Diskussion:Hausmeier

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Curt Kösters in Abschnitt Shogun
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Leodegar von Autun

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Ich habe den folgenden Abschnitt im Lemma „Leodegar von Autun“ gelöscht. Vielleicht passt das ja hier hinein:

Das fränkische Hausmeiertum hat eine höchst merkwürdige Entwicklung durchgemacht, in der sich die des Königtums und des Adels in diesem Reich am klarsten spiegelt. Entstanden aus der Mischung eines mitgebrachten germanischen Haus-Amtes (keineswegs nur Hof-Amtes des Königs) mit dem vorgefundenen römischen Majordomat, d. h. der Vorsteherschaft über die Unfreien des Hauses, war es anfangs durchaus nicht das wichtigste Amt am Königshof, wurde aber allmählich dazu, weil es mehr als alle anderen den ununterbrochenen Verkehr mit der Person des Königs gewährte.
Anfangs wurde der Hausmeier wie jeder andere Hof- und Staatsbeamte vom König beliebig ernannt und damals war er eine wirksame Waffe der Krone zur Bekämpfung des staatsschädlichen Dienstadels; in solcher Weise verwendete zuletzt noch Brunichildis ihren Majordomus Protadius in der hochverdienstlichen Niederhaltung jener schädlichen Adelsmacht. Allein eben deshalb ward Protadius ermordet, Brunichildis durch Verrath der mit einander einverstandenen Adelsparteien der drei Reiche (Auster, Neuster und Burgund) vernichtet und nun wurde der Hausmeier Haupt und Führer des Dienstadels gegen die alsbald überwältigte Krone.
Der Adel wählte ihn; dem König blieb nur übrig, den so gewählten zu bestätigen: allerdings war der Hausmeier ─ wie jeder Führer einer politischen Partei ─ nun seinerseits abhängig von den Großen. Allein ehrgeizige, auch wohl wahrhaft staatsmännisch veranlagte Kraftnaturen ─ wie Ebroin ─ widerstrebten solcher Abhängigkeit, suchten, wie den Palast, d. h. die Krone, auch die Großen zu beherrschen und vertraten so auch das Wohl der Gesammtheit und das Recht des Staates gegen die den Staat zerrüttenden Vornehmen. Die bedeutendste Erscheinung unter derartigen Männern ist Ebroin. Auch er zwar war nicht durch die Krone, sondern durch „die Franken“, d. h. durch den Dienstadel 656 zum Majordomus der damals auf kurze Zeit unter Einem merovingischen Königsknaben Chlothachar III. (reg. 656-670) vereinten drei Teilreiche Auster, Neuster und Burgund erhoben worden; jedoch einmal im Besitz der Staatsmacht strebte er, sie zwar vor allem zu Befestigung seiner Herrschaft, aber auch zum Wohl der Gesammtheit, also besonders gegen die Meisterlosigkeit des Dienstadels zu gebrauchen; freilich verfolgte er seine nicht bloß selbstischen Ziele mit den listigen, gewaltthätigen, blutigen Mitteln der Zeit: so lange Balthildis, die Mutter Chlothachar´s III., die Regentschaft führte, milderte sie wenigstens einigermaßen das Auftreten des ebenso gewalttätigen wie gewaltigen Mannes, dem sich übrigens schon 660 Austrasien entzog, dessen Große wie in früheren Fällen (z. B. Dagobert I., Sigibert III.) einen besonderen merowingischen König zu Metz, Childerich II. (reg. 660-673), Chlothachars Bruder, und einen besonderen austrasischen Majordomus, Wulfoald, ertrotzten, sehr gegen den Willen Ebroins, der in der Folge, sobald er konnte, Austrasien seinem neustrischen König und sich selbst wieder zu unterwerfen trachtete. Seit Balthildis von der Regentschaft zurück und ins Kloster zu Chelle eingetreten war, waltete Ebroin schrankenlos, in selbstsicher Herrschsucht wie zum Heile der Gesammtheit den Adel bändigend, wie man ihm ─ ohne Beweis ─ vorwarf, aus Hass des Niedriggeborenen gegen die Vornehmen. Selbstverständlich forderte er dadurch den tödlichen Hass dieser Partei heraus, die in Leodigar ein ebenso glänzend begabtes als ränkereiches und herrschgieriges Haupt fand: nun wurde Ebroin von seinen Feinden im Palast unter Leodigars Führung gestürzt, in das Kloster Luxeuil eingebannt wie Theuderich in das von St. Denis, während Childerich von Austrasien als König auch von Neuster und Burgund anerkannt wurde. In Wahrheit herrschte hier jetzt aber Leodigar, der seinen Sieg sofort dazu verwandte, durch neue Gesetze die Macht der Krone zu beschränken, die des Dienstadels zu erhöhen und dem Amt des Majordomus, das reihum unter den mächtigsten Adelsgeschlechtern wechseln sollte (!), wieder die Stellung des Parteihauptes dieser Aristokratie anzuweisen. Alsbald aber wurde Leodegar, der sich und die Seinen durch schonungslose Plünderung der Gegenpartei verhasst gemacht hatte, ebenfalls gestürzt, zumal wegen ungerechten Streites mit Sankt Praejectus, Bischof von Clermont-Ferrand, und Beraubung von dessen Kirche zu Gunsten seiner Anhänger.

Dietrich 07:58, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Keine Überschneidung in der Verwendung der Begriffe Hausmeier und Kastellan: Der Begriff des Hausmeiers hat zwar ebenso wie der des Kastellans seine Wurzel in der Verwaltung eines Hauses oder einer Burg, wenn jedoch in der Literatur der Begriff des Hausmeiers verwendet wird, so ist dann immer die politische Funktion des Hausmeiers Gegenstand. EvK 10:13, 13. Mai 2008 (CEST)Beantworten

"Als Verwalter eines Königssitzes war ein Majordomus wesentlich mächtiger als ein Kastellan oder Burggraf, der zumeist als königlicher Statthalter abseits des Machtzentrums wirkte." - Danke für die Erleuchtung, Ulamm. Wenn das so im angegebenen Lexikonartikel steht, höre ich auf, die vermeintliche Überschneidung anzuprangern. --Martin de la Iglesia 19:44, 9. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Vergleich mit heutigen Ämtern

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Die Funktion des Hausmeiers würde für den Leser deutlicher, wenn man ihn mit heutigen Ämtern vergleichen könnte. Der Hausmeier ist in seinen Befugnissen durchaus vergleichbar mit dem Premier in Großbritannien oder dem Kanzler im Kaiserreich. Wie gesagt: ähnlich. --Rogald (Diskussion) 00:44, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Shogun

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ich würde es für interessant halten, auf die historische Parallele Shogunat hinzuweisen. Auch die übernahmen die Macht de facto - der einzige Unterschied ist, dass der Tenno über viele hundert Jahre nominell weiter Herrscher blieb - solange, bis ein Tenno die Macht wieder an sich riss. Ich glaube, dass sowohl die Parallelen als auch die Unterschiede interessant sind. --Curt Kösters (Diskussion) 03:20, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten