gesagt? Um mal dich von deinem Bereicherungs-Trip zu bringen: Keines der Bilder in Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion ist eine Bereicherung. Und das sind mittlerweile nicht mehr 50 %, wie noch vor ein paar Tagen, sondern knapp 70%. [[ Forrester ]] 19:41, 15. Apr. 2009 (CEST)
Du definierst, was Bereicherung ist? Wer bist du eigentlich, der Großinquisitor? --Historiograf 01:16, 16. Apr. 2009 (CEST)
Zur ersten Frage: Diese Bilder sind von keine Richtlinie gedeckt und insofern sind sie auch keine Bereicherung für eine freie Enzyklopädie, sie könnten jedoch eine sein. Ich dachte, dass dieser Zusammenhang offensichtlich ist. Die zweite Frage disqualifiziert dich im Übrigen mal wieder als ernstzunehmenden Diskussionsteilnehmer. Du schaffst es mal wieder - im Gegensatz zu Ralf - nicht, auf Argumente einzugehen und sachlich zu bleiben. [[ Forrester ]] 17:23, 16. Apr. 2009 (CEST)
Jedes Bild kann potentiell eine Bereicherung sein. jedes Bild ist ein Zeitdokument und gehört erhalten zu werden. Ob es mit unseren Richtlinien übereinstimmt muß halt diskutiert werden. Ob ein Bild irgendwann wertvoll ist, ob es als Dokument der Geschichte gewertet wird, das können wir nicht einschätzen. Es kann sein, daß wir irgendwann einen exzellenten Artikel von Bahnhof Kleinkleckersdorf haben, dann gehört das Bild von 1921 einfach dazu. --Marcela 01:23, 16. Apr. 2009 (CEST)
Du hats recht, Jedes Bild kann potentiell eine Bereicherung sein. Bilder, die nicht regelkonform hier genutzt werden sind es keinesfalls. [[ Forrester ]] 17:23, 16. Apr. 2009 (CEST)

Nun, ich sehe bisher immer noch keine Argumentation, die meinen Antragsgründen den Wind aus den Segeln nehmen würde, insofern halte ich es für angebracht, über das Fortbestehen der 1923-Richtlinie abzustimmen und werde in den nächsten Tagen eine entsprechende Form hier einbringen. Die Diskussion war Voraussetzung für die Richtlinie, die Diskussion finden nicht in einem ausreichenden Maße statt. Ergo: Richtlinie ohne Voraussetzung. [[ Forrester ]] 17:23, 16. Apr. 2009 (CEST)

Kommt noch was? [[ Forrester ]] 08:33, 18. Apr. 2009 (CEST)

Bildrechte

Hallo eine Frage: kann man so wie in diesem Falle Datei:Abarth Grande Punto SS.jpg immer Fotos die aus einer Firmendatabase stammen einfach hochladen und frei geben, wenn man nur diese Quellen- und Ursprungangaben so einfügt? Wäre eine tolle einfache Lösung --Elab 13:41, 24. Apr. 2009 (CEST)

Schließe mich der Frage in Bezug diesem Bild an. -- Bwag @ 14:47, 24. Apr. 2009 (CEST)

Das sind alles Löschkandidaten für die Commons. Eine Pressefreigabe ist keine Freie Lizenz. syrcro 14:58, 24. Apr. 2009 (CEST)
Hab mal den 'Genehmigung fehlt'-Baustein drangemacht. Wird damit u.U. schneller abgearbeitet als in den Löschdiskussionen. --Kam Solusar 15:30, 24. Apr. 2009 (CEST)
Das bezweifle ich: commons:Category:Unknown - April 2009. Im Baustein steht zwar was von 7 Tagen, aber auch die 24 Tage alten Kats sind ja noch nicht mal abgearbietet... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:01, 24. Apr. 2009 (CEST)
Dann weisste nicht, wie lange Löschanträge auf den Commons brauchen. (commons:Commons:Deletion_requests/2008/09). syrcro 16:04, 24. Apr. 2009 (CEST)
Doch, doch, ich weiß schon, dass LAs auf Commons durchaus auch mal > 6 Monate rumgammeln können. Meine Aussage war eher als Kritik daran gedacht, dass auch dieses System nicht wirklich richtig funktioniert. Aber egal, das muss nicht hier diskutiert werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:29, 24. Apr. 2009 (CEST)

Da hätte ich gleich noch ein paar von commons:User:Robse: Peter Kersten, Peter Kersten II, Music-Band-Synthie-Pop-Rocks, Music-Band-Synthie-Pop-Rocks II, Kaelin und Kaelin II. Also alle Bilder von Robse, bis auf zwei von ihm hochgeladenen. --Bwag @ 09:54, 25. Apr. 2009 (CEST)

Ist alles ein Thema für Commons. Nicht unser Problem. --Marcela 16:58, 25. Apr. 2009 (CEST)
Gut zu wissen, dass die es nicht so "eng" sehen. ;-) --Bwag @ 17:08, 25. Apr. 2009 (CEST)

Hydraulik

Auf dieser Seite wurde aus dem Artikel Hydraulik abgekupfert, m.E. nicht lizenzkonform. Beispielsweise wurde dieser Abschnitt von mir eingestellt, ergänzt um diesen Edit. Was macht man da? -- @xqt 18:21, 25. Apr. 2009 (CEST)

WP:WN/M -- Chaddy · D·B - DÜP 18:23, 25. Apr. 2009 (CEST)
Oder Benutzer:Mdangers/Beispieltexte, du kannst es als Betroffener selbst am besten. --Marcela 18:24, 25. Apr. 2009 (CEST)

Datei:Deutsche Straßen-Radmeisterschaften 2006 Logo.jpg

Die Datei Datei:Deutsche Straßen-Radmeisterschaften 2006 Logo.jpg ist mir persönlich ein wenig suspekt. Besonders wenn man sieht wer sie hochgeladen hat (Benutzer:Auto1234) ehemals Benutzer:Maus781. Zudem ist kein Urheber bzw. eine Quelle angegeben.--byggxx 22:59, 23. Apr. 2009 (CEST)

Als Logo urheberrechtlich unschützbar, ob es aber das richige ist, weiss ich nicht. syrcro 15:11, 24. Apr. 2009 (CEST)
Sieht eher nach einem Werbeplakt als nach einem Logo aus... Hat aber dennoch keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:56, 24. Apr. 2009 (CEST)

@Chaddy, es ist wohl wirklich wie eine Kopie eines Werbeplakat und so sicher kein Logo, das Logo des BDR ist nur klein ganz oben rechts zu sehen. Bleibt eben die Schöpfhungshöhe für ein Werbeplakat offen. Ein Logo ist diese Datei nach meiner Ansicht nicht, oder? Logo sieht doch mehr so aus: Beispiele Logo --Alfa 11:48, 26. Apr. 2009 (CEST)

Schlichter Charakterbogen - Schöpfungshöhe oder Gebrauchsgrafik

Erreicht dieses Dokument (erster Charakterbogen zu Das Schwarze Auge) Schöpfungshöhe? Oder ist das als "Logo" markenrechtlich geschützt? Es ist ein Copyright-"c" drauf. Schönen Gruß --Emkaer 15:33, 25. Apr. 2009 (CEST)

Es ist kein Logo, das (c) interessiert uns nicht, wir haben kein Copyright. Das sagt allerhöchstens aus, daß jemand Urheberrechtsschutz beanspruchen möchte. Ich sehe hier jedoch nichts Schutzfähiges. --Marcela 15:37, 25. Apr. 2009 (CEST)
Hat keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:42, 25. Apr. 2009 (CEST)
Danke für die Auskünfte! Demnach könnte ich es einfach umwandeln und hochladen, um den Artikel zu illustrieren? Welches Format wäre da zu empfehlen? --Emkaer 01:35, 26. Apr. 2009 (CEST)
Für Grafiken (als solche kann man den Inhalt dieses Dokumentes denke ich schon bezeichnen) ist png gut geeignet. Noch besser ist aber svg, das allerdings bisweilen Probleme bereiten kann. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:44, 26. Apr. 2009 (CEST)
Danke, erledigt! --Emkaer 13:24, 26. Apr. 2009 (CEST)

Nürnberger Hausbücher

Unter [7] sind eine Menge sehr interessanter Illustrationen aus dem 14. bis frühen 19. Jahrhundert veröffentlicht worden, die für die Wikipedia sehr interessant sein dürften. Kurz zum Hintergrund: In zwei Armenhäusern wurden über diesen Zeitraum kommentierte Porträts von allen Einwohnern bei der Berufsausübung gemacht, das sind wunderbare Dokumente der Alltagskultur. Nun verlangt die Nürnberger Stadtbibliothek (natürlich!) Gebühren für die Weiterverwendung nebst Einzelgenehmigung, die Digtalisate sind mit Wasserzeichen verziert. Ich halte das für einen typischen Fall von Copyfraud. Sich einfach drüber hinwegzusetzen, ist aber wohl keine gute Strategie. Vielleicht sehen sich einige die Sache mal an, ob es lohnt, mit der Bibliothek in Kontakt zu treten. Rainer Z ... 17:07, 26. Apr. 2009 (CEST)

Das sind profi- Scans. Sie haben auch versucht, das Downloaden der Grafiken zu verhindern, Rechtsklick geht nicht. man kommt über direkte Adresseingabe an die dateien dran: http://www.nuernberger-hausbuecher.de/75-Amb-2-279-49-r/large - aber das ist mit Sicherheit nicht die Original-Auflösung. 1200x900 mit 180 kB, das haben sie besser. Wer spricht sie an? Ich habe da ja jemanden im Hinterkopf... ;) --Marcela 17:15, 26. Apr. 2009 (CEST)
Ich würde da für den Verein plädieren. Es geht immerhin um fast 800 Bilder. Rainer Z ... 17:22, 26. Apr. 2009 (CEST)
Mein Rechtklick klappt sehr gut. Ist eine Javascriptspielerei, die unter FF 3.1 nicht mal funktioniert. syrcro 17:47, 26. Apr. 2009 (CEST)

Ich sehe keinen Grund, sich nicht über Copyfraud hinwegzusetzen. Hunderte Editoren praktizieren das bereits ohne jede Abstimmung bei Scans der Bayerischen Staatsbibliothek, und auch Lebkuchen enthält bereits ein Bild aus dem hier zur Rede stehenden Angebot. Was gemeinfrei ist muss gemeinfrei bleiben. Es gibt keinerlei moralische Rechtfertigung, nach unseren Grundsätzen frei nutzbare Scans nicht in großem Umfang zu importieren. Wir müssen unsere Verpflichtung für freie Inhalte ernstnehmen. Fotothek und Bundesarchiv sind ein ganz anderer Fall. Als Lizenzbaustein kommt nach unseren Grundsätzen nur PD in Betracht, keinesfalls CC-BY - wo ist die Verhandlungsbasis?

  • Der Verein erwirkt eine Genehmigung, dass wir das dürfen, was wir ohnehin dürften. Die Quelle wird genannt, aber das wäre auch sonst der Fall. "Wir" schmücken uns mit einer weiteren Kooperation, ohne dass dies in irgendeiner Form ein fundamentum in re hätte.
  • Der Verein kann leider keine Genehmigung erwirken und lässt uns via Office Action der WMF die Nutzung von Bildern aus dem Angebot verbieten. Das Bild in Lebkuchen wird gelöscht, freie Inhalte erleiden eine große Niederlage.
  • Der Verein kann keine Genehmigung erwirken und interessierte Nutzer übernehmen die Bilder eben ohne solche.

Es wird aus diesen Optionen deutlich, dass schlimmstenfalls freie Inhalte geschwächt werden, und bestenfalls wir nichts wirklich profitieren --FrobenChristoph 17:33, 26. Apr. 2009 (CEST)

Einfach alles hochladen. Benutzer:Kein Copyfraud durch die Stadtbibliothek Nürnberg ist sogar noch als Socke vergebbar. syrcro 17:49, 26. Apr. 2009 (CEST)

Ich habe dies Seiten schon länger im Visier, bin aber zur Zeit noch anderweitig beschäftigt. Ich stimme FrobenChristoph voll zu. Wer so offensichtlich Copyfraud betreibt wird nicht gesprächsbereit sein, sondern wird versuchen Bedingungen durchzusetzen, welche wir niemals erfüllen könnten, oder wollten und vor allem nicht sollten. --Wuselig 18:33, 26. Apr. 2009 (CEST)

Es geht nicht darum, dass der Verein eine Genehmigung erwirkt oder sonst jemand. Die Rechtslage ist ja eindeutig (und die Bücher sind obendrein in öffentlichem Besitz und mit öffentlichen Mitteln gescannt worden). Ich halte es aber für vorteilhaft, Bibliothek und Museum zunächst darauf hinzuweisen und möglicherweise zu erreichen, dass die Daten in voller Auflösung und nicht einzeln händisch in die Wikipedia übertragen werden. Das halte ich für taktisch klüger als schlichtes Ignorieren ihrer seltsamen „Nutzungsbedingungen“. Rainer Z ... 19:53, 26. Apr. 2009 (CEST)
Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass die Besitzer solcher Kunstwerke, ob öffentlich oder privat, an, oder durch die Veröffentlichung von sogenannten Coffee Table Books mit diesen Kunstwerken Geld verdienen wollen, aber natürlich könnte es sinnvoll sein sie davon zu überzeugen, dass durch die Veröffentlichung dieser Kunstwerke mit einer korrekten Bildbeschreibungsseite, welche auch auf sie als Eigentümer hinweist, in einem Projekt wie Commons und der Einbindung in Artikeln in einer Vielzahl von fremdsprachigen Wikipediaversionen, der Bekanntheitsgrad dieser Kunstwerke dermaßen ausgedehnt wird, dass sowohl der Absatz der Kunstbände, als auch der Besuch im entsprechenden Museum entsprechend erhöht wird. Dies erhöht dann auch den Absatz der entsprechenden Kunstpostkarten vor Ort. Solche Copyfraudregeln, oder Fotografieverbote in Museen sind letzendlich Verzicht auf kostenlose Werbung. --Wuselig 21:22, 26. Apr. 2009 (CEST)

Satellitenbilder

Sind Satellitenbilder gemeinfrei, wenn sie von einem US-Satelliten aufgenommen wurden? Ich meine jetzt keine Screenshots von Google Earth oder World Wind, sonderm z. B. dieses Bild. Wie sieht es damit aus? Στε Ψ 21:28, 24. Apr. 2009 (CEST)

Nein, nicht unbedingt. Wenn das NASA-Satelliten sind und nur die NASA Rechte an den Bildern hat, dann gehen diese Bilder als PD-US, bzw. PD-NASA. Andernfalls ist das nicht so einfach.
Dein Beispiel ist von der ESA. ESA-Bilder sind nicht gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:47, 24. Apr. 2009 (CEST)

Ich frage mich gerade, wie Satellitenbilder überhaupt mit dem Konzept des Urheberrechts (zumindest des kontinentaleuropäischen) vereinbar sind? Satellitenbilder werden doch automatisch aufgenommen und haben keinen persönlichen Urheber? Auf welcher Basis kann dann überhaupt urheberrechtlicher Schutz in Anspruch genommen werden? Gestumblindi 00:11, 25. Apr. 2009 (CEST)

Nach deutschem Recht ist nicht unbedingt der Mensch ausschlaggebend, der den Auslöser drückt. Der Mensch, der eine Szene arrangiert, die Kamera einstellt ist der Urheber, auch wenn ein zufälliger Passant dann gebeten nwird, den Auslöser zu drücken. Ist im Schricker dokumentiert. Wenn also "eine Maschine" den Auslöser drückt, kann nach deutschem Recht durchaus ein Mensch der Urheber sein, auch wenn er nie im Weltall war. Schweizer Recht sieht das etwas anders, da werden höhere Anforderungen an die künstlerische Gestaltung gestellt. In der Schweiz ist nicht (wie in Deutschland) automatisch jedes Foto urheberrechtlich geschützt. Wir gehen hier gemäß Schutzlandprinzip von der jeweils strengsten Regelung aus, deshalb gilt deutsches Recht, auch wenn uns oft österreichisches (Panoramafreiheit) oder Schweizer Recht (Schöpfungshöhe) besser passen würde, um möglichst viele Bilder zu behalten. Der Mensch, der die Automatik der Aufnahmen eingestellt hat kann durchaus SH beanspruchen. --Marcela 00:26, 25. Apr. 2009 (CEST)
Woher weißt du, dass das Bild von der ESA ist? Und sind alle Satellitenbilder auf Spiegel-Online von der ESA? Στε Ψ 10:18, 25. Apr. 2009 (CEST)
Steht unten rechts in kaum lesbarer Schrift neben dem Bild. syrcro 10:19, 25. Apr. 2009 (CEST)
Ah ok....dieses Bild könnte aber dann ohne Problme hochgeladen werden?! Hätte es jedoch auch enzyklopdisch einen Sinn, solche Satellitenbilder hochzuladen? Στε Ψ 10:37, 25. Apr. 2009 (CEST)
Jein. Bilder von der NASA sind immer dann gemeinfrei, wenn nichts anderes dabeisteht. Es ist nicht sichergestellt, dass die von dir verlinkte Website alle Urheberrechtsvermerke an dem Foto übernommen hat. Daher bitte NASA-Bilder immer direkt von der NASA-Website nehmen und verlinken. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:33, 25. Apr. 2009 (CEST)
Also sollten die beiden von mir hochgeladenen Bilder (das und dies) wieder gelöscht werden? Στε Ψ 17:16, 25. Apr. 2009 (CEST)
Ja, das wäre meine Empfehlung. Schau dich doch mal auf der NASA-Website um, da gibt es ne Menge Bilder zum Herunterladen. Ich bin mir sicher, dass es dort auch diese Bilder oder wenigstens etwas vergleichbares gibt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:43, 26. Apr. 2009 (CEST)
Insbesondere das GRIN-Archiv der Nasa lohnt sich. syrcro 19:17, 26. Apr. 2009 (CEST)
Miniauge, nach deiner Aussage wären aber dann viele fotografierte Bilder nicht gemeinfrei. Man nehme z.B. dieses Bild. Das hat irgendwer fotografiert und "wir" sagen, dass das Bild gemeinfrei ist, ist aber die Fotografie auch gemeinfrei? Nach deiner obigen Aussage nicht. --Bwag @ 11:14, 25. Apr. 2009 (CEST)
Ob etwas gemeinfrei ist, oder nicht, legen nicht wir fest, sondern das Gesetz. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers sind Werke gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:25, 25. Apr. 2009 (CEST)
Das stimmt schon. Nach 70 Jahren kann jeder das Bild fotografieren und "vermarkten". Aber ist jetzt auch jede Fotografie gemeinfrei, weil der Schöpfer des abfotografierten Objektes bereits 70 Jahre Tod ist? --Bwag @ 16:02, 25. Apr. 2009 (CEST)
Durch das Abfotografieren einer 2D-Vorlage schafft man kein neues Werk. --Marcela 16:04, 25. Apr. 2009 (CEST)
Klare Aussage. Danke! Und sehe es wohl richtig, dass bei einer 3D-Vorlage dies jedoch nicht zutrifft. --Bwag @ 16:27, 25. Apr. 2009 (CEST)
Da sieht das dann anders aus. Allerdings ist dann aber auch nur das Foto geschützt. Das abfotografierte Werk erhält durch die Fotografie natürlich keinen neuen Schutz. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:28, 25. Apr. 2009 (CEST)
Passt und danke. --Bwag @ PS: Was sagst du zu den Bildern (der letzter Beitrag vor diesem Kapitel)? 16:36, 25. Apr. 2009 (CEST)
Satellitenbilder gelten als Lichtbild, nicht als Lichtbildwerk. Damit haben sie einen gerungeren Schutzstatus, sind aber solange für die Wikipedia nicht nutzbar. --h-stt !? 11:37, 26. Apr. 2009 (CEST)
Das heisst, dass Satellitenbilder nach Schweizer Recht überhaupt nicht geschützt sind? Denn den gesonderten Schutz für Lichtbilder kennt man hierzulande ja nicht; für "Lichtbildwerke" (der Terminus wird nicht verwendet) besteht ein Schutz nur, wenn sie Werke im Sinne des URG sind, wobei es da für einen Schutz offenbar recht viel Originalität braucht (siehe Bundesgerichtsentscheidung "Wachmann Meili", unter en:Swiss_copyright_law#Lack_of_originality dargestellt - en:File:Christoph_Meili_1997.jpg ist in der Schweiz urheberrechtlich nicht geschützt). Gestumblindi 19:42, 26. Apr. 2009 (CEST)
Wie werden denn in der Schweiz medizinsche Röntgenbilder oder Reihenluftaufnahmen der Landesvermessung behandelt? Denn das ist die "Klasse" von Bildern, in die nach deutschem Recht auch Satellitenbilder eingeordnet werden. --h-stt !? 20:29, 26. Apr. 2009 (CEST)
Ich weiss es nicht. Wenn es jemand weiss, würde es mich sehr interessieren :-) Gestumblindi 20:40, 26. Apr. 2009 (CEST)
In der Schweiz wird für Fotos ähnliches gefordert wie in Deutschland für Bilder, die keine Fotos sind. Es wird die Schöpfungshöhe hinterfragt. Röntgenbilder oder Reihen-Luftaufnahmen dürften in der Schweiz schwerlich Urheberrechtsschutz haben. Das ist eine nachvollziehbare Handhabung, wir richten uns aber (leider) immer nach der strengsten DACH-Regelung - und die ist die deutsche. Auf Commons gilt Recht des Ursprungslandes und der USA, da könnte es also durchaus anders aussehen. Aber siehe oben: auch Satellitenbilder können einen Urheber haben, selbst wenn sie von einer Maschine aufgenommen wurden. --Marcela 20:46, 26. Apr. 2009 (CEST)

Wieder einmal lade ich dazu ein, WP:BR zu lesen. Ich habe Ralf und euch das schon hundertmal erklärt. Wir richten uns nicht nach der strengsten DACH-Regelung, sondern nach der Rechtslage in DACH, was ein Unterschied ist.

  • Strengste DACH-Regelung: Bild eines Schweizer Forschungssatelliten, bedient von Schweizer Staatsbürgern, WÄRE in als Bild eines deutschen oder österreichischen Satelliten urheberrechtlich geschützt als einfaches Lichtbild (leider h.M.)
  • Regelung in DACH: Schweiz: nicht geschützt, A D: nicht geschützt (Schutzfristenvergleich oder rule of the shorter term, was es besser zum Ausdruck bringt.

Muss ich das jetzt jede Woche mal schreiben oder kapiert ihr es allmählich? --Historiograf 22:59, 26. Apr. 2009 (CEST)

Niemand hat dich dazu gezwungen... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:19, 26. Apr. 2009 (CEST)
Ich soll also schweigend mit ansehen, wie du und die anderen immer den gleichen Unsinn vertretet und freien Inhalten schadet? Ist das in eurem Sinn? --Historiograf 12:39, 27. Apr. 2009 (CEST)
Mea culpa, er hat ja Recht. --Marcela 08:52, 27. Apr. 2009 (CEST)

Gäbe es irgendwelche Probleme einen Screenshot dieser Software hochzuladen?

Bin gerade dabei einen Artikel (Vocaloid) zu illustrieren. Nun stellte sich mir die Frage ob man nicht gleich einen Screenshot (z.B. so was) des Programms verwenden kann. Ich sehe hier keine schützenswerten Elemente, da es im Grund alles nur einfache geometrische Formen sind. Die Art der Gestaltung der GUI ist auch nicht neu und wird schon seit den späten 80er Jahren (oder noch früher) in ähnlicher Weise für Midi-Dateien genutzt. --Niabot議論 /− 11:23, 27. Apr. 2009 (CEST)

Mal abgesehen, dass das ein äußerst nichtsagender Screenshot ist: diese GUI ist nicht urheberrechtlich geschützt. - Nimm für die Screenshot niedrige Auflösungen (am besten 800er) und etwas actionreichere Bilder. Dort sind ja kaum Spuren genutzt. syrcro 11:30, 27. Apr. 2009 (CEST)
Danke. Dort werden in der Regel auch nur wenige Spuren genutzt. Schließlich ist es eine Software zur Erzeugung von Gesang, die in der Regel mit einer Stimme auskommt. Sehr viel mehr kann man dort auch nicht erwarten, da die eigentlich aufwendige Technik unter der Haube steckt. --Niabot議論 /− 22:31, 27. Apr. 2009 (CEST)

Karte Stadtbahn Bielefeld

Hallo,

wie ist zu verfahren, wenn ein von einem Grafikwerkstattler gezeichnetes Bild nahezu völlig identisch mit der (vmtl. copyrightgeschützten) Vorlage ist?

Hier: Erstellte Karte: Datei:Liniennetz Stadtbahn Bielefeld.svg

Vgl. Original: http://www.mobiel.de/stadtbahnnetz.html

--S[1] 20:57, 27. Apr. 2009 (CEST)

Eine Zeitung rollen (FAZ ist da immer eine gute Wahl) und dem Zeichner solange auf den Kopf hauen, bis er versteht, was Kleine Münze bedeutet und warum man fremde Werke nicht als {{self|GFDL|cc-by-sa-3.0,2.5,2.0,1.0}} bebabberln sollte. Löschen auf den Commons kannste selber, oder? syrcro 21:06, 27. Apr. 2009 (CEST)

URV oder doch nur Textplagiat?

Samochód pancerny wz. 34 scheint zum Großteil eine 1-zu-1-Übersetzung von dieser Webseite zu sein. Sagt mal was dazu, ich find´s schon kritisch..--D.W. 21:44, 27. Apr. 2009 (CEST)

Diskussion:Schulwaldtunnel

Das Kopieren des Bildes Datei:Wiesbaden-Auringen ICE 3 Einfahrt in Schulwaldtunnel längster Tunnel Schnellfahrstrecke Köln–Rhein Main Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 4740.jpg auf Commons durch Benutzer:Bigbug21 führte zu einem Disput bezüglich der lizenzrechtlichen Folgen. Es wird daher die Meinung eines kompetenten Keksperten gesucht Wikipedia:Dritte_Meinung#Pfieffetalbrücke_und_Schulwaldtunnel. Ich bin zwar unbeteiligt, habe aber zu wenig Wissen auf dem Gebiet. Freiwillige vor! Danke! --Störfix 08:12, 26. Apr. 2009 (CEST)

Das ist totaler Unsinn und kostet nur unnötig Zeit. Es natürlich keine URV, Bilder auf Commons zu verschieben... *kopfschüttel* -- Chaddy · D·B - DÜP 08:52, 26. Apr. 2009 (CEST)
Das wird auch nicht von Benutzer:Wolfgang Pehlemann bestritten, es geht um die Nutzung des Commonsbildes in Wikipedia. [8] --Störfix 08:59, 26. Apr. 2009 (CEST)
Ja, ich habe zugegebenermaßen etwas vorschnell geantwortet. Ich hatte aber mittlerweile mir bereits einen Gesamtüberblick über die Problematik verschafft. Es ist gegen jeglich WP-Praxis, dass der Name direkt unter dem Bild genannt wird. Ob eine solche Klausel überhaupt rechtlich wirksam ist, ist ebenfalls höchst umstritten. -- Chaddy · D·B - DÜP 09:11, 26. Apr. 2009 (CEST)
M.E. ist, was WP-Praxis ist, eigentlich irrelevant. Wolfgang Pehlemann wünscht dies nicht generell, sondern mit Verweis auf die Lizenz nur für seine Bilder, die jemand anderes auf Commons kopiert hat. --Störfix 09:18, 26. Apr. 2009 (CEST)
Ja, das habe ich schon verstanden. Allerdings kann man sich wegen der Namensnennung ganz ordenlich gegenseitig die Köpfe einschlagen (Beispiele: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/04#CC-Lizenzen, Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Angebliche Abmahnfalle, Wikipedia:Umfragen/Autorennennung am Artikel). Fakt ist: Es ist nicht geklärt, ob eine solche Bitte rechtlich möglich ist. Bislang ist es jedenfalls so, dass die Namensnennung ausschließlich auf der Bildbeschreibungsseite erfolgen soll; die Namensnennung direkt am Bild ist in de-WP unerwünscht bzw. derzeit einfach völlig ungebräuchlich. -- Chaddy · D·B - DÜP 09:44, 26. Apr. 2009 (CEST)
Es braucht sich keiner zu wundern wenn von dem Benutzer nun keine Bilder mehr kommen. Was ist dabei, den Dateinamen beizubehalten? Unabhängig von der Namensnennung ärgere ich mich auch jedesmal, wenn meine Bilder englisch umbenamst werden. --Marcela 10:48, 26. Apr. 2009 (CEST)
Der Dateiname ist doch gar nicht das Problem... Der Benutzer möchte, dass bei seinen nach Commons verschobenen Bildern sein Name im Artikel genannt wird (oder alternativ die de-Versionen ohne Namensnennung nutzen). -- Chaddy · D·B - DÜP 10:57, 26. Apr. 2009 (CEST)
Und, wo ist das Problem? Warum wird es nicht einfach so gemacht? Ich habe mal eine tonwertkorrigierte Version hochgeladen: File:Wiesbaden-Auringen ICE 3 Einfahrt in Schulwaldtunnel längster Tunnel Schnellfahrstrecke Köln–Rhein Main Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 4740-2.jpg. Solange nicht sicher ist ob der Name des Urhebers auf Wunsch genannt werden muß sollten wir die sichere Variante wählen statt Benutzer abzuschrecken. --Marcela 11:29, 26. Apr. 2009 (CEST)
Danke. Ich habe deine überarbeite Version auf Commons unter dem ursprünglichen Lemma auf Commons hochgeladen, da dort das Bild bereits voll kategorisiert und beschrieben ist. --bigbug21 13:02, 26. Apr. 2009 (CEST)
Ich sehe keinen Grund, hier eine Ausnhame von der Regel zu machen... -- Chaddy · D·B - DÜP 12:02, 26. Apr. 2009 (CEST)

Als an dem Streit Beteiligter möchte ich nur kurz anregen, einmal der Frage nachzugehen, ob vielleicht ein Missverständnis bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen der CC-BY-SA vorliegt. Das war zumindest mein Eindruck nach den Reaktionen auf das Hochladen des Bildes auf Commons. --bigbug21 13:02, 26. Apr. 2009 (CEST)

Und das nächste Mißverständnis, ich habe deinen Duplikat-Hinweis gerade auf Commons entfernt weil ich annahm, du hast die Änderung nicht bemerkt. Sorry, wollte das nicht eskalieren. Nur mal als Surftip: Aka schreibt wie viele andere (ich auch) seit Jahren seinen Nick/Kürzel mit in den Dateinamen. Niemand hat je daran Anstoß genommen. Bei den Bildern von Stuart Mentiply ist es ebenso. --Marcela 17:00, 26. Apr. 2009 (CEST)
Im Dateiname ist es mir egal, solange es nicht exorbitante Züge annimmt. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:14, 26. Apr. 2009 (CEST)
Da liegt offenbar wieder das „Martina Nolte“-Missverständnis vor. Die CC sieht nicht vor, dass Urheber in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Bild zu nennen sind. Eine solche Forderung ist eine Zusatzbestimmung, die man vermutlich als ungültig betrachten darf. Rainer Z ... 17:19, 26. Apr. 2009 (CEST)

Das ist kein Missverständnis. Die Forderung ist keine Zusatzbestimmung, sondern macht Gebrauch von der Möglichkeit des Urhebers, die Art der Attribuierung vorzugeben. Nach deutschem Urheberrecht sind urhebervertragliche Bestimmungen wie die CC als AGB zugunsten des Urhebers auszulegen. Es gibt keine offizielle Policy der WMF dazu, wir selbst neigen dazu, als Konsens die Nichtnennung in der Bildunterschrift anzusehen. Ich halte diese Position für falsch, da reiner Bequemlichkeit geschuldet, wie man sich durch einen Blick auf die norwegische WP zB Artikel Oslo überzeugen kann. Nach meiner Rechtsauffassung ist es rechtsgültig möglich, im Rahmen der CC-Lizenz die Art und Weise der Attribuierung vorzugeben, sofern keine unüberwindbaren technischen Hürden entgegenstehen. Bequemlichkeit ist keine technische Hürde. Wenn wir solche Bedingungen nicht wollen, müssen wir das Bild löschen. Hexenhügel Winningen (Versionsgeschichte und Disku) --FrobenChristoph 17:40, 26. Apr. 2009 (CEST)

Das ist deine Meinung... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:47, 26. Apr. 2009 (CEST)
Einfach hier löschen, wenn er keine Wikipedianutzbare freie Lizenz einbaut. syrcro 17:50, 26. Apr. 2009 (CEST)
Die freie Lizenz ist doch vorhanden (CC-by-sa 3.0)... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:51, 26. Apr. 2009 (CEST)
Das ist keine Wikipedianutzbare freie Lizenz - das ist eine FürWikipedia-ohne-Namensnennung-,-aber-mit-Bildebschreibungsseiten-Duldung und eine Freie Lizenz, die in der Wikipedia unnutzbar ist. Alles auf die Commons und lokal löschen. syrcro 17:56, 26. Apr. 2009 (CEST)
Zeit für meine Äußerung: Ich bin Urheber der 4 in Rede stehenden Fotos, die in div. Artikeln in Bigbug21-Version veröffentlicht wurden, ohne auf die Lizenzbestimmungen zu achten. Die Problematik wurde von Störfix und Marcela wohl richtig aufgenommen und FrobenChristoph hat die Rechtslage auf den Punkt gebracht.
  • 1. Es geht gar nicht um Uploads bei Commons von unbearbeiteten/bearbeiteten Versionen durch Dritte, solange die Lizenzierungsmaßgaben eingehalten sind.
  • 2. Bigbug21 hat mehrfach in seiner Art versucht, mir so entgegenzutreten bzw. Grenzen zu zeigen, wie dies bei mir Gegenwind auslöste; das ist ein unerheblicher Nebenkriegsschauplatz.
  • 3. Dies führte dazu, dass ich explizit in diesen 4 Fällen sein Tun mit Bild-Veröffentlichungen verfolge, für die ich das Lizenzrecht als Urheber und Nutzungsrechteinhaber besitze. Für alle anderen WP’ler lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich bei Verwendung meiner Fotos durch Dritte in der WP oder sonst im Internet noch nie auf Lizenzeinhaltung bestanden habe (und meine Fotos werden nicht unerheblich lizenzwidrig verwendet).
  • 4. Wikipedia erlaubt und will die Lizenzierung cc-by-sa-v.3, darum muss man nicht diskutieren, bitte nachlesen. Die Lizenz gestattet, das Werk bzw. den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, u.a. zu folgenden Bedingungen, ich zitiere wörtlich: „Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen“. Dies ist weder neu, noch irgendwie fragwürdig oder unrechtmäßig, sondern bei jeder Verwendung durch Dritte (also auch in der WP) zu beachten.
  • 5. Bleibt in diesen 4 Fällen de jure nur: Original zur Veröffentlichung oder von Dritten verwendete Version mit meiner Namensnennung veröffentlichen oder löschen und gar nicht veröffentlichen. So einfach ist das.
Diese Rechtslage lässt sich auch durch Herumreden nicht ändern. Ich wiederhole, dass es mir gar nicht darauf ankommt, hier für alle Zukunft eine Änderung von Gewohnheiten oder eine Ausnahme zu bewirken (dies soweit an Chaddy). Ich habe zur Konfliktlösung – wie übrigens Marcela in ähnlicher Weise auch – vorgeschlagen den Urzustand wieder herzustellen, nur hierauf keine Antwort erhalten, nach der man rechtsstreitiges Lösung bzw. Inanspruchnahme vermeiden könnte. Schließlich kommt es ja wohl (hoffentlich noch) auf den Visualisierungsbeitrag an und nicht auf rechtsstreitiges Procedere.
Aber warum liest man denn nicht, was Marcela hier oben schreibt? Ich zitiere ihn: "Es braucht sich keiner zu wundern, wenn von dem Benutzer nun keine Bilder mehr kommen. Was ist dabei, den Dateinamen beizubehalten? Unabhängig von der Namensnennung ärgere ich mich auch jedesmal, wenn meine Bilder englisch umbenamst werden." - Ende Zitat von Marcela.
  • Zum Schluss eine Anmerkung an Bigbug21: wie unter 1. ausgeführt ist auch das Hochladen tonwertkorrigierter Versionen von einem Foto mit meinen Lizenzmaßgaben nicht das Problem, aber auch nicht die Lösung. Ein WP-Artikel wurde bearbeitet und dabei diese tonwertkorrigierte Version ohne Nennung meines Namens veröffentlicht und die Lizenz cc-by-sa V. 3.0 nicht beachtet, die besagt, Veröffentlichung (jedweder Versionen) "nur unter Nennung meines Namens (Wolfgang Pehlemann) direkt unter Bild und Sicherstellung der Weitergabe nur unter diesen Bedingungen".
Wie schwierig ist es, einerseits solche Lizenzbestimmungen nachzulesen, zu beachten und Lizenzrechtsverletzungen zu vermeiden, oder andererseits einem anderen WP'ler mal nicht den eigenen Sinn aufzwingen zu wollen? Toleranz, solange für WP mehr dabei herauskommt.
Viele Grüße an die übrige WP-Gemeinde --Wolfgang Pehlemann 10:49, 28. Apr. 2009 (CEST)
Nachtrag
Soeben erhalte ich Unterlagen meiner Anwälte, aus denen sich noch weiteres zu diesem Komplex um 4 Dateien von mir ergibt, die Benutzer Bigbug21 einerseits für seine Upload-Versionen benutzte und andererseits dann ohne Namensnennung zur Veröffentlichung in WP-Artikeln brachte :
  • 6. auf der WP-Seite mit der Datei:Pfieffetal Bridge ICE1.jpg, so wie diese Datei von Benutzer Bigbug21 hochgeladen wurde, wird die Behauptung veröffentlicht, zu vorgenannter Datei sei die folgende Datei ein Duplikat: Datei:Melsungen-Adelshausen Pfieffetalbrücke 1987-1989 für DB Deutsche Bundesbahn J.G.Müller Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 3062.jpg. Letzteres ist meine Datei, bei der es sich in der WP um das Origal handelt und keinesfalls um ein Duplikat. Ich habe Anweisung gegeben, auch diese Unwahrheit rechtsrelevant beweislich sichern zu lassen.
  • 7. noch schlimmer treffen die anwaltlichen Recherchen zu, wonach sich bewiesen hat, dass Benutzer Bigbug21 auf der Upload-Seite mit meiner Datei Datei:Melsungen-Adelshausen Pfieffetalbrücke 1987-1989 für DB Deutsche Bundesbahn J.G.Müller Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 3062.jpg am 18.04.2009 um 17.10 Uhr aus dem Feld mit den Angaben zur Quelle und Urheberschaft meinen Namen als Urheber entfernte und anstelle "Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber Wolfgang Pehlemann Wiesbaden Germany" dann eine Manipulation zur Urheberangabe mit "Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber CC-BY-SA-30" einfügte. Das führt zu dem Ergebnis, dass so unzulässig auf die Urheberschaft eingewirkt wurde. Zudem zählt es als weiteres Indiz für den Vorsatz zur Namensentfernung und steht damit im Zusammenhang mit vorsätzlicher Lizenzrechtsverletzung. Dies verdeutlicht, welche Mühe sich ein Benutzer Bigbug21 gegeben hat, um auf jedwede Weise zu versuchen meinen Namen nicht nur aus dem Dateinamen bei seinem Upload bei Commons zu entfernen, sondern auch manipulierend in die Upload-Angaben zu meiner Datei einzugreifen, wo es für Benutzer Bigbug21 überhaupt keine Veranlassung geben durfte etwas zu ändern. Auch hierzu habe Anweisung gegeben, diese Manipulation rechtsrelevant beweislich zu sichern.
  • hier ein Link zur Manipulation wie vor von Seiten des Benutzers Bigbug21 an den von mir ausgewiesenen Angaben zu meiner originären Datei, wo er überhaupt nichts verloren hat.
Unglaublich, was sich da ein WP'ler herausnimmt - die Wikipedia ist kein rechtsfreier Raum, wo so manche entgegen den Rechten der Urheber von Fotografien mit deren Bildern machen könnten, was sie unzulässigerweise gerade wollen.
Derartiges macht die Wikipedia unglaubwürdig und könnte bei solchen unrechtmäßigen Verhaltensweisen mit Bildrechten, den Angaben dazu und anderen Inhalten seitens einiger WP'ler dazu führen, daß materielle und finanzielle Zuwendungen an die Wikipedia gefährdet werden könnten. Dessen sollten sich diejenigen mal etwas bewußt werden, die hier in der WP alles für rechtsfreien Raum halten.
Mfg --Wolfgang Pehlemann 16:06, 28. Apr. 2009 (CEST)

Meine gerne als "Missverständnis" oder "Lex Martina" abgewertete Auffassung beruht auf geltendem Recht (D: § 13 UrhG, § 63, CH), Branchenüblichkeit und Rechtsexperten ([9], Seite 139 & [10], Abschnitt (3) Praktische Umsetzung der Namensnennung (e)) *. In all den Diskussionen seit einem Jahr mit Gezanke und Ignorieren der bekannten Rechtslage habe ich nicht eine anderslautende juristische Quelle gesehen. Über einen nur behaupteten "Konsens" und die jahrelange Praxis hinaus gibt es keine einzige projektinterne oder Wikimedia-Richtlinie, kein Meinungsbild, keine Umfage oder irgendetwas, das diese massive Unterdrückung einer lizenzkonformen Bildnutzung in der Wikipedia rechtfertigen könnte. --Martina Nolte Disk. 18:39, 28. Apr. 2009 (CEST)

Verwenden von autorisierten Textpassagen in einem Artikel

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin der WebSite-Beauftragte meiner Schule, der Herderschule in Kassel. Wir haben festgestellt, dass es in WIKIPEDIA bereits je einen Artikel über die Herderschulen in Gießen und Wuppertal gibt und wollten selbst einen Artikel über unsere Herderschule einstellen.

Wir haben bereits einen Artikel verfasst und haben dazu Passagen aus unserer Schulinfo, die auf unserer Homepage (www.herderschule-kassel.de) steht, benutzt.

Dies wurde wohl automatisch festgestellt und das Einstellen des Wikipedia-Artikels daraufhin untersagt. Ich bin aber selbst Autor und Rechteinhaber dieser Textpassagen bzw. vertrete die Autoren und würde die Textpassagen auszugsweise gern für den Artikel verwenden.

Wie soll ich weiter verfahren?

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Hölz (WebSite-Beauftragter / Wikipediaautor) (nicht signierter Beitrag von Alexander Hölz (Diskussion | Beiträge) 14:43, 28. Apr. 2009 (CEST))

Den Text könntest Du mit einer Mail mit dieser Texvorlage zur allgemeinen Nutzung freigeben. Da das allerdings kein guter enzyklopädischer Artikel war und nicht einmal die Mindeststandards eingehalten wurden, würde Dir auch eine Freigabe nichts bringen. Bitte ließ dir die Infos zu Artikel über Schulen durch, nimm am Mentorenprogramm teil und dann schauen wir weiter. --Taxman¿Disk? 14:50, 28. Apr. 2009 (CEST)

Historisches KFZ Kennzeichen mit Zulassungsplakette Deutsches Reich mit Reichsadler.

fragliches Foto

Hallo, ich habe vor einigen Tagen in einem Privatmuseum ein altes Motorradkennzeichen fotografiert auf dem diese Zulassungsplakette zu sehen ist und möchte das Kennzeichen in den Artikel Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen (historisch) einfügen. Welche Lizenz ist dafür vorgesehen bzw. was muß noch dabei beachten, oder ist es überhaupt gestattet so ein Bild hochzuladen ? --Huhu 19:06 Uhr, 28. Apr. 2009 (CEST)

Die Lizenz wird ja direkt in der Bildbeschreibung eingetragen, in diesem Fall also auf Commons. Bilder, die auf Commons oder direkt in de-wikipedia liegen, können dann einfach in Artikel eingefügt werden. --Nyks ►Kontakt 19:48, 28. Apr. 2009 (CEST)

Panoramafreiheit bei einem Lageplan?

Hallo, ich habe zunächst auf flickr einen fest montierten, frei zugänglichen Lageplan des Landschaftspark Duisburg-Nord. Greift hier die Panoramafreiheit ähnlich wie bei Panoramafreiheit#Sprachwerke, Musikwerke, Bildtafeln beschrieben? -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 00:40, 29. Apr. 2009 (CEST)

Ja, zumindest nach der zur Zeit herrschenden Meinung auf WP:UF. --Isderion 00:46, 29. Apr. 2009 (CEST)
Ok, Danke. Da ich diese Einschätzung auch noch von zwei weiteren Kollegen (Raymond und DaB.) bekam, habe ich den Lageplan jetzt bei Commons hochgeladen, die Aufnahme aber zusätzlich zur Sicherheit noch mit der Urheberrechtswarnung FOP (Freedom of Panorama) versehen. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 10:39, 29. Apr. 2009 (CEST)

Bild von anderer Sprachversion der Wikipedia

Zur Illustration von Quanten-Hall-Effekt suche ich derzeit nach einem brauchbaren Bild. Dazu zwei Fragen:

1.) Im russischen Artikel ist eine Abbildung, die ich allerdings noch nachbearbeiten müsste (Achsenbeschriftung übersetzen). Wie sehen die Schritte aus, mit denen das zu bewerkstelligen ist? [Meine Vermutung ist: Verschieben mit Versionsgeschichte/Lizenz auf die deutsche Wiki (wer macht das?), Herunterladen und Anpassung meinerseits, Überschreiben der Version in der deutschen Wikipedia durch Upload, dann Einbinden in den Artikel.]

2.) Gibt es auch eine offizielle englische Version des Freigabe-Texts auf Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben_von_Texten_und_Bildern? Die englische Wikipedia bietet nur Vorformulierungen von Anfragen, da ist die Denkweise anders als bei der deutschen Wikipedia, bei der Urheber ja gebeten werden, einen vorformulierten Text an die entsprechende Email-Adresse zu schicken.

Weitere Hintergrundinformation zur Fragestellung siehe Benutzer_Diskussion:Dogbert66#Bilder. --Dogbert66 11:53, 28. Apr. 2009 (CEST)

Welche Abbildung aus ru denn? Die meisten davon sind selbst nach US-Maßstäben nicht schützbar, nach deutschen Maßstäben schützbares habe ich übrigens gar nicht gefunden. syrcro 15:22, 28. Apr. 2009 (CEST)
Diese Abbildung meine ich. --Dogbert66 18:56, 28. Apr. 2009 (CEST)
Commons könnte kritisch sein, auf de.WP aber hochladbar. syrcro 18:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
Und auf de.WIKI selbst hochladen, oder einen Admin bitten, die ganze Versionsgeschichte rüberzukopieren? --Dogbert66 19:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
Ich bin ein Depp; ich habe die Lizenzen verwechselt (GFDL 1.2 only und GFDL 1.2 ) - war aber GFDL 1.2 , hab es Dir auf die Commons geschoben. (Datei:Quantum Hall effect - Russian.png). syrcro 19:39, 29. Apr. 2009 (CEST)

Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass ich die Datei durch meine neue Version erstzen kann. Das geht aber nicht (Bekomme eine Meldung, dass die Datei bereits existiert). --Dogbert66 01:46, 30. Apr. 2009 (CEST)

@syrcro: Kannst Du bitte mal über den Artikel Quanten-Hall-Effekt sehen, ob ich das Lizenz-technisch jetzt korrekt hinbekommen habe. Vielen Dank für Deine Hilfe! --Dogbert66 02:40, 30. Apr. 2009 (CEST)

Artikel Joachim Deckarm

Von der Disk hierher verschoben. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 16:08, 29. Apr. 2009 (CEST) Hallo! Es ist zwar schon einem Benutzer aufgefallen (siehe dort), aber ich wollte es hier noch einmal ansprechen: Der Artikel ist fast deckungsgleich mit der offiziellen Homepage ("Über Joachim" -> "Sportliche Karriere"). Da der Artikel aber schon recht alt ist, wollte ich nicht gleich die schweren Geschütze auffahren. Was nun? --Kaisersoft Audienz? Bewerten? 12:55, 29. Apr. 2009 (CEST)

Frage Übersetzung?

Hier taucht ein neuer Artikel auf: Cairnderry mit sehr unverständliche Begriffen, wie kann man feststellen ob es sich hier um eine Maschinenübersetzung handelt? --Elab 15:16, 29. Apr. 2009 (CEST)

Das ist zumindest maschinengestützt übersetzt. Ich habe mal eine URV-Warnung reingepappt (die einzige genannte Quelle ist wohl geschützt). syrcro 15:28, 29. Apr. 2009 (CEST)
(BK) Welche Begriffe sind denn deiner Meinung nach sehr unverständlich? Wenn du dir das Lemma Cairn zur Brust nimmst, ist doch schon (fast) alles verständlich. Nach Maschinenübersetzung sieht das nicht aus. Vielleicht trägt auch z. B. das etwas zum Verständnis bei. -- Хрюша ?? 15:37, 29. Apr. 2009 (CEST)
Oh oh, von der IP scheint auch dieser Artikel Grolla von hier zu sein[11] --Elab 15:42, 29. Apr. 2009 (CEST)
@Khryusha: Da sind soviel Denglisch-Konstruktionen drin, da hat entweder ein guter Robot mit menschlicher Unterstützung oder ein englischer Muttersprachler mit einem de-Level 2-3 gewirkt. Aber eine Übersetzung ohne Quelle ist das sicher. syrcro 15:55, 29. Apr. 2009 (CEST)
(BK) Manchmal verstehe ich Argumente nicht, deshalb meine Frage an syrcro: was meinst du mit einzig genannter Quelle geschützt? Das Buch scheint doch bekannt und verfügbar zu sein. Muss denn in einem solchen Fall jemand anderes zwingend den Originaltext lesen um eine URV zu widerlegen? Falls dem so ist, gäbe es noch viel zu tun. Ich bin kein Fachmann, aber aus eigenem Interesse habe ich bei solchen Fragen ebenfalls gerne Klärung. -- Хрюша ?? 15:58, 29. Apr. 2009 (CEST)
Der Text ist offensichtlich eine Übersetzung aus dem Englischen und kein Original. Das Original muss frei oder freigegeben sein, damit die Übersetzung in der Wikipedia behalten werden kann. Wenn der Autor den Originaltext selber geschrieben und dann übersetzt hat, ginge das auch; aber so deutet doch alles auf eine Urheberrechtsverletzung hin. syrcro 16:06, 29. Apr. 2009 (CEST)
Greift das aber nicht zu kurz, aufgrund des fehlerhaften Deutsch einfach Übersetzung anzunehmen? Nochmals: ich möchte nur die Vorgehensweise und eure Beurteilungskriterien versuchen nachzuvollziehen. -- Хрюша ?? 18:56, 29. Apr. 2009 (CEST)
Es ist nicht das fehlerhafte Deutsch, sondern die falsche Übernahme von englischen Konstruktionen, die die Übersetzung offenbaren. syrcro 19:41, 29. Apr. 2009 (CEST)
Da muss man wohl schon Deutsch-Muttersprachler sein. CH-Deutschkenntnisse reichen definitiv nicht ;0}. Aber danke für die Erklärungen. -- Хрюша ?? 07:46, 30. Apr. 2009 (CEST)

Google SketchUp Grafiken

Ich habe vor, für einige Wolkenkratzer in der Wikipedia ein paar kleine Diagramme zu erstellen, und zwar mit Google SketchUp und nun wollte ich fragen, in wie fern dies erlaubt ist (man teilte mir mit, ich solle am besten hier diese Frage stellen Diskussionseite, auf der ich diese Frage schon einmal stellte).
Mein Plan ist es, dass ich mir die jeweiligen Gebäude (beim Empire State Building z.B. den Burj Dubai, den Taipeh 101, ... (etwa 3 bis 10 weitere) aus der Google SketchUp 3D-Galerie runterlade und in eine Datei einfüge (3D-Modell des Empire State Buildings neben das des Burj Dubais, das des Taipeh 101 usw.), einen Screenshot davon anfertige und dann diese Art "Diagramm" in die Wikimedia Commons hochlade, so dass man sie in die Artikel einarbeiten kann.

Ist das erlaubt? Schließlich benutzte ich die Modelle fremder Benutzer und außerdem noch ein spezielles Programm (" denn [so etwas] ist nicht ganz ohne, so sagen die Urheberrechte bei Google: Sie oder ein dritter Lizenzgeber, soweit vorhanden, bleiben im Besitz aller Patent- und Urheberrechte sowie der Marken an jeglichen Inhalten, die Sie im Rahmen der 3D-Galerie einstellen" siehe Diskussionseite, auf der ich diese Frage schon einmal stellte). Soweit ich weiß ist es erlaubt, Modelle von anderen Benutzern sich aus der 3D-Galerie runterzuladen runterzuladen, verbessern und dann wieder hochzuladen, ich kann mich da aber auch täuschen.

Die Seite Kann ich ein Modell aus der 3D-Galerie in meiner Doktorarbeit, auf meiner Website, in einem Blog oder in einem Zeitungsartikel etc. verwenden? half mir bei diesem Problem auch nicht weiter, da es bei mir in Google SketchUp nicht das Menü "Google" gab, der Link leitete mich auch nur wieder auf die Startseite der 3D-Galerie um.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
-- Thomas 003 18:43, 28. Apr. 2009 (CEST)

Einfache Antwort: Geht nicht die 3D-Modelle sind Bearbeitungen der Architektur der Hochhäuser, alle von dir genannten sind nach deutschem Recht noch nicht gemeinfrei. syrcro 19:03, 28. Apr. 2009 (CEST)
Sehe ich anders. Jedenfalls syrcros Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Die Darstellungen fallen meines Erachtens unter die Panoramafreiheit, die viele unterschiedliche Darstellungsarten - nicht nur die Fotografie - erlaubt. Zu anderen Punkten der Frage kann ich mich nicht äussern. --Port (u*o)s 01:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
Wir haben hier mehrere Probleme. Zuerst mal die Urheberrechte an den Gebäuden. Um diese müssen wir uns aber möglicherweise aufgrund der Panoramafreiheit nicht kümmern. Als nächstes haben wir aber die Modelle selber. Die sind von Dritten erstellt und selbstverständlich auch urheberrechtlich geschützt. Dann kommen noch die Texturen der Modelle. Auch diese sind Lichtbilder, wenn nicht Lichtbildwerke, und wohl auch von Dritten erstellt. Wir bräuchten hier also eine Menge Freigaben von unterschiedlichen Leuten, die alle erst ausfindig gemacht werden müssten. Ich wage mal zu behaupten, dass es einfacher ist, mal auf Flickr o.ä. nach CC-Bildern der entsprechenden Gebäude zu suchen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:07, 29. Apr. 2009 (CEST)
Dann lass' ich es doch wohl lieber sein. Trotzdem, eine weitere Frage: Darf man nun einfach so mit einer Software Sachen erstellen und Bilder/Videos von diesen dann in den Commons hochladen (wie diese Datei zum Beispiel, wahrscheinlich mit ASAP erstellt). Und wenn dies nur für einige Programme zutrifft, gibt es irgendwo eine Liste, in der steht, welche solche Programme sind?
Vielen Dank für die Beantwortung der oberen Frage, -- Thomas 003 13:05, 29. Apr. 2009 (CEST)
Ja, du darfst mit Programmen beliebige Grafiken etc. erstellen, solange du keine geschützten Werke aus dem Programm selber verwendest. Beispielsweise haben Grafikbearbeitungsprogramme manchmal vordefinierte Stempelmuster, diese können natürlich geschützt sein. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen, du darfst praktisch jede Software dazu verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:15, 29. Apr. 2009 (CEST)
Danke, Frage geklärt, -- Thomas 003 18:30, 30. Apr. 2009 (CEST)

Buchseite von 1861

Hallo zusammen, darf ich bei google Books die Seite eines Buches von 1861 per Screenshot aufnehmen und diesen hier zwecks der historischen Landkarte einbinden? Gruß Elvaube 15:46, 28. Apr. 2009 (CEST)

Könntest Du zeigen, welches Buch und welche Seite, am Besten mit Link? In Aller Regel dürften die Urheber allerdings bereits mehr als 70 Jahre tot und die Karte gemeinfrei sein, daher: ja --Taxman¿Disk? 15:54, 28. Apr. 2009 (CEST)
Gerne, es geht sich um dieses Buch und die Karte auf Seite 4. Gruß Elvaube 18:27, 28. Apr. 2009 (CEST)
Und, mal reingeschaut? Elvaube Disk   /-   Mail 02:17, 2. Mai 2009 (CEST)

Abstimmung

Ich bitte dann also um ein Votum, da diese Frage sich ja offensichtlich nicht durch Diskussion klären lässt. Fakt ist: Die Diskussionspflicht besteht, Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion macht deutlich, dass dies vollkommen unzureichend (70% aller 1923-Dateien sind undiskutiert!) ist. Abgesehen davon scheint mir der Aufwand für diese Richtlinie in keinem Verhältnis zum Nutzen (eben 60 Bilder bisher) zu stehen. Da die Richtlinie durch ein Mini-MB hier beschlossen wurde, kann sie auch dadurch aufgehoben werden. [[ Forrester ]] 23:42, 21. Apr. 2009 (CEST)

Die 1923-Richtlinie sollte abgeschafft werden (bereits diskutierte Bilder werden gelöscht)

  1. -- Suhadi SadonoDÜP 23:58, 21. Apr. 2009 (CEST) Die Regel wird nicht umgesetzt, es wird nicht diskutiert, daher wäre es Unsinn 1923 zu behalten.

Die 1923-Richtlinie sollte abgeschafft werden (bereits diskutierte Bilder bleiben aber)

  1. [[ Forrester ]] 23:42, 21. Apr. 2009 (CEST)
  2. jodo 17:18, 23. Apr. 2009 (CEST)
  3. syrcro 10:14, 25. Apr. 2009 (CEST) (Lohnt den Aufwand nicht)
  4. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:37, 26. Apr. 2009 (CEST) Voraussetzung ist natürlich schon, dass das auch abgearbeitet wird...
  5. Habe bereits mehrmals erklärt, wieso ich die Richtlinie für nicht sinnvoll halte. Da offenbar keine größere Benutzergruppe bereit ist, sich darum zu kümmern, muss sie IMHO weg. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:23, 30. Apr. 2009 (CEST)

Die Diskussionspflicht für Dateien der 1923-Richtlinie sollte aufgehoben werden

Es bleibt wie es ist

  1. --Marcela 00:43, 22. Apr. 2009 (CEST)
    Also richtlinienwidrig. [[ Forrester ]] 22:57, 22. Apr. 2009 (CEST)
  2. Das Risiko trägt aber der Uploader. --Constructor 01:58, 3. Mai 2009 (CEST)

Ablehnung des Mini-MBs

  1. --Marcela 00:05, 22. Apr. 2009 (CEST) sorry Forrester, warum diskutierst du eigentlich nicht? Histo und ich geben bei fast allen Bildern eine Stellungnahme ab. Wir müssen nicht morgen fertig werden.
    Seit wann geht es um meine Person. Ich will es nochmal deutlich machen: So wie die Diskussion seit monaten läuft, werden wir gar nicht fertig. [[ Forrester ]] 00:34, 22. Apr. 2009 (CEST)
    Du hast nicht geantwortet. Warum diskutierst du nicht mit? Du mahnst es an, machst es aber selbst nicht. --Marcela 00:40, 22. Apr. 2009 (CEST)
    Wie wärs mit der Antwort: Weil ich keine Lust habe. Das hat nichts damit zu tun, dass die Diskussion trotzdem besser sein muss - oder entscheide ich über das Schicksal der WP? [[ Forrester ]] 22:57, 22. Apr. 2009 (CEST)
    Du ermahnst uns, mehr zu diskutieren. Wir geben zu fast jedem Bild unseren Kommentar ab, was willst du mehr? Wir machen da unsere Arbeit, wenn du was auszusetzen hast, dann sag es. Aber selbst nichts beitragen und kritisieren ist etwas *äääh* komisch. --Marcela 23:03, 22. Apr. 2009 (CEST)
    Du solltest sorgfältiger lesen oder sorgfältiger formulieren. Ich habe nie euch ermahnt. Und was ich an der Gesamtsituation auszusetzen habe, hab ich auch mindestens 10 mal gesagt. Und seit wann ist Kritik kein Beitrag? Bin ich jetzt schon verpflichtet mitzuarbeiten? [[ Forrester ]] 22:39, 23. Apr. 2009 (CEST)
  2. Was für ein... nee, echt, das entscheidet ihr hier nicht allein, man sieht ja, was dabei rauskommt ;-). Und schon gar nicht mit Forrester als Frontmann. Mein Beileid an alle urheberrechtsinvolvierten Benutzer.--...bR∪mMf∪ß... 00:45, 22. Apr. 2009 (CEST)
  3. -- Bobo11 09:06, 22. Apr. 2009 (CEST) so nicht @Forrester
    Wie ist das gemeint? [[ Forrester ]] 22:55, 22. Apr. 2009 (CEST)
  4. -- losch 12:25, 22. Apr. 2009 (CEST) Bitte nicht im Hinterstübchen.
    Wieso, es wurde doch auch im Hinterstübchen eingeführt... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:23, 22. Apr. 2009 (CEST)
    Es kann also nur besser werden... -- losch 20:32, 22. Apr. 2009 (CEST)
    Jaja, eine Richtlinie, die hier per MiniMB geschaffen würde, kann natürlich nicht hier wieder abgeschafft werden - wäre ja auch unlogisch, nicht wahr? ....Dieter Nuhr lässt grüßen...aber abstimmen ist schon geil. [[ Forrester ]] 22:54, 22. Apr. 2009 (CEST)
  5. -- Paulae 14:45, 22. Apr. 2009 (CEST) Sh. Bobo11
  6. Kann man das etwas öffentlicher machen? --AleXXw שלום!•disk 10:21, 25. Apr. 2009 (CEST)
  7. -- Herby 15:25, 2. Mai 2009 (CEST)

Gemälde oder Bild

Ich hab ein Bild von Trosky (Das Bild soll die Burg um 1390 darstellen, wurde aber von max. 20 entworfen), von einem Künstler den ich einmal persönlich kannte. Kann ich dieses Bild Hochladen? MfG --~°N*E°~ 21:30, 30. Apr. 2009 (CEST)

Der Künstler muß der Veröffentlichung zustimmen. --Marcela 21:40, 30. Apr. 2009 (CEST)
Was wenn er schon verstorben ist? --~°N*E°~ 21:41, 30. Apr. 2009 (CEST)
Die haben sicherlich nichts dagegen. Was wenn Ausschnitte vom Bild im Internet existieren. --~°N*E°~ 22:04, 30. Apr. 2009 (CEST)

WP:BR lesen, DANN hier fragen --FrobenChristoph 21:46, 30. Apr. 2009 (CEST)

(BK)
Regelschutzfrist - wenn er 70 Jahre tot ist kannst Du es verwenden, ansonsten einfach die Erben fragen. Gruß --Btr 21:47, 30. Apr. 2009 (CEST)
Allerdings reicht es nicht, wenn die Erben des Künstlers dir erlauben, das Bild "für die Wikipedia" zu verwenden, sie müssten ausdrücklich die Weiternutzung unter einer freien Lizenz gestatten. Siehe dazu auch Wikipedia:Textvorlagen. Gestumblindi 22:02, 30. Apr. 2009 (CEST)
Wie sieht es mit Postkarten, die man selber eignet aus? --~°N*E°~ 22:08, 30. Apr. 2009 (CEST)
Eigentum bedeutet gar nichts, du mußt immer den Inhaber der Urheberrechte fragen. Wenn es so dringend ist - ich kann Trosky im Juli fotografieren, ich müßte eigentlich auch noch alte Bilder irgendwo rumliegen haben...--Marcela 22:16, 30. Apr. 2009 (CEST)
Danke aber ich fahr in den Pfingstferien hin. Es geht um das möglich aussehen der Burg, wir haben zuhause vielleicht mehrere Duzent Ori.-Bilder von der Burg und von dem Künstler, der auch Kastellan auf der Burg war. Mfg --~°N*E°~ 22:20, 30. Apr. 2009 (CEST)
Mach Bilder von Trosky, schicke mir die alten Zeichnungen und ich mache davon sowas wie bei Burg Stolpe. --Marcela 01:57, 3. Mai 2009 (CEST)

Schöpfungshöhe bei Manuskripten /Partituren

Zwar verstehe ich Rechtsschutz von Schriftzeichen#Schutz handschriftlicher Schriftarten und Gestaltungen so, dass in DACH nur handschriftlich verfasste Texte mit Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt sind, doch frage ich lieber noch einmal nach: Spricht etwas dagegen, diese Manuskriptseite von Henry Wood bei uns hochzuladen (Commons scheint nicht in Frage zu kommen, wenn ich mir das hier anschaue)? --Andibrunt 14:37, 27. Apr. 2009 (CEST)

Ich hab nix dagegen --Historiograf 19:04, 27. Apr. 2009 (CEST)

Ich auch nicht. --Marcela 02:07, 3. Mai 2009 (CEST)
Ich empfehle, das in der Tat nur auf de-wp hochzuladen und nicht auf Commons, da im Vereinigten Königreich (dort wurde der Autograph offenbar veröffentlicht) Handschriftliches möglicherweise vom dortigen Urheberrecht erfasst sein könnte. Deswegen würde so etwas nach aktueller Lage der Richtlinien auf Commons gelöscht werden. Aus diesem Grund empfehle ich, das Bild hier mit der Vorlage NoCommons auszuzeichnen. --AFBorchert 11:16, 4. Mai 2009 (CEST)

Meton-Zyklus

Worin besteht die folgende behauptete mehrfache Urheber-Rechte-Verletzung? : [12]
Vorab-Information: Es ist nichts zusammen kopiert. Der Artikel ist neu geschrieben, eine komplette Übearbeitung des Themas, dessen logisches Lemma Meton-Zyklus ist. Die momentanen Untertitel in 3 Auslagerungen sollen später ersatzlos gelöscht werden, da sie in der Literatur nicht existieren.
Analemma 17:36, 29. Apr. 2009 (CEST)

Ich vermute mal der Revertierer ging davon aus, das die Zusammenlegung mittels copy&paste geschah, was gegen GNU-FDL (Namensnennung) verstößt. Hast Du mal selbigen angesprochen was er will bzw. was aus der "Prüfung" geworden ist? Eine andere Sache wäre noch mit anderen die Zusammenfassung abzuklären, nicht das einer was dagegen hat und Streit wegen eigenmächtigem Handeln ausbricht. Gruß --Biezl  17:59, 30. Apr. 2009 (CEST)
Nenne mir bitte andere, falls Du welche kennst, mit denen sich die Zusammenfassung abklären ließe? Der Revertierer ist als "Erst-Autor" dazu wegen Befangenheit nicht in der Lage, liefert Scheinargumente (er weiß selbstverständlich, dass kein copy&paste vorliegt) und verschleppt die Sache (die "Prüfung" wird nicht veranlaßt). Ich danke Dir für die Auskunft, dass Du den URV-Vorwurf offensichtlich auch nicht nachvollziehen kannst (ausser es handele sich schlicht um copy&paste). Höre ich nochmals von Dir?
Analemma 21:49, 30. Apr. 2009 (CEST)
Eine Drittmeinung könnte vielleicht über das Portal Astronomie möglich sein. Oder nach persönlicher Anfrage bei anderen wesentlichen Autoren für die Artikel auf deren Benutzer-Diskussionsseite. Sei dir aber im Klaren, bei komplexen Änderungen zieht sich so etwa, denn es ist schwierig, etwa bei anderem Verständnis, einen Mittelweg zu finden und bei allen Details erstmal ums wesentliche zu diskutieren.
Probier aber doch zunächst eine (erneute) direkte Ansprache (Mein Rat). Vielleicht wurde die Angelegenheit wegen anderen Sachen verschleppt und dann vergessen.
Nebenbei: Über die Unfreundlichkeit die du auf deiner Benutzerseite allgemein beim Kontakt mit anderen anprangerst liegt idR nicht an den Menschen sondern an dem Medium, denn die zeitversetzte Kommunikation gibt einem viel Zeit sich über den anderen zu Ärgern aber wenig Möglichkeiten der "non-verbalen" Kommunikation und Austausch von Gemeinsamkeiten. Das in Text fassen gestaltet sich schwierig und schreiben kostet wesentlich mehr Zeit als Reden und Diskutieren. Ein anderes Problem ist die unterschiedliche Taktung, der eine lässt sich gerne Zeit der andere will gleich geklärt haben. Nur lässt sich das auch wieder im Text schlecht erkennen.
--Biezl  20:16, 1. Mai 2009 (CEST)
Ich habe gemäß Deiner Empfehlung auch noch einen Eintrag im Portal Astronomie gemacht (bisher Wikipedia:Review/Naturwissenschaft und Technik, Wikipedia:Administratoren/Anfragen, Wikipedia:Dritte Meinung und Wikipedia:Urheberrechtsfragen). Ich tue auch das noch, um mein Bild über die Wikipedia zu runden, eine Lösung erwarte ich nicht mehr. Mir scheint, dass niemand bereit ist, sich zu den Taten des Revertierers zu äußern. Das mag daran liegen, dass dieser als unbequemer Platzhalter bekannt und/oder Administrator ist. Besonders die Administratoren kneifen, wenn es darauf ankommt, sie hacken sich untereinander kein Auge aus.
Damit bin ich bei Deinen Überlegungen zum Medium angelangt. Ich bin nicht so optimistisch, den Menschen unverschuldete Unhöflichkeit (und leider noch eine ganze Reihe weiterer sehr schlechter Verhaltensweisen) zu unterstellen. Das unpersönliche Medium erlaubt Verhaltensweisen, die bereits da sind. Z.B ist doch die Reaktion "selber doof" bei Kritik die Fortsetzung des Gerangels auf dem Schulhof. Die Verdrehung der Meinung eines Dritten zur Bestätigung der eigenen Behauptung kann man auch bei einer live-Diskussion erleben, ebenso Nicht-Zuhören und dennoch Darauf-los-Reden.
Und damit bin ich bei den Verhaltensweisen des Revertierers angekommen. Das jüngste Beispiel zur Verdrehung kannst Du dort nachlesen: [13] (Lieber Perrak, ... . Nur der Platzhalter hat gleich wieder Präsenz markiert .... Dabei zitiert er Deine sich längst als unzutreffend erwiesene (ihm längst bekannte) Vermutung des Zusammenkopierens ... als Bestätigung für seine URV-Vorwürfe ... .). Meine Beispiel-Liste ist immens lang. Auf Äußerungen von mir, die nicht eindeutig seine Meinung goutieren, wird nicht eingegangen (manchmal: "selber doof"), aber immer irgend wie "beantwortet" (damit das wichtige letzte Wort gehabt). Verständlicherweise habe ich meine Äußerungen an diese Adresse eingestellt. Die Zahl der Untaten und der unbrauchbaren letzten Worte von dort ist groß genug.
Schade, ich hätte gerne einen Beitrag geleistet, auch diesen Stoff ordentlich in der WP darzustellen. Inzwischen habe ich einen Artikel darüber geschrieben, der bei einer Fachzeitschrift schon zum Druck freigegeben ist. Bei der Zusammenarbeit mit Redakteuren in den Print-Medien stelle ich die WP-üblichen Unsitten nirgends fest.
Analemma 11:56, 4. Mai 2009 (CEST)