Generalfeldmarschall

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Preußischer Marschallstab, verliehen an Kaiser Franz Joseph I. von Österreich 1895

Als Generalfeldmarschall oder Feldmarschall (von althochdeutsch marahscalc, „Marschall, Stallmeister, Pferdeknecht“) wurden seit der frühen Neuzeit in vielen Armeen Europas zunächst nur Inhaber unterer oder mittlerer Generalsränge, später die höchsten Militärs bezeichnet.

Historische Entwicklung

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Der Feldmarschall war im 16. Jahrhundert der Führer der Reiterei. In Schweden, der im 17. und frühen 18. Jahrhundert vermutlich bestorganisierten Militärmacht Europas, wurde der Rang eines Fältmarskalk bereits seit Mitte des 16. Jahrhunderts vergeben. Über ihm stand seit 1607 in Krisenzeiten ein Reichsmarschall (Riksmarskalk) als Oberbefehlshaber des Heeres. Im Dreißigjährigen Krieg etablierte sich der Feldmarschall in vielen Staaten als ein Generalsrang der unteren bis mittleren Ebene.

In Frankreich stellte der Maréchal de camp, bis zur Französischen Revolution, den niedersten Generalsrang dar: Er kommandierte Truppenkontingente unterhalb der Armee und war Vorgesetzter der Brigadiers des armées du roi – einer 1657 (Kavallerie) bzw. 1668 (Infanterie) geschaffenen Dienststellung für erfahrene Obristen und Obristleutnante. Den höchsten militärischen Dienstgrad nahm hingegen der Maréchal de France ein (vor dem Lieutenant géneral des armées du roi und dem Maréchal de camp), seit die Ämter des Connétables (1624/27) und des Seneschalls (1191) abgeschafft worden waren. Um die untereinander herrschenden Rang- und Kompetenzstreitigkeiten der Marschälle von Frankreich zu regulieren, wurde ihnen zeitweise ein Maréchal général des camps et armées du roi vorgesetzt, der bis zur Abschaffung des Connétables auch als dessen Stellvertreter fungierte. Das Amt des Maréchal général wurde zwischen 1863 und 1847 jedoch nur siebenmal vergeben.

In den Heeresaufgeboten des Heiligen Römischen Reiches befehligte der Feldmarschall Truppenkontingente bis zur Größe einer Armee. Ihm waren die Generalwachtmeister, die Feldmarschallleutnante und die Feldzeugmeister bzw. die Generale der Kavallerie untergeordnet (siehe frühmoderne Rangpyramide der Generale). In größeren Territorialstaaten des Reichs (etwa in Bayern) präsidierte ihm der Generalleutnant als militärische Oberbefehlshaber.

Generalfeldmarschall

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Dieser Titel bezeichnete die nächsthöhere militärische Führungsinstanz des jeweiligen Reichskreises (nicht zu verwechseln mit dem Kreismarschall): Er rangierte über den Feldmarschällen und Generalleutnanten seines Reichskreises. Der Generalleutnant des jeweils größten Territorialstaates bzw. der größten Militärmacht eines Reichskreises führte das Amt nicht selten in Personalunion.

Eine weitere Führungsebene bildeten seit 1664 bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches 1806 die beiden Reichs-General-Feldmarschälle, als Oberbefehlshaber der aus allen Kreisaufgeboten zu bildenden Reichsarmee. Über die Ernennung entschieden Kaiser und Reichstag gemeinsam. Aus Gründen des religiösen Proporzes wurde stets zwei Reichsgeneralfeldmarschälle berufen, je einer aus den Reihen der katholischen und einer der evangelischen Reichsstände.[1]

Erst um die Wende zum 18. Jahrhundert kehrte sich das Verhältnis um, so dass der (General-)Feldmarschall allmählich an die Spitze der Generalität rückte, während die neu geschaffenen Generale der Truppengattungen und nun auch die Generalleutnante hinter ihm rangierten. Damit folgte die Entwicklung dem schwedisch-französischen Vorbild. In der britischen Armee wurde der Dienstgrad Field marshal dagegen erst 1736, und damit vergleichsweise spät, eingeführt.

Brandenburg-Preußen führte als zunächst einziges Land den Titel eines Generalfeldmarschalls ein, ohne dass die Armee ansonsten über weitere, rangniedere Feldmarschälle verfügt hätte. Diesem Beispiel folgte dann auch die zaristisch-russische Armee. Ab 1871 wurde die Bezeichnung Generalfeldmarschall, für die höchsten Militärs, in allen Teilstaaten des Deutschen Reichs verbindlich.

Feldmarschall in Deutschland

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Mittelalter bis 16. Jahrhundert

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Aus dem ursprünglichen Hofamt eines Stallmeisters entwickelte sich im Mittelalter die Position des Oberbefehlshabers der Reiterei. Im 16. Jahrhundert war der Feldmarschall normalerweise der Befehlshaber der Kavallerie und der stellvertretende Oberbefehlshaber mit richterlichen Vollmachten.

Im Heiligen Römischen Reich konnte ein Reichsgeneralfeldmarschall nur vom Kaiser und den Reichsständen im Reichstag gemeinsam ernannt werden. Entsprechend musste der Ernannte vor dem Kaiser und dem Reichstag seinen Eid ablegen.[1]

17. Jahrhundert

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In der kaiserlichen Armee entwickelte sich der Feldmarschall zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges und dem Anwachsen des Heeres unter Wallenstein als selbstständiger Führer von Armeen zum höchsten Generalsdienstgrad. Ihm vorgesetzt waren der Generalissimus als Oberbefehlshaber und der Generalleutnant als dessen Stellvertreter. Diese beiden Positionen waren eher Funktionen als Dienstränge und standen außerhalb der militärischen Hierarchie.[2]

Der Marschallstab, mit den Hoheitszeichen des Landesherren geschmückt, und nur von diesem verliehen oder übersandt, machte den Marschall zum Teilhaber an der Macht des Landesherren.

Preußische Armee

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Der Generalfeldmarschall war in der preußischen Armee ein Dienstgrad, der an Offiziere in der Regel nur für herausragende militärische Erfolge verliehen werden konnte. Generalfeldmarschall konnte werden, wer einen Feldzug erfolgreich geführt, eine Festung erstürmt oder eine bedeutende Schlacht gewonnen hatte.

In Friedenszeiten wurde er aber auch ehrenhalber an Fürsten befreundeter Staaten oder als „Charakter“ (also als Ehrenrang) an verdiente Generale zur Versetzung in den Ruhestand vergeben.

Mitglieder des Königshauses wurden traditionellerweise nicht zum Generalfeldmarschall befördert. 1854 wurde der Rang des Generalobersten geschaffen, um Prinz Wilhelm befördern zu können, ohne gegen diese Regel zu verstoßen.

In der preußischen Armee – ebenso in der Wehrmacht – hatte ein Generalfeldmarschall Anspruch auf bestimmte Privilegien. Ein Feldmarschall schied nicht aus dem aktiven Dienst aus und wurde bis zum Tod als aktiver Soldat geführt und geehrt. In Preußen waren außerdem alle Feldmarschalle Mitglieder des Preußischen Staatsrates.

Deutsches Reich bis 1933

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Mit Kronprinz Friedrich Wilhelm und Prinz Friedrich Karl wurden 1870 zum ersten Mal in der Geschichte preußische Prinzen zu Feldmarschällen ernannt.

In der Reichswehr gab es nach der Verordnung des Reichspräsidenten über das Rang- und Vorgesetztenverhältnis der Soldaten des Reichsheeres vom 10. Dezember 1920[3] als ranghöchste Generalsdienstgrade zunächst nur die Generalmajore, Generalleutnante sowie die Generale der Infanterie, Kavallerie und Artillerie. Erst in der neuerlichen Verordnung vom 13. November 1926 wurden die Dienstgrade des Generalobersten sowie des Generalfeldmarschalls wieder eingeführt.[4] Zu Zeiten der Reichswehr wurde kein Offizier zum Generalfeldmarschall befördert.

Alle damals noch lebenden Generalfeldmarschalle der Königlich Preußischen Armee (Paul von Hindenburg, August von Mackensen) und der Königlich Bayerischen Armee (Kronprinz Rupprecht von Bayern und Prinz Leopold von Bayern) wurden weder in den Ranglisten noch Dienstalterslisten der Reichswehr geführt,[5] Hindenburg wurde namentlich nur als Chef der Reichswehr verzeichnet.

Kfz-Stander Generalfeldmarschall 1941–1945

1936 wurde in der Wehrmacht mit der Beförderung des Reichskriegsministers Generaloberst Werner von Blomberg der Dienstgrad Generalfeldmarschall wieder eingeführt.

Im Zug der Blomberg-Fritsch-Krise im Januar 1938 wurde Blomberg von Hermann Göring zum Rücktritt genötigt, offenbar in der Hoffnung, dessen Nachfolger als Oberbefehlshaber der Wehrmacht werden zu können. Hitler entließ Blomberg zwar, entschloss sich aber, den Oberbefehl über die Wehrmacht selbst zu übernehmen. Er beförderte am 4. Februar 1938 Göring zum Generalfeldmarschall. Göring war zunächst der einzige Träger dieses Dienstgrades und somit ranghöchster Offizier der Wehrmacht.

Während des Zweiten Weltkrieges ernannte Hitler nach Ende des Westfeldzuges am 19. Juli 1940 neun Generale des Heeres und drei der Luftwaffe zu Generalfeldmarschällen. Die Inhaber dieses Ranges hatten das Recht auf einen „direkten Vortrag beim Führer“. Für Göring, der seine Position des ranghöchsten Offiziers nicht durch die Ernennungen einbüßen sollte, schuf Hitler als nunmehr höchsten Offiziersdienstgrad der Wehrmacht den Reichsmarschall.

Im Jahr 1942 wurden drei weitere Generale zu Generalfeldmarschällen erhoben: Erwin Rommel für den Angriff auf Tobruk, Erich von Manstein nach der Eroberung von Sewastopol, sowie Georg von Küchler.

In den letzten Tagen der Schlacht von Stalingrad ernannte Hitler Ende Januar 1943 Friedrich Paulus, den Oberkommandierenden der eingeschlossenen 6. Armee, und anschließend dessen Vorgesetzten und zwei weitere Heeresgruppenkommandeure der Ostfront zu Generalfeldmarschällen. Nachdem Paulus sich, statt erwartungsgemäß kämpfend unterzugehen, der Roten Armee ergeben hatte, erklärte Hitler, im Heer keinen weiteren Generalfeldmarschall ernennen zu wollen.[6] Dennoch folgte 1944 im Heer die Ernennung Walter Models und 1945 die Ferdinand Schörners.

Im April 1945 ernannte Hitler nach der Absetzung Görings Robert Ritter von Greim zum Generalfeldmarschall der Luftwaffe.

Bei der Kriegsmarine entsprach der Großadmiral dem Generalfeldmarschall.

Bundesrepublik Deutschland

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In der Bundeswehr gibt es die Ränge Generalfeldmarschall, Feldmarschall oder Marschall nicht.

Die Nationale Volksarmee kannte in Anlehnung an die Sowjetarmee von 1982 bis 1989 den Dienstgrad des Marschalls der DDR, der aber nie verliehen wurde.

Feldmarschall in anderen Ländern

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Achselstück General-
feldmarschall, Kaiserlich Russische Armee

Zaristisches Russland

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Der Generalfeldmarschall (russisch генерал-фельдмаршал) war seit der Regierung Peters des Großen vom Jahr 1700 an der höchste militärische Rang in Russland bis zur Februarrevolution 1917. In der allgemeinen Rangtabelle entsprach er der 1. Klasse, gleich dem General-Admiral in der Marine, dem Kanzler und dem Geheimen Rat der 1. Klasse im Staatsdienst. Den Titel Generalfeldmarschall verliehen die Zaren als besonderen Ehrenerweis auch an Zivilisten wie die ehemaligen Reichskanzler Golowin, Trubezkoi, Schuwalow, die dadurch ihre herausgehobene Stellung im Hofzeremoniell bewahren konnten, und ausländische hochverdiente Militärpersonen wie den Herzog von Wellington, Erzherzog Albrecht, Radetzky, Ferdinand I., Zar der Bulgaren, und den Älteren Moltke.

Das Land führte 1933 den Rang eines Feldmarschalls (FI: Sotamarsalkka / SV: Fältmarskalk) ein. Einziger Inhaber dieses Ranges war Carl Gustaf Emil Mannerheim; 1942 wurde er zum FI: Suomen marsalkka / SV: Marskalk av Finland (Marschall von Finnland) erhoben, das entspricht dem Reichsmarschall.

Schulter-
klappe
Marschall von Frankreich

Dem Feldmarschall entspricht der Maréchal de France (Marschall von Frankreich). Es ist allerdings kein Dienstgrad, sondern nur eine ehrenhalber verliehene Dienststellung. Er wird daher nicht befördert, sondern ernannt. Eine annähernd große Machtfülle besaß zur Zeit des Ancien Régime der Maréchal général des camps et armées du roi (wörtlich etwa „Generalfeldmarschall des Königs“); zur Ernennung in diese Stellung kam es jedoch nur sporadisch. In der Vierten Republik (1947–1958) wurden noch drei Marschälle ernannt. Nach dem Tod des letzten Marschalls von Frankreich Alphonse Juin 1967 wurde der Titel nicht mehr verliehen.

Daneben existierte bis 1791 der Rang eines Maréchal de camp (wörtlich „Feldmarschall“). Dieser war lediglich Brigadekommandant und dem Brigadier des armées du roi vorgesetzt; beide Ränge verschwanden 1793 und gingen in dem neuen Dienstgrad des Brigadegenerals (général de brigade) auf.

Der Mestre de camp (wörtlich „Feldmeister“) bezeichnete dagegen einen Regimentskommandanten, insbesondere bei der Kavallerie. Ihm entsprach der Colonel (Oberst).

Ein bloßer Unteroffiziersdienstgrad ist heute der Maréchal des Logis bei motorisierten Einheiten und der Gendarmerie. Er ist ranggleich mit dem Sergent.

In Schweden wurde von 1561 bis 1824 der Feldmarschalltitel (fältmarskalk) als höchster militärischer Rang 83 mal verliehen.

Dem Feldmarschall entspricht der Capitán general Generalkapitän. Zurzeit hat als einziger der König diesen Rang inne. Während des Faschismus waren die Befehlshaber der Militärbezirke im Range eines Generalkapitäns, die neben militärischen auch politische und richterliche Funktionen ausübten. Im 17. und 18. Jahrhundert genossen die Generalkapitäne unumschränkte Vollmacht, als Generalissimus konnte er aus eigener Initiative Schlachten und Belagerungen befehlen. Seit 1630 rangierte der Gobernador de las Armas y Ejército (etwa „Heeres-Gouverneur“, d. h. Befehlshaber des Heeres) als sein Stellvertreter.

Mit dem Feldmarschall nicht zu verwechseln ist der Maestre de Campo (wörtlich Feldmeister). Zwischen 1534 und 1704 kommandierte er als Oberst die zeitgleich aufgestellten neuen Regimenter ( Terzios). Vorgesetzt war ihm seit 1540 der Maestre de campo general (Generaloberst), damals der zweithöchste Armeedienstgrad, mit dem Teniente de Maestre de campo general (etwa „Generaloberst-Leutnant“, vergleiche Feldmarschallleutnant) als Stellvertreter.

Dem Maestre de Campo nachgeordnet war der Sargento Mayor (etwa Major / Oberstleutnant). Gegen 1640 bildete der Sargento General de Batalla (etwa „Generalwachtmeister der Schlacht“) eine weitere Stufe direkt oberhalb des Maestre de Campo.[7]

1924 wurde der Marschall von Italien (Maresciallo d'Italia) als höchster Generalsrang eingeführt. Insgesamt wurden dreizehn Generale des Heeres und ein General der Luftwaffe zu Marschällen ernannt. Mit dem Ende der Monarchie 1947 wurde der Rang abgeschafft.
Maresciallo ist hingegen ein Unteroffiziersdienstgrad der Carabinieri und Guardia di Finanza.

Der einzige aktive Marschall Rumäniens war Ion Antonescu. Den gleichnamigen Ehrentitel hatten, neben den rumänischen Königen seit Ferdinand I., unter anderem Constantin Prezan und Alexandru Averescu inne.[8]

Heute wird durch das Gesetz Nr. 80 vom 11. Juli 1995 die Ernennung betreff des Standes der militärischen Kader dahingehend geregelt, dass vorgesehen ist, den Rang eines Feldmarschalls beziehungsweise eines Admirals nur für besondere Leistungen im Kriegsfall vergeben werden dürfen, und zwar nur vom Präsidenten Rumäniens.

Schulterklappe eines Field Marshal

Vereinigtes Königreich

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Der Rang Field Marshal wurde 1736 durch König Georg II., den zweiten König aus dem Haus Hannover, in Großbritannien als Äquivalent zum auf dem Kontinent üblichen Feldmarschall mit der Ernennung von zwei Generalen eingeführt.[9]

Im 20. Jahrhundert ist der Chef des Generalstabes (früher Chief of the Imperial General Staff, heute Chief of the Defence Staff) regelmäßig ein Feldmarschall. Außerdem wurden einzelne Mitglieder der königlichen Familie in diesen Rang erhoben. Bei der Royal Navy entspricht der Admiral of the Fleet dem Field Marshal, bei der Royal Air Force der Marshal of the Royal Air Force. Lediglich die Royal Marines haben keinen entsprechenden Rang. Der Rang ist mit bestimmten Privilegien verbunden, unter anderem wird ein Field Marshal nicht pensioniert.

Siehe auch: Kategorie:Feldmarschall (Vereinigtes Königreich)

Siehe auch: Marschall von Großbritannien, Liste bekannter britischer Feldmarschalle

Schulterklappe eines General of the Army

Vereinigte Staaten

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Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde John J. Pershing als Einzigem der Rang eines General of the Armies of the United States verliehen. Er rangierte damit über den Vier-Sterne-Generalen der US Army, vergleichbar mit dem zeitgenössischen deutschen Generalfeldmarschall.

1944 wurde der General of the Army oder informell Fünf-Sterne-General als Äquivalent zum britischen Field Marshal und dem Marschall der Sowjetunion geschaffen und entspricht damit dem Fleet Admiral in der US Navy und dem 1947 geschaffenen Rang General of the Air Force in der US Air Force. Insgesamt erhielten fünf Offiziere diesen Dienstgrad; mit Omar N. Bradley verstarb 1981 der letzte Inhaber des Ranges. Seither wurde er nicht mehr verliehen.

Liste von (General-)Feldmarschallen in deutschsprachigen Staaten

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Die Sortierung richtet sich – soweit bekannt – nach der Reihenfolge der Ernennung.

Reichsgeneralfeldmarschalle des Heiligen Römischen Reiches

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1542 – Ritter Johann Hilchen von Lorch (1484–1548)[10]
1557 – Adam von Trott († 1564)

Seit dem späten 17. Jahrhundert wurden vom Reichstag im Einvernehmen mit dem Kaiser stets zwei Reichsgeneralfeldmarschalle bestellt: je einer aus dem katholischen und einer aus dem evangelischen Lager.

1664 (evang.) – Fürst Georg Friedrich zu Waldeck (1620–1692)
1664 (kath.) – Markgraf Leopold Wilhelm von Baden-Baden (1626–1671)
1674 (evang.) – Markgraf Friedrich VI. von Baden-Durlach (1617–1677)
1702, 30. September (kath.) – Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden (1655–1707), „Türkenlouis“
1707, 21. Februar (kath.) – Prinz Eugen von Savoyen (1663–1736)
1712, 9. September (evang.) – Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg (1676–1733)

Nach dem Ableben von Herzog Eberhard Ludwig wurden kurzfristig neben Prinz Eugen drei weitere Reichsgeneralfeldmarschalle ernannt.[11]

1734, 21. Mai (kath.) – Herzog Karl Alexander von Württemberg-Winnental (1684–1737)
1734, 21. Mai (evang.) – Herzog Ferdinand Albrecht II. von Braunschweig-Wolfenbüttel-Bevern (1680–1735)
1734, 21. Mai (evang.) – Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau (1676–1747)
1737 (kath.) – Herzog Franz Stephan von Lothringen (1708–1765), ab 1745 Kaiser Franz I.
1741 (kath.) – Prinz Joseph Friedrich von Sachsen-Hildburghausen (1702–1787)
1753 (evang.) – Prinz Ludwig Ernst von Braunschweig-Wolfenbüttel (1718–1788)
1756 (evang.) – Johann August von Sachsen-Gotha-Altenburg (1704–1767)
1760, 17. März (kath.) – Pfalzgraf Friedrich Michael von Zweibrücken-Birkenfeld (1724–1767)
1760 (evang.) – Markgraf Karl August von Baden-Durlach (1712–1786)[12]
1767, 18. Dezember (kath.) – Herzog Albert Kasimir von Sachsen-Teschen (1738–1822)
1793, Frühjahr (evang.) – Prinz Friedrich Josias von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1737–1815)
1796, 10. Februar (kath.) – Erzherzog Karl von Österreich-Teschen (1771–1847) – letzter Reichsgeneralfeldmarschall[13]

Kaiserliche Feldmarschalle 1618–1806

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Die römisch-deutsche Kaiserwürde lag ab 1452, nur unterbrochen von der wittelsbachischen Zeit (1742–1745), beim österreichischen Haus Habsburg bzw. von 1745 bis 1806 Habsburg-Lothringen.[14]

Feldmarschälle Österreichs/Österreich-Ungarns

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Seit 1804 wurden die habsburgischen Feldmarschalle im neuen Kaisertum Österreich ernannt.

Kaisertum Österreich 1804–1867

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Kragenspiegel
Marschallstab des Erzherzogs Friedrich von Österreich

Österreich-Ungarn 1867–1918

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Kurfürstentum und Königreich Bayern

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Kurfürstentum und Königreich Sachsen

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Kurbrandenburg und Preußen

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Der Große Kurfürst

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Leopold I. von Anhalt-Dessau
Gebhard Leberecht von Blücher
Generalfeldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen
  • 26. Juni 1657 – Freiherr Otto Christoph von Sparr (1599–1668), der erste in der Reihe der kurbrandenburgischen und preußischen Feldmarschalle
  • 24. Januar 1670 – Fürst Johann Georg II. von Anhalt-Dessau (1627–1693), Statthalter der Kurmark Brandenburg, Vater Leopolds I., des „alten Dessauers“
  • 18. Februar 1670 – Reichsfreiherr Georg von Derfflinger (1606–1695), schlug in der Schlacht von Fehrbellin die Schweden
  • 28. Juni 1675 – Landgraf Friedrich II. von Hessen-Homburg „mit dem silbernen Bein“ (1633–1708), kämpfte mit Derfflinger bei Fehrbellin und inspirierte Heinrich von Kleist zu seinem Drama Der Prinz von Homburg
  • 1. Mai 1688 – Hans Adam von Schöning (1641–1696), brandenburgischer und sächsischer (1691) Feldmarschall, der Türkenbesieger

Kurfürst Friedrich III. / König Friedrich I.

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Friedrich Wilhelm I.

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Friedrich Wilhelm II.

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Friedrich Wilhelm III.

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Friedrich Wilhelm IV.

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  • 5. Oktober 1847 – Karl Freiherr von Müffling, gen. Weiß (1775–1851), Militärschriftsteller und Geodät, war während der Befreiungskriege Blüchers Verbindungsoffizier in Wellingtons Stab, erfand 1813 den Namen „Völkerschlacht“
  • 7. Oktober 1847 – Hermann von Boyen (1771–1848), preußischer Militärreformer und Kriegsminister
  • 9. Oktober 1847 – Karl Friedrich von dem Knesebeck (1768–1848), preußischer General und Staatsmann
  • 14. März 1854 – Friedrich Burggraf und Graf zu Dohna-Schlobitten (1784–1859), preußischer General, kämpfte bei Waterloo, Schwiegersohn Scharnhorsts
  • 15. August 1856 – Friedrich Graf von Wrangel „Papa Wrangel“ (1784–1877), volkstümlicher preußischer Heerführer, Gouverneur von Berlin, schlug 1848 die Revolution ohne Blutvergießen nieder; war der erste lebende preußische Feldmarschall, der anlässlich seiner Erhebung in diesen Rang (1857) einen Marschallstab von seinem Souverän, König Friedrich Wilhelm IV., übersandt bekam.

Anmerkung: ausländische Monarchen, die Chef eines preußischen Regiments waren, trugen die Rangabzeichen, die dem Range entsprachen, den sie in ihrer eigenen Armee innehatten.[19]

Deutsches Reich 1933 bis 1945

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Marschallstab des Heeres
Schulterstück 1936–1942
Kragenpatte 1942–1945
  1. 20. April 1936 – Werner von Blomberg (1878–1946), Reichswehrminister 1933–1935, Reichskriegsminister 1935–1938
  2. 19. Juli 1940 – Walther von Brauchitsch (1881–1948), Oberbefehlshaber des Heeres 1938–1941
  3. 19. Juli 1940 – Wilhelm Keitel (1882–1946, hingerichtet), Chef des Oberkommandos der Wehrmacht 1938–1945
  4. 19. Juli 1940 – Gerd von Rundstedt (1875–1953), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppen Süd und A 1939–1945
  5. 19. Juli 1940 – Fedor von Bock (1880–1945, gefallen), Oberbefehlshaber der Heeresgruppen Nord, B, Mitte und Süd 1939–1942
  6. 19. Juli 1940 – Wilhelm Ritter von Leeb (1876–1956), Oberbefehlshaber der Heeresgruppen C und Nord 1939–1942
  7. 19. Juli 1940 – Wilhelm List (1880–1971), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe A 1942
  8. 19. Juli 1940 – Günther von Kluge (1882–1944, Suizid), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppen Mitte und B 1941–1944
  9. 19. Juli 1940 – Erwin von Witzleben (1881–1944, hingerichtet), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppe D 1940–1942
  10. 19. Juli 1940 – Walter von Reichenau (1884–1942, Schlaganfall), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd 1941–1942
  11. 31. Oktober 1940 – Eduard Freiherr von Böhm-Ermolli (1856–1941), österreichisch-ungarischer Feldmarschall, Armeeführer im Ersten Weltkrieg (Charakter eines deutschen Generalfeldmarschalls)
  12. 22. Juni 1942 – Erwin Rommel, „der Wüstenfuchs“ (1891–1944, zum Suizid gezwungen), für die Eroberung Tobruks als Oberbefehlshaber der Panzerarmee Afrika, Oberbefehlshaber der Heeresgruppen Afrika und B 1943–1944
  13. 30. Juni 1942 – Georg von Küchler (1881–1968), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Nord 1942–1944
  14. 30. Juni 1942 – Erich von Manstein (1887–1973), für die Eroberung Sewastopols als Befehlshaber der 11. Armee, Heeresgruppenführer
  15. 29. Januar 1943 – Friedrich Paulus (1890–1957), Armeeführer der 6. Armee in der Schlacht von Stalingrad
  16. 1. Februar 1943 – Ewald von Kleist (1881–1954), Panzergruppenführer, Heeresgruppenführer
  17. 1. Februar 1943 – Maximilian Reichsfreiherr von Weichs (1881–1954), Heeresgruppenführer
  18. 1. Februar 1943 – Ernst Busch (1885–1945), Heeresgruppenführer
  19. 1. März 1944 – Walter Model (1891–1945, Suizid), Heeresgruppenführer
  20. 5. April 1945 – Ferdinand Schörner (1892–1973), Heeresgruppenführer
Marschallstab der Luftwaffe
Kragenspiegel
  1. 4. Februar 1938 – Hermann Göring (1893–1946, Suizid), Oberbefehlshaber der Luftwaffe (Ernennung zum Reichsmarschall am 19. Juli 1940)
  2. 19. Juli 1940 – Albert Kesselring (1885–1960), Oberbefehlshaber der Luftflotte 2, ab 1941 Oberbefehlshaber Süd bzw. Süd-West bzw. C
  3. 19. Juli 1940 – Erhard Milch (1892–1972), Generalinspekteur der Luftwaffe
  4. 19. Juli 1940 – Hugo Sperrle (1885–1953), Oberbefehlshaber der Luftflotte 3
  5. 16. Februar 1943 – Wolfram Freiherr von Richthofen (1895–1945), Oberbefehlshaber der Luftflotte 4
  6. 25. April 1945 – Robert Ritter von Greim (1892–1945, Suizid), Oberbefehlshaber der Luftflotte 6, ab 26. April 1945 Oberbefehlshaber der Luftwaffe
Großadmiral
  1. 1. April 1939 – Erich Raeder (1876–1960), Oberbefehlshaber der Kriegsmarine bis Januar 1943, dann Generalinspekteur der Marine (Rangbezeichnung: Großadmiral)
  2. 31. Januar 1943 – Karl Dönitz (1891–1980), Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (Rangbezeichnung: Großadmiral)
  • Klaus Borchert: Die Generalfeldmarschalle und Großadmiräle der Wehrmacht. Podzun-Pallas-Verlag, Wölfersheim-Berstadt 1994, ISBN 3-7909-0511-9.
  • Jürgen Hahn-Butry (Hrsg.): Preußisch-deutsche Feldmarschalle und Großadmirale. Safari, Berlin 1937.
  • Schematismus für das k.u.k. Heer und für die k.u.k. Kriegsmarine für 1914. Wien 1914.
  • J. C. Steiner: Schematismus der Generale und Obersten der k.u.k. Armee. Edition S und H, Wien 1992, ISBN 3-901215-01-8.
  • Kasamas: Österreichische Chronik. Brüder Hollinek, Wien 1948.
  • Wandruszka-Urbanitsch (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band V. Die bewaffnete Macht. Verlag der Österr. Akad. der Wiss., Wien 1987, ISBN 3-7001-1122-3.
Wiktionary: Feldmarschall – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. a b Vgl. Reichs-General-Feld-Marschall, Reichs-Feld-Oberster. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 31, Leipzig 1742, Sp. 81 f.
  2. Antonio Schmidt-Brentano: Die kaiserlichen Generale. 1618–1655. Ein biographisches Lexikon. Österreichisches Staatsarchiv, Wien 2022. S. 5f.
  3. Heeres-Verordnungsblatt 1920, S. 989–991.
  4. Heeres-Verordnungsblatt 1926, S. 125 f.
  5. jährlich veröffentlichte Ranglisten des Deutschen Reichsheeres, Verlag E.S. Mittler & Sohn, 1920–1932.
  6. Ian Kershaw: Hitler. 1936–1945. DVG, Stuttgart 2000.
  7. Fernando González de León: The road to Rocroi: class, culture and command in the Spanish Army of Flanders, 1567–1659. Brill Publishers (Leiden) 2009, ISBN 978-90-04-17082-7, S. 16f.
  8. N. Apostu, D. Miler (coord.): „Mareșalii României“, Editura Academiei de Înalte Studii Militare, București 1999, S. 8 p.
  9. T. A. Heathcote: Dictionary of Field Marshals of the British Army. Einführung, Verlag Pen & Sword Books, Barnsley 2012, ISBN 978-1-84884-881-8, S. 1.
  10. „Johann Hilchen“, in F.Otto: Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde u. Geschichtsforschung erschienen 1892, Band: 24, Seite 1 bis 23
  11. Vgl. Reichsgeneralfeldmarschall. In: Christoph Gottlob Heinrich: Allgemeine Weltgeschichte. Band 97. Cristian Kroß, Wien 1805, S. 21.
  12. S. Karl Stiefel: Baden 1648–1952, Karlsruhe 1978, Band 2, S. 1073.
  13. Vgl. Heinrich Zeissberg: Der letzte Reichsgeneralfeldmarschall Erzherzog Carl (1796). C. Gerold's Sohn, Wien 1898.
  14. Von 1618 bis zum Untergang der Habsburgermonarchie 1918 wurden 287 Feldmarschalle ernannt. Vgl. Antonio Schmidt-Brentano: Kaiserliche und k.k. Generale (1618–1815) (PDF; 443 kB).
  15. Antonio Schmidt‐Brentano: Die kaiserlichen Generale 1618 – 1655. Ein biographisches Lexikon. Hrsg.: Österreichisches Staatsarchiv. Wien 2022, S. 205–209 (oesta.gv.at [PDF]).
  16. www.aeiou.at Paul I. Fürst Esterhàzy Abruf am 3. Juni 2012.
  17. Kaiserlich-Königliche Mährisch-Schlesische Gesellschaft, S.67
  18. Constantin von Wurzbach: Pálffy, Leopold (II.) Stephan. In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. 21. Theil. Kaiserlich-königliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1870, S. 212 (Digitalisat).
  19. Herbert Knötel, Paul Pietsch, Werner Baron Collas: Das Deutsche Heer - Friedensuniformen bei Ausbruch des Weltkrieges, 2. Aufl., Band 1, Stuttgart 1982, ISBN 3-440-81054-2, Seite 34