Diskussion:Umsatzsteuer-Voranmeldung (Deutschland)
Geschäftsjahr vs. Jahr vs. Besteuerungszeitraum
[Quelltext bearbeiten]- In der Einleitung darf es nicht Geschäftsjahr heißen, weil dies ein handelsrechtlicher Begriff ist, der vom Kalenderjahre abweichen kann und zudem nicht auf alle umsatzsteuerlichen Unternehmer (z. B. Ärzte) zutrifft. Im Sinne der Allgemeinverständlichkeit finde ich einfach "Jahr" besser als Veranlagungszeitraum.
Im Interesse der Allgemeinverständlichkeit passt das auf jeden Fall. Veranlagungszeitraum wäre sogar falsch, das ist ein ertragsteuerlicher Begriff, das UStG kennt den Besteuerungszeitraum.217.110.209.235 15:11, 9. Jan. 2017 (CET)
- "Regelmäßig" vierteljährlich trifft es nicht ganz. Zwar formuliert das Gesetz auf den ersten Blick ein Regel/Ausnahme Verhältnis zugunsten der vierteljährlichen Voranmeldung; in der Praxis ist die monatliche Voranmeldung aber häufiger anzutreffen. Was tatsächlich die Ausnahme und was die Regel ist, hängt eben auch von den Betragsgrenzen ab.
- Die Kennzeichnung als Jahressteuer verdient Vorzug vor der Kennzeichnung als Verkehrssteuer, weil in diesem Zusammenhang der zeitliche Aspekt für das Verständnis wichtiger ist.
- Das Finanzamt schickt keine Mitteilung weil sich die "wirtschaftlichen Verhältnisse" ändern, sondern weil bestimmte Betragsgrenzen über oder unterschritten wurden. *Wo steht das Kapitalgesesllschaften mit einer Bilanzsumme von mehr als 400T€ monatlich abgeben müssen? Das erscheint mir schon wegen des Bezugs zur Rechtsform merkwürdig.
- Wo steht, das Quartalszahler in Ausnahmefällen eine Sondervorauszahlung leisten müssen? § 47 UStDV stellt nur auf die Monatszahler ab.
- Die Kategorie:Umsatzsteuerrecht (Deutschland) ist nach der Verschiebung auf das Klammerlemma schon korrekt und schließt eine gleichzeitige Einsortierung in den rechtsvergleichenden Kategorienzweig Kategorie:Umsatzsteuer aus.
- Ist das wirklich notwendig diesen Proforma-Abschnitt "Einzelnachweise" einzufügen, wenn da nur die Paragraphenangabe, die mit §-Vorlage besser direkt zur Vorschrift führt, drinsteht?
Ich bitte vielmals für Verständnis, dass ich mich angesichts der Fragen und Anmerkungen für das revertieren entschieden habe.--Mundanus (Diskussion) 21:33, 13. Dez. 2015 (CET)
- Hallo, @Brodkey65: magst Du bitte bei Gelegenheit mal ein paar fachkundige Blicke auf die Vorderseite werfen? (Meine Änderungen und die QS-Eintragung wurden pauschal verworfen) Danke --SpockLebt (Diskussion) 22:37, 13. Dez. 2015 (CET)
- Na ja, von "pauschal" verwerfen, kann man doch bei ausführlicher Begründung (siehe oben) nicht sprechen, oder? --Mundanus (Diskussion) 08:40, 14. Dez. 2015 (CET)
Umsatzsteuerzahllast...??
[Quelltext bearbeiten]das wort "Umsatzsteuerzahllast" wird - fachblind - ohne vorangehende definition/erklärung knall-fall im text verwendet... was soll der anfänger, der durch enzyklopädielektüre in die terminologie eingeführt werden will, sich mit diesem jargon zurecht finden? ihr steuerfachleute, denkt daran, wie unklar und wie schwer ihr den normalmenschen das leben macht! --HilmarHansWerner (Diskussion) 22:59, 25. Jul. 2019 (CEST)
- Der Begriff Zahllast sollte für jeden - auch Nichtsteuerfachmann - selbsterklärend sein. Es ist die Last, die tatsächlich zu zahlen ist. Die Wikipedia kann dem angehenden Unternehmer nicht die Verantwortung der Wissensaneignung abnehmen. Wer sich gewerblich betätigen will, muss sich das Wissen um die notwendigen Rechtsgrundlagen selbst aneignen, ggf. einen Steuerberater aufsuchen und sich schlau machen lassen. Wer sich aus selbstloser Neugierde in das Thema reinlesen möchte, muss sich die Mühe machen, nicht verständliche Begriffe selbst zu erarbeiten. Der Artikel "Architektur" befasst sich mit dem Gebäudebau, kann und wird aber nicht erklären, wie man ein Haus baut oder den geneigten Leser zu einem Architekten machen. Sämtliche Artikel rund um die Umsatzsteuer sind informativ, werden aber genausowenig aus dem Leser einen Steuerfachmann machen.
Die Autoren der Wikipedia sind bemüht, die Artikel möglichst allgemeinverständlich zu verfassen und nehmen dabei auch manchesmal das Mittel der Vereinfachung in die Hand. Irgendwo ist aber bei der Vereinfachung eine Untergrenze erreicht. Eine Vereinfachung darf den Informationsgehalt nicht verfälschen.
Hier empfehle ich zu einem tieferen Verständnis den Artikel Steuerzahler. Interessant wäre auch die Abgrenzung zum Steuerträger und eine Befassung mit den Begriffen Steuerpflicht und Steuerschuldner. Kleinalrik (Diskussion) 10:14, 31. Jul. 2019 (CEST)