Die Regelschutzfrist für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, österreichischen und schweizerischen Urheberrechts (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) vermutlich abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei.
Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt derjenige, der die Datei einstellt.
Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
das Bild vor mindestens 100 Jahren hergestellt wurde und
das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
{{Information |Beschreibung=Wp 10/11 des Obergeranisch-Raetischen Limes, Details des Steinturms |Quelle=ORL Abt. A Band V |Urheber=unbekannt |Datum=um 1895 |Genehmigung={{Bild-PD-alt-100}} |Andere Versionen= |Anmerkunge
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