Diskussion:Mittlerer Dienst

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Langsamkommenlassen in Abschnitt Furchtbares Elaborat
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Militärische Ausbildung

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Laut BND-Seite sind für den mittleren Dienst in der Fernmeldeaufklärung nur technische Kenntnisse erforderlich, wo die erworben wurden ist letztenlich egal. Für Angestellte in der Fernmeldeaufklärung wird entweder Hauptschule mit Berufsausbildung in elektrotechnischer Richtung oder Realschulabschluß oder Abitur oder eine Ausbildung bei der Bundeswehr im EloKa-Bereich als Voraussetzung angegeben, aber das wird ja von dieser Seite hier nicht erklärt, da Angestellte nicht im mittleren Dienst sind. Daher habe ich das wieder gestrichen.--HolgerB 12:22, 24. Sep 2005 (CEST)

Einstellungsvoraussetzungen

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Die Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren Dienst, Angestellter im Fernmeldedienst sind mittlere Reife, Hauptschulabschluss mit geigenetem technischen Berufsabschluss ODER eine militärische Vorausbildung in der Fernmeldetruppe / Eloka. Laut BND ist dies eben der dritte Weg in die Laufbahn des mittleren Dienstes Fernmeldeaufklärung und als Angestellter des Fernmeldesienstes. Aber nicht nur der BND sondern auch laut Kommando Strategische Aufklärung - Abt WE Dez Ausbildung - ist dies eine weitere Möglichkeit in den mittleren Dienst übernommen zu werden und somit nicht ganz verkehrt es zu erwähnen. --DaHe 14:21, 24. Sep 2005 (CEST)

Ich glaube das sind die von mir erwähnten freigehaltenen Stellen für die Soldaten mit wiedereingliederungsschein. --HolgerB 14:57, 25. Sep 2005 (CEST)

Eingliederungsschein

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Nein, einen Eingliederungsschein bekommt ab SaZ 12 und dies bezieht sich auf etwas anderes was ich meine. Diese Stellen die von BND und dem KSA (besser die WBV) angeboten werden richten sich an Zivilisten und sind Stellen die öffentlich ausgeschrieben werden. Man kann sich auch ohne Z- oder E- Schein da bewerben, man sollte eben wie gesagt aber aus der Fernmelde / Aufklärungstruppe kommen. --DaHe 16:38, 25. Sep 2005 (CEST)

Leitungsfunktionen

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Folgende Änderung habe ich rückgängig gemacht: "Erfahrene, ranghohe Beamte des mittleren Dienstes sind auch gelegentlich Leiter kleinerer Arbeitseinheiten bzw. Sachgebiete in kleinen Dienststellen." Ich halte das so nicht für ganz richtig. Nach Anfrage auf meiner Diskussionsseite möchte ich Folgendes vorschlagen:

"Geeignete Beamte des mittleren Dienstes können in kleineren Arbeitseinheiten und Sachgebieten auch Leitungsfunktionen übernehmen. Für Beamte mit weit überduchschnittlichen Leistungen gibt es ferner die Möglichkeit, in den gehobenen Dienst aufzusteigen." (Eine Quelle: [1] --Wangen 10:12, 27. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Hallo --Wangen,

- Inwieweweit "geeignete Beamte" auch Leitungsfunktionen übernehmen können, ist ein Teil des Organisationsrechts des jeweiligen Dienstherrn. Sie muss als Teil des konkret-funktionelles Amtes auch deckungsgleich mit einer ensprecheden Stellenbewertung sein. - Für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst haben die mir bekannten Dienstherren (Bund, Berlin, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) jeweils Rechtsverordnungen erlassen, die dieses procedere regeln. M.W. sind diese für alle Laufbahnen vorhanden. Überdurchschnittliche Leistungen allein reichen nicht aus, es müssen auch entsprechende Dienst-/Amtsjahre abgeleistet und eine entsprechende Lebenserfahrung vorhanden sein. - Ihren o.g. Satz würde ich folgendermaßen ergänzen: ... soweit sie die übrigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Vorgehensweise wird in der Regel durch eine RVO seitens des Dienstherrn festgelegt. Freundliche Grüße Sibi ROAR a.D., Pers.Ref. u. na. Doz. f. Beamtenrecht a.D. --84.183.214.88 05:27, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Meinem Wissen widerspricht dem nicht :)). Den Begriff Leistung habe ich von der angegebenen Quelle so übernommen, Lebenserfahrung meint Eignung und Befähigung? Dass jeweils eine Mindestverweildauer verlangt wird, stimmt selbstverständlich.

Mein Formulierungsvorschlag: ... soweit sie die übrigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Dienstherr regelt die Vorgehensweise durch eine Rechtsverordnung."

Trage doch einfach die Version, die dir gefällt, entsprechend ein. Grüße --Wangen 20:20, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Assisstent

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Hallo, die Rechtsquelle: Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171)

hier:

BBesG § 23 Eingangsämter für Beamte (1) Die Eingangsämter für Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen: ... 2. in Laufbahnen des mittleren nichttechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6, in Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes der Besoldungsgruppe A 6 oder A 7, ... gibt es den Adsisstenten offensichctlich nur noch landesspezifisch. Ich schlage vor, dies in einem Satz oder Absatz zusammenzufassen und die insoweit verwirrende Tabelle übersichtlich zu machen und den Ass. herauszunehmen. Schönes Wochende, --beartd 23:29, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

A9Z

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Diese Besoldungsgruppe fehlt. Hat das einen besonderen Grund? --Nightflyer 22:03, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das ist keine Besoldungsgruppe, das ist A9 "mit Zulage" (auch mZ). --rollo_rück 22:29, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nach einigen Jahren mit A9Z kann man als Bundesbeamter auch ohne entsprechenden Schulabschluss in den gehobenen Dienst aufsteigen, zumindest bei den Beamten der alten Bundespost. Vorraussetzung ist ein dienstliches Interesse, es gibt aber ein strenges Auswahlverfahren der Bewerber. Danach erfolgt nur ein ca. dreimonatiges Training on the job, dann wird man befördert bei einer freien Planstelle. Diese ist aber fast immer vorhanden, da ja ein dienstliches Interesse bestand. --Nightflyer 23:05, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Das gibt es auch bei anderen Behörden. Das ist der Bewährungsaufstieg--HolgerB 12:22, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Besser: mit Amtszulage -> A 9 AZ. Die Aufstiegsmöglichkeit ist, wie beschrieben, recht rigide. Planstellen gibt es auch nicht wie "Sand am Meer", eher im Gegenteil und vor allem nicht bei den "aussterbenden" Bundespostbeamten.... --beartd 03:27, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Aufstieg in gehobenen Dienst

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"zum Beispiel müssen die Betreffenden mindestens die Fachhochschulreife bzw. das Abitur besitzen oder nachträglich erwerben und können erst dann an der Fachhochschule studieren." Dieser Satz ist meiner Meinung nach falsch. Wer vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufsteigt, braucht weder Fachhochschulreife noch Abitur. Zumindest ist das in Bayern so, dass es außerhalb anders ist, kann ich mir nicht vorstellen, deshalb schlage ich vor, diesen Satz ersatzlos zu streichen. Guenther1977 19:19, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Status von Soldaten der Bundeswehr

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Ich bitte ganz dringend einen Nachweis für die abenteuerliche Behauptung "Soldaten sind keine Beamten" einzustellen. Das halte ich persönlich (und ich verwalte diese "Nicht"-Beamten bei der Rentenversicherung) für ein seltsames Gerücht. [2]

Wo steht auf der Seite, daß Soldaten Beamte sind. Dort steht unter anderem „Zeit- und Berufssoldaten sowie Beamte informieren wir über die Nachversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.“ Wenn das das gleiche wäre, dann könnte man doch nur von Beamten schreiben. Ebenso steht unter Nachversicherung „Bundeswehr- oder Beamtenzeit“. Außerdem wird im Soldatengesetz von Dienstverhältnissen eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit gesprochen. Wenn das das gleiche wie das Beamtenverhältnis wäre, könnte man darauf entwder verweisen oder würde es genauso nennen. --HolgerB 19:07, 16. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Einführung der vier Laufbahngruppen

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Ich bin auf der Suche nach der Verordnung, mit welcher die vier Laufbahngruppen des unteren, einfachen mittleren, gehobenen mittleren und höheren Dienst eingeführt wurden. Mir ist bis jetzt bekannt, dass es diese Laufbahngruppen bereits 1933 gab. Vielleicht wurden sie gar mit dem Gesetz über die Wiederherstellung des Berufbeamtentums eingeführt. Weiter habe ich erfahren, dass am 18. September 1928 Vertreter der Beamtenverbände beim Reichsinnenminister wegen Änderung der Laufbahnrichtlinien vorstellig wurden. Dabei wurde der Vorschlag unterbreitet, die Beamtenlaufbahnen in die vier besagten Gruppen aufzuteilen. Wer kann dazu weitere Aussagen machen? (nicht signierter Beitrag von 87.171.110.239 (Diskussion) 17:33, 9. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Furchtbares Elaborat

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Man kann das wirklich kaum ansehen. Sofern ein allgemeiner lexikalischer Schlagschatten auf ein je weites Feld wie "einfacher" "mittler" "gehobener" "höherer" Dienst sinnvoll ist, sollte das ganze auch einheitlich und allgemein gehalten sein. Stattdessen ist hier die Rede von Eingangsämtern, die nicht mehr vorhanden sind, von "Aufstiegsverfahren" im Laufbahnrecht im Allgemeinen, "beispielhafte Verwendungen" werden benannt, von denen es gleich im Nachsatz heißt, sie seien nicht mehr vorhanden. Schließlich werden noch "Vergleiche mit Nichtbeamten" aufgeführt und angemerkt, daß Soldaten damit nichts zu tun haben. Dennoch kann man unten auf die "Dienstgrade der Bundeswehr" klicken. Warum eigentlich? Warum kann man die Dienstgrade des Zolls und der Polizei abrufen, nicht aber die von zig anderen Verwaltungen? Das Eingangsamt A5 ist in einem Satz "nicht mehr vorhanden", im nächsten "fast abgeschafft". "Justizvollzugsbeamte" werden angeführt, wenn vom Eingangsamt A7 die Rede ist, obwohl das Eingangsamt A7 ausdrücklich für technische Bereiche forciert wurde. Irgendein Zöllner hat auch noch die Unterscheidung von Zollbetriebsinspektor und Zollschiffsbetriebsinspektor eingerückt, man könnte auch noch den Lokomotivbetriebsinspektor einfügen. Allerdings gibt es im Beamtenrecht schlicht und einfach nur den "Betriebsinspektor", alles andere ist Rechtsverordnungs-Beiwerk. Der ganze Artikel ist eine solche Ansammlung von unkoordiniertem Blödsinn, daß man alles löschen sollte. Die vier Laufbahngruppen für sich haben einen eigenen Eintrag vermutlich nicht verdient. (nicht signierter Beitrag von Gloster (Diskussion | Beiträge) 02:23, 14. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Wieviel Zeit hast du in Dein obiges Elaborat gesteckt, anstatt einmal selber auf den Gedanken zu kommen, dass Du - ja Du - durchaus auch selber Zeit und Energie in Änderungen Deiner monierten Artikelstellen hättest investieren können? Hier ist jeder aufgerufen, mitzumachen. Lange Romane auf die Disk. zu stellen, zählt dabei nicht. Also? --Lkl23:12, 31. Aug. 2014 (CEST)Beantworten