Gerichtsvollzieher
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Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor[1]; in der Schweiz: Betreibungsbeamter[2]) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist.[3] In den meisten Staaten sind es Justizbeamte. Beispielsweise in Litauen ist es jedoch ein freier Beruf, der ähnlich dem des Notars organisiert ist.
Situation in unterschiedlichen Staaten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gerichtsvollzieher (Deutschland)
- Gerichtsvollzieher (Österreich)
- Betreibungsamt (Schweiz)
- Gerichtsvollzieher (Litauen)
- Gerechtsdeurwaarder, Entsprechung zum Gerichtsvollzieher in Belgien und den Niederlanden
- Huissier de Justice, Entsprechung zum Gerichtsvollzieher in Belgien, Frankreich und Luxemburg
- Bailiff, Entsprechung in England und Wales
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Gerichtsvollzieher – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Belege
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Duden — Exekutor — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015.
- ↑ Duden — Betreibungsbeamter — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition. In: duden.de. Abgerufen am 15. September 2015.
- ↑ Duden — Gerichtsvollzieher — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015.