Diskussion:Jugendamt
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Wieder mal Kritik
[Quelltext bearbeiten]Dieser edit ist formal mit Sicherheit richtig. Andererseits wird es unstrittig sein das es die Kritik von Seiten der Väterbewegung an den Jugendämtern gibt. Der Abschnitt dient erst mal dazu hierzu Belege zu sammeln. Auf www.wikimannia.org/Jugendamt liese sich wahrscheinlich etwas finden- mfg --V ¿ 07:45, 5. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo, ich schreibe mal aus aktuellem Anlass zu diesem Thema... Als Mutter eines behinderten Kindes, das aber hochbegabt ist und daher das Gymnasium statt Sonderschule besucht, haben wir einen Antrag auf Eingliederungshilfen gestellt. Ablehnung. Widerspruch. Ablehnung. Dann sind wir vor Gericht gegangen. Dort liegt es, das Gericht ist überlastet. Ab nächstem Jahr ändert sich die Zuständigkeit, dann muss nicht mehr die Stadt bewilligen, sondern der Landschaftsverband (NRW). Das sitzen die dann insgesamt 2 Jahre aus. Ohne Therapie für unser Kind...
- Schreiben ans NRW-Ministerium, ob der Bescheid überhaupt rechtmäßig ist, wegen diverser, ich nenn's mal "juristischer Unregelmäßigkeiten". Antwort: Ja, wir sind Oberste Jugendbehörde. Aber nicht Fachaufsicht. Keine Chance, nur Rechtsweg und Gerichte sind ja bekanntlich frei und nicht beeinflussbar (davon mal ab, dass ein dt. Verwaltungsgericht kaum gegen die eigene Verwaltung spricht).
- Im Wiki-Artikel steht es ja auch so drin: Der Leiter ist auch Aufsicht. Sprich, wenn der anweist abzuweisen (böse Zungen behaupten, für unser Jugendamt gebe es keinen §35aSGB 8!), hat man keine Chance und keine weitere Verwaltungsinstanz.... Leider habe ich außer dem Brief vom Ministerium keine Quelle dafür, aber irgendwie gehört das schon hinein, dass sie im Falle von Behinderung kraft eigener Kompetenz (welche?) entscheiden, auch gegen bestehende Diagnosen und es keine Kontrolle gibt. Vielleicht kennt sich jemand in der Materie Sozialrecht aus?? LG --Hannewe (Diskussion) 15:13, 6. Dez. 2019 (CET)
- das ist eben das Problem, es fehlt sowohl was Leistungsverweigerungen als auch Eingriffe betrifft, an einer funktionierender Weisung und Experten im Ministerium die den Jugendämtern auf die Finger hauen --Rabauz (Diskussion) 20:56, 30. Jul. 2020 (CEST)
- Auskennen auf diesem Feld tut sich die Fachanwaltskanzlei und/oder eine Familienberatungsstelle. Hier sollte wohl das SG zuständig sein und nicht das VG. Ob eine „funktionierende Weisung“ (zu was?, anzuwenden ist das geltende Recht) fehlt, lässt sich von außen nicht beurteilen, ebenso nicht der Inhalt sowie die Form und damit die Erfolgsaussichten des Antrags. Wer eine begünstigende Entscheidung haben möchte, muss seinen Antrag stichhaltig auf geltender Anspruchsgrundlage begründen. Fehlen tut es mM "allerorten" an unabhängiger und wirkungsvoller Unterstützung für Familien. Eine Aufsicht über das Jugendamt übt in Deutschland der kommunale Jugendhilfeausschuss (Landkreis, kreisfreie Stadt) aus. Die übergeordnete Fachaufsicht liegt beim Landesjugendamt. Für den Artikel kann ich gegenwärtig keinen Ergänzungsbedarf erkennen.--Lysippos (Diskussion) 19:28, 31. Jul. 2020 (CEST)
- es gibt auch das Gegenteil, Übergriffe und fragwürdige Maßnahmen der Jugendämter, verbunden allerhand Skandalen, etwa Gelsenkirchen. Behörden haben ein Ermessen, durch Weisung kann in diese Ermessensausübung eingegriffen werden, sie können auch zum Jagen getragen werden, aber auch Übereifer kann eben gestoppt werden. Die Landesjugendämter sind hier zahnlose Tiger. Die Weisungsbindung ist der Normalfall der öffentlichen Verwaltung, auch z.B. Staatsanwaltschaften sind an Weisungen gebunden. Die fehlende Weisungsbindung stellt einen Anachronismus dar. Denn nur eine Weisungsbindung stellt letztlich eine parlamentarische Verantwortlichkeit und auch die Möglichkeit der effektiven parlamentarischen Kontrolle dar. Letztlich stellt dies ein Problem für das Demokratieprinzip dar, wenn der Landtag der handelnden Stelle nicht effektiv auf die Finger klopfen kann. Es gibt immer zwei Möglichkeiten eine Behörde dazu anzuhalten ihr Verhalten zu ändern: Das eine sind formelle Rechtsmittel, das andere sind informelle Rechtsmittel wie Bitten und Beschwerden bis zum Ministerium und Landtag - hierfür braucht es aber ein Weisungsrecht. Der Bürger erwartet dass wenn die Oberbehörde oder das Ministerium seinen Standpunkt möglicherweise sogar befürwortet, dies auch seinen Niederschlag in einer entsprechenden Handlung von Behörde/Ministerium niederschlägt. Dies ist aber eben genau nicht möglich, siehe dazu auch diesen Artikel: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_amp_familie/landesjugendamt/newsletter_jin/newsletter_03_2017/das-landesjugendamt-als-beschwerdestelle-157629.html Die Aufsicht kann also nur zuschauen --Rabauz (Diskussion) 22:50, 1. Aug. 2020 (CEST)
- Wahrscheinlich würden wir dieselben Erscheinungen kritisieren, die Du im Blick hast. Stimmt, manche Maßnahmen von Jugendämtern sind in die Kritik geraten, sicher gibt es Fälle, wo dies nicht unbegründet war/ist. Ich will das in keiner Weise in Abrede stellen. Trotzdem, einen Ermessensspielraum gibt es nur dann, wenn er aus einer Rechtsnorm ableitbar ist. Nur dann eröffnet sich ein Gestaltungsspielraum der Behörde im jeweiligen Fall. Ob ein Jugendamt fortgesetzt wohlwollend, d.h. zu in vollem Umfang Gunsten der Bürger entscheidet, ist von Faktoren abhängig, die in ihm (Verwaltung Jugendhilfeausschuss) und außerhalb liegen kann. Staatsanwaltschaften sind Justizorgane und keine öffentliche Verwaltung, daher hier zum Vergleich nicht heranziehbar. Die parlamentarische Verantwortlichkeit greift in der Regel nicht in den Geschäftsgang der öffentlichen Verwaltung hinein. Hier liegt vermutlich ein Mißverständnis vor, zwischen dem was parlamentarische Kontrolle (z.B. Landtag) bedeutet und zu was eine kommunale Vertretungskörperschaft (Kreistag, Stadtrat, Gemeinderat) befugt ist, die kein Parlament ist. Der Rahmen einer Förderfähigkeit von häufigen Familienangelegenheiten nach SGB VIII (etwa wie oben) wird in vielen Fällen vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt in einer Richtlinie festgelegt. Es gibt aber auch Landkreise, wo eine solche Regelung nicht existiert. Auch wenn sich Landesjugendämter als „zahnlose Tiger“ zeigen können, sind sie von Land zu Land in einer differenzierten Situation. Es ist leider so, dass betroffene Familien oft diesem Geflecht von Zuständigkeiten relativ hilflos gegenüber stehen, weil es auch nur mühselig in Erfahrung zu bringen ist. Stimmt, es ist nicht so, dass eine Einschätzung einer Oberbehörde zwangsläufig zu einer Änderung im örtlich und sachlich zuständigen Jugendamt führt. Jeder Vorgang hat seine Akte mit den Dokumenten, Sachverhalten und den Abwägungsargumenten des Bearbeiters. Nicht unwichtig ist, ob sich ein angefochtener Bescheid innerhalb des Prozedere nach §§ 84 ff. SGG oder sich nur auf dem Petitionsweg entwickelt. Die Petition ist der weiche Weg, der nicht zwingend zu einer Überprüfung der Verwaltungsentscheidung führt. Im oben geschilderten Fall hat ja die Familie den ordentlichen Rechtsweg beschritten, dass ein anhängiges Verfahren längere Zeit beim Gericht liegt ist für die Betroffenen leider eine unschöne Situation, muss sich aber nicht zwangsläufig gegen das Beschwerdeanliegen der Familie wenden. Gewissermaßen führen wir hier eine theoretische Diskussion. Besser ist eine Beratung der Betroffenen vor Ort bei unabhängigen Strukturen, die auch das jeweilige örtliche Feld gut kennen (sollten). Grüße --Lysippos (Diskussion) 00:11, 2. Aug. 2020 (CEST)
- es gibt auch das Gegenteil, Übergriffe und fragwürdige Maßnahmen der Jugendämter, verbunden allerhand Skandalen, etwa Gelsenkirchen. Behörden haben ein Ermessen, durch Weisung kann in diese Ermessensausübung eingegriffen werden, sie können auch zum Jagen getragen werden, aber auch Übereifer kann eben gestoppt werden. Die Landesjugendämter sind hier zahnlose Tiger. Die Weisungsbindung ist der Normalfall der öffentlichen Verwaltung, auch z.B. Staatsanwaltschaften sind an Weisungen gebunden. Die fehlende Weisungsbindung stellt einen Anachronismus dar. Denn nur eine Weisungsbindung stellt letztlich eine parlamentarische Verantwortlichkeit und auch die Möglichkeit der effektiven parlamentarischen Kontrolle dar. Letztlich stellt dies ein Problem für das Demokratieprinzip dar, wenn der Landtag der handelnden Stelle nicht effektiv auf die Finger klopfen kann. Es gibt immer zwei Möglichkeiten eine Behörde dazu anzuhalten ihr Verhalten zu ändern: Das eine sind formelle Rechtsmittel, das andere sind informelle Rechtsmittel wie Bitten und Beschwerden bis zum Ministerium und Landtag - hierfür braucht es aber ein Weisungsrecht. Der Bürger erwartet dass wenn die Oberbehörde oder das Ministerium seinen Standpunkt möglicherweise sogar befürwortet, dies auch seinen Niederschlag in einer entsprechenden Handlung von Behörde/Ministerium niederschlägt. Dies ist aber eben genau nicht möglich, siehe dazu auch diesen Artikel: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_amp_familie/landesjugendamt/newsletter_jin/newsletter_03_2017/das-landesjugendamt-als-beschwerdestelle-157629.html Die Aufsicht kann also nur zuschauen --Rabauz (Diskussion) 22:50, 1. Aug. 2020 (CEST)
- Auskennen auf diesem Feld tut sich die Fachanwaltskanzlei und/oder eine Familienberatungsstelle. Hier sollte wohl das SG zuständig sein und nicht das VG. Ob eine „funktionierende Weisung“ (zu was?, anzuwenden ist das geltende Recht) fehlt, lässt sich von außen nicht beurteilen, ebenso nicht der Inhalt sowie die Form und damit die Erfolgsaussichten des Antrags. Wer eine begünstigende Entscheidung haben möchte, muss seinen Antrag stichhaltig auf geltender Anspruchsgrundlage begründen. Fehlen tut es mM "allerorten" an unabhängiger und wirkungsvoller Unterstützung für Familien. Eine Aufsicht über das Jugendamt übt in Deutschland der kommunale Jugendhilfeausschuss (Landkreis, kreisfreie Stadt) aus. Die übergeordnete Fachaufsicht liegt beim Landesjugendamt. Für den Artikel kann ich gegenwärtig keinen Ergänzungsbedarf erkennen.--Lysippos (Diskussion) 19:28, 31. Jul. 2020 (CEST)
- das ist eben das Problem, es fehlt sowohl was Leistungsverweigerungen als auch Eingriffe betrifft, an einer funktionierender Weisung und Experten im Ministerium die den Jugendämtern auf die Finger hauen --Rabauz (Diskussion) 20:56, 30. Jul. 2020 (CEST)
Inobhutnahmen für Kinder und Jugendliche 2015
[Quelltext bearbeiten]Ich hab mal nach aktuellen Zahlen gesucht und bin beim statistischem Bundesamt auf 77.645 für 2015 gekommen, was ja wieder eine grosse Steigerung zum Vorjahr wäre. Siehe: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/KinderJugendhilfe/Tabellen/Inobhutnahmen.html --ZweiteVersuchung (Diskussion) 22:36, 20. Aug. 2016 (CEST)
Sie können auch diese jährlich aktualisierte Tabelle verwenden: https://app.box.com/s/f0vkoj5ea4iyij5z1s4m https://www.spiegel.de/forum/gesundheit/buch-ueber-tyrannenkinder-therapeutin-warnt-vor-lebensunfaehiger-generation-thread-441932-16.html#postbit_42416375 (nicht signierter Beitrag von 95.88.108.9 (Diskussion) 11:51, 25. Dez. 2019 (CET))
Europarlament
[Quelltext bearbeiten]http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT TA 20181129 ITEMS DOC XML V0//DE#sdocta11 Xx236 (Diskussion) 12:04, 4. Jan. 2019 (CET)