Diskussion:Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof 2018

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Jazzman in Abschnitt Tatverdächtiger
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Lemma ändern

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Es handelt sich hierbei ja nicht nur um eine Geiselnahme. Ein Mädchen musste ins Krankenhaus, weil er sie mit einem MolotowCocktail beworfen hatte. Außerdem ist es eine mutmaßliche Terrorattacke. Wir sollten das Lemma ändern. Aber in was?--Albin Schmitt (Diskussion) 22:42, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

@Albin Schmitt: Mit Lemmaänderung kann noch gewartet werden bis mehr Details öffentlich sind. "Brandanschlag mit anschließener Geiselnahme" könnte nach den bisherigen Berichten zutreffen, was imho insgesamt ganz gut mit "Anschlag" zusammengefasst werden kann, wie bei Anschlag am Hauptbahnhof Köln, aber der wurde wohl nach dir gestartet[1]. --SI 09:49, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Schönen Nachmittag, schlage eher vor, das Lemma zumindest vorerst so zu lassen, da in der Öffentlichkeit hauptsächlich von einer Geiselnahme (auch wenn diese vllt. gar nicht passiert ist) gesprochen wird. Man kann das entscheiden, wenn man sieht, welcher Begriff sich in der Diskussion etabliert hat. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 15:35, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Abwarten und Tee trinken. Terroristen treten eher selten mit Soft-Air-Waffen auf, warten wir mal ab. --Petruz (Diskussion) 18:48, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Brandsätze sind also kein Anzeichen? Die als Sprengsätze umfunktioniert wurden? Wie sieht es mit Messern aus? Autos als Waffe? Denke das deine Aussage da sehr Voreilig ist. --Seeler09Diskussion 21:22, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Nach Berichterstattung "im" statt "am" [2], der Link-Titel als Lemma schon brauchbarer: "Brandanschlag und Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof", optimal m. E. "Brandanschlag im Kölner Hauptbahnhof" --WeiterWeg (Diskussion) 23:39, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Zur Softairwaffe diese sehen Echten Waffen zum Verwechseln ähnlich, siehe Wikipediaartikel dazu. Nachbauten echter Waffen die nicht wirklich als Kopie (Fake) erkennbar sind. Kurz gesagt es ist damit egal ob man eine Echte Waffe hat, oder eine "Softairwaffe", für die Einsatzkräfte ist in diesen Fällen immer erst von einer echten Waffe auszugehen. Diese ist natürlich nicht so leicht zu besorgen wie eine Softairwaffe.
Zum Lemma: ob nun AM oder IM? Wie weit gehört die Apotheke und das Schnellrestaurant noch zu (IM Bahnhof) oder nur zu IM Bahnhofsgebäude? --Seeler09Diskussion 07:26, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Es muss natürlich das schwerwiegendere Delikt Priorität haben: das ist der versuchte Mord in 2 Fällen (der Haftgrund neben der Geiselnahme) und nicht die Geiselnahme --> Lemma Brandanschlag im Kölner Hauptbahnhof -- Jahreszahl m. E. entbehrlich (solange keine Duplexität) --WeiterWeg (Diskussion) 13:00, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Wer beurteilt denn, was das "schwerwiegendere" Delikt ist? In den Medien ist der Fall wegen der Geiselnahme bekannt, weshalb eine Lemma-Änderung momentan unnötig ist. Warum man hier nicht abwarten will/kann, bis die Behörden es als Anschlag einstufen oder ob sie es überhaupt tun, ist mir schleierhaft. --Petruz (Diskussion) 16:10, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Der Generalbundesanwalt meint: Brandanschlag und Geiselnahme. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 16:53, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Das beurteilt allein schon das STGB.@vorletzter Beitrag --WeiterWeg (Diskussion) 17:54, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Naja dann einfach in Anschlag im Kölner HBF umbennen, wenn es von den Behörden so eingestuft wird. Bis es soweit ist, bleibt es so, wie es ist. --Petruz (Diskussion) 18:02, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Tatverdächtiger

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Zum jetzigen Zeitpunkt ist es absolut seriös zu schreiben, was allgemein über den Tatverdächtigen bekannt ist. Über die Motivlage sagt das garnix. Dazu etwas, wenn dazu etwas bekannt ist. Deshalb bitte nicht wieder raus schmeißen. --Classical20 (Diskussion) 13:43, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Vorschlag: Warten bis heute 15:30. Da gibt es die nächste PK der Kölner Polizei: https://twitter.com/polizei_nrw_k/status/1052144943853174784 inkl. Livestream. — Raymond Disk. 13:57, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Hier fehlt das er (angeblich) nicht Arbeitsfähog ist... und ja auch solche Details sind wichtig. Demnach handelt es sich bei dem Mann um den 55-jährigen Syrer Mohammad R., dessen Ausweispapiere am Tatort gefunden worden waren. Der Geiselnehmer selbst soll wegen einer psychischen Erkrankung nicht arbeitsfähig gewesen sein und ist bisher 13 Mal kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. ist ja nach denm Rizin Täter dann schon der Zweite Terror Fall in Köln 2018. --Seeler09Diskussion 08:29, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Gehört der Name des Täters nicht in den Artikel? Bekannt ist dieser und wurde auch schon als Richtig Bestätigt. --Seeler09Diskussion 22:32, 19. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Definitiv, das ist so auch in anderen Artikeln zu Straftaten Standard. Ich füge seinen Namen mal ein. --Jazzman 21:04, 29. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Duldung

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Laut Medien ist diese Duldung nur bis zum Jahr 2021, und nicht wie im Artikel "Endlos". --Seeler09Diskussion 21:22, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Das ist korrekt. Zudem ist es eine befristete Aufenthaltsgenemigung und keine Duldung. Umseitig geändert. — Raymond Disk. 21:34, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Daesh

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Hier gibt es keine glaubwürdige Quelle zu: indem er Passanten zurief, er gehöre zur Terrorgruppe „Daesh“. Wieso wird diese Aussage die nicht Nachprüfbar ist dann so übernommen? Die Politisten und andee bestätigten diese Aussage nicht, aber Passanten die wie weit weg waren? Hörten diese Aussage (Weiträumig abgesperrter Bereich)?

Da muss mich jemand mal aufklären, wie das geht. Da kein Passant in diese Gegend gekommen ist dürfte diese Passage ja wohl Frei erfunden sein, und MUSS raus. --Seeler09Diskussion 07:43, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

BR24
  • Ein Angehöriger der Terrormiliz IS?

Nach Polizeiangaben soll der Mann Zeugen zufolge bei der Tat gesagt haben, dass er der "Terrorgruppe Daesh" angehöre. Dabei handelt es sich um den arabischen Namen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).

Hier fehlt allerdings der Zusatz das das dann kein IS Mitglied sein könne!
Süddeutsche Zeitung
  • Womöglich war dies der eigentliche Plan: ein Attentat im Schnellrestaurant

Er gehöre zu "Daesh", soll er in der Apotheke gerufen haben. Neben einer echt aussehenden Gaspistole soll er dort auch größere Mengen an Sprengmitteln bei sich gehabt haben, ...!

Hier klingt es auch anders, hier steht nichts von Pasanten die dieses hörten.
Muss Sie nicht. Das steht so eindeutig in der Quelle vom Kölner Stadtanzeiger. Zitat: "Und schließlich soll der Verdächtige Passanten zufolge gerufen haben, dass er zur Terrorgruppe Daesh gehöre. „Daesh“ ist der arabische Name für die Terrormiliz „Islamischer Staat“, wird aber von IS-Kämpfern nicht zur Selbstbezichtigung genutzt, sondern dient in den einschlägigen Kreisen zur Abgrenzung von dieser. In Sicherheitskreisen geht man nach Informationen des RND eher davon aus, dass der Mann geistig verwirrt ist. Dafür würden auch Aussagen von Menschen sprechen, die ihn kennen." --Petruz (Diskussion) 16:08, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Kann man drehen wie man will, ein Verwirrter baut keine Bomben. Denn so klar muss er ja gewesen sein das er diese Dinge bauen konnte. Und Verwirrtheit ist zuletzt bei allen Anschlägen der Grund gewesen, was ja schon sehr Abstrak wäre. Sind Attentäter nicht generell verwirrt? (Wirr)? Wo wir dann beim Thema wäre, wirre Menschen begehen Anschläge. Was sagte der Lennon Attentäter, was sagte der Papst Attentäter, was sagten andere Attentäter. Ja es gibt da ein Muster. --Seeler09Diskussion 19:04, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Nur die Deutsche Presse tut weiterhin so als wäre es KEIN Terrorakt, die Ausländische Presse ist da offener bei solchen Themen. Nunja die Staatsanwaltschaft ermittelt ja... mehr muss man da nun nicht mehr sagen. --Seeler09Diskussion 08:25, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Weitere Quellen

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Apotheke

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Den Namen der Apotheke einbinden? --Seeler09Diskussion 22:31, 19. Okt. 2018 (CEST)Beantworten