„Pro-Choice“ – Versionsunterschied

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SonjaLemke (Diskussion | Beiträge)
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Die Entscheidung des Supreme Court von 1973 beschleunigte das Anwachsen von zwei gegensätzlichen sozialen Bewegungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch: die ''[[Pro-Life]]''- und die ''Pro-Choice''-Bewegung.<ref>Tracy A. Weitz, Carole Joffe: ''Pro-Choice and Pro-Life Movements''. In: George Ritzer (Hrsg.): ''Blackwell Encyclopedia of Sociology''. Wiley-Blackwell 2007, [[doi:10.1111/b.9781405124331.2007.x]].</ref><ref>Marlene Gerber Fried: ''Reproductive Rights Activism in the Post-''Roe'' Era''. In: ''[[American Journal of Public Health]]''. 103, Nr. 1, Januar 2013, S. 10–14. [[doi:10.2105/AJPH.2012.301125]].</ref>
Die Entscheidung des Supreme Court von 1973 beschleunigte das Anwachsen von zwei gegensätzlichen sozialen Bewegungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch: die ''[[Pro-Life]]''- und die ''Pro-Choice''-Bewegung.<ref>Tracy A. Weitz, Carole Joffe: ''Pro-Choice and Pro-Life Movements''. In: George Ritzer (Hrsg.): ''Blackwell Encyclopedia of Sociology''. Wiley-Blackwell 2007, [[doi:10.1111/b.9781405124331.2007.x]].</ref><ref>Marlene Gerber Fried: ''Reproductive Rights Activism in the Post-''Roe'' Era''. In: ''[[American Journal of Public Health]]''. 103, Nr. 1, Januar 2013, S. 10–14. [[doi:10.2105/AJPH.2012.301125]].</ref>


== Weltanschaulicher und philosophischer Hintergrund ==
== Aktuelle Situation in Deutschland ==
Die Pro-Choice-Bewegung kann nicht explizit einer [[Soziologie|soziologischen]] Gruppierung zugeordnet werden, sondern es lassen sich nach Staggenborg [[Heterogenität (Begriffsklärung)|heterogene]]<ref>{{Literatur |Autor=Suzanne Staggenborg |Titel=The Pro-Choice Movement: Organization and Activism in the Abortion Conflict |Verlag=Oxford University Press |Ort=New York / Oxford |Datum=1991 |Seiten=40f.}}</ref>, teils widersprüchliche Positionen einzelner Organisationen und Personen ausmachen, wie etwa bei Sharon Smith ersichtlich wird<ref>{{Literatur |Autor=Sharon Smith |Titel=Women and Socialism: Essays on Women's Liberation |Verlag=Haymarket Books |Ort=Chicago |Datum=2015 |Seiten=81ff.}}</ref>. Neben [[Feminismus]]<ref>{{Literatur |Autor=Suzanne Staggenborg |Titel=The Pro-Choice Movement: Organization and Activism in the Abortion Conflict |Verlag=Oxford University Press |Ort=New York / Oxford |Datum=1991 |Seiten=25, 66}}</ref> sind nach Einschätzung der New York Times auch [[Politische Linke|linkspolitische]]<ref>{{Literatur |Autor=Elizabeth Dias, Lisa Lerer |Titel=How a Divided Left Is Losing the Battle on Abortion |Sammelwerk=The New York Times |Datum=2019-12-01 |ISSN=0362-4331 |Online=https://www.nytimes.com/2019/12/01/us/politics/abortion-planned-parenthood.html |Abruf=2020-01-05}}</ref>, vereinzelt auch [[Linksradikalismus|links-radikale]]<ref>{{Internetquelle |autor=Michael Wear |url=https://www.theatlantic.com/ideas/archive/2019/05/abortion-debate-no-longer-about-policy/590323/ |titel=The Abortion Debate Is No Longer About Policy |datum=2019-05-28 |sprache=en-US |abruf=2020-01-05}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=http://socialismtoday.org/archive/63/abortion.html |titel=Socialism Today - Abortion Rights |abruf=2020-01-05}}</ref>, z.&nbsp;B. der Online-Nachrichtendienst Socialism Today, Positionen vertreten. Einige Soziologen und Politologen schreiben den Befürwortern der Pro-Choice-Bewegung auch [[Reduktionismus|reduktionistische]]<ref name=":0">{{Literatur |Autor=Michael Oswald |Titel=Strategisches Framing - Eine Einführung |Verlag=Springer VS |Ort=Wiesbaden |Datum=2019 |Seiten=21f.}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Thorsten Hüller |Titel=Deliberative Demokratie: Normen, Probleme und Institutionalisierungsformen |Band=EUROPÄISIERUNG Beiträge zur transnationalen und transkulturellen Europadebatte Bd. 2 |Verlag=Lit Verlag |Ort=Münster |Datum=2005 |Seiten=63ff.}}</ref> Haltungen zu, wie Michael Oswald und Thorsten Hüller. Sven Meyer identifizierte in seiner Dissertation von 2013 [[Eugenik|eugenische]]<ref>{{Literatur |Autor=Sven Meyer |Titel=Wie ist liberale Eugenik möglich? - Menschenformung aus liberaler Perspektive und ihre Abgrenzung zur autoritären Eugenik |TitelErg=Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie (Dr. phil.) vorgelegt der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam |Ort=Potsdam |Datum=2013 |Seiten=79 ff.}}</ref> Positionen in der Philosophie der Bewegung.


== Argumentationen ==
=== Abschaffung des §219a ===
[[Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft|§219a]] verbot die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Darunter fielen auch Informationen darüber, dass eine Klinik Abbrüche durchführt und welche Methoden sie dafür verwendet.<ref name=":1">{{Internetquelle |autor=Die Bundesregierung |url=https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/paragraph-219a-2010222 |titel=Aufhebung des § 219a beschlossen |abruf=2024-01-25}}</ref> Der Paragraph war 1933 von den [[Nationalsozialismus|Nationalsozialisten]] in das damalige Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen worden. Er diente zur Kriminalisierung jüdischer Ärzte. Sein Ursprung hatte er allerdings in der [[Weimarer Republik]]. <ref name=":2">{{Internetquelle |autor=Bundeszentrale für politische Bildung - Anna Schulze |url=https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/511299/aufhebung-des-ss219a/ |titel=Aufhebung des § 219a |abruf=2024-01-24}}</ref>


Häufig werden völkerrechtliche Positionen der [[Menschenrechte]] mit biologischen Begründungen verbunden. Nach Meinung von Befürwortern der Legalisierung eines Schwangerschaftsabbruches in [[Embryonalentwicklung|embryonaler]] und teilweise gänzlicher [[Fetalentwicklung|fetaler]] Phase stellt dies ein Frauenrecht dar, welches dem Menschenrecht [[Sexuelle Selbstbestimmung|sexueller Selbstbestimmung]] entspricht.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.emma.de/artikel/abtreibung-ist-ein-menschenrecht-335991 |titel=Abtreibung ist ein Menschenrecht! |sprache=de |abruf=2019-12-29}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=TDF-Webredaktion |url=https://www.frauenrechte.de/ueberuns/dokumente/tdf-positionen/3346-positionspapier-von-terre-des-femmes-menschenrechte-fuer-die-frau-e-v-zum-schwangerschaftsabbruch-zum-recht-auf-reproduktive-selbstbestimmung-218-stgb |titel=TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. - Positionspapier von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V. zum Schwangerschaftsabbruch (zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung/§ 218 StGB) |abruf=2019-12-29}}</ref>
Der Absatz wurde von Abtreibungsgegnern immer wieder genutzt, um insbesondere Gynäkologinnen unter Druck zusetzen, indem man sie anzeigte, wenn sie auf ihrer Webseite darüber informierten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.<ref name=":3">{{Internetquelle |autor=Katja Krolzik-Matthei |url=https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/290793/abtreibungen-in-der-debatte-in-deutschland-und-europa/ |titel=Abtreibungen in der Debatte in Deutschland und Europa |hrsg=Bundeszentrale für politische Bildung |abruf=2024-01-25}}</ref> Nachdem die Gynäkologin [[Kristina Hänel]] zu einer Geldstrafe von 6000€ verurteilt wurde, entbrannte eine öffentliche Debatte um den Paragraphen. Hänel hatte sich geweigert, die entsprechenden Informationen von ihrer Homepage zu nehmen. Daraufhin bildeten sich viele feministische Bündnisse, die sich für die Abschaffung einsetzten.<ref name=":3" />


Nicht alle Pro-Choice-Organisationen lehnen jedoch die Sichtweise einer [[Befruchtung|befruchteten]] [[Eizelle]] und der anschließenden embryonalen, wie fötalen Phase als menschliches Leben kategorisch ab.<ref>{{Internetquelle |url=http://antisexistischeaktionmuenchen.blogsport.eu/perspektiven/ein-foetus-ist-kein-zellhaufen/ |titel=Ein Fötus ist (k)ein Zellhaufen! {{!}} Antisexistische Aktion München |abruf=2019-12-29}}</ref>
2019 wurde der §219a reformiert, indem ein weiterer Ausnahmetatbestand hinzugefügt wurde: Ärzte und Ärztinnen, Krankenhäuser und Einrichtungen dürfen danach darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, allerdings nicht über die Methodik.<ref>{{Internetquelle |autor=Deutscher Bundestag |url=https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw08-de-schwangerschaftsabbruch-do-863758 |titel=Bundestag stimmt für Neu­fassung des Paragrafen 219a des Strafgesetz­buches |abruf=2024-01-25}}</ref>


Einzelne Gruppierungen, die sich mit den Zielen der Pro-Choice-Bewegung identifizieren, führen ausgehend von dem Argument einer Unterversorgung von abtreibungswilligen Ärzten und medizinischen Einrichtungen an, dass sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene das Recht der Frauen auf Abtreibung garantiert werden sollte.<ref>{{Literatur |Autor=Dinah Riese |Titel=Immer weniger Ärzt*innen: Der lange Weg zur Abtreibung |Sammelwerk=Die Tageszeitung: taz |Datum=2018-03-08 |ISSN=0931-9085 |Online=https://taz.de/Immer-weniger-Aerztinnen/!5487589/ |Abruf=2019-12-31}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/-nicht-genuegend-aerzte-fuer-schwangerschaftsabbrueche-100.html |titel=Beratungsstelle Pro Familia: Nicht genügend Ärzte für Schwangerschaftsabbrüche nach Kompromiss zu § 219a StGB |datum=2019-03-27 |sprache=de |abruf=2019-12-31}}</ref> Hierzu müssten Ärzte und auch Betreiber von Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, unabhängig von ihrer Weltanschauung einen Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen durchzuführen, da andernfalls eine repressive Einschränkung sexueller und reproduktiver Rechte gegeben sei.<ref name=":3">{{Literatur |Autor=Eike Sander, Ulli Jentsch, Felix Hansen (apabiz e. V.) |Titel=Deutschland treibt sich ab! - Organisierter "Lebensschutz", Christlicher Fundamentalismus, Antifeminismus |Sammelwerk=LebensForum |Band=131 |Ort=Augsburg |Datum=2019}}</ref><ref name=":4">{{Literatur |Autor=Eike Sander, Kirsten Achtelik, Ulli Jentsch |Titel=Kulturkampf und Gewissen - Medizinische Strategien der "Lebensschutz"-Bewegung |Sammelwerk=LebensForum |Band=131 |Ort=Augsburg |Datum=2019}}</ref> Entsprechend seien aktuelle Regelungen zu Gewissens- und Religionsfreiheit vorwiegend von Lebensrechtsbewegungen vorgeschobene Argumente, um die Wahrnehmung eines Grundrechts der Frauen zu verhindern.<ref name=":3" /><ref name=":4" />
Am 24. Juni.2022 wurde mit einer Mehrheit von [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]], [[Bündnis 90/Die Grünen|Bündnis 90/DIE GRÜNEN]], [[FDP]] und [[Die Linke|DIE LINKE]] §219a ersatzlos gestrichen.<ref name=":2" /> Gleichzeitig wurde das Heilmittelwerbegesetz geändert, sodass Schwangerschaftsabbrüche unter dieses fallen. Irreführende oder abstoßende Werbung bleibt so weiterhin verboten. Alle strafgerichtlichen Urteile, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ergangen sind wurden aufgehoben.<ref name=":1" />

=== Diskussion um §218 ===
Schwangerschaftsabbrüche stehen in Deutschland nach §218 StGB unter Strafe und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.<ref>{{Internetquelle |autor=Bundesministerium für Justiz |url=https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html |titel=Strafgesetzbuch (StGB) § 218 Schwangerschaftsabbruch |abruf=2024-01-25}}</ref> Nach §218a regelt die Straffreiheit als Ausnahme davon: Wenn die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Abbruch beraten lassen hat und der Abbruch spätestens in der 12. Woche von einem Arzt durchgeführt wird.<ref name=":4">{{Internetquelle |autor=Bundesministerium für Justiz |url=https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html |titel=Strafgesetzbuch (StGB) § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs |abruf=2024-01-25}}</ref>

Dieser Paragraph ist hochumstritten. Organisationen aus dem Pro-Choice-Spektrum wie z.B. [[Pro familia (Deutschland)|Pro Familia]] fordern seine Abschaffung, da die Schwangere einen Beratungszwang unterliegt. Damit verstößt er gegen das Recht auf Selbstbestimmung.<ref>{{Internetquelle |autor=Pro Familia |url=https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/nordrhein-westfalen/bielefeld/150-jahre-218 |titel=Unsere Haltung zu § 218 |abruf=2024-01-25}}</ref> Auch die [[Weltgesundheitsorganisation|WHO]] empfiehlt in ihrer „Abortion care guideline“ Abtreibungen außerhalb des Strafrechts zu regeln. Außerdem sprechen sie sich gegen Regelungen aus, die einen zeitnahen Zugang zu einem Abbruch verzögern.<ref>{{Internetquelle |autor=World Health Organisation |url=https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/349316/9789240039483-eng.pdf?sequence=1 |titel=Abortion care guideline |abruf=2024-01-25}}</ref> In Deutschland fällt darunter die dreitägige Bedenkzeit, die zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch liegen müssen.<ref name=":4" />

Familienministerin [[Lisa Paus]] hat im Jahr 2023 eine Kommission einrichten lassen, die über die Frage der Abschaffung des Paragraphen beraten soll. Die FDP ist wie die Union jedoch gegen eine Streichung.<ref>{{Internetquelle |autor=Anita Fünffinger |url=https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/paragraf-218-107.html |titel=Was wird aus Paragraf 218? |hrsg=Tagesschau |abruf=2024-01-25}}</ref>

=== Zugang zu Schwangerschaftabbrüchen ===
In vielen Regionen ist der Zugang zu einem Abbruch erschwert. Gerade in ländlichen Regionen gibt es nur wenig Ärzte die Abbrüche durchführen. Dazu kommt die Schwierigkeit eine Beratungsstelle zu finden, bei der das verpflichtende Gespräch.<ref name=":7">{{Internetquelle |autor=Laura Eßlinger |url=https://www.deutschlandfunk.de/schwangerschaftsabbrueche-in-deutschland-warum-immer-100.html |titel=Warum immer weniger Ärzte Abtreibungen durchführen |werk=Deutschlandfunk |abruf=2024-01-25}}</ref> Die Zahl der Praxen und Kliniken, die Abbrüche anbieten, ist von 2003 bis 2021 um 45% gesunken.<ref name=":8">{{Internetquelle |autor=Doctors for Choice |url=https://doctorsforchoice.de/ueber/forderungen/ |titel=Unsere Forderungen |abruf=2024-01-25}}</ref>

Grundsätzlich gibt es in Deutschland zu wenig Ärzte, die Abbrüche durchführen. Dies liegt zum einem an der Stigmatisierung durch eine Regelung von Abbrüchen im Strafgesetzbuch. Zum anderem können Kliniken nicht verpflichtet werden Abbrüche durchzuführen und auch im Medizinstudium wird das Thema Abbruch kaum gelehrt und ist nicht ein Pflichtbestandteil einer gynäkologischen fachärztlichen Weiterbildung.<ref name=":7" /><ref name=":8" /> Organisationen wie [[Doctors for Choice]] fordern daher eine verpflichtende Theorie im Medizinstudium, sowie eine praktischen Teil in der gynäkologischen Weiterbildung.<ref name=":8" />

=== Einsatz gegen Gehsteigbelästigungen ===
Viele Beratungsstellen und Kliniken haben immer wieder mit Belästigungen durch radikale Abtreibungsgegner zu kämpfen, z.B. durch die christlich fundamentalistische Organisation „40 Days for Life“, die vor Beratungsstellen versuchen Frauen von Abtreibungen abzuhalten und dort zum Teil wochenlang Mahnwachen abhält.<ref name=":7" /> Auch kommt es immer wieder zu Bedrohungen und NS-Vergleichen.<ref>{{Internetquelle |autor=Doctors for Choice |url=https://doctorsforchoice.de/2022/11/abtreibungsgegner-bedrohen-aerztin-in-dortmund/ |titel=Abtreibungsgegner bedrohen Ärztin in Dortmund |abruf=2024-01-25}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Felix Huesmann, Antea Obinja |url=https://www.nw.de/nachrichten/politik/23093427_Nazivergleiche-und-Drohungen-Abtreibungsgegner-werden-radikaler.html |titel=Nazivergleiche und Drohungen: Abtreibungsgegner werden radikaler |werk=NW Nachrichten |abruf=2024-01-25}}</ref> Pro-Choice-Organisationen fordern daher schon lange ein Verbot von Demonstrationen in der Nähe von Beratungsstellen und Kliniken.<ref name=":8" />

Im Januar 2024 hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, in der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und andere Einrichtungen besonders geschützt werden. Belästigungen, Falschbehauptungen und das Zeigen von abstößigen Bildern soll nun eine Ordnungswidrigkeit werden.<ref>{{Internetquelle |autor=Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |url=https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/kabinett-beschliesst-gesetzesentwurf-gegen-gehsteigbelaestigungen-235866 |titel=Kabinett beschließt Gesetzesentwurf gegen Gehsteigbelästigungen |abruf=2025-01-24}}</ref>

== Aktuelle Situation in den USA ==

=== Aufhebung von Roe v. Wade ===
Zentral für die Pro Choice Bewegung in den USA ist das Gerichtsurteil [[Roe v. Wade]]. 1973 hatte eine Frau unter dem Pseudonym Jane Roe auf eine Abtreibung geklagt, denn damals waren Abtreibungen in Texas nur erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr war. In dem Urteil wurde das texanische Recht für Verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass das in der US-Verfassung festgelegte „Recht auf Privatsphäre“ greife und eine Abtreibung so lange legal ist, bis der Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist. Daraufhin wurde der Zugang zu Abbrüchen für us-amerikanische Frauen deutlich erleichtert.<ref name=":9">{{Internetquelle |autor=Bundeszentrale für politische Bildung |url=https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/517442/50-jahre-roe-vs-wade-urteil-zum-us-abtreibungsrecht/ |titel=50 Jahre "Roe vs. Wade": Urteil zum US-Abtreibungsrecht |abruf=2024-01-25}}</ref>

2022 kippte der Supreme Court das Urteil und legte das Recht Abtreibungen zu regeln in die Bundesstaaten.<ref name=":9" /> Daraufhin wurden in 14 Bundesstaaten Abbrüche verboten.<ref>{{Internetquelle |autor=Planned Parenthood |url=https://www.abortionfinder.org/abortion-guides-by-state/abortion-in-the-united-states |titel=Abortion in the United States |abruf=2024-01-25}}</ref> Selbst bei Föten, bei denen festgestellt wurde, dass sie tot geboren werden oder wenn lebensgefährliche Komplikationen für die Mutter wahrscheinlich sind, bleibt ein Abbruch verboten.<ref name=":10">{{Internetquelle |autor=HBO |url=https://www.youtube.com/watch?v=6eH2BItdo0M |titel=Last Week Tonight With John Oliver: Abortion Rights |abruf=2024-01-24}}</ref> Dadurch ist es für Frauen in diesen Bundesstaaten dreimal so wahrscheinlich durch eine Schwangerschaft zu sterben.<ref>{{Internetquelle |autor=Oriana González |url=https://www.axios.com/2023/01/19/mothers-anti-abortion-bans-states-die |titel=Report: Mothers in states with abortion bans nearly 3 times more likely to die |werk=Axios |abruf=2025-01-24}}</ref>

Nur 16 der 50 Bundesstaaten haben ein relativ liberales Recht in ihren Gesetzen verankert.<ref name=":9" />

Sicherer Zugang zu Abbrüchen ist durch das Kippen von Roe v. Wade ein entscheidenes Thema bei Wahlen geworden.<ref name=":10" />


== Aktivitäten ==
== Aktivitäten ==
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Nach der Übergabe von 4.000 Unterschriften durch Pro-Choice-Aktivisten<ref name=":11">{{Internetquelle |autor=Julian Heldt |url=https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/debatte-um-schwangerschaftsabbrueche-demonstranten-ueberreichen-simone-lange-4000-unterschriften-id26396377.html |titel=Flensburger Malteser-Diako-Klinikum: Debatte um Schwangerschaftsabbrüche – Demonstranten überreichen Simone Lange 4000 Unterschriften {{!}} shz.de |abruf=2020-01-06}}</ref> erhob die [[Flensburg]]er Oberbürgermeisterin [[Simone Lange]] ([[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]]) die Forderung gegenüber den Betreibern des [[Diakonissenkrankenhaus Flensburg|Diakonissenkrankenhauses Flensburg]] generell Abtreibungen anzubieten.<ref name=":11" /><ref>{{Internetquelle |autor=NDR 1 Welle Nord |url=https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Neue-Flensburger-Klinik-will-keine-Abtreibungen,krankenhaus722.html |titel=Neue Flensburger Klinik will keine Abtreibungen |abruf=2020-01-10}}</ref>
Nach der Übergabe von 4.000 Unterschriften durch Pro-Choice-Aktivisten<ref name=":11">{{Internetquelle |autor=Julian Heldt |url=https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/debatte-um-schwangerschaftsabbrueche-demonstranten-ueberreichen-simone-lange-4000-unterschriften-id26396377.html |titel=Flensburger Malteser-Diako-Klinikum: Debatte um Schwangerschaftsabbrüche – Demonstranten überreichen Simone Lange 4000 Unterschriften {{!}} shz.de |abruf=2020-01-06}}</ref> erhob die [[Flensburg]]er Oberbürgermeisterin [[Simone Lange]] ([[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]]) die Forderung gegenüber den Betreibern des [[Diakonissenkrankenhaus Flensburg|Diakonissenkrankenhauses Flensburg]] generell Abtreibungen anzubieten.<ref name=":11" /><ref>{{Internetquelle |autor=NDR 1 Welle Nord |url=https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Neue-Flensburger-Klinik-will-keine-Abtreibungen,krankenhaus722.html |titel=Neue Flensburger Klinik will keine Abtreibungen |abruf=2020-01-10}}</ref>


Kritiker von Abtreibungsbefürwortern vertreten die Auffassung, dass durch die Vermeidung der Bezeichnung des Ungeborenen als Kind versucht wird, durch Begrifflichkeiten wie "Zellhaufen", "Schwangerschaftsgewebe", oder "Fruchtgewebe" den Embryo, bzw. Fötus lediglich auf eine biologische Masse zu reduzieren und so zu suggerieren, dass hier kein eigenständiges von der Mutter unabhängiges Individuum gegeben sein könnte.<ref>{{Literatur |Autor=Manfred Spieker |Hrsg=Aktion Lebensrecht für Alle |Titel=Nur nicht vom Kind reden |Sammelwerk=LebensForum |Band=131 |Ort=Augsburg |Datum=2019 |Seiten=4ff.}}</ref> Oswald spricht in diesem Zusammenhang vom "Zellhaufen-Framing".<ref name=":0">{{Literatur |Autor=Michael Oswald |Titel=Strategisches Framing - Eine Einführung |Verlag=Springer VS |Ort=Wiesbaden |Datum=2019 |Seiten=21f.}}</ref> [[Nikolaus Knoepffler|Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler]], u.&nbsp;a. Mitglied im konservativen [[Netzwerk Wissenschaftsfreiheit]] und langjähriges Mitglied des deutschen [[Ethikrat]]s, kritisiert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen des Zellhaufen-Framings mitunter eine [[Morula]], wie sie etwa 48 Stunden nach der Befruchtung vorliegt, abgebildet würde, obwohl die Embryonalphase erst nach der 12.–13. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sei und auch erst in einem späten Zeitpunkt dieser Phase die meisten Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen würden. Nach Knoepfflers Ansicht ist der Ausdruck Zellhaufen, oder Zellklumpen "einfach falsch", da bereits nach der 4. Schwangerschaftswoche das Herz zu schlagen beginne und zum Ende der Embryonalphase alle lebenswichtigen Organe angelegt seien.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.youtube.com/watch?v=EMcWU_1JkeE |titel=Arte Dokumentation Tabu Abtreibung Warum länger schweigen |abruf=2019-12-30}}</ref>
Kritiker von Abtreibungsbefürwortern vertreten die Auffassung, dass durch die Vermeidung der Bezeichnung des Ungeborenen als Kind versucht wird, durch Begrifflichkeiten wie "Zellhaufen", "Schwangerschaftsgewebe", oder "Fruchtgewebe" den Embryo, bzw. Fötus lediglich auf eine biologische Masse zu reduzieren und so zu suggerieren, dass hier kein eigenständiges von der Mutter unabhängiges Individuum gegeben sein könnte.<ref>{{Literatur |Autor=Manfred Spieker |Hrsg=Aktion Lebensrecht für Alle |Titel=Nur nicht vom Kind reden |Sammelwerk=LebensForum |Band=131 |Ort=Augsburg |Datum=2019 |Seiten=4ff.}}</ref> Oswald spricht in diesem Zusammenhang vom "Zellhaufen-Framing".<ref name=":0" /> [[Nikolaus Knoepffler|Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler]], u.&nbsp;a. Mitglied im konservativen [[Netzwerk Wissenschaftsfreiheit]] und langjähriges Mitglied des deutschen [[Ethikrat]]s, kritisiert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen des Zellhaufen-Framings mitunter eine [[Morula]], wie sie etwa 48 Stunden nach der Befruchtung vorliegt, abgebildet würde, obwohl die Embryonalphase erst nach der 12.–13. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sei und auch erst in einem späten Zeitpunkt dieser Phase die meisten Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen würden. Nach Knoepfflers Ansicht ist der Ausdruck Zellhaufen, oder Zellklumpen "einfach falsch", da bereits nach der 4. Schwangerschaftswoche das Herz zu schlagen beginne und zum Ende der Embryonalphase alle lebenswichtigen Organe angelegt seien.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.youtube.com/watch?v=EMcWU_1JkeE |titel=Arte Dokumentation Tabu Abtreibung Warum länger schweigen |abruf=2019-12-30}}</ref>


In einigen Publikationen der Pro-Choice-Bewegung, oder ihr nahestehenden Medien wird fast durchgehend über Lebensrechtsbewegungen der Terminus "selbsternannte", oder "sogenannte" Lebensschützer verwendet.<ref>{{Internetquelle |autor=Rote Nelke |url=https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/2018/04/10/selbsternannte-lebensschuetzer-gegen-frauenaerzte/ |titel=Selbsternannte Lebensschützer gegen Frauenärzte |werk=Solidarität mit Kristina Hänel, Bettina Gaber, Nora Szász und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen |datum=2018-04-10 |abruf=2019-12-31}}</ref><ref name=":5">{{Internetquelle |url=https://www.siegessaeule.de/no_cache/newscomments/article/4466-eine-politische-gefahr-auch-fuer-lgbti-der-marsch-fuer-das-leben.html |titel=Eine politische Gefahr auch für LGBTI*: Der „Marsch für das Leben“ |abruf=2019-12-31}}</ref><ref name=":6">{{Internetquelle |url=https://www.tagesspiegel.de/berlin/werbeverbot-fuer-schwangerschaftsabbrueche-berliner-frauenaerztin-kaempft-gegen-219a/23771244.html |titel=Berliner Frauenärztin kämpft gegen §219a |sprache=de |abruf=2019-12-31}}</ref> Ebenso werden die Begriffe Lebensrechtler, oder Lebensschützer in Anführungszeichen gesetzt.<ref name=":5" /><ref name=":6" /> Alternativ wird auch die Bezeichnung Abtreibungsgegner verwendet.<ref>{{Literatur |Autor=Gaby Mayr |Titel=Abtreibungsgegner über §219a: „Das ist halt so mein Hobby“ |Sammelwerk=Die Tageszeitung: taz |Datum=2018-04-10 |ISSN=0931-9085 |Online=https://taz.de/Abtreibungsgegner-ueber-219a/!5494752/ |Abruf=2019-12-31}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Sebastian Lipp |url=https://allgaeu-rechtsaussen.de/2019/10/25/protest-gegen-abtreibungsgegner/ |titel=Protest gegen Abtreibungsgegner |werk=Allgäu ⇏ rechtsaußen |datum=2019-10-25 |abruf=2019-12-31}}</ref> Viele Lebensrechtsbewegungen fühlen sich hierdurch diskreditiert.<ref>{{Internetquelle |autor=Die Tagespost |url=https://www.die-tagespost.de/gesellschaft/feuilleton/Sogenannter-Journalismus;art310,195357 |titel=Die Tagespost |datum=2019-01-30 |abruf=2020-01-10}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://kath.net/news/66855 |titel=„Seien wir selbstbewusst. Werden wir offensiver!“ |abruf=2020-01-10}}</ref> Nach ihrer Ansicht, oder Ansicht ihr nahestehender Medien soll so suggeriert werden, dass die Aktivisten der Pro Life-Bewegung in Wahrheit nicht vordergründig das Recht auf Leben vertreten würden, sondern die Stigmatisierung und Bevormundung mündiger Frauen erreicht werden solle.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.emma.de/artikel/ss219a-urteil-schande-fuer-deutschland-336935 |titel=§219a-Urteil: Schande für Deutschland |sprache=de |abruf=2019-12-31}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/6676/die-luegen-von-abtreibungsgegnern/ |titel=Die Lügen von Abtreibungsgegnern |datum=2012-09-19 |abruf=2019-12-31}}</ref> Ebenso sollen Pro-Life-Aktivisten rein auf ihre ablehnende Haltung gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen reduziert werden.<ref>{{Internetquelle |autor=Die Tagespost |url=https://www.die-tagespost.de/gesellschaft/medien/Voller-Vorurteile-Die-Lebensrechtsbewegung-in-den-Medien;art378,201554 |titel=Die Tagespost |datum=2019-09-21 |abruf=2019-12-31}}</ref>
In einigen Publikationen der Pro-Choice-Bewegung, oder ihr nahestehenden Medien wird fast durchgehend über Lebensrechtsbewegungen der Terminus "selbsternannte", oder "sogenannte" Lebensschützer verwendet.<ref>{{Internetquelle |autor=Rote Nelke |url=https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/2018/04/10/selbsternannte-lebensschuetzer-gegen-frauenaerzte/ |titel=Selbsternannte Lebensschützer gegen Frauenärzte |werk=Solidarität mit Kristina Hänel, Bettina Gaber, Nora Szász und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen |datum=2018-04-10 |abruf=2019-12-31}}</ref><ref name=":5">{{Internetquelle |url=https://www.siegessaeule.de/no_cache/newscomments/article/4466-eine-politische-gefahr-auch-fuer-lgbti-der-marsch-fuer-das-leben.html |titel=Eine politische Gefahr auch für LGBTI*: Der „Marsch für das Leben“ |abruf=2019-12-31}}</ref><ref name=":6">{{Internetquelle |url=https://www.tagesspiegel.de/berlin/werbeverbot-fuer-schwangerschaftsabbrueche-berliner-frauenaerztin-kaempft-gegen-219a/23771244.html |titel=Berliner Frauenärztin kämpft gegen §219a |sprache=de |abruf=2019-12-31}}</ref> Ebenso werden die Begriffe Lebensrechtler, oder Lebensschützer in Anführungszeichen gesetzt.<ref name=":5" /><ref name=":6" /> Alternativ wird auch die Bezeichnung Abtreibungsgegner verwendet.<ref>{{Literatur |Autor=Gaby Mayr |Titel=Abtreibungsgegner über §219a: „Das ist halt so mein Hobby“ |Sammelwerk=Die Tageszeitung: taz |Datum=2018-04-10 |ISSN=0931-9085 |Online=https://taz.de/Abtreibungsgegner-ueber-219a/!5494752/ |Abruf=2019-12-31}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Sebastian Lipp |url=https://allgaeu-rechtsaussen.de/2019/10/25/protest-gegen-abtreibungsgegner/ |titel=Protest gegen Abtreibungsgegner |werk=Allgäu ⇏ rechtsaußen |datum=2019-10-25 |abruf=2019-12-31}}</ref> Viele Lebensrechtsbewegungen fühlen sich hierdurch diskreditiert.<ref>{{Internetquelle |autor=Die Tagespost |url=https://www.die-tagespost.de/gesellschaft/feuilleton/Sogenannter-Journalismus;art310,195357 |titel=Die Tagespost |datum=2019-01-30 |abruf=2020-01-10}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://kath.net/news/66855 |titel=„Seien wir selbstbewusst. Werden wir offensiver!“ |abruf=2020-01-10}}</ref> Nach ihrer Ansicht, oder Ansicht ihr nahestehender Medien soll so suggeriert werden, dass die Aktivisten der Pro Life-Bewegung in Wahrheit nicht vordergründig das Recht auf Leben vertreten würden, sondern die Stigmatisierung und Bevormundung mündiger Frauen erreicht werden solle.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.emma.de/artikel/ss219a-urteil-schande-fuer-deutschland-336935 |titel=§219a-Urteil: Schande für Deutschland |sprache=de |abruf=2019-12-31}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/6676/die-luegen-von-abtreibungsgegnern/ |titel=Die Lügen von Abtreibungsgegnern |datum=2012-09-19 |abruf=2019-12-31}}</ref> Ebenso sollen Pro-Life-Aktivisten rein auf ihre ablehnende Haltung gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen reduziert werden.<ref>{{Internetquelle |autor=Die Tagespost |url=https://www.die-tagespost.de/gesellschaft/medien/Voller-Vorurteile-Die-Lebensrechtsbewegung-in-den-Medien;art378,201554 |titel=Die Tagespost |datum=2019-09-21 |abruf=2019-12-31}}</ref>

Die nach Ansicht von [[Vatican News]] als Pro-Choice-affin geltende Richterin Nathalie Lieven<ref>{{Internetquelle |url=https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2019-06/grossbritannien-zwangsabtreibung-richterin-22-ssw-gegen-willen.html |titel=Großbritannien: Kirche entsetzt über Zwangsabtreibung - Vatican News |datum=2019-06-24 |sprache=de |abruf=2020-01-06}}</ref> verurteilte in Großbritannien eine lernbehinderte Frau, die in der 22. Woche schwanger war gegen ihren Willen und den ihrer Mutter zwangsweise zu einer Abtreibung.<ref name=":2">{{Internetquelle |autor=Autor Ottmar Miles-Paul |url=https://kobinet-nachrichten.org/2019/06/29/abtreibung-gegen-willen-der-betroffenen-verhindert/ |titel=Abtreibung gegen Willen der Betroffenen verhindert |datum=2019-06-29 |abruf=2019-12-30}}</ref><ref name=":9">{{Internetquelle |url=https://www.rtl.de/cms/grossbritannien-richterin-ordnet-abtreibung-in-22-schwangerschaftswoche-an-4359952.html |titel=Großbritannien: Richterin ordnet Abtreibung in 22. Schwangerschaftswoche an |sprache=de |abruf=2020-01-06}}</ref><ref name=":10">{{Internetquelle |url=https://www.brigitte.de/aktuell/gesellschaft/london--richter-stoppen-zwangsabtreibung-bei-behinderter-frau--11604110.html |titel=Richterin will geistig behinderte Frau zu Abtreibung zwingen – Mutter rettet sie mit Berufung |datum=2019-06-25 |sprache=de |abruf=2020-01-06}}</ref> Ein Berufungsgericht kippte das Urteil anschließend.<ref name=":2" /><ref name=":9" /><ref name=":10" />

== Weiterführende Literatur ==
* Suzanne Staggenborg: [https://web.archive.org/web/20140714181752/https://campus.fsu.edu/bbcswebdav/institution/academic/social_sciences/sociology/Reading Lists/Stratification (Politics and Social Movements) Copies of Articles from 2009/Staggenborg-ASR-1988.pdf ''The consequences of professionalization and formalization in the pro-choice movement'']. In: ''[[American Sociological Review]]''. 53, Nr. 4, August 1988.


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 26. Januar 2024, 10:12 Uhr

Pro-Choice (englisch „für die Wahlmöglichkeit“) ist der Name einer ursprünglich US-amerikanischen sozialen Bewegung, die sich für die reproduktiven Selbstbestimmungsrechte von Frauen einsetzt und der nach Ansicht verschiedener Medien inzwischen auch Bewegungen im Rahmen von Abtreibungsdebatten in anderen Staaten, wie der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet werden[1][2][3][4][5][6][7][8]. Sie vertritt die Auffassung, dass eine schwangere Frau die Wahl haben solle, sich frei und rechtmäßig für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden zu können. Der Name der Bewegung ist dem Begriff Pro-Life entgegengesetzt.

Geschichte

Pro-Choice-Demonstration 2008

Die Bürgerrechtsbewegung, die als Pro-Choice bekannt wurde,[9] entstand aus einem losen Zusammenschluss von Gruppen der Frauengesundheitsbewegung und anderen Aktivisten von Basisbewegungen in den 1960er Jahren in den USA. Sie gründet in der liberalen Idee des individuellen Selbstbestimmungsrechts und der Entscheidungsfreiheit der Frau. Den spektakulärsten Erfolg erzielte sie, bevor Pro-Choice zu einer gut organisierten internationalen Bewegung wurde, mit der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen 1973 in den Vereinigten Staaten. Dies ging auf das Urteil des Obersten Gerichts der USA, dem Supreme Court, im Fall Roe vs. Wade zurück, der entschied, dass während des ersten und zweiten Trimesters einer Schwangerschaft die Frau das Entscheidungsrecht über einen Schwangerschaftsabbruch hat, dass jedoch ein Bundesstaat einen Schwangerschaftsabbruch während des dritten Trimesters verbieten darf, außer wenn das Leben der Frau oder ihre Gesundheit gefährdet sind.[10] Zu den Argumenten der Bewegung gehören Hinweise auf die Schicksale von Frauen, die aus Mangel an Alternativen Selbstabtreibungen vorgenommen haben.

Die Entscheidung des Supreme Court von 1973 beschleunigte das Anwachsen von zwei gegensätzlichen sozialen Bewegungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch: die Pro-Life- und die Pro-Choice-Bewegung.[11][12]

Weltanschaulicher und philosophischer Hintergrund

Die Pro-Choice-Bewegung kann nicht explizit einer soziologischen Gruppierung zugeordnet werden, sondern es lassen sich nach Staggenborg heterogene[13], teils widersprüchliche Positionen einzelner Organisationen und Personen ausmachen, wie etwa bei Sharon Smith ersichtlich wird[14]. Neben Feminismus[15] sind nach Einschätzung der New York Times auch linkspolitische[16], vereinzelt auch links-radikale[17][18], z. B. der Online-Nachrichtendienst Socialism Today, Positionen vertreten. Einige Soziologen und Politologen schreiben den Befürwortern der Pro-Choice-Bewegung auch reduktionistische[19][20] Haltungen zu, wie Michael Oswald und Thorsten Hüller. Sven Meyer identifizierte in seiner Dissertation von 2013 eugenische[21] Positionen in der Philosophie der Bewegung.

Argumentationen

Häufig werden völkerrechtliche Positionen der Menschenrechte mit biologischen Begründungen verbunden. Nach Meinung von Befürwortern der Legalisierung eines Schwangerschaftsabbruches in embryonaler und teilweise gänzlicher fetaler Phase stellt dies ein Frauenrecht dar, welches dem Menschenrecht sexueller Selbstbestimmung entspricht.[22][23]

Nicht alle Pro-Choice-Organisationen lehnen jedoch die Sichtweise einer befruchteten Eizelle und der anschließenden embryonalen, wie fötalen Phase als menschliches Leben kategorisch ab.[24]

Einzelne Gruppierungen, die sich mit den Zielen der Pro-Choice-Bewegung identifizieren, führen ausgehend von dem Argument einer Unterversorgung von abtreibungswilligen Ärzten und medizinischen Einrichtungen an, dass sowohl auf nationaler wie auch internationaler Ebene das Recht der Frauen auf Abtreibung garantiert werden sollte.[25][26] Hierzu müssten Ärzte und auch Betreiber von Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, unabhängig von ihrer Weltanschauung einen Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen durchzuführen, da andernfalls eine repressive Einschränkung sexueller und reproduktiver Rechte gegeben sei.[27][28] Entsprechend seien aktuelle Regelungen zu Gewissens- und Religionsfreiheit vorwiegend von Lebensrechtsbewegungen vorgeschobene Argumente, um die Wahrnehmung eines Grundrechts der Frauen zu verhindern.[27][28]

Aktivitäten

Pro Familia Deutschland e. V.

Organisationen, die den Zielsetzungen der Pro-Choice-Bewegung nahe stehen engagieren sich in sozialen Belangen. So führt der Verein Pro Familia Deutschland e. V. Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch und stellt auch die für einen Schwangerschaftsabbruch notwendigen Beratungsscheine aus.[29] Außerdem setzt sich der Verein für den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln von Menschen mit geringem Einkommen ein.[30]

Spenden für angezeigte Aktivisten

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung rief im Internet 2018 zu einer Spendenaktion für Pro-Choice-Aktivisten auf, die durch radikale Abtreibungsgegner angezeigt wurden und mit teuren Rechtsstreitigkeiten rechnen mussten.[31]

Soziale Auszeichnungen

Die Pro-Choice-Aktivistin Sarah Diehl wurde 2013 für den Berliner Frauenpreis vorgeschlagen, für ihre Aufklärungsarbeit zur sozialen Situation von Frauen, Chancengleichheit und Integration in Deutschland.[32]

Kontroversen

Nach der Übergabe von 4.000 Unterschriften durch Pro-Choice-Aktivisten[33] erhob die Flensburger Oberbürgermeisterin Simone Lange (SPD) die Forderung gegenüber den Betreibern des Diakonissenkrankenhauses Flensburg generell Abtreibungen anzubieten.[33][34]

Kritiker von Abtreibungsbefürwortern vertreten die Auffassung, dass durch die Vermeidung der Bezeichnung des Ungeborenen als Kind versucht wird, durch Begrifflichkeiten wie "Zellhaufen", "Schwangerschaftsgewebe", oder "Fruchtgewebe" den Embryo, bzw. Fötus lediglich auf eine biologische Masse zu reduzieren und so zu suggerieren, dass hier kein eigenständiges von der Mutter unabhängiges Individuum gegeben sein könnte.[35] Oswald spricht in diesem Zusammenhang vom "Zellhaufen-Framing".[19] Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler, u. a. Mitglied im konservativen Netzwerk Wissenschaftsfreiheit und langjähriges Mitglied des deutschen Ethikrats, kritisiert in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen des Zellhaufen-Framings mitunter eine Morula, wie sie etwa 48 Stunden nach der Befruchtung vorliegt, abgebildet würde, obwohl die Embryonalphase erst nach der 12.–13. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sei und auch erst in einem späten Zeitpunkt dieser Phase die meisten Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen würden. Nach Knoepfflers Ansicht ist der Ausdruck Zellhaufen, oder Zellklumpen "einfach falsch", da bereits nach der 4. Schwangerschaftswoche das Herz zu schlagen beginne und zum Ende der Embryonalphase alle lebenswichtigen Organe angelegt seien.[36]

In einigen Publikationen der Pro-Choice-Bewegung, oder ihr nahestehenden Medien wird fast durchgehend über Lebensrechtsbewegungen der Terminus "selbsternannte", oder "sogenannte" Lebensschützer verwendet.[37][38][39] Ebenso werden die Begriffe Lebensrechtler, oder Lebensschützer in Anführungszeichen gesetzt.[38][39] Alternativ wird auch die Bezeichnung Abtreibungsgegner verwendet.[40][41] Viele Lebensrechtsbewegungen fühlen sich hierdurch diskreditiert.[42][43] Nach ihrer Ansicht, oder Ansicht ihr nahestehender Medien soll so suggeriert werden, dass die Aktivisten der Pro Life-Bewegung in Wahrheit nicht vordergründig das Recht auf Leben vertreten würden, sondern die Stigmatisierung und Bevormundung mündiger Frauen erreicht werden solle.[44][45] Ebenso sollen Pro-Life-Aktivisten rein auf ihre ablehnende Haltung gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen reduziert werden.[46]

Die nach Ansicht von Vatican News als Pro-Choice-affin geltende Richterin Nathalie Lieven[47] verurteilte in Großbritannien eine lernbehinderte Frau, die in der 22. Woche schwanger war gegen ihren Willen und den ihrer Mutter zwangsweise zu einer Abtreibung.[48][49][50] Ein Berufungsgericht kippte das Urteil anschließend.[48][49][50]

Weiterführende Literatur

Commons: Pro-choice movement – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. pro choice | Den Schweigemarsch stoppen! Abgerufen am 5. Januar 2020.
  2. Wer Abtreibung zu Politik macht, tut dem Leben keinen Gefallen. Abgerufen am 5. Januar 2020.
  3. Mehr als Pro Choice | Gunda-Werner-Institut. Abgerufen am 5. Januar 2020.
  4. Denise Linke: Abtreibung: Unser Abtreibungswahn. In: Die Zeit. 24. September 2014, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 5. Januar 2020]).
  5. pro choice | e*vibes. Abgerufen am 5. Januar 2020.
  6. Explained: Germany's plans to change controversial abortion laws. 30. Januar 2019, abgerufen am 5. Januar 2020 (britisches Englisch).
  7. Deutsche Welle (www.dw.com): Pro-life and pro-choice in Germany | DW | 18.09.2015. Abgerufen am 5. Januar 2020 (britisches Englisch).
  8. Sarah Souli,Cathryn Virginia: The Last Places in Europe Where It’s Illegal to Get an Abortion. In: Vice. 19. August 2019, abgerufen am 5. Januar 2020 (englisch).
  9. Im Oxford English Dictionary taucht der Begriff Pro-Choice erst seit 1975 auf.
  10. Suzanne Staggenborg: The Pro-Choice Movement. Organization and Activism in the Abortion Conflict, Oxford University Press 1994, ISBN 978-0-19-508925-7, S. 3f.
  11. Tracy A. Weitz, Carole Joffe: Pro-Choice and Pro-Life Movements. In: George Ritzer (Hrsg.): Blackwell Encyclopedia of Sociology. Wiley-Blackwell 2007, doi:10.1111/b.9781405124331.2007.x.
  12. Marlene Gerber Fried: Reproductive Rights Activism in the Post-Roe Era. In: American Journal of Public Health. 103, Nr. 1, Januar 2013, S. 10–14. doi:10.2105/AJPH.2012.301125.
  13. Suzanne Staggenborg: The Pro-Choice Movement: Organization and Activism in the Abortion Conflict. Oxford University Press, New York / Oxford 1991, S. 40 f.
  14. Sharon Smith: Women and Socialism: Essays on Women's Liberation. Haymarket Books, Chicago 2015, S. 81 ff.
  15. Suzanne Staggenborg: The Pro-Choice Movement: Organization and Activism in the Abortion Conflict. Oxford University Press, New York / Oxford 1991, S. 25, 66.
  16. Elizabeth Dias, Lisa Lerer: How a Divided Left Is Losing the Battle on Abortion. In: The New York Times. 1. Dezember 2019, ISSN 0362-4331 (nytimes.com [abgerufen am 5. Januar 2020]).
  17. Michael Wear: The Abortion Debate Is No Longer About Policy. 28. Mai 2019, abgerufen am 5. Januar 2020 (amerikanisches Englisch).
  18. Socialism Today - Abortion Rights. Abgerufen am 5. Januar 2020.
  19. a b Michael Oswald: Strategisches Framing - Eine Einführung. Springer VS, Wiesbaden 2019, S. 21 f.
  20. Thorsten Hüller: Deliberative Demokratie: Normen, Probleme und Institutionalisierungsformen. EUROPÄISIERUNG Beiträge zur transnationalen und transkulturellen Europadebatte Bd. 2. Lit Verlag, Münster 2005, S. 63 ff.
  21. Sven Meyer: Wie ist liberale Eugenik möglich? - Menschenformung aus liberaler Perspektive und ihre Abgrenzung zur autoritären Eugenik. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie (Dr. phil.) vorgelegt der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam. Potsdam 2013, S. 79 ff.
  22. Abtreibung ist ein Menschenrecht! Abgerufen am 29. Dezember 2019.
  23. TDF-Webredaktion: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V. - Positionspapier von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V. zum Schwangerschaftsabbruch (zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung/§ 218 StGB). Abgerufen am 29. Dezember 2019.
  24. Ein Fötus ist (k)ein Zellhaufen! | Antisexistische Aktion München. Abgerufen am 29. Dezember 2019.
  25. Dinah Riese: Immer weniger Ärzt*innen: Der lange Weg zur Abtreibung. In: Die Tageszeitung: taz. 8. März 2018, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 31. Dezember 2019]).
  26. Beratungsstelle Pro Familia: Nicht genügend Ärzte für Schwangerschaftsabbrüche nach Kompromiss zu § 219a StGB. 27. März 2019, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  27. a b Eike Sander, Ulli Jentsch, Felix Hansen (apabiz e. V.): Deutschland treibt sich ab! - Organisierter "Lebensschutz", Christlicher Fundamentalismus, Antifeminismus. In: LebensForum. Band 131. Augsburg 2019.
  28. a b Eike Sander, Kirsten Achtelik, Ulli Jentsch: Kulturkampf und Gewissen - Medizinische Strategien der "Lebensschutz"-Bewegung. In: LebensForum. Band 131. Augsburg 2019.
  29. profamilia.de: Angebote vor Ort. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  30. profamilia.de: Projekte und Kampagnen. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  31. Spendenaufruf 2018: Solidarität mit Pro-choice-Aktivist*innen. 4. Dezember 2018, abgerufen am 10. Januar 2020.
  32. „Pro Choice“-Aktivistin Sarah Diehl für Berliner Frauenpreis vorgeschlagen. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  33. a b Julian Heldt: Flensburger Malteser-Diako-Klinikum: Debatte um Schwangerschaftsabbrüche – Demonstranten überreichen Simone Lange 4000 Unterschriften | shz.de. Abgerufen am 6. Januar 2020.
  34. NDR 1 Welle Nord: Neue Flensburger Klinik will keine Abtreibungen. Abgerufen am 10. Januar 2020.
  35. Manfred Spieker: Nur nicht vom Kind reden. In: Aktion Lebensrecht für Alle (Hrsg.): LebensForum. Band 131. Augsburg 2019, S. 4 ff.
  36. Arte Dokumentation Tabu Abtreibung Warum länger schweigen. Abgerufen am 30. Dezember 2019.
  37. Rote Nelke: Selbsternannte Lebensschützer gegen Frauenärzte. In: Solidarität mit Kristina Hänel, Bettina Gaber, Nora Szász und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen. 10. April 2018, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  38. a b Eine politische Gefahr auch für LGBTI*: Der „Marsch für das Leben“. Abgerufen am 31. Dezember 2019.
  39. a b Berliner Frauenärztin kämpft gegen §219a. Abgerufen am 31. Dezember 2019.
  40. Gaby Mayr: Abtreibungsgegner über §219a: „Das ist halt so mein Hobby“. In: Die Tageszeitung: taz. 10. April 2018, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 31. Dezember 2019]).
  41. Sebastian Lipp: Protest gegen Abtreibungsgegner. In: Allgäu ⇏ rechtsaußen. 25. Oktober 2019, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  42. Die Tagespost: Die Tagespost. 30. Januar 2019, abgerufen am 10. Januar 2020.
  43. „Seien wir selbstbewusst. Werden wir offensiver!“ Abgerufen am 10. Januar 2020.
  44. §219a-Urteil: Schande für Deutschland. Abgerufen am 31. Dezember 2019.
  45. Die Lügen von Abtreibungsgegnern. 19. September 2012, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  46. Die Tagespost: Die Tagespost. 21. September 2019, abgerufen am 31. Dezember 2019.
  47. Großbritannien: Kirche entsetzt über Zwangsabtreibung - Vatican News. 24. Juni 2019, abgerufen am 6. Januar 2020.
  48. a b Autor Ottmar Miles-Paul: Abtreibung gegen Willen der Betroffenen verhindert. 29. Juni 2019, abgerufen am 30. Dezember 2019.
  49. a b Großbritannien: Richterin ordnet Abtreibung in 22. Schwangerschaftswoche an. Abgerufen am 6. Januar 2020.
  50. a b Richterin will geistig behinderte Frau zu Abtreibung zwingen – Mutter rettet sie mit Berufung. 25. Juni 2019, abgerufen am 6. Januar 2020.