Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

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Großes Verdienstkreuz

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, verkürzt meist Bundesverdienstkreuz genannt, ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen. Der Verdienstorden kommt regulär in acht Stufen zur Verleihung, ferner gibt oder gab es das Großkreuz in besonderer Ausführung und das Verdienstkreuz am Bande für Arbeitsjubilare. Alle deutschen Länder außer Bremen und Hamburg verleihen zudem eigene Landesauszeichnungen.

Die Verleihung ist dem Bundespräsidenten vorbehalten. Die Überreichung wird in aller Regel an zuständige Amtsinhaber delegiert.

Elisabeth II. mit der Son­der­stufe des Großkreuzes (1992). Rechts im Bild: Richard von Weizsäcker

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde am 7. September 1951 durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss per Erlass gestiftet. Im Erlaß über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, den Heuss mit Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem Bundesinnenminister Robert Lehr unterzeichnete, heißt es:

„In dem Wunsche, verdienten Männern und Frauen des deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen, stifte ich am 2. Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Der Orden wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.“

Stiftungserlass

Der Verdienstorden wird nach internationaler Norm in drei Klassen (Verdienstkreuz, Großes Verdienstkreuz, Großkreuz) verliehen, die wiederum in mehrere Stufen unterteilt sind.

Im Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951 war zunächst folgende Ordnung geplant:

  1. Verdienstkreuz am Bande
  2. Verdienstkreuz (ohne weitere Bezeichnung als Steckkreuz ausgeführt, später umbenannt in 1. Klasse)
  3. Großes Verdienstkreuz
  4. Großes Verdienstkreuz mit Stern
  5. Großkreuz
  6. Großkreuz in besonderer Ausführung.

Das erste Verdienstkreuz (in der Ausprägung am Bande) erhielt der Bergmann Franz Brandl aus Nentershausen (Hessen) am 19. September 1951 von Theodor Heuss.[1]

Im Jahr 1952 kam es zu einigen Neuerungen. Es wurde eine besondere Ausführung des Verdienstkreuzes für Arbeiter und Angestellte, die 50 Jahre lang für denselben Dienstherrn gearbeitet hatten, eingeführt. Die Verleihung dieser als Verdienstkreuz am Bande für Arbeitsjubilare bezeichneten Ausführung wurde 1966 wieder eingestellt. Zudem wurde das Große Verdienstkreuz mit Stern in zwei Stufen aufgeteilt: Großes Verdienstkreuz mit Stern und Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband.

Schließlich kam 1955 als unterste Stufe die Verdienstmedaille hinzu und als oberste Stufe die Sonderstufe des Großkreuzes, die jedoch schon 1953 verliehen worden war.[2]

Die höchste Stufe, die Sonderstufe des Großkreuzes, ist Staatsoberhäuptern und ihren Familienangehörigen sowie mit Amtsantritt dem deutschen Bundespräsidenten vorbehalten.

Für spezielle Verdienste in einem bestimmten Bereich wurden neben dem Bundesverdienstkreuz auch noch weitere deutsche Ehrenzeichen gestiftet; so etwa das Silberne Lorbeerblatt für sportliche Leistungen, die Eichendorff-Plakette für Gebirgs- und Wandervereine, mehrere Einsatzmedaillen Fluthilfe oder das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks. Andere Auszeichnungen wie der Pour le Mérite für wissenschaftliche Leistungen oder das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz werden von privaten Trägern verliehen. Für militärische Verdienste gibt es seit 1980 das Ehrenzeichen der Bundeswehr in mehreren Stufen sowie die Einsatzmedaille der Bundeswehr und die Einsatzmedaille Gefecht.

Verleihungszahlen

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Verleihungen der Verdienstorden in der Bundesrepublik Deutschland

Anfang der 1980er Jahre wurden jährlich etwa 6000 Verdienstorden hauptsächlich an Männer verliehen. Der Anteil der Frauen lag mit rund 14 Prozent deutlich unter dem tatsächlichen Bevölkerungsanteil. Dieser Umstand veranlasste den damaligen Bundespräsident Karl Carstens (1979–1984) im Jahre 1983 in die Neufassung der Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens hineinzuschreiben, dass „Verdiensten bei Tätigkeiten, die nach der Lebenserfahrung vor allem von Frauen ausgeübt werden, besondere Beachtung zu schenken ist“.

Im Oktober 2006 führte der damalige Bundespräsident Horst Köhler zusätzlich eine Quotenregelung für Frauen von mindestens 30 Prozent ein. Dieses Minimum wurde 2007 mit 30,3 Prozent erstmals erreicht und in den folgenden Jahren (2008: 31,2 Prozent; 2009: 30,5 Prozent) eingehalten. Die Vorschlagslisten der Ministerpräsidenten der Länder, über die die Ordensanträge vorwiegend beim Bundespräsidialamt eingereicht werden, werden nur noch angenommen, wenn von zehn Personen, die mit dem Verdienstorden ausgezeichnet werden sollen, mindestens drei Frauen sind. Wenn den Ländern nicht genügend Frauen vorgeschlagen werden, um diese Quote zu erfüllen, führte dies beispielsweise in Sachsen-Anhalt (Stand 2014) dazu, dass Männer dem Bundespräsidialamt nicht zeitnah zur Ehrung vorgeschlagen, sondern auf eine wachsende Warteliste gesetzt wurden und erst nach längerer Wartezeit ihre Auszeichnung erhalten können.[3] Im Jahr 2022 erweiterte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Quotenregelung für Frauen auf mindestens 40 Prozent.[4]

Seit 1991 sind die Verleihungszahlen stark rückläufig.[5] Von über 5000 Verleihungen im Jahre 1991 und knapp 2500 Verleihungen im Jahre 2007 fiel die Zahl auf 1064 Verleihungen im Jahre 2017. Dies entspricht etwa dem Stand des Einführungsjahres 1951, wobei jedoch damals die Bevölkerung der Bundesrepublik und insbesondere die Zahl älterer Personen deutlich geringer waren. Danach stieg die Zahl der Verleihungen wieder auf 1354 im Jahr 2019 und sank darauf erneut auf 1111 im Jahr 2021.[6]

Ende 2010 wurde bekannt, dass seit Mitte der 1990er Jahre eine nicht öffentlich gemachte Abmachung zwischen den Bundestagsfraktionen besteht, nach der pro Legislaturperiode 30 Orden unabhängig von tatsächlichen Verdiensten für Abgeordnete des Bundestages entsprechend den Fraktionsstärken reserviert sind. Der Verfassungsrechtler Herbert von Arnim bezeichnete dies als „absolute Anmaßung“ und „ganz neue Form der Selbstbedienung“.[7] In der 19. Legislaturperiode (2017 bis 2022) wurden 25 Orden an Abgeordnete verliehen.[8] Im Februar 2022 wurde öffentlich, dass maximal 5 % der Bundestagsabgeordneten pro Legislaturperiode mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden dürfen. Hierfür müssen sie mindestens zwei Legislaturperioden im Bundestag vertreten sein.[9]

Stufen des Verdienstordens

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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird regulär in acht Stufen verliehen, wobei als Erstauszeichnung im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande vergeben wird (Stand 2019).[10] Als Sonderform gibt es das bisher nur dreimal (Adenauer, Kohl, Merkel) verliehene Großkreuz in besonderer Ausführung, zudem existierte von 1952 bis 1966 das Verdienstkreuz am Bande für Arbeitsjubilare, das als eine Variante des Verdienstkreuzes am Bande galt.

Stufe
(und Varianten)
Bandschnalle Tragweise Merkmale Internationale
Entsprechung
Anmerkung
Verdienstmedaille
Verdienstmedaille linke Brust,
am Bande
  affiliierte Verdienstmedaille
Liste von Trägern
Verdienstkreuz
Verdienstkreuz
am Bande
linke Brust,
am Bande
  Ritter Liste von Trägern
Verdienstkreuz
am Bande
für Arbeitsjubilare
linke Brust,
am Bande mit goldener Spange
goldene Spange
mit der Zahl 50
Ritter Verleihung nur von 1952 bis 1966
Verdienstkreuz
1. Klasse
linke Brust, Steckkreuz   Offizier Liste von Trägern
Großes Verdienstkreuz
Großes Verdienstkreuz am Halsband   Komtur Liste von Trägern
Großes Verdienstkreuz mit Stern am Halsband, Bruststern links vierspitziger Bruststern,
flach
Großoffizier Liste von Trägern
Großes Verdienstkreuz
mit Stern und Schulterband
am Schulter­band, Bruststern links vierspitziger Bruststern, gewölbt Großkreuz 2. Klasse Liste von Trägern
Großkreuz
Großkreuz am Schulter­band, Adler maschinen­gestickt, Bruststern links sechsspitziger Bruststern Großkreuz 1. Klasse Liste von Trägern
Großkreuz
in besonderer Ausführung
am Schulter­band, rot gefüttert, Adler maschinen­gestickt, Bruststern links sechsspitziger Bruststern, Lorbeerkranz um das
 Medaillon
Sonderform des Großkreuzes 1. Klasse Liste von Trägern
Sonderstufe des
Großkreuzes
am Schulter­band, Adler handgestickt, Bruststern links achtspitziger Bruststern Liste von Trägern (Verleihung nur an Staatsoberhäupter und ihre Ehepartner, Amtsinsigne des Bundespräsidenten als Ordensherr, höchste Form des Ordens)
Verleihungsurkunde für die Verdienstmedaille mit Großem Bundessiegel und Unterschrift des Bundespräsidenten Karl Carstens (1984)
Überreichung an Heiko Braak (2018)

Jedes Jahr werden auf Vorschlag mehr als tausend Menschen ausgezeichnet. Bis einschließlich 2022 wurde die Auszeichnung 262.532 Mal verliehen.[11] Im Jahr 2018 wurden 1282 Personen ausgezeichnet.[6] Bei einer Erstverleihung wird in der Regel höchstens die zweite Stufe (Verdienstkreuz am Bande) und an Personen, die jünger als 40 Jahre sind, höchstens die erste Stufe (Verdienstmedaille) verliehen. Nur in Ausnahmefällen wird eine höhere Stufe gewählt.

Verdienstkreuz 1. Klasse. Seltene Ausführung von Junker Berlin um 1959

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland kann nach den ordensrechtlichen Bestimmungen nicht postum verliehen werden. Trotzdem erhielten beispielsweise Jürgen Schumann, Alois Alteköster, Raimund Discher oder Dominik Brunner die Auszeichnungen postum. In diesen Fällen sind meistens die Todesumstände der Grund für die Verleihung.

Als Erstauszeichnung werden im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Die Verleihung der Verdienstmedaille ist an kein Mindestalter gebunden. Für das Verdienstkreuz am Bande sollte die zu ehrende Person ein Mindestalter von 40 Jahren erreicht haben.[12] Die Verleihung der nächsthöheren Ordensstufe erfordert neue auszeichnungswürdige Leistungen und eine entsprechende Interkalarfrist. Bei besonders herausragenden Leistungen ist eine Ausnahme von diesen Bestimmungen möglich.

Die vom Bundespräsidenten verliehene Auszeichnung wird gewöhnlich durch den Ministerpräsidenten, einen Minister des Bundes oder des Landes, den Regierungspräsidenten, den Landrat, den Oberbürgermeister oder den Bürgermeister überreicht. Auslandsdeutsche und Ausländer erhalten ihn oft durch den zuständigen deutschen Botschafter. In einigen Fällen nimmt der Bundespräsident die Aushändigung selbst vor, meist bei höheren Stufen.

Bei einigen Beamten, Soldaten und Richtern erfolgt inzwischen eine „automatische Verleihung“ bestimmter Ordensstufen, sobald diese aus ihrem Amt ausscheiden. Dies ist der Fall bei der Verleihung des Großen Verdienstkreuzes an den jeweiligen Generalinspekteur der Bundeswehr oder bei der Verleihung des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband nach dem Ende der Amtszeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Diplomaten, die nach längerem Aufenthalt ihr Gastland verlassen, erhalten entsprechend internationaler Gepflogenheit das Verdienstkreuz, sofern eine bilaterale Gegenseitigkeitsvereinbarung vorliegt (Reziprozität). So werden Botschafter und manche Militärattachés ohne das sonst bei Ordensverleihungen übliche Prüfungsverfahren ausgezeichnet. Auch der argentinische Oberst Juan José Masi, Militärattaché an der argentinischen Botschaft in Bonn von 1977 bis 1980, dem schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, erhielt auf diese Weise im März 1981 das Große Verdienstkreuz.[13]

Das Prozedere der öffentlichen Verleihung ist meist festlich gehalten, die höchsten Auszeichnungsstufen nimmt der amtierende Bundespräsident persönlich vor. Jede geehrte Person wird mit einigen Angaben über ihr Leben und Wirken vorgestellt.[14]

Vorschlagsrecht

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Jeder kann die Auszeichnung eines anderen anregen. Dazu wendet er sich an die Staatskanzlei des Landes, in dem der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat. Lebt die Person im Ausland oder ist sie Ausländer, so ist das Auswärtige Amt für den Vorschlag zuständig. Die Auszeichnung eines Mitarbeiters einer Bundesbehörde kann beim zuständigen Bundesminister angeregt werden. Die jeweilige Protokollabteilung hat die Aufgabe, die Angaben zu prüfen, bevor sie an die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt weitergeleitet werden. In der Praxis machen vor allem Behörden, Institutionen, Wirtschafts- und Sportverbände Vorschläge. Anregungen aus der Bevölkerung sind dagegen selten: In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten deutschen Land, wurden im Schnitt der Jahre 2003 bis 2012 jährlich knapp 850 Verleihungen angeregt, von denen mehr als die Hälfte tatsächlich vollzogen wurden. Die Ablehnungsquote lag in NRW im Durchschnitt bei 42,1 Prozent. Den wenigen zugänglichen Daten aus anderen Ländern nach sind die Quoten dort ähnlich.[15]

Neben dem Vorschlagsrecht auf Verleihung des Verdienstordens gibt es auch die Anregung auf Aberkennung eines bereits verliehenen Verdienstordens.

Trotz des vorherigen Prüfverfahrens erhielten auch Personen die Auszeichnung, denen sie später wieder aberkannt wurde. So wurde 1964 Heinrich Bütefisch von Mitgliedern des Bundesverbands der Deutschen Industrie für den Orden vorgeschlagen. Das Düsseldorfer Ordensreferat fand beim Verfassungsgericht und beim Justizministerium offenbar nichts gegen ihn Vorliegendes, Bütefisch erhielt den Orden – 16 Tage später wurde er ihm aberkannt. Ein Bürger hatte darauf hingewiesen, dass Bütefisch 1948 im I.G.-Farben-Prozess wegen „Ausbeutung der Arbeit von KZ-Insassen“ zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war.[16][17][18]

Eine Aberkennung nach dem Tod ist nach Auffassung des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier nicht möglich: Ein entsprechender Antrag des Kreises Herford und der Gedenkstätte Zellentrakt auf Aberkennung für einen NS-Täter wurde 2019 von ihm abgelehnt, da der Orden nur zu Lebzeiten verliehen werde.[19]

Form, Material und Herstellung

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Links: Großkreuz in besonderer Ausführung, mit Lorbeerkranz. Mitte und rechts: Sonderstufe des Großkreuzes (Mitte: Damenausführung).

Ab der Stufe am Bande gibt es die Ordensinsignien in einer jeweils unterschiedlichen Version für Herren und Damen. Die Damenversionen zeichnen sich durch etwas kleinere Kreuze und Medaillons aus sowie durch ein (ab der Stufe Großes Verdienstkreuz) schmaleres Band, das immer als Damenschleife ausgeführt wird. Am 22. Februar 2023 wurde die Absicht des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier bekannt, Männern und Frauen zukünftig gleich große Kreuze zu verleihen.[20]

Großkreuz-Versionen (alle Angaben in mm)
Stufe Herren Damen
Größe Größe Stern Bandbreite Größe Größe Stern Bandbreite
Verdienstmedaille 38 030 38 30
Verdienstkreuz am Bande 55 030 47 30
Verdienstkreuz 1. Klasse
Großes Verdienstkreuz 60 044 60 40
Großes Verdienstkreuz mit Stern 80 044 80 40
Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband 85 100 85 60
Großkreuz 70 80 100 60 80 60
Sonderstufe des Großkreuzes 90 100 80 60

Wegen der großen Stückzahlen einerseits und des Kostenbewusstseins andererseits werden die Orden heute nur noch maschinell aus einer Kupferlegierung geprägt und mit einer Goldbeschichtung versehen; farbige Teile bestehen aus Kunstemaille. Hersteller der offiziellen Orden der Bundesrepublik Deutschland ist die Firma Steinhauer & Lück in Lüdenscheid.

Bisherige Träger

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Das Großkreuz und das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband werden an einem breiten, von der rechten Schulter zur linken Hüfte führenden Bande getragen. Der dazu gehörende goldene Stern wird auf der linken Brustseite getragen.

Das Große Verdienstkreuz und das Große Verdienstkreuz mit Stern werden an einem Bande um den Hals getragen, der Stern auf der linken Brustseite.

Das Verdienstkreuz 1. Klasse wird an der linken Brustseite angesteckt.

Das Verdienstkreuz am Bande und die Verdienstmedaille werden an einem schmalen Band bzw. in der Damenausführung an einer Bandschleife auf der linken oberen Brustseite getragen.[21]

Hanseatische Ablehnung

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Als einziges Land stimmte die Freie Hansestadt Bremen gegen die Stiftung des Bundesverdienstordens. Bremen und Hamburg sind auch die einzigen Länder, die keinen eigenen Verdienstorden gestiftet haben.

Orden zu verleihen oder zu tragen, ist nicht bremischer Brauch. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen stellte 1893 einmal fest: „Von altersher ist es Gebrauch, daß Decorationen von Senatsmitgliedern niemals angenommen werden, und so empfiehlt es sich auch – abgesehen von anderen Gründen – schon um deswillen hieran festzuhalten. Auch weil der Bremer Senat nicht in der Lage ist, derartige Höflichkeiten zu erwidern.“ Bürgermeister Theodor Spitta hat diesen Brauch 1952 gegenüber Bundespräsident Theodor Heuss nochmals bekräftigt. Es wurden und werden aber Ehrenmedaillen wie die Bremische Ehrenmedaille oder die Senatsmedaille für Kunst und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen (wie auch in Hamburg) verliehen. Es existierte nur eine kriegsbedingte Ausnahme: Das Hanseatenkreuz war eine im Ersten Weltkrieg verliehene Auszeichnung und wurde 1915 gemeinsam von den drei Hansestädten Hamburg, Bremen und Lübeck für Verdienste im Krieg gestiftet.[23]

Nach einem auf das 13. Jahrhundert zurückgehenden und in einem Senatsbeschluss von 1963 bekräftigten Prinzip lehnen manche Hamburger „Auszeichnungen fremder Herren“ ab (siehe Hanseaten und Auszeichnungen). Die ehemalige Senatorin Emilie Kiep-Altenloh war für das Große Verdienstkreuz vorgeschlagen worden. Daraufhin kam es zu einer Kleinen Anfrage der SPD in der Hamburgischen Bürgerschaft im Mai 1963. Bürgermeister Paul Nevermann erklärte, dass der Senat weiterhin an seiner traditionellen Devise festhält: keine Orden für Senatoren. Zu Vorschlägen von anderer Seite werde sich der Senat gegenüber der verleihenden Stelle dahingehend äußern, dass von der Verleihung abgesehen werden möge.[24] Die Freie und Hansestadt Hamburg ehrte Emilie Kiep-Altenloh 1963 mit der Bürgermeister-Stolten-Medaille.

Bekannte Ablehner der Auszeichnung waren Helmut Schmidt, Hans-Olaf Henkel, Inge Meysel, Jan Philipp Reemtsma, Günter Grass,[25] Heidi Kabel, Siegfried Lenz[25] und Hans-Ulrich Klose.

  • Alexander von Sallach: Die Orden und Ehrenzeichen unserer Republik. Phaleristischer Verlag Autengruber, Konstanz 2004, 2006, ISBN 3-937064-05-2, ISBN 3-937064-04-4; Ausgabe 2011: Battenberg Verlag, ISBN 978-3-86646-079-9.
  • Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 6. Auflage, Carl Heymanns Verlag, Köln 2005, ISBN 3-452-25954-4.
  • Knut Bergmann: Wer hat, dem wird gegeben? Das Bundesverdienstkreuz als Teil öffentlicher Anerkennungskultur. In: Merkur, 67. Jg., Heft 772, Heft 09, September 2013, ISSN 0026-0096, S. 844–850.
  • Knut Bergmann: Nur die üblichen Verdächtigen? Orden und Ehrenzeichen als Anerkennung und Motivation für bürgerschaftliches Engagement. In: Wolfgang Lauterbach/Michael Hartmann/Miriam Ströing: (Hrsg.): Reichtum, Philanthropie und Zivilgesellschaft. Springer VS, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-658-06012-1, S. 133–152.
  • Norbert Frei: Im Namen der Deutschen. Die Bundespräsidenten und die NS-Vergangenheit 1949–1994. Beck, München 2023, ISBN 978-3-406-80848-7.

Einzelnachweise

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  1. Lars Amelung: Virtuelle Ausstellung. Erste Verleihung des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland 1951. In: bundesarchiv.de, abgerufen am 6. Oktober 2019.
  2. Siehe den Erlass über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951 sowie den Erlass über die Neufassung des Statuts des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 8. Dezember 1955 (S. 1 und 2): Erlaß von 1951, S. 1, 2.
  3. Hagen Eichler: Bundesverdienstkreuz – Frauenquote stoppt Ehrung von Männern. In: volksstimme.de. 13. Juni 2014, abgerufen am 6. Januar 2022.
  4. Mehr sichtbare Anerkennung: Steinmeier führt Frauenquote bei Verdienstorden ein. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 26. November 2022]).
  5. Jost Müller-Neuhof: Zu wenig Frauen, falsche Verdienste – warum der Bundespräsident immer weniger Orden verleiht. In: Der Tagesspiegel. 23. November 2016, abgerufen am 25. Dezember 2016.
  6. a b Statistik der Ordensverleihungen. In: bundespraesident.de, abgerufen am 20. Dezember 2022.
  7. Abgeordnete bedienen sich bei Verdienstkreuzen selbst. In: Welt.de. 10. Dezember 2010, abgerufen am 30. Dezember 2010.
  8. Robert Roßmann: Bundesverdienstkreuz: "Ein bizarrer Brauch". In: sueddeutsche.de. 7. Februar 2022, abgerufen am 15. Dezember 2023.
  9. Robert Roßmann: Bundestag: Der Proporzorden. In: sueddeutsche.de. 6. Februar 2022, abgerufen am 15. Dezember 2023.
  10. Die acht Stufen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. In: bundespraesident.de, abgerufen am 3. April 2019.
  11. www.bundespraesident.de: Der Bundespräsident / Verdienstorden. Abgerufen am 27. März 2022.
  12. Der Bundespräsident: Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
  13. Steffen Leidel: Vergabepraxis von Verdienstorden in der Kritik. In: Deutsche Welle. 14. April 2005.
  14. Arno Widmann: Die Inszenierung der Schönheit einer Gesellschaft. Der Bundespräsident ehrt 15 Männer und 17 Frauen mit dem Verdienstkreuz – darunter Künstler, Kirchenmänner und Bürgerrechtler. In: Berliner Zeitung. 2./3./4. Oktober 2015, S. 7.
  15. Knut Bergmann: Wer hat, dem wird gegeben? Das Bundesverdienstkreuz als Teil öffentlicher Anerkennungskultur. In: Merkur. 67. Jg., Heft 764, Heft 09, September 2013, S. 844–850, 847.
  16. Kerstin Artz: Das Bundesverdienstkreuz wird 60. In: rp-online.de. 7. September 2011, abgerufen am 28. Juli 2021.
  17. Solveig Grothe: Peinliche Bundesverdienstkreuz-Träger: Die Blechlawine. In: spiegel.de. Der Spiegel, 2. September 2011, abgerufen am 28. Juli 2021.
  18. Orden: Soll und Haben. In: Der Spiegel. Nr. 15, 1964 (online).
  19. NS-Arzt: Seine Ehrung sorgt für neue Verdienstkreuz-Regeln. In: nw.de. 5. September 2019, abgerufen am 28. Juli 2021.
  20. Thomas Jansen: Steinmeiers Unisex-Version: Bundesverdienstkreuze für Frauen sollen nicht mehr kleiner sein. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 25. Februar 2023]).
  21. Artikel 4 des Statuts des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Abgerufen am 8. Januar 2017.
  22. Bundesverdienstkreuz Bandstege. In: ordenthw.de, Albrecht Bender GmbH u. Co, abgerufen am 6. Januar 2022.
  23. Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. 2., aktualisierte, überarbeitete und erweiterte Auflage. Edition Temmen, Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X, S. 223.
  24. Auch künftig keine Orden für Senatoren (Memento vom 27. Juli 2014 im Internet Archive). (PDF; 1,5 MB) In: Hamburger Abendblatt. Nr. 119, 24. Mai 1963, S. 3.
  25. a b Lübecker Nachrichten. 8. Oktober 2014, S. 3.