Gerichtsamt Königstein
Das Gerichtsamt Königstein war zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Königstein.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]
Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Gericht Königstein. Das neu gebildete Gerichtsamt Königstein unterstand dem Bezirksgericht Pirna. Sein Gerichtsbezirk umfasste Königstein mit Halbestadt, Ebenheit, Festung Königstein mit neuer Schänke, Brausenstein, Cunnersdorf bei Königstein, Elbe, Gohrisch, Hermsdorf bei Königstein, Hütten mit Papiermühle und Königsbrunn, Kleinhennersdorf, Langenhennersdorf mit Kalbenhof und Forsthaus oder Windschänke, Leupoldishain, Nikolsdorf, Oberhütten, Papstdorf mit Koppelsdorf, Pfaffendorf, Rathen (Nieder-, Ober-), Raum mit Wildem Mann, Reichstein, Rosenthal mit Neidberg, Strand, Thürmsdorf, Weißig und die Forstreviere in Cunnersdorf, Königstein, Reichstein und Rosenthal.[2]
1860 wurde das Gerichtsamt Hohnstein aufgehoben und sein Sprengel auf benachbarte Gerichtsämter verteilt. Das Gerichtsamt Königstein erhielt das Lohmener Forstrevier mit dem Basteigebäude.
Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.
Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]
Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Königstein wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Pirna mit Sitz in der Stadt Pirna integriert.
Das Gerichtsamt Königstein wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Königstein abgelöst.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
- ↑ Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 256, Digitalisat
- ↑ Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856