Diskussion:Nullkuponanleihe
Verständliches Deutsch
[Quelltext bearbeiten]Vielleicht auch für den Nicht-Finanzfachmann "Fungibilität und Volatilität" erklären oder den deutschen Begriff in Klammer dahinter setzen. Man möchte einen WIKI-Eintrag gerne verstehen, ohne in jedem Satz weitere 5 Wörter nachschlagen zu müssen.
Formelfehler
[Quelltext bearbeiten]An der Formel für Bar- und Nennwert ist irgendwas faul. Barwert=Nennwert*(1 i)^n ??? Ich bezahle mehr, als ich nach Ablauf der Zeitspanne zurückbekomme?
- Ist mittlerweile behoben.--JFKCom (Diskussion) 12:46, 11. Jul. 2017 (CEST)
Formel - Verlinken Barwert
[Quelltext bearbeiten]Die Formel scheint nun korrigiert zu sein?
Die Formel sieht nun gleich aus wie im Artikel "Barwert".
Im Übrigen ist dort der Begriff etwas allgemeiner erklärt und die Formel detailierter erklärt, welhalb ich hier eine kurze Wiederholung der Formel gut finde .
Nur einen Link fände ich gut.
Leider ist es mir technisch nicht gelungen, diesen im Formelbegriff selbst zu setzten(durch Hinzufügen von eckigen Klammern - deshalb habe ich es bei den Erläuterungen der Einzelbegriffe der Formel getan. Wenn jemand das besser hinbekommt gerne. - Meine ersten Schritte hier.
Abschnitt Vorteile
[Quelltext bearbeiten]Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ist es (für ab 2009 erwobene Anleihen) egal, welche Steuerprogression der Inhaber hat. -- 84.161.31.101 12:55, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Das hängt vom Grenzsteuersatz ab. --Marinebanker 14:57, 5. Jul. 2009 (CEST)
Marinebankers Kommentar ist nicht richtig. Abgeltungssteur ist pauschal und unabhängig vom Grenzsteuersatz. Der Satz "Der Zeitpunkt der Versteuerung der Erträge kann bewusst in Phasen einer niedrigen Progression (z. B. Ruhestandsphase) verschoben werden" sollte gestrichen werden, da dies so nicht mehr zutrifft. (nicht signierter Beitrag von Jasonbins (Diskussion | Beiträge) 22:57, 13. Feb. 2011 (CET))
- Naja, so ganz geht das nicht fehl. Wenn man einen persönlichen Grenzsteuersatz von weniger als 25 % hat, lohnt die Ausübung des Veranlagungswahlrecht § 32d Abs. 4, 6 EStG weg von der Abgeltungssteuer. Aber dann muss man im Rentenalter sehr wenig steuerpflichtiges Einkommen haben. 87.140.15.247 17:04, 7. Nov. 2017 (CET)