Diskussion:Philipp von Hessen-Kassel
Landgraf
[Quelltext bearbeiten]@ Cosal Der Prinz wird in der gesamten Literatur als "Landgraf" bezeichnet, hochoffiziell hier, und auch noch hier, vermutlich in Analogie zu Grafensöhnen, die auch den Titel "Graf" führten, wenn sie nachgeboren waren. Aber kämpfen werde ich darum nicht. --Rabanus Flavus (Diskussion) 09:06, 5. Jan. 2017 (CET)
- Beflissene Untertanen mögen ihn in der veröffentlichten Leichenpredigt als Landgraf tituliert haben, aber er starb bereits vor der Begründung der Rotenburger Quart und wurde daher nicht mehr Landgraf. Da die hessischen Landgrafen Reichsfürsten waren, waren ihre legitimen Söhne Prinzen. --Cosal (Diskussion) 21:14, 5. Jan. 2017 (CET)
- Schön, dass du dich nach deinem kommentarlosen Revert doch noch hier äußerst. Offensichtlich war Landgraf aber ein Titel, der von der Regierung unabhängig war. Jedenfalls ist die Quellenlage eindeutig (und ließe sich beliebig erweitern). Wenn dir 1626 nicht genügt (was schon grotesk ist), dann muss es LAGIS tun. --Rabanus Flavus (Diskussion) 21:29, 5. Jan. 2017 (CET)
- LAGIS ist leider nicht fehlerfrei. Und Christoph Rommel, z.B., nennt ihn immer nur Prinz und nicht Landgraf. Die Titulierung „Landgraf“ für nicht regierende Prinzen des Hauses Hessen erfolgte meines Wissens erstmals im Jahre 1803: Nachdem Wilhelm I. (Hessen-Kassel) 1803 Kurfürst geworden war, übertrug er den Titel „Landgraf“ an seine Brüder Karl und Friedrich. --Cosal (Diskussion) 21:51, 5. Jan. 2017 (CET)
- Auch DNB ist nicht immer fehlerfrei... --Rabanus Flavus (Diskussion) 21:58, 5. Jan. 2017 (CET)
- Genau -- denn weder war er Landgraf noch war er Stiefbruder Wilhelms V.; er war Wilhelms Halbbruder. --Cosal (Diskussion) 04:35, 6. Jan. 2017 (CET)
- Als Stiefbruder hätte er sowieso keinerlei legitimen Anspruch auf die Landgrafenwürde gehabt. --Cosal (Diskussion) 18:08, 6. Jan. 2017 (CET)
- Genau -- denn weder war er Landgraf noch war er Stiefbruder Wilhelms V.; er war Wilhelms Halbbruder. --Cosal (Diskussion) 04:35, 6. Jan. 2017 (CET)
- Auch DNB ist nicht immer fehlerfrei... --Rabanus Flavus (Diskussion) 21:58, 5. Jan. 2017 (CET)
- LAGIS ist leider nicht fehlerfrei. Und Christoph Rommel, z.B., nennt ihn immer nur Prinz und nicht Landgraf. Die Titulierung „Landgraf“ für nicht regierende Prinzen des Hauses Hessen erfolgte meines Wissens erstmals im Jahre 1803: Nachdem Wilhelm I. (Hessen-Kassel) 1803 Kurfürst geworden war, übertrug er den Titel „Landgraf“ an seine Brüder Karl und Friedrich. --Cosal (Diskussion) 21:51, 5. Jan. 2017 (CET)
- Schön, dass du dich nach deinem kommentarlosen Revert doch noch hier äußerst. Offensichtlich war Landgraf aber ein Titel, der von der Regierung unabhängig war. Jedenfalls ist die Quellenlage eindeutig (und ließe sich beliebig erweitern). Wenn dir 1626 nicht genügt (was schon grotesk ist), dann muss es LAGIS tun. --Rabanus Flavus (Diskussion) 21:29, 5. Jan. 2017 (CET)
- Und kein anderer Prinz aus dem Hause Hessen, selbst wenn er wie z.B. Otto der Schütz Mitregent war, hat hier einen Artikel, der ihn als Landgrafen bezeichnet (ausgenommen die Brüder der Kurfürsten) und dessen Artikel gar noch mit diesem Titel als erstem Wort beginnt. --Cosal (Diskussion) 04:35, 6. Jan. 2017 (CET)
Konfessionelles
[Quelltext bearbeiten]Philipps Vater war ja vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis gewechselt und hatte seine Kinder dezidiert kalvinisch erziehen lassen. Im damaligen konfessionellen Klima (die Stadt Bremen war damals reformiert, das Domkapitel lutherisch) war es zweifellos ein Politikum, dass Philipp und, wie man der Liste entnehmen kann, weitere reformierte Prinzen Kapitelsstellen und -pfründen am Dom erhielten, vermutlich Ergebnis heiß umkämpfter Kompromisse. --Rabanus Flavus (Diskussion) 11:12, 5. Jan. 2017 (CET)