Arbeitsgericht Verden
Das Arbeitsgericht Verden ist eines von 15 Arbeitsgerichten in Niedersachsen und hat seinen Sitz in Verden (Aller). Es ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten in den Landkreisen Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden.
Jährlich werden etwa 1500 Klagen eingereicht.[1]
Instanzenzug
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Gericht ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Sitz in Hannover übergeordnet. Die darauf folgende Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht ist in einem Gebäude an der Bürgermeister-Münchmeyer-Straße untergebracht.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[2] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Hannover entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Hannover als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. In Verden entstand das Arbeitsgericht Verden. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Achim (ohne die Landgemeinden Arbergen, Hemelingen und Mahndorf), Ahlden, Bruchhausen, Hoya, Rotenburg, Verden und Walsrode. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[3]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Verden entstand so neu.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Statistik (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2019. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ RGBl. I S. 507
- ↑ Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 104), Digitalisat
Koordinaten: 52° 54′ 50,9″ N, 9° 14′ 12,4″ O