Göhren (Auma-Weidatal)
Göhren Landgemeinde Auma-Weidatal
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Koordinaten: | 50° 43′ N, 12° 1′ O | |
Höhe: | 292 m ü. NHN | |
Postleitzahl: | 07955 | |
Vorwahl: | 036626 | |
Lage von Göhren in Thüringen
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Ortsmittelpunkt
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Göhren (Ortsteil der Landgemeinde Auma-Weidatal im Landkreis Greiz in Thüringen.
) ist einGeografie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Göhren und Döhlen sind zwei eng nebeneinanderliegende und verbundene Ortschaften, die bis Ende 2011 die Gemeinde Göhren-Döhlen bildeten. Sie liegen unweit der Weidatalsperre an der südlichen Nahtstelle zum Südostthüringer Schiefergebirge. Die Gemarkungen beider Orte sind kupiert und naturnah.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 19. Februar 1324 wurde Göhren erstmals urkundlich erwähnt.[1] Der Name des Ortes ist aus dem Slawischen entnommen, Gorjane bedeutet Bergbewohner, also die im höheren Ort lebenden Bewohner.[2] Östlich von Döhlen-Göhren befindet sich im Weidatal das Flurstück Ungnade nahe der Mündung der Triebes in die Weida. Dort befand sich einst die heute nicht mehr erhaltene Schmeißersmühle. Erhalten blieb davon aber die sogenannte Kemenate, die als Wohnhaus genutzt wird und ehemals wohl ein frühdeutscher Wehrturm (Turmburg) war[3].
Am 1. Dezember 2011 schlossen sich die Stadt Auma und die Gemeinden Braunsdorf, Staitz und Wiebelsdorf sowie Göhren-Döhlen zur Landgemeinde Auma-Weidatal zusammen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Wolfgang Kahl: Ersterwähnung Thüringer Städte und Dörfer. Ein Handbuch. Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza 2010, ISBN 978-3-86777-202-0, S. 92
- ↑ Stadt Auma-Weidatal stellt Ortschaften vor. ( des vom 12. November 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen am 8. Januar 2012
- ↑ Burgruine Reichenfels-Eine Wanderung durch Historie und Landschaft, Museum Reichenfels, Stadt Hohenleuben, vermutlich um 1992 herausgegeben, S. 64