Königsbann
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Der Königsbann (lateinisch bannus, seltener bannum, von ahd. ban) ist die Regierungsgewalt eines Königs im Mittelalter.
Der Begriff Bann bezeichnet
- das Gebot und das Verbot selbst
- die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen
- den Bezirk, in dem der Bann galt
Der Königsbann wird in der Rechtsgeschichte nach seinen Funktionen unterteilt in
- Heerbann (das Recht, das Heer aufzubieten),
- Blutbann (Blutgerichtsbarkeit; hierunter fallen Hinrichtungen),
- Friedensbann (der besondere königliche Schutz für Personen und Sachen),
- Verordnungsbann (die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen) und
- Verwaltungsbann (die ausführende Gewalt).
Per Bannleihe übertrug (verlieh) der König den Bann, vor allem den Blutbann, an Grafen oder Vögte zur Ausübung.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Anathema Kirchenbann
- Bann (Recht) Überblick zu verschiedenen Kulturen und Rechtsordnungen
- Bannrecht Wirtschaftsordnung
- Zwing und Bann Niedergerichtsbarkeit
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Mittellateinisches Wörterbuch, I 1967, Sp. 1341–1348 s.v. bannus
- Heinrich Mitteis; Heinz Lieberich, Deutsche Rechtsgeschichte. Ein Studienbuch. München 1974 u.ö.
- Johannes Schneider, Teja Erb, Bannus. Zur Geschichte einer mittellateinischen Wortgruppe im europäischen Bezug, in: Archivum latinitatis medii aevi, Bd. 64, 2006, S. 57–103.